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M 42.
Dienstag den 19. Februar.
1878.
ÄmMcheS.
In Gemäßheit des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 hat die Königliche Direktion der Wain- Weser-Bahn die Einleitung des Planfeststellungs-Verfahrens zum Zweck der Enteignung der nachstehenden Grundstücke der Gemarkung Bruchkö- Lel beantragt:
1) der Erben des Staatsministers a. D. Friedrich Carl von Savigntz:
Karte B. Nr. 66, 67, 112, 228.
„ A. „ 218.
„ C. „ 160, 165, 275, 342.
„ H. „ 36, 38, 118.
2) des Hauptmanns a. D. Philipp Ludwig von Rößler:
Karte B. Nr. 110, 272.
„ C. „ 145, 320, 340.
„ H. „ 150, 238.
Der vorläufig festgestellte Plan nebst Beilagen wird in dem Gemeindelokale zu Bruchköbel 14 Tage lang vom 23. Februar bis 9. März d. I. zu Jedermanns Einsicht offen liegen. Während dieser Zeit kann jeder Betheiligte im Umfange seines Interesses Einwendungen gegen den Plan bei dem Königlichen Landrathsamt zu Hanau schriftlich einreichen oder mündlich zu Protokoll geben.
Der Ortsvorstand zu Bruchköbel wolle die Offenlegung ortsüblich bekannt machen, auch die Bescheinigung hierüber mir übersenden.
Hanau am 15. Februar 1878.
Am 12. und 13. März er. findet die Pferdemusterung im Kreise Hanau statt. Die Musterung wird beginnen:
1) für die Ortschaften und Gutsbezirke der Amtsgerichtsbezirke Hanau, Windecken und Langenselbold am 12. März, Morgens 7^2 Uhr, in W ilhelmsv ad;
2) für die Ortschaften und Gutsbezirke der Amtsgerichtsbezirke Bockenheim und Bergen im letzteren Orte am 13. März, Morgens 8 Uhr.
Die Herren Ortsvorstände haben dafür Sorge zu tragen, daß sämmtliche Pferde mit Ausnahme der nachstehend bezeichneten vorgeführt werden:
a. der Fohlen unter 3 Jahren,
b. der Hengste,
c. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 8 Tage abgefohlt haben. In beiden Fällen ist eine vom Ortsvorstande ausgefertigte Bescheinigung vorzuzeigen,
d. der zum Dienstgebrauch der Beamten im Reichs- oder Staatsdienste, sowie der zur Ausübung des Berufes der Aerzte und Thierärzte nothwendigen Pferde,
e. derjenigen Anzahl Pferde der Posthalter, welche zur Beförderung der Posten kontraktlich gehalten werden müssen.
Die Herren Ortsvorstände haben sich in den anberaumten Terminen persönlich einzufinden.
Hanau am 16. Februar 1878.
Jakob Pistor und Andreas Geibel 2r zu Kesselstadt find als Ortstaxatoren vereidigt worden
Hanau am 15. Februar 1878.
Der Landrath.
Gefunden: Ein Wechsel über 155 Mk. 25 Pf. Eine gedruckte Schürze.
Verloren: Ein silbergrauer rechter Gla^handschuh mit weißem Knüpfchen. '
Entlaufen: Ein gelber Doggenhund, männl. Geschlechts, mit schwarzer Schnauze, nebst Halsband mit Ring.
Hanau am 19. Februar 1878.
Königliches Landrathsamt._______
T a g es j —————
Zur Lage.
~ „ . (A. d. Schw. Merl.)
