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AMtitches

Bekanntmachung.

Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 1. d. M. (Gesetz- Samml. S. 225) mache ich hierdurch darauf aufmerksam, daß die be­reits durch Bekanntmachung vom 21. Juni 1875 zur Einlösung öffent­lich aufgerufenen Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861

a. in Berlin

bei 1. der General-Staatskasse,

2. der Kontrole der Staatspapiere,

3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,

4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,

5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,

6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair- und Bau- Kommission stehenden Kasse,

b. in den Provinzen bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,

2. den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,

3. der Landeskasse in Sigmaringen,

4. den Kreiskassen,

5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westphalen, Hessen-Nassau und Rheinland,

6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,

7. den Forstkassen,

f 8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie

9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern

nur noch bis zum 3 0. März 1878 zur Einlösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber ihre Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen.

Berlin, den 5. Oktober 1877.

Der Finanz-Minister Camphausen.

Gefunden: Ein großer Hundcmaulkorb. Ein halbrunder dunk­ler Stein. Eine Peitsche.

Hanau am 23. Februar 1878.

______________________Königliches Landrathsamt. ________

Wochenschau.

R. F. Der 19. genuin: war ein bedeutsamer Tag für Gesammt- deutschland. Der Reichskanzler beantwortete im Reichstage die Inter­pellation der reichstreuen Parteien bezüglich der Lage im Orient. Ein­geleitet wurde die Interpellation der reichstreuen Parteien durch eine in klarer Ausdrucksweise gegebene Rede des Abg. v. Bennigsen, worauf der Fürst Bismarck sofort die Interpellation beantwortete. Obwohl die darauf folgende längere Rede des Fürsten Bismarck wenig Neues an positiven Mittheilungen enthielt, so hat doch der Reichskanzler die Haltung der deutschen Regierung in der Orüniassaire doch so genau gezeichn t und auch über die politische Lage im Allgemein, n klare Auf­schlüsse gegeben, so daß man in Deutschland zufricd.n sein kann Zu­nächst hob der Reichskanzler in seiner Rede hervor, daß die Beziehungen der Großmächte zu einander keine derartigen wären, daß ein europäischer zu befürchten sei. Auch habe man die zweideutige Haltung Ruß­lands übertrieben. Wenn dieses auch das Bestreben habe, die orienta-

1878.

lische Frage in seinem Sinne zu regeln, so müsse es doch auch dafür forgen, daß es durch seine Forderungen im Orient sich nicht andere Großmächte zu Feinden mache. Die Hauptfrage unter den Großmächten bilde jetzt dir Constituirung Bulgariens, doch glaube er, daß Deutsch­land für Bulgarien zu mutig Interesse habe, als daß es diesem Lande wegen seine guten Beziehungen zu den europäischen Großstaaten aufge­ben solle. Aus diesem Grunde werde Deutschland sich von derartigen Streitfragen möglichst fern halten. Das Hauptinteresse Deutschlands liege an der Freihaltung der Wasserstraßen der Donau und der Dar­danellen. Doch die Freihaltung dieser Wasserstraßen sei noch gar nicht in Frage gestellt. Ein europäischer Congreß werde jedenfalls in Baden- Baden zusammenkommen und habe man auf demselben Deutschland den Vorsitz zugedacht. Deutschland werde jedoch die verhängnißvolle Rolle eines Schiedsrichters auf diesem Congresse nicht übernehmen, sondern sich nur mit der Rolle eines Friedensvermittlers begnügen?

In Gegenwart des Kaisers und der Kaiserin, sowie der ältesten Familienmitglieder der Familie des Kronprinzen und der Kronprinzessin, des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Ka l, des Großherzogs und der Großherzogin von Oldenburg und des Herzogs zu Sachsen-Mei- ningen fand am Sonntag die Unterzeichnung der Ehepakten der Prinzes­sin Charlotte von Preußen und des Erbprinzen von Sachsen-Meiningen, sowie der Prinzessin Elisabeth von Preußen und des Erbgroßherzogs von Oldenburg du-ch die beiden Brautpaare, sowie durch die anwesenden Mitglieder des königlichen Hauses und der anderen fürstlichen Häuser und durch den Minister des königlichen Hauses, Staatsminister von Schleinitz, statt. Der standesamtliche Akt, welcher der kirchlichen Trau­ung voran ingeh-n hat, wurde am Montag durch den Minister des kö­niglichen Hauses vollzogen. Die kirchliche Einsegnung fand gleich nach­her in Anwesenheit sämmtlicher erlauchten Personen und fürstlichen Per­sonen in höchst feierlicher Weise statt. Ein prächtigesKaiserwetter" erhöhte den Glanz der Feier und gestattete den zu Tausenden in Berlin anwesenden Fremden, sowie der einheimischen Bevölkerung ihrer Neugier in ausreichendem Maße zu genügen und ihrer Festesfreude ungehindert Ausdruck geben zu können. Die durch die Straßen wogende Menge, sowie der reiche Schmuck der Häuser bezeugte die Theilnahme, welche die Berliner den Ereignissen innerhalb ihres angestammten Königshauses stets entgegen zu bringen pflegen.

Im Bundesrathe ist die Denkschrift über die Verhandlungen wegen Abschlusses neuer Handels- und Zollverträge vorgelegt worden. Ferner ist demselben eine im Reichseisinbahnamte auf Grund der von den Ei- senbahndireltoren gelieseitcn Materialien ausgearbeitete Uebersicht der Betriebsergebnisse der deutschen Eisenbahnen im Jahre 1876, nebst den dazu gehörigen Erläuterungen, mitgetheilt worden Auch ist ihm ein Gesetzentwurf zugegangen, in welchem die Außerkurssetzung der Ve- Thalerstücke angeordnet wird. Als Termin der Einziehung ist darin der Zeitpunkt der legislative Erledigung der Angelegenheit angesetzt. Bezüglich der Beschlüsse der Bundesrathsausschüsse für das Justizwesen in Sachen der Stellvertretung des Reichskanzlers in Verhinderungsfäl­len ist ein Festhalten an denselben noch zweifelhaft. Es wird vielmehr ein Beschluß des Bundesrathes für wahrscheinlich gehalten, der die Stellvertretung des Reichskanzlers auf die Chefs der bestehenden Reichs- verwaltungeu, Auswärtiges Amt, Marine, Post und Telegraphen, Msaß- Lothringens, eventuell Finanzen und Justiz beschränkt und unbeschadet des Rechis des Reichskanzlers, sich allgemein durch einen Vicekanzler vertreten zu lassen. Die Reichsverwaltungen, denn Chefs Stellvertreter sein können, sollen im Gesetze selbst bezeichnet werden.

Seit bim 18. Februar Nachts zwölf Uhr hat in Rom das Con- clave begonnen. Die Cardinäle selbst, die Ordensobern und der Gou­verneur des CouclaveS hatten sich vorher von dem vollständigen Ver­schlüsse der AuSgänge überzeugt, so daß es während der Papstwahl den Cardinälen unmöollch ist, mit der übrigen Welt zu verkehren, ^eder Cardinal hat mit'sich im Conclave einen Sekretär und einen Steuer; 61 Cardinäle sind anwesend. Einer nimmt wegen Krankheit nicht Theil am Conclave, und zwei andere werden noch erwartet. Jeden Tag ver­sammeln sich die Cardinäle zweimal in der sixtinischen Kapelle, welche