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Mauer Aiyeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Momaa den 11. Februar.

1878.

Amtliches.

General-Versammlung des landmirthschaft- lichen Lreis-Vereins.

Dienstag den 19. Februar, Nachmittags P/s Uhr, im Gasthaus zum goldnen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Jahresbericht.

2) Bericht der Rechnungsrevisoren

3) Wahl des Vorstandes für das Jahr 1878/79.

In der Versammlung werden noch Bestellungen auf Kleesamen angenommen um definitiv feststellen zu können, ob das bestellte Quantum den Bezug ermöglicht.

Diejenige Herren, welche ihren Jahresbeitrag pr. 1877/78 noch nicht entrichtet haben, werden ersucht denselben bis zum 19 d. M an den Rechnungsführer Herrn Jung abzuführen. Von denjenigen Mit­gliedern, welche den Betrag bis zu diesem Tage nicht entrichtet haben, wird angenommen, daß sie Einziehung durch Postmandat wünschen.

Der Vor st and.

Die Herrn Ortsvorstände werden ersucht, Vorstehendes gest, zu veröffentlichen

Hanau am 9. Februar 1878.

Der Landrath.

Lagesschau.

Berlin, 8. Febr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung) In der heutigen (63) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erledigte das Haus in erster und zweiter Berathung den Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung verschiedener preußischer Gesetze auf den Kreis Herzogthum Laueuburg, und erklärte den 29. Bericht der Staatsschuldenkommission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1876 und den Bericht über die Verwaltung des Hinterlegungsfonds für das Jahr 1877 für erledigt.

Es folgte die Berathung über nachstehende, bei Gelegenheit der Berathung des Gesetzentwurfs über die Betheiligung des Staats an dem Unternehmen einer von Kiel über Eckernförde nach Flensburg füh­renden Eisenbahn beantragte Resolution:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: 1) Dahin zu wirken, daß bei Eisenbahnen minderer Ordnung die aus Reichsgesetz »nd Reichsverwaltungs Verordnungen beruhenden Bestimmungen, be­treffend die Leistungen der Eisenbahnen zu Gunsten der Post-, Tele­graphen- und Militärverwaltung, ebenso wie die den Bau und Be­trieb solcher Bahnen betreffenden Reglements in einer der wirth- schaftlichen und technischen Natur dieser Bahnen entsprechenden Weise abgeändert werden. 2) Dem Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Feststellung der Grundsätze für Konzessionirung solcher Bahnen erfolgt. 3) Den Bau von Eisenbahnen minderer Ordnung auch durch finanzielle Betheiligung des Staates, namentlich in solchen Fällen zu fördern, in welchen der Bau derselben aus­schließlich oder vorwiegend durch kommunale Körperschaften erfolgt.

Der Staats-Minister Dr. Achenbach, sowie der Regierungs Kom­missar, Geh. Ober-Regierungs-Rath Breseld, erklärten sich hauptsächlich gegen die Nr. 2 der Resolution, da ein Bedürfniß zu einem solchen Gesetze nicht vorliege, welches die Befugnisse des Handels-Ministers unnöthiger Weise beschränke. Derselbe werde den Unternehmern von Sekundärbahnen auch ohne Gesetz in jeder Weise fördernd entgegen­kommen.

Außerdem betheiligten sich an der Debatte der Referent Abg. Rickert und die Abgg Berger, von Saucken-Tarputschen, von Benda, von Köller und Dr. Löwe. Die Resolution mit Ausnahme der Nr. 2 wurde ang nominell

Hierauf beschäftigte sich das Haus mit der Berathung von Pe­titionen. (R.- u. St.-A.)

