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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 33.
Freitag LeU 8. Februar.
1878.
Amtliches.
Bewerber um die erledigte 1. Schulstelle zu Praunheim, mit welcher ein Diensteinkommen von 900 Mark nebst freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung verbunden ist, wollen ihre Gesuche alsbald da- hier oder bei dem Schulvorstande zu Praunheim einreichen.
Hanau am 29. Januar 1878.
Valentin Neumann zu Eschersheim ist als Chausseewärter eidlich verpflichtet.
Hanau am 2. Februar 1878.
Für Friedrich Wilhelm Kressel von Kilianstädten ist Zwecks Auswanderung nach Amerrka um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande nachgesucht worden.
Hanau am 2. Februar 1878.
Der Christian Beuth von Praunheim ist als Vieh- und Fleischbeschauer daselbst eidlich verpflichtet worden.
Hanau am 2. Februar 1878.
Johannes Reitz 2r zu Bischofsheim ist als 2ter Vieh- und Fleischbeschauer bestellt.
Hanau am 4. Februar 1878.
Als Ortstaxatoren in Berkersheim fungiren der vorhinnige Bürgermeister Georg Nikolaus Falk, sowie der Beigeordnete Friedrich Wilhelm Steinmetz und das Ausschußmitglied Wilhelm Engelhard t.
Hanau am 6. Februar 1878.
Der Landrath.
Zugelaufen: Ein junger gelber Neufundländer, m. Geschl.
Gefunden: Ein Buch, „Das neue Testament", mit der Inschrift des Namens E. Brodt. Eine Peitsche. Ein kleiner Beutel, darin 2 Quittungen über Holz. Ein rechter wollener Kinderhandschuh.
Zugeflogen: Zwei Stück Enten; Empfangnahme bei Badebesitzer Dechert zu Kesselstadt.
Verloren: Ein goldenes Armband. Ein weißer Elfenbein- Knopf.
Hanau am 8. Februar 1878.
Königliches Landrathsamt.
T a g e s s ch a u.
— Berlin, 7. Febr Gestern um 31/* Uhr eröffnete der Präsident von Forckenbeck die erste Sitzung des Deutschen Reichstages auf Grund des §. 1 der Geschäftsordnung. Nachdem der Präsident die Abgg. Bernards, Eysoldt, Graf von Kleist und Weigel zu provisorischen Schriftführern berufen und die Namen der seit Schluß der letzten Session neu- bezw. wiedergewählten Mitglieder hatte verlesen lassen — es sind die Abgg. Dr. Zimmermann, Hasenclever, Albrecht, von Puttkamer, Graf Schönborn, Clauswitz, von Forcade de Biaix, von Lenthe — theilte er den Eingang folgender Vorlagen mit: der Rechtsanwaltsordnung, der Rechnungen der Kasse der Ober-Rechuungskammer, des Gesetzentwurfs, betreffend den Spielkartenstempel, des Gesetzentwurfs, betr. eine Anleihe zu Zwecken der Post-, der Telegraphenverwaltung, der Marine, des Reichsheeres und der Durchführung der Münzreform, endlich des Reichshaushalts-Etats mit sämmtlichen Anlagen.
Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 216 Mitgliedern, welche zur Beschlußfähigkeit genügen. Die Verloosung in die Abtheilungen sollte nach der gestrigen, ihre Konstituirung nach der heutigen Sitzung stattfinden, die auf 2 Uhr zur Wahl der Präsidenten und Schriftführer angesetzt wurde. Die gestrige Sitzung, der am Tische des Bundesrathes Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Minister Hofmann und Staatssekretär des Auswärtigen Amts Staats-Minister von Bülow beiwohnten, wurde um 4 Uhr geschlossen. (R. u. St.-A.)
— Berlin, 6. Febr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (59.) Sitzung des Hauses de» Abgeordneten wurde die Spezialdebatte über das Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze fortgesetzt.
In der gestrigen (60. Abend-) Sitzung stellte der Abg. Dr. Hänel
an den Minister eine Anfrage über die Beschlüsse der Staatsregierung in Betreff der Schließung des Landtages.
