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Dienstag den 5. März.

1878.

Amtliches.

Auch in dem abgelaufenen Jahre sind vielfach Anträge auf Ge­staltung von Hauskollekten wegen Beschädigungen durch Brand oder Hagelschlag gerichtet worden. Der Herr Oberpräsident hat sich, nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen, regelmäßig nicht in der Lage befunden, diesen Gesuchen zu entsprechen. Außerdem hat in solchen Fäl­len oft eine Inanspruchnahme der öffentlichen Mildthätigkeit durch in der Presse enthaltene Aufrufe zu Beisteuern stattgefunden.

Diese Thatsachen zeigen aufs Neue, daß in weiten Kreisen, na­mentlich auf dem platten Lande, die Einsicht von der Nothwendigkeit und dem Segen des Versicherungswesens leider noch eine sehr geringe ist. Wenn auch die Brandversicherung der Gebäude, schon mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer hypothekarischen Belastung wohl ausnahmslos durchgeführt ist, so beruhen doch die Versicherungsverträge sehr häufig auf ganz alten Schätzungen, deren Werthsannahmen den heutigen Preis- verhältnissen nicht entsprechen. Tritt dann ein Brandschaden ein, so reicht die vertragsmäßige Entschädigungssumme oft nicht annähernd aus, um die Gebäude auch nur nach dem dermaligen Zustand wieder herzu­stellen.

Eine Versicherung des Mobiliars, sowie der eingeernteten Früchte rc. gegen Brandschaden wird aber in gar zu vielen Fällen überhaupt noch ganz unterlassen. Und doch sind bei der großen Concurrenz zu­verlässiger Versicherungs-Gesellschaften selbst für den gering Bemittelten mit einer solchen Versicherungsnahme keine drückenden Ausgaben ver­bunden. Ebensowenig aber werden dadurch, vermöge der heutigen Aus­dehnung des Agenturwesens, nennenswerthe Schwierigkeiten und Weit­läufigkeiten veranlaßt.

Bedeutender sind schon die Kosten, welche die Versicherung der noch auf dem Felde stehenden Früchte gegen Beschädigung durch Hagel- schlag erfordert. Warum aber ist diese Versicherung noch so theuer? Besonders weil der Kreis der Versicherten, der sich in der Hauptsache aus Bewohnern des platten Landes bilden muß, noch ein zu kleiner ist. Würde durch eine regere Theilnahme die Zahl der regelmäßigen Prä- mienzahler sich erheblich und stetig vermehren, so müßte alsbald ein Herabgehen der Versicherungsbeiträge eintreten, weil die Tragung der Schäden sich dann auf eine viel größere Anzahl Versicherter vertheilen wird.

Leider wird dies noch viel zu wenig anerkannt. Wie viele sehen noch in falscher Sparsamkeit eine Ausgabe für Hagelversicherung als unnütz an. Sie meinen, es habe ja in ihrer Gegend seit Mcnschenge- denken niemals gehagelt, an ihren Bergen würden sich die Hagelwolken immer zertheilen! Wie oft sind solche Sicherheitspropheten zu ihrem Schrecken schon arg getäuscht worden! Wenn dann die zerschlagenen Früchte vor ihren Augen auf dem Felde liegen und die schöne Hoffnung des Jahres vernichtet ist, dann wird nach fremder Hülfe gerufen und bitter bereut, daß man unterlassen hat, durch Versicherung sein eigener Helfer zu werden.

Es kann Niemand sagen, eine Versicherung sei unnöthig. Je­der sollte vielmehr bemüht fein, zur Sicherung seines Vermögens gegen die zerstörenden Naturgewalten zu thun, was Menschenkraft vermag. Er kann sich dann ruhig schlafen legen und erwarten, was der Himmel über ihn verhängt.

Es ist nothwendig, immer und immer wieder auf die Segnungen des Versicherungswesens hinzuweisen und jede Gelegenheit zu benutzen, um gegen die Gleichgültigkeit des Publikums auf diesem Felde anzu- kämpfen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Beschädigungs­fällen durch Zulassung von Sammlungen eine Inanspruchnahme der öffentlichen Mildthätigkeit nicht mehr gestattet werden wird, wenn die Beschädigten in der Lage waren, durch Versicherung sich selbst zu schützen. Die Ortsvorstände müssen es sich möglichst angelegen sein lassen, das Publikum in Kenntniß von den Bedingungen der Versicherungsnahme zu setzen. Es muß hier, namentlich was die Hagel-Versicherung betrifft, Hand in Hand mit dem landwirthschaftlichen Kreis-Verein vorgegangen werden. Der deutsche Landwirthschastsrath hat in allerneuester Zeit be- jchlossen, durch Versendung einer kleinen Druckschrift über das Hagel-

Versicherunqswesen an alle landwirthschaftlichen Vereine auch seinerseits für eine lebhaftere Theilnahme an diesem Gegenstand zu wirken. Diese Mittheilung wird eine willkommene Gelegenheit bieten, um weiteren Kreisen Kenntniß und Anregung in Betreff der Versicherungsnahme zu geben.

