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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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JE 49.

Mittwoch dm 27. Februar.

1878.

Bestellungen

für den Monat März auf den

Hanauer Anzeiger" werden von allen Postanstalten sowie von den Expedition (Waisenhaus) entgegen genommen und wird das Blatt neuzutretenden Abonnenten vom Tage der Bestellung an bis 1. März gratis geliefert.

Die Expedition.

MS|e»

Die Herren Ortsvorstände der Kreise Hanau, Gelnhausen und Schlächtern werden unter Hinweisung auf den §. 4 unserer Bestimmun­gen über die Erziehung von Waisenkindern in Familien ersucht, die Gesuche um Verpflegung von solchen Waisen auf Kosten des hiesigen Waisenhauses mit den tabellarischen Nachweisungen und den vorge­schriebenen Zeugnissen baldigst bei den Königl. Landrathsämtern anzu- bringen.

Hanau am 19. Januar 1878.

Königl. Waisenhaus- Vorsteheramt.

Schrötter.

Tagesschau.

Die Noth der Türkei.

(A. d. Echw. Merk.

Es ist nicht zu verwundern, wenn die Türken über das Einlaufen der britischen Flotte in das Marmarameer erbost sind. Dieser schritt des ehemaligen Bundesgenossen hat ihnen nichts genützt, sondern bis jetzt blos geschadet. Die Russen entnahmen daraus den Grund oder den Vorwand, vollends ihre erdrückende Uebermacht den Besiegten fühlen zu lassen. Sie meinen den Engländer und schlagen den Türken. Jede Regung der britischen Flotte wird mit einer Verschärfung der Forde­rungen an den zu Boden Geworfenen beantwortet. Gleich nach der Ankunft der britischen Flotte bei den Prinzeninseln fingen in den rus­sischen Organen die Klagen darüber an, daß die Türken im Angesicht der britischen Flagge wieder halsstarriger werden und den Frieden ver­zögern. Die Klage war vermuthlich ungerecht, aber jedenfalls hatte England den Vorwand dazu geliefert. Von da an begannen die Droh­ungen mit dem Ueberschreiten der Demarkationslinie, mit der Besetzung Konstantinopels, mit der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten. Diese Drohungen sollen die besiegte Türkei vollends mürbe machen und ihr in kürzester Frist die Unterzeichnung des Friedens abnöthigen. Ruß­land sieht, daß es den anderen Mächten mit der Konferenz Ernst ist: folglich arbeitet es mit Hochdruck, daß sein Friede mit der Türkei un­verzüglich abgeschlossen wird, um die vollendete Thatsache der Konferenz überreichen zu können. Bei der völlig hülflosen Lage, in welcher die Türkei sich befindet, ist nicht baum zu zweifeln, daß Rußland seine Absicht erreichen wird. Es heißt in der That, daß die Verhandlungen dem Abschluß nahe sind. Auch ihrer Absicht, in Konstantinopel einzu- rücken, steht offenbar kaum noch ein Hinderniß entgegen. Großfürst Nikolaus hat sichwegen der lästigen Entfernung Adruanopels," näher an Konstantinopel heran begeben, um dort mit den türkischen Unter­händlern vollends zum Abschluß zu kommen. Am 24. Febr. ist er in San Stefano angekommen, von wo er die schlanken Minarets der Hauptstadt sehen wird und auch die britischen Kriegsfahrzeuge sehen würde, wenn diese nicht, den russischen Zusagen mehr oder weniger trauend, nach dem Golf von Jsmid sich zurückgezogen hätten. Der Großfürst ist als Freund des Sultans in die Nähe der Hauptstadt ge­kommen und wird als Freund desselben auch in die Stadt einrücken; eine Demüthigung, die unter den jetzigen Umständen ungleich mehr den Engländern gilt als dem Beherrscher der Gläubigen. Aber die Russen führen ihre Absicht so schrittweise und allmählig aus, daß die Engländer nirgends den Punkt finden können, der für einen Kriegsfall erheblich genug wäre. Aus diesem Spiel, das die Russen mit den Türken und mit den Engländern treiben, mag man auf den Inhalt des Friedens

schließen, den die Türkei in diesen Tagen unterzeichnen muß. Rußland wird seine erdrückende Uebermacht aus's Aenßerste ausnützen, aber man muß gestehen, daß ihm dies durch die anderen Mächte, England insbe­sondere, außerordentlich erleichtert wird.

