UbvnnemcnlS- Prcis: ASHrlich S Mark. -H«irj.4M.roB.
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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Die Lspalt. Zeile
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Donnerstag den 28. Februar.
1878.
Amtliches.
Am 12. und 13. März cr. findet die Pferdemusterung im Kreise Hanau statt. Die Musterung wird beginnen:
1) für die Ortschaften und Gutsbezirke der Amtsgerichtsbezirke Hanau, Windecken und Langenfelbold am 12. März, Morgens 7^/^ Uhr, in Wilhelmsbad;
2) für die Ortschaften und Gutsbezirke der Amtsgerichtsbezirke Bockenheim und Bergen im letzteren Orte am 13. März, Morgens 8 Uh r.
Die Herren Ortsvorstände haben dafür Sorge zu tragen, daß sämmtliche Pferde mit Ausnahme der nachstehend bezeichneten vorgeführt werden:
a. der Fohlen unter 3 Jahren,
b. der Hengste,
c. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 8 Tage abgefohlt haben In beiden Fällen ist eine vom Ortsvorstande ausgefertigte Bescheinigung vorzuzeigen.
d. der zum Dienstgebrauch der Beamten im Reichs- oder Staatsdienste, sowie der zur Ausübung des Berufes der Aerzte und Thierärzte nothwendigen Pferde,
e. derjenigen Anzahl Pferde der Posthalter, welche zur Beförderung der Posten kontraktlich gehalten werden müssen,
Die Herren Ortsvorstände haben sich in den anberaumten Terminen persönlich einzufinden.
Hanau am 16. Februar 1878.
Gefunden: Eine s. g. Eisenbahner-Kaputze. Ein Schuh, woran ein eisernes Gestell befestigt. Eine Brieftasche, enthaltend Rechnungen und sonstige Papiere, mit der Inschrift „Andr. Zeller, Großauheim." Ein Zirkel. Ein goldenes Medaillon.
Hanau am 28. Februar 1878.
Königliches Landrathsamt.
Landwirtschaftlicher Lreis-Verein Hanau.
Samstag den 9. März 1878, Vormittags präcis 10 Uhr,
Probepflügen
an der Ehrensäule bei Hanau mit den von Herrn Moritz Weil jr.
aus Frankfurt a. M. übersandten Pflügen. Nachmittags 21/< Uhr Versammlung im goldneRLöwen in Hanau. Tagesordnung:
1) Saatkartoffel und S omm ersaatgetreide. Diejenigen Mitglieder, welche im Besitze von guten Sorten sind und von solchen abgeben wollen, werden ersucht, Proben zum Austausch oder Verkauf mitzubringen.
2) Riesenmöhren. Referent: Ferd. Schwarz.
3) Obstbaumz.ucht. Referent: A. Riegelmann.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister wollen Vorstehendes veröffentlichen.
Hanau am 27. Februar 1878.
Der Landrath.
T a g e K f H u ».
Der Friede von Konstantinopel.
(« d. Scvw. Liter!)
Die letzten Schwierigkeiten, die dem Abschluß der russisch-türkischen Separatfriedens entgegenstanden, sind unter dem Hochdruck der russischen Waffen rasch vollends beseitigt worden. Am 24. Febr. in der Morgenfrühe ist der Großfürst Nikolaus in San Stefano, vor den Thoren Stambuls, eingetroffen. Bald darauf fanden sich auch die türkischen Unterhändler daselbst ein und noch am selben Tage sollten die Verhandlungen geschlossen und „der Friede von Konstantinopel", wie er russi- scherseits getauft worden ist, unterzeichnet werden. Die Bedingungen des Friedens (die aber im letzten Augenblicke noch im Einzelnen Veränderungen erlitten haben können), sind nach einem Peraer Tel. der Kin. Ztg folgende: „Die Kriegsentschädigung beträgt 1410 Will. Rubel. 1000 Mill. Rubel von dieser Summe werden gezahlt durch die Abtretung der Dobrudscha sowie von Batum, Ardahan, Kars und Ba- jafid nebst den dazu gehörigen Gebiete« an Rußland. Rußland steht -
