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anauer M^erzer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 51.
Freitag den 1. März.
1878.
Amtliches.
Die Herren Ortsvorstände der Kreise»Hanau, Gelnhausen und Schlächtern werden unter Hinweisung auf den §. 4 unserer Bestimmungen über die Erziehung von Waisenkindern in Familien ersucht, die Gesuche um Verpflegung von solchen Waisen auf Kosten des hiesigen Waisenhauses mit den tabellarischen Nachweisungen und den vorge- schriebenen Zeugnissen baldigst bei den Königl. Landrathsämtern anzu- bringen.
Hanau am 19. Januar 1878.
Königl. Waisenhaus- Vorsteheramt.
___________Schrötter.________________________ LandwirthschaMcher Lreis-Verein Hanau.
Samstag den 9. März 1878, Vormittags präcis 10 Uhr,
Probepflügen an der Ehrensäule bei Hanau mit den von Herrn Moritz Weil jr. aus Frankfurt a. M. übersandten Pflügen. Nachmittags 21 /« Uhr Versammlung im goldnen Löwen in Hanau. Tagesordnung:
1) Saatkartoffel und Sommersaatgetreide. Diejenigen Mitglieder, welche im Besitze von guten Sorten sind und von solchen abgeben wollen, werden ersucht, Proben zum Austausch oder Verkauf mitzubringen.
2) Riesenmöhren. Referent: Ferd. Schwarz.
3) Obstbaumzucht. Referent: A. Riegelmann.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister wollen Vorstehendes veröffentlichen.
Hanau am 27. Februar 1878.
Der Landrath.
Tagesfcha«.
— Berlin, 28. Februar. Reichstag. (Fortsetzung.) In der heutigen (11.) Sitzung begründete der Abg. Winter seine Interpellation, welche lautet:
Am 14. September v. J. hat der Unterzeichnete dem Herrn Ober- Präsidenten zu Straßburg schriftlich Anzeige gemacht von seinem Vorhaben ein politisches Wochenblatt, den „Elsässer", zu gründen, auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1868, Art. 1, welches jeden großjährigen, im Besitze der bürgerlichen Rechte befindlichen Elsässer ermächtigt, ohne vorherige Genehmigung eine Zeitung herauszugeben.
Am 1. Oktober hat der Unterzeichnete bei dem Bezirks-Präsidium zu Kolmar das projektirte Blatt gesetzlich angemeldet, und am 5. Oktober glaubte er durch ein Cirkular das Erscheinen des Blattes auf den 19. Oktober verkündigen zu können. Am 10. Oktober kam ihm folgende Zuschrift des Herrn Bezirks-Präsidenten von Kolmar zu:
„Kolmar, den 9. Oktober 1877.
Auf die gefällige Eingabe vom 1. Oktober d. I. erwidere ich Ihnen ergebenst, daß der Herr Ober-Präsident die Genehmigung zur Herausgabe des von Ihnen projektirten politisch-kirchlichen Wochenblattes „Der Elsässer" nicht ertheilt hat. Das Blatt darf demnach nicht erscheinen.
Der Präsident des Ober-Elsaß.
v. Ernsthausen."
Der Unterzeichnete ist der Ansicht, daß die vorliegende Verfügung ungesetzlich ist. Sie ist offenbar dem Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 1868 zuwider und sie kann nicht durch den bekannten §. 10 des Vewaltungsgesetzes gerechtfertigt werden, da einerseits von einer vorhergehenden Genehmigung einer Zeitschrift durch den Herrn Ober-Präsiden- ten im §. 10 nicht die Rede ist, und andererseits, nach dem Wortlaute des §. 10, eine Zeitschrift nur bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch den Herrn Ober-Präsidenten unterdrückt werden kann. In keinem Falle ist der Herr Bezirks-Präsident von Kolmar zu einer solchen Unterdrückung befugt gewesen.
Der Unterzeichnete erblickt folglich in der Verfügung des Herrn Bezirks-Präsidenten von Kolmar eine Verletzung sowohl (eines eigenen
Rechtes als des Rechtes eines bedeutenden Theiles des elsässischen Volkes, welchem seit sieben Jahren, ohne gegründete Ursache, ein eigenes Organ fortwährend versagt wird.