Berlin, 26. Februar. Reichstag. (Fortsetzung.) Im wei­teren Verlaufe der gestrigen (9.) Sitzung wurde die zweite Berathung des Etats fortgesetzt. Der Etat des Reichsheeres wurde ohne Debatte und ohne Veränderung genehmigt; einzelne Titel, die mit den schon der Budgetkommission überwiesenen in Zusammenhang stehen, wurden der­selben ebenfalls zugewiesen.

Zu dem Marine-Etat sprach der Abg. Demmler den Wunsch aus, die Reichsregierung möge in Erwägung ziehen, ob es nicht möglich sei, eine internationale Vereinigung herbeizuführen, durch welche die Anwen­dung von Torpedos wegen ihrer den civilisirteren Anschauungen der modernen Kriegführung widersprechenden Wirkung verboten werde.

Der Etat der Reichsjustizverwaltung wurde nach längerer Debaite nach der Vorlage genehmigt.

Es folgte die Berathung des Etats des Reichs-Eisenbahn-Amts, welcher nach längerer Debatte ebenfalls Genehmigung fand.

Bei dem Etat des Auswärtigen Amtes bekämpfte der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst die geforderte Gehaltserhöhung für den Botschafter in London um 30,000 Mk. als unnöthig, während der Abg. von Ben- nigsen für dieselbe eintrat, damit auch den nicht reichen Berufsbeamten Gelegenheit gegeben werden könne, in den diplomatischen Dienst des Reiches zu treten. Diese Position wurde nach längerer Debatte, ebenso die übrigen Positionen des Etats genehmigt.

Um 4l/i Uhr vertagte das Haus die weitere Spezialberathung.

In der heutigen (10.) Sitzung setzte das Haus die zweite Bera­thung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung des Reichshaus- Halts-Etats für das Etatsjahr 1878/79 mit dem Etat des Reichskanz­ler-Amts für Elsaß-Lothringen, fort. Es ergriffen hierzu das Wort die Abgg. Schneegans und Rütinghausen. Der Etat wurde unverän­dert genehmigt.

Bei dem Etat des Rechnungshofes wünschten die Abgg. v. Benda, Richter (Hagen) und Rickert zu erfahren, ob ein faktisches Bedürfniß für die Neuschaffung einer Direktoren- und einer Rathsstelle beim Rech­nungshöfe vorliege, wie dieselbe im Etat gefordert wird.

Der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Hofmann, erwiderte, daß ein solches Bedürfniß nach dem Urtheile des Präsidenten des Rechnungshofes und nach den vergleichenden Beobachtung'n des Reichskanzler-Amts entschieden vorliege. Von diesem Etat wurden 2400 Mk. gestrichen

(Fortsetzung folgt.) (R. u St.-A.)

Berlin, 26. Febr. zFrkftr. Jnt.-Bl.) Gegenüber den Nach­richten verschiedener Blätter von der bevorstehenden Entsendung eines deutschen Geschwaders in die türkischen Gewässer ist zu Unftutiren, daß außer der wie alljährlich im Frühjahre in Aussicht genommenen For- mirung eines Uebungsgeschwaders keinerlei weitere Vorbereitungen in Betreff der Entsendung von Schiffen getroffen oder beabsichtigt worden sind.

Der im Reichskanzleramte ausgearbeitere Gesetzentwurf über die Anzeigepflicht bei dem Auftreten gemeingefährlicher Krankheiten hat folgenden Wortlaut: §. 1. Von jedem Falle einer Erkrankung an der Cholera oder an den Blattern hat der behandelnde Arzt, sowie das Haupt der Familie, in welcher der Fall sich ereignet, spätestens 12 Stunden nach erlangter Kenntniß unter Angabe des Namens und Alters, der Wohnung und Beschäftigung des Erkrankten bei der nächsten Poli­zeibehörde Anzeige zu erstatten. Ist ein Familienhaupt nicht vorhanden, oder ist es behindert, so liegt die Anzeige demjenigen ob, in dessen Wohnung oder Behausung der Fall sich ereignet. §. 2 Von dem Auftreten anderer, mit gemeiner Gefahr verbundener Krankheiten eine gleiche Anzeige zu erstatten, kann den Aerzten durch Beschluß desBuu- desraths zur Pflicht gemacht werden. § 3. Wer die in §§. 1 oder 2 ihm obliegende Anzeige unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Stark