Von allen Gesetzentwürfen, deren die Thronrede Erwähnung

th-t, ist nur der Gesetzentwurf, betr. die Verfälschung von Lebenemit- teln und Gegenständen des täglichen Gebrauchs, noch nicht an den Bun­desrath gelangt; indessen ist die Einbringung desselben wohl in kürzester Frist zu erwarten. Der Gesetzentwurf ist, wie man hört, sehr wenig umfangreich; Alles in Allem etwa 20 §. Der Grundgedanke desselben scheint der zu sein, daß im öffentl. Interesse das R cht der Gesund- Heitspolizei festgestellt wird, den Verkehr mit Lebensmitteln und Gegen­ständen des täglichen Gebrauchs zu überwachen, und in jedem Augen­blick eine Untersuchung der in den Verkehr gebrachten Gegenstände da­hin vorzunhmen, ob das, was zum Verkauf angeboten wird, den Vor­aussetzungen, von denen der Verkäufer ausgehen muß, entspricht. Sind diese Voraussetzungen nach stattgehabter Untersuchung nicht vorhanden, so tritt Beschlagnahme und Vernichtung der gefälschten Gegenstände und die Bestrafung des Verkäufers und Fabrikanten ein. Zu diesem Zwecke wird die Ausfüllung der bezüglichen Lücken des Strafgesetzbuchs in Vorschlag gebracht. Es liegt auf der Hand, daß die Ausführung des Gesetzes, insoweit es sich um die sachverständige Untersuchung der Le- bensmittel u. s. w. handelt, nicht Sache der Reichsorgane sein kann, sondern diejenige der Gemeinden, denen die Einrichtung von Gesund­heitsämtern als Untersuchungsstationen obliegt. Namentlich in den größeren Städten wird die Herstellung derselben sich als unentbehrlich erweisen. Anscheinend wird übrigens nicht nur die Geldfrage, sondern auch die Personensrage, d. h die Beschaffung von Technikern, welche der oft schwierigen und komplizirten Untersuchung der in Frage kom­menden Gegenstände gewachsen sind, Schwierigkeiten machen. Mit der Frage, wie solche Stationen einzurichten und zu besetzen fino, hat sich bereits vor einiger Zeit eine seitens des Reichsgesundheitsamtes beru­fene Kommission von Sachverständigen beschäftigt; indessen ist es nicht die Absicht, ein Normalstatut bezüglich der Errichtung von lokalen Ge­sundheitsämtern gesetzlich festzustellen.

Pesth, 9. Februar.Hon" meldet: Alle Vorbereitungen zur Mobilisirung sind getroffen. Csernatony's Interpellation gipfelt in der Frage, ob die Spitze der Waffenstillstandsbedingungen nicht gegen Oester­reich gerichtet sei. Die Interpellation erfolgte auf Wunsch der Regie­rung. Es herrscht große Aufregung. (Köln. Ztg)

Rom, 8. Febr., Abends. Sämmtliche hier anwesende Kar­dinäle, mit Ausnahme der erkrankten Kardinäle Amat und Panebianco, sind zu einer voi bereitenden Kongregation wegen der Leichenfeier zusam­mengetreten. Nach den neun Tage dauernden Exequien (Novendialen) erfolgt der Zusammentritt des Konklave. Der Leichnam wird drei Tage lang in der Sixtinischen Kapelle ausgestellt und sodann nach der Peters­kirche übergeführt, wo er ebenfalls drei Tage hindurch ausgestellt werden wird.

Rom, 9. Febr. Gestern wurde das Testament Pius IX. er­öffnet. Dasselbe ist sehr kurz, ausschließlich kirchlichen Interessen ge­widmet. Der Papst betont, daß die Bestrebungen seines ganzen Lebens dem Wohle des heiligen Stuhles gegolten, und empfiehlt der Kirche, während der Erledigung des heiligen Stuhles drei schon namhaft ge­machte Cardinäle mit der Leitung der Kirche zu betrauen. Das Testa­ment machte allgemein sehr guten Eindruck. Gestern Abend wurde ein Ministerrath abgehalten, welcher Bestimmungen traf, um die volle Freiheit des Conclaves zu sichern. Die Cardinäle aus den Provinzen beginnen schon einzutreffen.

Rom, 9. Febr. (Köln. Ztg.) Der Herzog von Aosta hat das Commando über das römische Armeekorps übernommen. Wie die Gazzetta Uffiziale mittheilt, haben die Aerzte festgestellt, eng Der Tod des Papstes in Folge der Lähmung der Lunge eingetreten ist. Dasselbe Blatt schreibt, zu der Trauer der katholischen Welt um den Tod ihres erhabenen verehrten Oberhauptes geselle sich nouj das Be­dauern der übrigen Welt, die eine der größten Gestalten unseres Jahr­hunderts verschwinden sehe; das Pontificat Pius IX. habe unauslösch­liche Spuren in der Geschichte Italiens und Europas zurückgela^z Das Blatt betont das achtungsvolle Verhalten der Bevolteru^ch^ zur Ausstellung des Leichnams in der Peterskirche seien alle ^ drä- Belustigun^sorte geschlossen. DerRiforma" zufolge ha>'