Einzelbild herunterladen
 

«Ssmitment»- Pre»

Ithrlich 9 Wart tzalbj. 4 M. 50 P.

Vierteljährlich * Mark 25 Pfz. Für auswärtige Slbonncntcn mit dem betreffen, den Postailffchiag. Vie einzelne Nun» wer 10 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage- und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

3eferti»#e» Prellt «He Ifpalv«, »«rmondzcM * deren R«o» io Pf,.

Ste schalt. 8*B» so Pk«.

SdeNfpaltigeAeji«

SO Ps».

»«r^WWl^.^-JUU^^^-egj^^njg^y^y,,,,,,^^^g^yg,!

JH 3L

Mittwoch Den 6. Februar.

1878.

Tagesscha«.

Griechenlands Aktion.

(» d Srtitii Merl)

Spät, doch nicht zu spät findet sich ein neuer gewichtiger Gläu­biger zur osmanischen Gantmasse ein: in demselben Augenblick, da die Hindernisse für die Unterzeichnung des Präliminarsriedens zwischen Rußland und der Türkei beseitigt sind, und der Befehl zur Waffenruhe nach den verschiedenen Kriegsschauplätzen ergeht, thut sich ein neuer Kriegsschauplatz auf: am 2. Febr. sollte die griechische Armee in der Stärke von 12,000 Mann die Grenze überschreiten, um von den drei türkischen Provinzen Thessalien, Epirus und Makedonien Besitz zu er­greifen. Unthätig ist die griechische Regierung auch bisher nicht gewesen, und auch ohne daß es noch zum Kampfe kam, hätte sie nicht versäumt, beim künftigen Frieden die gerechten Ansprüche Griechenlands anzu» melden. Schon früher ist ein Rundschreiben von Trikupis an die euro­päischen Höfe ergangen, worin ausgesührt wird, daß die Mächte ver­pflichtet seien, auf dem bevorstehenden Kongreß für Griechenland einen Sessel frei zu halten. Dazu seien sie verpflichtet durch das friedliche Betragen und die Anstrengungen, welche Griechenland gemacht habe, um die guten Beziehungen zur Türkei aufrecht zu halten. Auch beträfen die Gegenstände der Berathung des Kongresses so sehr die griechischen Interessen, daß sie nicht ohne Mitwirkung Griechenlands entschieden werden könnten. Ein griechisches Blatt glaubt zu wissen, daß das Berliner Kabinet geantwortet habe, es würde seinerseits keine Schwierig­keiten der Zulassung Griechenlands auf dem Kongreß in den Weg legen. Ebenso habe sich Italien geäußert. England habe gemeint, daß wenn dre Vormächte sich entschlössen, die Staat-.n zweiten Ranges zuzulassen, auch Griechenland theilnehmen würde. Nur die Pforte habe gegen die griechische Forderung protestirt. Man wird aber in Athen eingesehen haben, daß doch mit einem ganz anderen Rechte derjenige auf der Kon­ferenz erscheint, um mitzusprechen, der auch mitgethan hat. Eben noch zur rechten Zeit sind aufständische Bewegungen in Thessalien und Ma­kedonien ausgebrochen, welche erst Freiwilligenschaaren aus dem griechi­schen Königreich an sich gezogen und jetzt den Einmarsch der griechischen Armee zur Folge gehabt haben. Gleichzeiteg hat, der Times zufolge, der Minister des Auswärtigen eine Depesche an die Mächte gerichtet, um die Besetzung der 3 Provinzen durch griechische Truppen zu recht­fertigen und namentlich darauf hinzuweisen, daß in Makedonien ein Ausstand ausgebrochen sei, dessen Folgen nach der Grausamkeit, welche die türkischen irregulären Truppen ohne alle Herausforderung bisher begangen, vorausgesehen werden könnten. Griechenland könne solche Grausamkeiten nicht dulden und sei entschlossen, die 3 Provinzen zu be­setzen, bis sie in eine Lage gebracht sein würden, die sich mit der Ord­nung, Ruhe und den Rechten der griechischen Stammes verwandten ver« trage. Ohne Frage ist dieser Eintritt Griechenlands in die Aktion, eben noch vor Thorschluß, von der allergrößten Bedeutung. Hier handelt es sich nicht, wie bei Rumänien und Serbien, um das Mitthun eines Bundesgenossen, der die Gelegenheit zu größerem oder geringerem Ge­winn ergreift: mit der Kriegserklärung Griechenlands ist geradezu die Existenzfrage für die europäische Türkei aufgeworfen. Jetzt erst ist die Voraussetzung für eine gründliche Lösung der orientalischen Frage ge­geben. Nach der Aufrichtung eines bulgarischen Staats, selbst wenn dieser bis an das ägäische Meer ausgedehnt würde, blieb immer noch die griechische Frage zu lösen, die wichtigste, sofern das griechische Ele- ment in der bisherigen Türkei das zahlreichste sowohl als das zukunfts- lahigste ist. So lange man nicht an das griechische Problem ging, war alles^ was im Orient geschah, bloßes Stückwerk. Ob es nun gerade un Sinne Rnßlands ist, daß auch dieser Hauptgläubiger sich noch ein- Mdet, ist noch nichr zu erkennen und darf vielleicht bezweifelt werden. E um so größer ist die Verlegenheit, die dadurch für die anderen wcachte entsteht. So wenig es ihre Sache ist, eine radikalere Lösung V ^günstigen, vielleicht selbst gegen Rußland zu begünstigen, so kann

