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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstagr mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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DieNstG beu 12° Februar.
1878.
Amtliches.
- Seit Einführung des metrischen Maaß- und Gewichts-Systems ist vielfach das Bedürfniß hervorgetreten, neben der gesetzmäßigen vollen Bezeichnung der Maaße und Gewichte auch abgekürzte Bezeichnungen derselben anzuwenden.
Obwohl die Interessen des geschäftlichen Verkehrs wie diejenigen der Wiss- nschaft und der Schule die Uebereinstimmung in dem Gebrauche dieser Bezeichnungen erfordern, ist eine solche bisher nicht erzielt worden.
Zur Anbahnung einer allgemeinen Verständigung hierüber hat der Herr Reichskanzler eine aus sachkundigen Vertretern aller beteiligten Kreise zusammengesetzte Kommission mit der Ausarbeitung entsprechender Vorschläge beauftragt und hat demnächst der Bundesrath unter dem 8. Oktober v. I. beschlossen,
die Bundesregierungen seien zu ersuchen, anzuordnen, daß die von der Kommission zusammengestellten abgekürzten Bezeichnungen der Maaße und Gewichte unter Beobachtung der beigefügten Regeln sowohl im amtlichen Verkehre, als bei dem Unterricht in den öffentlichen Lehranstalten ausschließlich zur Anwendung gebracht werden.
Indem wir die Zusammenstellung der hiernach genehmigten abgekürzten Bezeichnungen der Maaße und Gewichte zur öffentlichen Kenntniß bringen, empfehlen wir deren Benutzung auch dem geschäftstreibenden Publikum.
Casfel am 8. Januar 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Zusammenstellung der abgekürzten Maaß und Gewichts-Bezeichnungen.
A. Länge nmaaße: Kilometer = km ; Meter = m; Centi- meter = cm; Millimeter = mm.
B. Flächenmaaße: Quadratkilometer = qkm; Hektar = ha; Ar — u; Quadratmeter — qm; Quadratccntimeter = qcm; Quadratmillimeter = qmm.
C. Körperma aße: Kubikmeter — cbm; Hektoliter --- hl; Liter = 1; Kubikeentimeter = ccm; Kubikmillimeter = cmm.
D. Gewichte: Tonne = t; Kilogramm = kg; Gramm = g; Milligramm = mg.
1) Den Buchstaben werden Schlußpunkte nicht beigefügt.
2) Die Buchstaben werden an das Ende der vollständigen Zahlen- ausdrücke — nicht über das Dezimalkomma derselben — gesetzt, also 5,37 in, — nicht 5 m 37 und nicht 5 m 37 cm —.
3) Zur Trennung der Einerstellen von den Dezimalstellen dient das Komma — nicht der Punkt. — Sonst ist das Komma bei Maaß- und Gewichtszahlen nicht anzuwenden, insbesondere nicht zur Abtheilung mehrstelliger Zahlenausdrücke. Solche Abtheilung ist durch Anordnung der Zahlen in Gruppen zu je drei Ziffern, vom Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischenraum zwischen den Gruppen zu bewirken.
Wird veröffentlicht. Die Herrn Ortsvorstände wollen für geeignete Verbreitung dieser Anordnung sorgen.
Hanau am 8. Februar 1878.
Der Landrath.
Den Ortsvorständen der Gemeinden von Mittelbuchen, Bruchköbel, Marköbel, Wachenbuchen, Dörnigheim, Kesselstadt, Hochstadt, Seckbach, Roßdorf, Niederissigheim, Ostheim, Eichen, Bischofsheim, Fechenheim, Niederrodenbach, Langendiebach, Bergen, Langenjelbold, Großkrotzenburg wird auf ihr Gesuch vom August pr. eröffnet, daß der Herr Minister des Innern unterm 12. Januar c. entschieden hat, daß die Abgabe, welche für die Zulassung zu den Gemeindenutzungen zu entrichten ist, nicht als eine Gemeindelast, zu welcher die neu einziehenden Einwohner nach 3monatlichem Aufenthalt nur gleich den übrigen Gemeindeeinwohnern herangezogen werden können, im Sinne des §. 8 des Freizügigkeitsgesetzes zu betrachten ist. Wenn auch die für die Theilnahme an den Gemeindenutzungen zu entrichtende Abgabe in die Gemeindekasse
fließt, so ist dieselbe doch keine von jedem Einwohner zu tragende Steuer; sie bildet vielmehr das Aequivalent für bestimmte durch sie zu erlangende Vermögensvortheile und wird im Gegensatz zu sonstigen Steuern und Lasten freiwillig übernommen, ohne daß ihre Verweigerung auf das Niederlassungsrecht als solches Einfluß hätte. Das bisherige Einkaufsgeld für Neueinziehende bleibt daher bestehen.