Der Staats Minister Dr. Friedenthal antwortete hierauf, er könne nur erwidern, was den Thatsachen entspreche. Das Staats-Ministerium habe eingehende Berathungen gepflogen, sei aber zu einem definitiven Beschluß deshalb nicht gelangt, weil derselbe von Voraussetzungen abgehangen habe, deren Feststellung im Gange sei und voraussichtlich morgen Vormittag zu Stande komme. Morgen Vormittag werde das Staats-Ministerium in weitere Berathungen eintreten.
Auf der Tagesordnung stand zunächst die zweite Berathung des Entwurfs einer Kreisverfassung für den Kreis Herzogthum Lauenburg und wurde derselbe nach längerer Debatte nach den Vorschlägen der Kommission unverändert angenommen.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder in Erziehungs- und Besserungsanstalten; das Gesetz wurde mit einigen unwesentlichen Abänderungen angenommen.
Außerdem genehmigte das Haus folgende, von der Kommission vorgeschlagene Resolution:
„Die Staatsregierung aufzufordern, darauf Bedacht zu nehmen, den den Kommunalverbänden nach §. 9a. des Gesetzentwurfs bestimmten Zuschuß aus der Staatskasse, nachdem über dessen Höhe die nöthigen Erfahrungen gemacht sein werden, durch eine entsprechende gesetzliche Erhöhung der Dotation der Verbände zu ersetzen, sowie eine feinere angemessene Erhöhung der Dotation eintreten zu lassen zu dem Zwecke, die Verbünde bei der ihnen durch dieses Gesetz auferlegten Errichtung neuer Anstalten zu unterstützen und darüber demnächst dem Landtage eine Vorlage zu machen."
Schluß der Sitzung 11 Uhr.
In der heutigen .61.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde zunächst eine Anzahl von Petitionen, welche Seitens der betreffenden Kommissionen zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet worden sind, für erledigt erklärt, worauf das Haus in der gestern abgebrochenen Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze fortfuhr.
Hierauf nahm der inzwischen in das Haus eingetretene Justiz- Minister das Wort und erklärte, daß das Staats-Ministerium in Uebereinstimmung mit den Wünschen des Abgeordnetenhauses Werth darauf lege, noch in der gegenwärtigen Session das Ausführungsgesetz zu Stande zu bringen. Die Regierung habe sich deshalb mit den Mitgliedern des Herrenhauses und speziell mit den Mitgliedern der Justizkommission in Verbindung gesetzt und bei ihnen angefragt, ob sie geneigt seien, während der Reichstagssession ihre Arbeiten foitzusetzen. Da diese Antwort bejahend ausgefallen sei, wofür die Justizverwaltung jenen Herren den größten Dank wisse, habe das Staats-Ministerium heute den Beschluß gefaßt, einen Schluß des Landtages vorläufig nicht eintreten zu lassen.
Nach dieser Erklärung setzte das Haus die Berathung des Ausführungsgesetz fort und diskutirle die §§. 51 und 52, welche die Amtstitel der Staatsanwaltschaft behandeln. Zu denselben beantragte der Abg. von Meyer (Arnswalde) Wiederherstellung der Regierungsvorlage; b& Antrag wurde abgelehnt und die Paragraphen in der Kommissions- fassung angenommen, ebenso auch §. 53a.
— Berlin, 7. Febr. In der heutigen (62.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten stand zunächst die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kreisverfasfung im Kreise Herzogthum Lauenburg, auf der Tagesordnung und wurde die Vorlage erledigt.
Das Haus setzte sodann die zweite Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz fort. Die Diskussion wurde bei §. 57 ausgenommen, welcher bestimmt, daß die Entschädigung der Amtsanwälte durch bin Justiz-Minister nach Maßgabe des Geschäftsumfanges festgestellt werden solle.
Der Regierungs-Kommissar Geh. Justiz-Rath Schmidt empfahl die Annahme der Regierungsvorlage, welche die Vertheilung der Entschädigungskosten auf die einzelnen Gemeinden will. Nach dem Anträge des Abg. Dr. Virchow wurde die Kommissionsfassung mit der Abänderung angenommen, nach welcher die Feststellung der Entschädigung innerhalb der Normen des Staatshaushalts-Etats erfolgen soll.
Eine längere Debatte knüpfte sich an den von der Kommission ein-