Die Herrn Bürgermeister und Vorsteher der Gutsbezirke ersuche ich ergebenst für die Förderung des Versicherungswesens unausgesetzt thätig zu sein.

Hanau am 4. März 1878.

Der Landrath.

Tagesschan«

Berlin, 4. März. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (12.) Sitzung wurde der Antrag auf Ueber- Weisung des Etats des Kaiserlichen Reichs-Gesundheits-Arms an die Budgetkommission abgelehnt und derselbe unverändert genehmigt; ebenso genehmigte man den Etat des Kaiserlichen Patentamtes.

Es folgte die dritte Berathung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Brasilien. Nach kurzer Debatte wurde der Vertrag unverändert definitiv angenommen.

Die hierauf folgende erste Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung und betreffend die Gewerbegerichte welche längere Debatte hervorrief, währte bis zum Schluß der Sitzung.

(Fortsetzung folgt.) (R. u St.-A., '

Berlin, 3. März. Der Kaiser soll die Entlassung des Fi­nanz-Ministers noch nicht angenommen, jedenfalls vertagt haben. Man wollte gestern bekanntlich bezweifeln, daß Herr Camphausen sich zu blei­ben entschließen werde. Was die seit einiger Zeit besprochenen national­liberalen Voraussetzungen wegen konstitutioneller Bürgschaften in Ange­legenheiten der Steuern betrifft, so hatte ich Ihnen für mein Theil so­gleich stets über einen Ersatz des etwa in Preußen verminderten Bud­getrechtsdurch eine Quotisirung gewisser Steuern oder in ähnlicher Weise" geschrieben, mich dagegen allgemeiner, weitgreisende- Formeln durchweg enthalten. Dies wird jetzt von allen Seiten als richtig an­erkannt. (Köln. Ztg.,

Berlin, 3. März. Auf der parlamentarischen Soiree des Reichskanzlers bemerkte man den Feldmarschall Grafen Mollke, die Prä­sidenten des Reichstages v. Forckenbeck, v. Stauffenberg und Fürst Hohenlohe-Langenburg, die Minister Falk, Achenbach, Hosmanu. den General-Postmeister Stephan, den Präsidenten und Vicepräsidenten des Abgeordnetenhauses v. Benuigsen und Graf Bethusy sowie eine Reihe von Mitgliedern des Bundesraths und des Reichstags. Man sah den Reichskanzler den größeren Theil des Abends in fortgesetzter Untergat­tung mit dem Präsidentn des Reichstages, Herrn v. Forckenbeck.

Rom, 3. März (Köln. Ztg.- Der Papst ernannte zum Ca- merlengo den Cardinal de Luca, einen gelehrten, bescheidenen und ge­mäßigten Mann. Fürst Schwarzenberg war zum Comerlengo ernannt für die Cermonie des Fischerringes, wäre aber, wenn er im Amte be­stätigt worden, nicht abgeneigt gewesen, in Rom zu residircn.

Rom, 4. März. (R. u. St -A.) Bei der gestrigen Krönung des Papstes hatte sich eine große Anzahl Personen nach der Basilika des Vatikans begeben in dem Glauben, daß der Papst öffentlich den Segen spenden werde. Der Papst zeigte sich jedoch nicht. Auf dem St. Peters-Platze waren einige Compagnien Soldaten aufgestellt, welche für den Fall, daß der Papst von der Loggia aus den Segen' ertheilen würde, die militärischen Ehren erweisen sollten. Bei der gestern Abend von kirchlich Gesinnten veranstalteten Illumination einiger Häuser rot- teten sich etwa 100 Personen vor dem Palais Theodoli zusammen und warfen Steine gegen dasselbe. Die Sicherheitsbeamten schritten gegen die Demonstranten ein; dieselben zerstreuten sich widerstandslos.

Petersburg, 4. März. Die Nachricht von dem Friedens­schlüsse verbreitete sich gestern am späten Abend durch die Stadt. Dichte Volksmassen drängten sich auf allen Plätzen und auf den Straßen nach dem kaiserlichen Palais. Hier wurde der Kaiser durch begeisterter