Trugen nrcht alle Anzeichen, so wird Fürst Bismarck am Dienstag
der aufhorchenden Welt verkündigen können, daß der Friede, soweit sich das in so kritischen Zeitläuften sagen läßt, gesichert ist. Wtnigstens hat der neueste Zwischenfall, der um die Besetzung Konstantinopels sich drehte und so ernst sich zuspitzen zu wollen schien, viel von seinem bedrohlichen Charakter verloren. Die Engländer sind nicht bis an die Spitze des Serail vorgedrungen, sondern haben 2 Meil vor Konstantinopel bei den Prinzeninseln Halt gemacht. Das bewies auf ihrer Seite den Wunsch, es nicht zum Aeußersten kommen zu lasten. Und denselben Wunsch zeigt nun Rußland, indem es seinerseits von der Besetzung der Stadt selbst Abstand nimmt und sich, vorläufig wenigstens, mit der Besetzung der umgebenden Anhöhen begnügt. Möglicherweise ist es den Russen von Anfang an viel w niger um den Einzug in Byzanz zu thun gewesen, als darum, die Engländer herbeizulocken und zu einem förmlichen Bruch des Dardanellenvertrags zu verleiten, was ihnen denn auch vollständig gelungen ist. Daß die britische Flotte dem formellen Protest der Pforte zum Trotz die Dardanellen passirt hat, wird von den Petersburger Blättern als eine flagrante Rechtsverletzung bezeichnet, was sich schwer bestreiten lasten wird. Sie ist um so empfindlicher, als sie von derjenigen Macht ausgeht, welche sich als die besondere Hüterin der von ihr verletzten, einst zum Schutz der Türkei abgeschloss nen Verträge geberdete. Das ist ein Triumph, an dem sich Rußland in seinem begreiflichen Wunsche, für den Krimkrieg Rache zu nehmen, für jetzt genügen lasten kann. Seine weitere Absicht scheint die zu sein, die anwesende britische Flotte gleichsam zum Augenzeugen des Separatfriedens zwischen Rußland und der Türkei zu machen, dessen Verhandlung unmittelbar bevorsteht. General Jgnatieff ist in Adrianopel eingetroffen, die türkischen Bevollmächtigten wurden zur Fortsetzung der Friedensverhandlungen eben dahin eingeladen und im russischen Hauptquartier nahm man an, daß dieselben am 16. Februar beginnen und am 1. März beendet sein werden. Das Ergebniß würde dann als „vollendete Thatsache" der Konferenz vorgelegt. Für die letztere bliebe dann immer noch die Donauschifffahrt- und die Meerengenfrage übrig; bis jetzt ist aber kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß Rußland in diesen beiden Fragen eine vom Rathe Deutschlands, d. h. von den europäischen Interessen abweichende Lösung herbeiführen will. Die besonderen Wünsche Englands werden dabei möglicherweise nicht gänzlich zufrieden- gestellt werden können; allein an eine praktische Durchführung etwaigen Widerspruchs ist um so weniger zu denken, als der Versuch, Oestreich an seine Seite herüberzuzichen, nach einigem Schwanken jetzt als völlig gescheitert betrachtet werden kann. Die Ungarn sind zwar aus Rand und Band, aber die deutsche Presse in Wien, und zwar die russenfeind- liche gerade so wie die russenfreundliche, hat in den letzten Tagen mit größtem Nachdruck und in allen Tonarten und wie es scheint auch siegreich den Satz verfochten: „Englands Interessen sind nicht die Interessen Oestreichs", oder wie die Presse es ausdrückte: „Der Standpunkt Englands vor Ausbruch des Krieges ist durchaus nicht jener Oestreichs gewesen, er war es auch nicht während des Krieges und er wird und kann es auch nicht heute sein."
— Berlin, 18. Febr. Reichstag. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (5.) Sitzung folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr. das dem Reiche gehörige, in der Voßstraße in Berlin gelegene Grundstück. Nach dem Abg. Schröder (Friedberg), welcher beantragte den Gesetzentwurf abzulehnen, eventuell denselben noch in dritter Berathung an die Budgetkommission zu verweisen, entgegnete der Kommissarius des Bundesraths, Geheimer Regierungs-Rath Aschen - born, die Ansicht, daß auch das Grundstück in der Voßstraße von der Beschränkung betroffen sein solle, sei eine durchaus vereinzelte und habe bei der Berathung des erwähnten Gesetzes von verschiedene Seite Widerspruch erfahren. Der Abg. Dr. Wehrenpfennig habe damals erklärt, daß, wenn der Antrag Reichensperger, der die Beschränkung wollte, in dieser Weise ausgelegt würde, dieser Antrag für ihn und feine politischen Freunde unannehmbar sei; da er aber anders ausgelegt werden könne, so würde er für den Antrag stimmen. Die Natur der Sache ergebe auch, daß das Grundstück in der Voßstraße mit dem Arrest nicht belegt werden könne; sonst könnte dies in gleicher Weise auch mit allen übrigen Bauten geschehen. Ob die Bebauung in der Art, wie sie die Re-