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Montag den 11. März.
1878.
Amtliches.
Am 12. und 13. März er. findet die Pferdemusterung im Kreise Hanau statt. Die Musterung wird beginnen:
1) für die Ortschaften und Gutsbezirke der Amtsgerichtsbezirke Hanau, Windecken und Langenselbold am 12. März, Morgens TVa Uhr, in Wilhelmsbad;
2) für die Ortschaften und Gutsbezirke der Amtsgerichtsbezirke Bockenheim und Bergen im letzteren Orte am 13. März, Morgens 8 Uhr.
Die Herren Ortsvorstände haben dafür Sorge zu tragen, daß sämmtliche Pferde mit Ausnahme der nachstehend bezeichneten vorgeführt werden:
a. der Fohlen unter 3 Jahren,
b. der Hengste,
c. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 8 Tage abgefohlt Haien In beiden Fällen ist eine vom Ortsvorstande ausgefertigte Bescheinigung vorzuzeigen,
d. der zum Dienstgebrauch der Beamten im Reichs- oder Staatsdienste, sowie der zur Ausübung des Berufes der Aerzte und Thierärzte nothwendigen Pferde,
e. derjenigen Anzahl Pferde der Posthalter, welche zur Beförderung der Posten kontraktlich gehalten werden müssen,
Die Herren Ortsvorstände haben sich in den anberaumten Terminen persönlich einzufinden.
Hanau am 16. Februar 1878.
Tagerscha«.
— B erlin, 9. März. Reichstag. (Fortsetzung.) Im Verlaufe der gestrigen (16.) Sitzung trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers ein. Zunächst wurden zur Debatte gestellt die §§ 1 und 2 der Regierungsvorlage, welche lauten:
§ . 1. Die zur Gültigkeit der Anordnungen und Verfügungen des Kaisers erforderliche Gegenzeichnung des Reichskanzlers, sowie die sonstigen demselben durch die Verfassung und die Gesetze des Reichs übertragenen Obliegeuheiten können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Stellvertreter wahrgenommen werden, welche der Kaiser auf Antrag des Reichskanzlers in Fällen der Behinderung desselben ernennt.
§ . 2. Es kann ein Stellvertreter allgemein für den gesammten Umfang der Geschäfte und Obliegenheiten des Reichskanzlers ernannt werden. Auch können für diejenigen einzelnen Amtszweige, welche sich in der eigenen und unmittelbaren Verwaltung des Reiches befinden, die Vorstände der dem Reichskanzler untergeordneten obersten Reichsbehörden mit der Stellvertretung desselben jm ganzen Umfang oder in einzelnen Theilen ihres Geschäftskreises beauftragt werden.
Nach längerer Debatte nahm das Haus die Regierungsvorlage unverändert an. Um 51/* Uhr vertagte das Haus die Berathung.
In der heutigen (17.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß an Vorlagen eingegangen seien: die Entwürfe eines Gerichtskostengesetzes, einer Gebührenordnung. für Gerichtsvollzieher und einer Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Sodann fetzte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Stellvertretung des Reichskanzlers fort.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St-.A.)
— Berlin, 9. März. Zur Theilnahme an den vom 11. bis 30. d. Mts. resp, vom 1. bis 20. April er. hierselbst stattfindenden militärärztlichen Operations- rc. Kursen sind eine größere Anzahl von Ober-Stabsärzten sowie Assistenzärzten I. Klasse, und zwar aus dem Bereiche des Garde-Corps, des I. bis inkl. XL, des XVI, XV. und Xlllj. (Kömgl. Württembergischen) Armee-Corps, sowie der Marine hierher kommandirt worden. (R. u. St -A.)