das Recht zu, die Dobrudscha an Rumänien gegen das im Jahre 1856 verlorene Bessarabien umzutauschen. 400 Will, der Kriegsentschädigung werben garantirt durch den Tribut der Bulgarei oder, falls dieser nicht ausreicht, durch den Egyptens. Der Rest von 10 Mill. soll sofort in baarem Gelde bezahlt werden, um die Interessen der nissiger. Unterthanen in der Türkei und den russischen Staat für die Unterhaltung der Kriegsgefangenen zu entschädigen. Außerdem tritt die Türkei 6 Panzerschiffe an Rußland ab, welches sich dieselben aus der türkischen Flotte aussuchen kann. Die Bulgarei wird ein selbstständiges, tributpflichtiges Fürstenthum und Philippope! und Sofia, jedoch nicht Adrianopel ein- schließen. Der Fürst soll durch die Notabeln gewählt werden, aber der Bestätigung durch die Großmächte und die Pforte bedürfen; auch darf er nicht einem der regierenden Fürstenhäuser Europas angehören/ Der Tribut besteht aus den Nettoeinnahmen der Bulgarei. Diese steht 2 Jahre unter österreichischer und russischer Aufsicht. Serbien, Rumänien und Montenegro werden unabhängig und erhalten die bekannten Be-- größernngen. Montenegro bekommt auch Podgoritza, doch soll die g-naue Abgränzung dieses Fürstenthums einem Ueberemkommm zwischen^ Rußland und Oesterreich vorbehalten werden. Bosnien und die Herzegowina erhalten Reformen und Autonomie. In Kreta sollen die schon früher festgestellten Reformen ausgeführt werden. Die Donaumündungen werden auf Kosten der Türkei wieder schiffbar gemacht. Die Schifffahrt auf der Donau ist frei. Die Meerengen werden für Kriegsschiffe geschlossen, bleiben aber für Handelsschiffe auch in Kriegszeiten geöffnet" Diese Bedingungen sind für die Türkei hart, aber man hai kaum mildere erwarten können. Uebrigcns ist die vorliegende Fassung, wenn fi- auch die gestrigen Angaben im Ganzen bestätigt, doch in einigen Punkten rücksichtsvoller gehalten, namentlich in denjenigen, welche die anderen Mächte angehen. So ist die Abgränzung Montenegros einem Abkommen mit Oesterreich vorbehalten und an der zweijährigen Ueberwackuna des bulgarischen Staats soll auch Oesterreich theilnehmen. Auch nicht von einer Ausdehnung Bulgariens auf Saloniki und die Athoshalbinsel also auf rein griechische Gebiete, die Rede. Andererseits wird man darauf gefaßt sein können, daß noch etwelche geheime Artikel vorhanden sind die aber ebensogut der Türkei unter der Hand Erleichterungen verschaffen, als ihr Mehrkosten aufbürden können. Von selbst versteht es sich, daß mit diesem Separatfrieden noch nicht das ganze Friedenswerk in s Reine gebracht ist. Die Bestimmungen wegen der Dardanellen und wegen der Donauschifffahrt können ihre endgiltige Fassung erst auf der Konferenz erhalten; eine völlige Lücke, ein großes Fragezeichen bildet noch die griechische Frage, für welche doch die fortdauernden Metzeleien m Thessalien gleichfalls eine Lösung verlangen; und eine ganz n-ue Frage taucht mit der (w°nn auch vorerst nur als Schreckbild an die Wand gemalten) Eventualität der Abdankung des Fürsten Karl von Rumänien auf. Beides sind Punkte, die für Europa nickt gleichgiltia sind. Es liegt keineswegs im allgemeinen Interesse, daß die slavischen Christen befreit werden, die griechischen Christen unter dem Fremdjoch bleiben, oder daß der Hohenzoller auf dem rumänischen Thron durch einen russischen Satrapen ersetzt werde. Dies sind Gegenstände, welche die Mächte vor und auf der Konferenz beschäftigen werden Allein jetzt schon liegt in dem zwischen Rußland und der Türkei abgeschlossenen Frieden eine Thatsache vor, zu der sie Stellung nehmen müssen England und Oesterreich können jetzt nicht länger ihre allgemeinen Einwendungen vorbringen, sie haben bestimmte Punkte vor sich, die für sie entweder ein Kriegsfall sind oder bei denen sie sich endlich beruhigen müss n. Hoffentlich werden sich sämmtliche Mächte IN Bälde überzeugen, daß für das allgemeine Interesse am besten gesorgt ist, wenn sie den Frieden von Konstantinopel nicht bekämpfen, aber ergänzen.
— Berlin, 27. Februar. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (10.) Sitzung setzte das Haus die zweite Berathung des Etats fort und überwies den Etat des allgemeinen Pen- sionsfonds auf den Antrag des Abg. Richter (Hagen) der Budgetkommission, weil sich vielleicht in demselben Deckungsmittel für das "Defizit finden könnten.
Genehmigt wurden die Etats des Reichs-Jnvalidenfouds, der Wechselstempelsteuer, des Bank- und des Münzwesens.
Zu dem Etat der Verwaltung der vormaligen Geheimen Ober«