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ALHrlich 9 Mari, ^albj. 4 M. 50 P.
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M 26.
fionmicr Anäiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanarr.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ ' und SamstagS mit der Berliner Provinzial-Torrespoudenj.
DoMMmg-ÄLN 3L Januar.
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1878.
Amtliches.
Zugelaufen: Am 27. d. Mts. eine Gansg Empfangnahme bei
Peter Läpp XL zu Dörnigheim.
Gefunden: Ein weißes Strickzeug. Ein leeres Portemonnaie.
Hanau am 31. Januar 1878. ♦
Königliches Landrathsamt.
TageSschau.
— Der „R. u. St.-A." enthält eine Bekanntmachung des Reichskanzleramts vom 29. Januar, betreffend die Ausgabe von Schatzanwei- fungen im Betrage von 20,000,000 Mk.
— Berlin, 29. Jan. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (54.) Sitzung des Abgeordnetenhauses stano zunächst der Bericht über die Verwaltung des Hinterlegungsfonds für das Jahr 1877 zur Berathung. Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Hammacher erklärte der Regierungs-Kommissar, Geheime Finanz-Rath Dahlke, daß ein Gesetzentwurf über das Hinterlegungswesen bereits ausgearbeitet sei und spätestens in der nächsten Session vorgelegt werden sollte. Der Bericht wurde an die Budgetkommission verwiesen. An dieselbe Kommission überwies das Haus den neuyundzwanzigsten Bericht der Staatsschulden- kommission über die Verwaltung des Staatsschulkenwesens im Jahre 1876. Der Abg. Michaelis referirte als Berichterstatter der Rech- nuRgskvmmission über die Rechnungen der Kasse der Ober-Rechnungskammer Für das Jahr 1876 und das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1877. Auf seinen Antrag beschloß das Haus, aus Grund der erfolgten Prüfung Decharge zu ertheilen. Es folgte hierauf die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Reblaus.
Im Anschluß an die Vorlage beantragte die Kommission folgende Resolution:
Das Haus fordert die Königliche Staatsregierung auf:
Die Einrichtung einer Zwangsversicherung auf Gegenseitigkeit unter den Besitzern von Rebkulturen Behufs Ersatzes des Schadens in Fslge Vernichtung der durch die Reblaus ergriffenen kranken Reben in Erwägung zu nehmen und bejahenden Falles die gesetzliche Regelung vorzubereiten.
Nachdem der Abg. Dr. Lucius gegen, der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst sowie der Referent für diesen Antrag das Wort ergriffen hatten, Wurde die Vorlage mit großer Majorität angenommen. Eine auf die Vorlage bezügliche Petition wurde durch die gefaßten Beschlüsse sür erledigt erklärt.
— Berlin, 30. Jan. Im weiteren Verlaufe der gestrige» (54.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs/!betreffend die Unterbringung von verwahrlosten Kindern in Erziehungs- oder Besserungsanstalten.
Der §. 1 der Vorlage lautet nach dem Kommissionsbeschluß: „Wer nach Vollendung des sechsten und vor Vollendung des zwölften Lebensjahres eine strafbare Handlung begeht, kann von Obrigkcitswegen in eine geeignete Familie oder in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt ! untergebracht werden, wenn dies zu seiner sittlichen Erziehung und Besserung erforderlich ist."
Hierz« beantragten die Abgg. Dr. Brüel, Zelle, Dr. Miguel und Genossen: Anstatt der Schlußworte im §. 1 „wenn dies zu seiner sittlichen Erziehung und Besserung erforderlich ist" zu setzen: „wenn seine zur Erziehung verpflichteten Angehörigen hierzu ungeeignet erscheinen und ohne solche Unterbringung seine fernere sittliche Verwahrlosung vor- auszusehen ist.“
§. 1 wurde nach längerer Debatte in der Fassung der Kommission mit dem Anträge Brüel angenommen. Zu §. 3 genehmigte das Haus einen Antrag des Abg. Löwenstein, wonach die Großeltern des unterzubringenden Kindes erst zu hören seien, wenn die Eltern todt seien, und einen Antrag des Abg. Dr. Miguel, wonach der Waisenrath und der Schulvorstand über die Unterbringung nicht zu hören seien, wohl aber der Gemeindevorstand, wenn derselbe von der Ortspolizeibehörde getrennt sei. ‘ j
Bei 8. 7 vertagte das Haus um 4 Uhr die Fortsetzung der Berathung bis Mittwoch Abend 7 Uhr.
«Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.«
— Zur Beglückwünschung des Dichters Karl v. Holtei, welcher am 24. in Breslau seinen 80. Geburtstag feierte, erschien u. A. der Oberpräsident der Prov. Schlesien, v. Puttkämer, welcher dem Gefeierten im Austrage des Kaisers das Ritterkreuz des k. Hausordens von Hohen- zollern überreichte, eine Auszeichnung, welche, wie der Oberpräsident in seiner Ansprache hervorhob, nur für patriotische und persönliche Anhänglichkeit an den Kaiser und sein Haus ertheilt wird. Die kaiserl. Kabinetsordre, gerichtet „An den Schriftsteller Herrn Karl d. Holtet", in Berlin, vom 23. Jan., datirt, hat folgenden Wortlaut: „Ich habe vernommen, daß Sie am 24. b. Mts. Ihr 80tes Lebensjahr vollenden werden. Gern nehme Ich Anlaß, Ihnen zu diesem Erinnemngs- tage Meine Glückwünsche zu widmen, und mit denselben in Anbetracht der gedeihlichen Weise, mit weicher Sie während Ihres reichen und bewegten Lebens durch Ihre dichterische Thätigkeit auf die Kulturentwickelung des deutschen Volkes eingewirkt Habens den erneuten Ausdruck Meiner Anerkennung zu verknüpfen. Als besonderes Zeichen derselben verleihe Ich Ihnen das Ritterkreuz des k. Hausordens von Hohen wi« lern, und lasse es mir zum Vergnügen gereichen, Ihnen anbei die Dekoration zu übersenden. gez. Wilhelm."
— Mannheim, 29. Jan Die von dem hiesigen Schwur gerichts- hof gegen Juwelier Goldschmidt und Genossen abgeurtheilte Anklage- sache wegen Bankerotts gelangte in Folge einer Nichligkeitsbefchwerde des Mitangeklagten Leo Cahn von Worms auch an das Oberhofgericht zur Entscheidung. Dieser höchste Gerichtshof hat durch Urtheil von heute im Allgemeinen die Beschwerde Cahn's als unbegründet verworfen und nur in einem Punkte, sofern mehrfache Beiseiteschaffung von Gegenständen angenommen wurde, solche für begründet erklärt. Demgemäß hat dieser Gerichtshof die ausgesprochene Zuchthausstrafe von 6 Jähren auf 5 Jahre 9 Monate ermäßigt. (Mannh. Tagbl.)
— Pforzheim, 27. Jan. Vor einigen Jahren schon wurde durch eine hier verunstaltete Sammlung ein Fonds für die zu gründende Kunstgewerbeschule aufgebracht. Nachdem diese Anstalt nun ins Leben getreten ist, wurde auch in einer Generalversammlung der Beitrag Leistenden endgültig über die Verwendung des gesammelten Kapitals Beschluß gefaßt. Darnach wurden von der nach Abzug des bereits für Anschaffung von Modellen verausgabten Betrags noch vorhandenen Summe, betragend etwas über 38,000 Mark, 30,000 Mark zu einer Stiftung bestimmt, mit dem Zwecke der Unterhaltung und Ergänzung der vorhandenen Lehrmittelsammlung der Kunstgewerbeschule sowie der Ertheilung von Prämien an talentvolle, fleißige, und der Gewährung von Geldunterstützungen an bedürftige Schüler. Der noch übrige Betrag von etwa 8000 Mark kann nach Bedürfniß für die Zwecke der Anstalt verwendet werden. (Schw. Merk.)
— Aus Lothringen, den 24. Jan. Das Aushebungsgefchgft ergibt von Jahr zu Jahr bessere Resultate, so daß wir in Verhältniß- mäßig kurzer Zeit in normale Zustände eingetreten sein werden. Diese stetig fortschreitende Besserung, hervorgehend aus der im Schwinden begriffenen Abneigung gegen den deutschen Militärdienst, ergibt sich ziffermäßig u. a. aus den mir vorliegenden Ergebnissen des Ersatzgr- fchästes im Kreise Forbach in den letzten 6 Jahren. Bei der erstmal - gen Aushebung im I. 1872 erschienen nur 27,5 pCt. der Gestellungspflichtige« vor der Aushebungskommission, und zwar zum großen Thei e solche, welche sich durch irgend ein auffallendes körperliches Gebrechen als militäruntüchtig wußten. Die übrigen waren den Verlockungen der französ. Presse gefolgt, und nach Frankreich ausgewandert. Im I. 1873 stellten sich 34,6 pCt., 1874: 44,6 pCt., 1875: 60,5 pCf., 1876: 72,4 pCt., und im abgelaufenen Jahre 74,43 pCt. AeMliche, zum Theil noch günstigere Ziffern weisen die übrigen Kreise Lothringens auf. Nicht ohne Interesse dürfte es sein, daß die der französ. Gränze entlang liegenden Bezirke gerade diejenigen sind, welche verhältnißmäßig die meisten Militärpflichtigen stellen. (Schw. Merk.)
— Wien, 30. Jan. (Köln. Ztg.) Das gestern Ihnen angelte