Hanau am 12 Februar 1878.____________
TagesschK».
— Berlin, 9. Febr. Die heutige dritte Berathung des Abgeordnetenhauses über das Justizorganisationsgesetz drehte sich hauptsächlich um zwei Punkte. Zunächst handelte es sich um einen in der zweiten Lesung bereits abgelehnten Antrag, nach welchem die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte durch den Justizmiuifter bestimmt werden sollen, vom 1. Oktober 188 l ab aber nur durch Gesetz verändert werden können. Trotz des lebhaften Widerspruchs des Justizministers wurde der Beschluß der zweiten Lesung aufrecht erhalten, nach welchem die Sitze der Amtsgerichte durch Gesetz bestimmt, die Bezirke der Amtsgerichte durch den Justizminisier gebildet werden, die erstmalige Feststellung der Sitze der Amtsgerichte aber auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung durch den Justizminister erfolgen kann. Der zweite Punkt betraf den in der zweiten Lesung abgelehnten §. 42 der Regierungsvorlage, nach welchem das Oberlaudesgericht in Berlin ausschließlich für die nicht zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehörenden Revisionen in Strafsachen zuständig sein soll. Der Justizminister betonte dringend die Nothwendigkeit der Wiederherstellung des Paragraphen im Interesse der Einheit der Rechtsprechung. Die Commission hatte indeß diesem Einwande gegenüber bereits eine Resolution beantragt, welche die Revision in Landesstrafsachen ebenfalls dem Reichsgerichte übertragen wissen will. Der Paragraph wurde mit 191 gegen 163 Stimmen abermals abgelehnt und die Resolution angenommen Der Beschluß auf Einführung einer Amtstracht wurde trotz verschiedener Gegenanträge aufrechterhalten. Die Vorlage ist nunmehr durchberathen und es tritt, während das Herrenhaus über dieselbe verhandelt, eine stillschweigende Vertagung des Abgeordnetenhauses ein. (Trib.)
— Berlin, 11. Februar. Rußland soll neuerdings zu verstehen geben, es habe keine Einwendungen dagegen zu erheben, daß verschiedene Regierungen Kriegsschiffe in die Dardanellen senden, wie es dies schon früher ausgesprochen habe. Trotzdem würde die faetische Behinderung der Schließung der Dardanellen für Kriegsschiffe aller Nationen außer Rußland und der Türkei von diesem scheinbaren Zugeständnisse Rußlands unberührt bleiben.
— Berlin, 11. Febr. Nach den hier eingegangenen Nachrichten hat der Nothstand unter der Bevölkerung von Konstantinopel eine unerhörte Höhe erreicht. An hunderttausend Flüchtlinge, meist Weiber und Kinder, sind obdach- und mittellos in der türkischen Hauptstadt zusammengeströmt und bei der winterlichen Jahreszeit den härtesten Entbehrungen preisgegeben. Se. Majestät der Kaiser hat auf die Kunde von diesem Elend der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel die Summe von 10,000 Franken zur Verfügung gestellt, mit der Bestimmung, daß dieselbe zur Unterstützung der Nothleidenden ohne Unterschied des Glaubens und der Nationalität verwendet werden soll. — Einer Mittheilung des hiesigen türkischen Botschafters an das Auswärtige Amt zufolge, ist durch eine Jrade des Sultans die Aufhebung der türkischer Seits über die russische Küste des Schwarzen Meeres verhängten Blokade für die Dauer des zwischen der Türkei und Rußland abgeschlossenen Waffenstillstandes angeordnet wurden. (R. u. et.*^.)
— S M Kanonenboot „Nautilus", 4 Geschütze, Kommandant Korvetten-Kapitän Valois, hat am 6. d. M. von Singapore dee Heimreise angetreten. — Briefsendungen :c. sind von heute ab bis aus Wel- teres nach Port Said zu dirigiren. — S. M. ^5?°"^bWt „Albatroß", 4 Geschütze, Kommandant Korvetten-Kapitän Mensmg I., welches am 2 Januar er. Abends auf der Rhede von Suez geankert und nach Einnahme von Kohlen am 3 deff. Mts. Nachmittags die Weiterrepe an- getreten hatte, ist am 18. Januar er. Vormittags in Aden eingetroffen und am 21. deff. Mts. Vormittags nach Point de Galle in See gegangen. An Bord Alles wohl.