^ "udererseits gerade das Auftreten eines Faktors, der eine i , Gegengewicht gegen die slavische Macht bildet, nicht unerwünscht l Gerade wenn ihnen daran liegt, der Ausdehnung Rußlands in

Europa einen Riegel vorzuschieben, können sie dazu kein sichereres Mittel finden, als wenn sie die aus dem Moder des Osmannreichs aufsprossen­den Nationalstaaten mit wirklicher Lebensfähigkeit auszustatten helfen, die Rumänen zumal und die Hellenen, welche von Blut und Sprache so wenig als von Gesinnung Slaven sind.

Berlin, 5. Februar. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlauf der gestrigen (58.) Sitzung knüpfte sich in der Spezial- diskussion des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung der Ober-Lan­desgerichte und Landgerichte eine Debatte an die Frage, ob für die Stadt Berlin ein oder zwei Landgerichte eingerichtet werden sollen An der Debatte betheiligten sich die Abgg Dr. Eberich, Löwenstein und Windt- Horst (Meppen), worauf das Haus dem Beschlusse des Herrenhauses beitrat.

Bei dem Ober-Landesgerichte Stettin rügte der Abg. Dr. Frhr. von der Goltz, daß in Pommern die Landgerichte eine viel größere See- lenzahl hätten, als in anderen Provinzen; mit der geringeren Dichtig­keit der Bevölkerung könne dies nicht begründet werden. Der Abg. Windthorst (Meppen) stimmte mit dem Vorredner darin überein.

Zu dem Ober Landesgericht Breslau beantragte der Abg. Freund das von dem Herrenhause gestrichene Landgericht zu Brieg in den Ent­wurf wieder aufzunehmen, indem er ausführte, daß anderenfalls das Landgericht zu Breslau einen sehr großen, in der neuen Organisation nicht wünschenswerthen Umfang bekäme, was nach längerer Debatte auch geschah.

In Bezug auf den Ober-Landesgerichtsbezirk Hamm (Provinz West­falen) lagen zwei Anträge vor. Das Abgeordnetenhaus hatte beschlossen, ein Landgericht nach Bielefeld zu legen Die Regierung und das Herren­haus haben jedoch Minden vorgezogen. Dem gegenüber beantragte der Abg. Windthorst (Bielefeld) Bielefeld, der Abg. Höpker Herford als Sitz des Landgerichts zu wählen; das Haus entschied sich mit großer Majorität für Bielefeld.

Für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Cassel beantragten die Abgg. Rübsam und Herrlein, Fulda statt Hanau als Landgerichtssitze zu wählen.

Nachdem der Abg. Rübsam für Fulda, der Abg. Dr. Braun dage­gen und für Hanau gesprochen hatte, entschied sich das Haus mit großer Majorität für Hanau.

Die übrigen Paragraphen wurden ohne Debatte angenommen, und schließlich das ganze Gesetz.

Die Differenzen zwischen dem Abgeordneten- und dem Herrenhause beschränken sich auf folgende 2 Punkte: 1) das Landgericht Brieg ist wieder ausgenommen, und 2) ist Bielefeld statt Minden zum Sitz des Landgerichtes bestimmt worden.

Schluß der Sitzung 3®/» Uhr.

In der heutigen (59.) Sitzung trat das Haus in die dritte Be­rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Befugnisse der Kommissarien für die bischöfliche Vermögensverwaltung, Zwangsmittel anzuwenden.

Es ergriffen hierbei das Wort die Abgg. Frhr. von Schorlemer- Alst, Frhr. von Zedlitz und Neukirch, Dr. von Stablewski, Windthorst (Meppen), Dr. Lasker, Reichensperger und Ministerial-Direktor Dr. Förster, welcher einige von den Rednern des Centrums vorgetragenen Spezialfälle richtig stellte.

Der Gesetzentwurf wurde unverändert angenommen.

(Fortfetzung folgt.) (R. u. St.-A.)

Berlin, 5. Febr. Die aus Wien eintreffende Bestätigung der gestrigen Andeutung, daß Rußland mit der Türkei einen sogenann­ten detaillirten Präliminarfrieden als Ausführung der von der Pforte angenommenen Grundlagen abschließen will, läßt wieder das Problem hervortreten, welche Fragen alseuropäische" außer den Dardanellen der Conferenz vorbehallen werden sollen. Eine Petersburger offiziöse Correspondenz des Brüsseler Nord erwähnt wieder unter deu Grundla­gen für die Präliminarien einen Fürsten der Bulgarei aus einem der nidjt regierenden Häuser Europas, der an der Spitze eines autonomen bulgarischen TributärstaatcS stehen soll. Wer den Fürsten ernennen soll,