Der Unterzeichnete erlaubt sich deshalb den Herrn Reichskanzler zu fragen: 1) Ist der vorliegende Fall zur Kenntniß des Herrn Reichskanzlers gekommen? 2) Wie gedenkt der Herr Reichskanzler die Verfügung des Herrn Bezirks-Präsidenten von Kolmar mit den in Elsaß- Lothringen geltenden Gesetzen in Einklang zu bringen? 3) Ist der Herr Reichskanzler geneigt, geeignete Maßnahmen zu Gunsten des untersagten Blattes zu treffen?
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Unter-Staatssekretär Herzog beantwortete die gestellte Fragen dahin, daß der vorliegende Fall zur Kenntniß des Reichskanzlers gekommen sei. Letzterer halte das Verbot des Ober-Präsidenten von Elsaß Lothringen, welches dem Antragsteller durch den Bezirks-Präsidenten von Colmar nur behändigt sei, mit dessen Befugnissen nach §. 10 des Verwaltungsgesetzes für vollkommen vereinbar und habe keine Veranlassung, das Verbot des Ober-Präsidenten aufzuheben.
Auf den Antrag des Abg Freiherr» von Schorlemer-Alst trat das Haus in die Besprechung der Interpellation ein.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-Ä.)
— Berlin, 23. Febr. Die Seitens der Telegraphenverwaltung mit dem Fernsprecher bisher erzielten Ergebnisse haben, wie uns von unterrichteter Seite mitgetheilt wird, die an die Leistungsfähigkeit dieses Apparates von vornherein geknüpften Erwartungen nicht nur in vollstem Maße gerechtfertigt, sondern in mancher Hinsicht noch übertroffen. Der Betrieb bei den bereits in größerer Anzahl bestehenden Fernsprechämtern entspricht nach den bisherigen Erfahrungen in jeder Beziehung dm zu stellenden Anforderungen; namentlich geht das Geben und Aufnehmen der Telegramm mittels des Fernsprechers bei den betreffenden Aemtern rasch und glatt von Stätten. Unzuträglichkeiten sind daraus bis jetzt in keiner Beziehung hervorgegangen. Die technischen Einrichtungen der Fernsprechanstalten haben seit Einführung dieses neuen Verkehrsmittels in die Praxis in vielen Beziehungen Verbesserungen erfahren; namentlich sind in neuerer Zeit Vorrichtungen getroffen worden, welche die zum Zwecke des Anrufes früher erforderlich gewesene Einschaltung einer besonderen elektrischen Batterie entbehrlich machen. Bei dem Umstände, daß zu der Handhabung des Fernsprechers es keiner besonderen technischen Fertigkeiten bedarf, können auch solche Orte, in denen die Einrichtung von Telegraphen-Betriebsstellen wegen Mangels an geeigneten Persönlichkeiten rc früher nicht thunlich war, dem Telegraphennetze angeschlossen werden, und soll im Hinblick auf die bis jetzt erzielten günstigen Erfolge dem Vernehmen nach in nächster Zeit noch eine weitere, ziemlich bedeutende Anzahl geeigneter Orte mit Fernsprechämtern versehen werden. (R u. St.-A.)
— Berlin, 27. Febr. Der Abg. Dr. Kapp hat einen von zahlreichen Mitgliedern der national-liberalen Partei unterstützten Gesetzentwurf betreffend die Beförderung von Auswanderern nach außerdeut- schen Ländern eingebracht, welcher in einigen 40 Paragraphen die Befugnisse zum Gewerbebetrieb der Auswanderungs-Unternehmer und Agenten, die Beförderung der Auswanderer nach überseeischen Ländern regelt und Strafbestimmungen gegen Zuwiderhandlungen enthält. Der Gesetzentwurf ist von eingehenden Motiven begleitet und wird schon in den nächsten Tagen im Reichstag zur Vertheilung gelangen. Die Annahme des Antrages ist gesichert, da die gesetzliche Regelung des Auswanderungswesens einem allgemein gefühlten Bedürfniß entspricht und auch von der Regierung bereits aus den bezüglichen Verhandlungen Material für die Ausführung ihrer eigenen Absichten gewonnen ist. — Das Gerichtskosten-Gesetz ist im Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen berathen worden.
— Berlin, 28. Febr. Der Finanz-Minister Camphansen hat gestern bei Sr. Majestät dem Kaiser um seine Entlassung als Finanz- Minister und Vice-Präsident des preußischen Staats-Ministeriums gebeten. Im Reichstage, wo man hiervon genau unterrichtet sein will, wird erzählt, das Entlassungsgesuch sei so eingehend begründet und in