— Berlin, 9. März. (Köln. Ztg.) Fürst Bismarck wird sich Anfang nächster Woche mit feiner Familie nach Friedrichsruhe begeben. von -vo er zum Beginn der Conferenzen wieder hieher zurückzukehren
gedenkt. — Amtlicher Mittheilung nach sind die Telegraphenlinien über Gradiska und Wallona hergestellt und für die Correspondenz mit Konstantinopel und der asiatischen Türkei wieder eröffnet. Die serbische Verwaltung hat angezeigt, daß die internationale Correspondenz mit den auf türkischem Gebiete eröffneten Aemtern des russischen Heeres über Serbien geleitet werden kann; eine Vertretung für etwanige Verzögerungen wird nicht übernommen. Vorläufig sind für derartige Telegramme die Gebühren wie für die über Serbien nach der europäischen Türkei zu berechnen. —- Während das Studium der Theologie stetig abnimmt, nimmt das philologische bedeutend zu, wie es die Prüfungen zum höheren Schulamte ergeben. Während 1875 noch 643 geprüft wurden, waren es im nächsten Jahre 907, von welchen nur 32 durch- fielen. Aus anderen Reichsstaaten wurden in Preußen 65, aus außer- deutschen 4 geprüft. — Geh -Rath Borsig ist erkrankt und wurde schon todtgesagt. — Eine neue verschärfte Verfügung des Cultus- Ministers gegen die Schülerverbindungen auf höheren Schulen ist ergangen und die wegen Theilnahme an solchen Ausgewiesenen sollen nicht ohne Weiteres in andere Anstalten ausgenommen werden.
— Berlin, 9. März. Die Behauptung mehrerer Blätter verschiedene Regierungen hätten dem berliner Congreß noch nicht zugestimmt geht wohl von der mindestens zweifelhaften Voraussetzung aus, daß die Einladung zum Congreß an eine große Zahl von Staaten ergehen werde. Bis jetzt war allgemein angenommen, daß die Signatar - mächte auf dem Congreß^vertreten sein würden. Betheiligte kleinere Staaten, wie Rumänien, Serbien, würden vielleicht aus freien Stücken durch Vertreter oder Agenten außerhalb des Congreffes officiös ihre Wünsche kundgeben. Englands Betheiligung an dem Congreß war schon vorgesehen von Lord Derby im Parlament in Uebereinstimmung mit unseren Nachrichten als unzweifelhaft angedeutet und wurde gestern von Northcote offiziel bestätigt.
— Wie bereits bekannt, hat Se. Majestät der Kaiser auf den von der französischen Regierung zu erkennen gegebenen Wunsch genehmigt, daß die Abtheilung für Kunst auf der diesjährigen Pariser Weltausstellung durch Werke deutscher Künstler beschickt werde. Mit der gesammten geschäftlichen Leitung dieser Betheiligung ist mit Allerhöchster Genehmigung vom Reichskanzler der Direktor der Königlichen Akademie der bildenden Künste von Werner betraut worden.
— Wien, 9 März, Nachmittags. (R. u. St.-A.) Die Kreditvorlage an die Delegationen besagt: Bei der gegenwärtigen Sachlage ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß die gemeinsame Regierung genöthigt werden könnte, zur Wahrung der Interessen der Monarchie außerordentliche Maßregeln zu ergreifen. In diesem Falle muß die gemeinsame Regierung in der Lage sein, sofort die entstehenden Kosten lecken zu können und daher um die Ermächtigung bitten, die desfallsigen Auslagen bis zur Höhe von 60 Millionen Gulden bestreiten zu dürfen. Mit dieser Summe sollen nicht etwaige Anschaffungen zur Kompletirung der Ausrüstung der Armee bewirkt werden, sondern es sollen hierdurch der gemeinsamen Regierung die Mittel gewährt sein, damit sie auf ihre Verantwortung rechtzeitig solche Maßregeln treffen könne, die bei einer raschen Verwerthung der Vortheile, welche die Organisation der Armee bietet, allein geeignet sind, die Monarchie vor jeder Gefahr und Ueber- raschung zu sichern.
— Konstantinopel, 9. März. (Köln. Ztg) Dem Vernehmen nach wäre Safvet Pascha zum Vertreter der Türkei auf dem Congreffe bestimmt. — Das Gerücht, Suleiman Pascha sei ertränkt worden, bestätigt sich nicht; Suleiman wird vielmehr heute hier erwartet, um vor Gericht gestellt zu werden. — Der bisher verbannte Mahmud Neduu Pascha erhielt die Erlaubniß, nach Konstantinopel zurückzukehren. Die Pforte richtete an die Mächte eine Note, in der sie bittet, man möge einen Druck auf Griechenland ausüben, damit dieses den Aufstau a in Thessalien, Epirus und auf Kreta nicht begünstige und nähre. Falls dieser Schritt wirkungslos sei, soll ein starkes türkisches Corps nach Thessalien und Epirus abgehen und von dem Panzergeschwader unter Hobart unterstützt werden. Nach Kreta seien bereits Truppen gesandt, Mehemed Ali zum Generalstabschef und Nuri zum Commandanten er-