Einzelbild herunterladen
 

«»mrewoitii«

Prci» fllhrlltt) H Wart Halbj. 4 M. 80 -st. BisrhegithrUch f Mark s:> Pf». * v uuöwMrigv Abonnenten Mit bem betreffen- Wen Posimifschlag. Me eilizMp Nuttl- Hier 10 Psg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanam Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Eorrespondeuz.

Swfrrti«* Pre», M- lspaw»« ®«rmonb|äl» * irren BIom*

Die Slpnlt. 3*4 so Pf^

TteS'paltlflr.W;«

SO $16

.12 25

Mittwoch Heu 30. Januar

1878

Amtliches.

Bewerber um die erledigte zweite Schulstelle zu Niederrodenbach, mit welcher ein Diensteinkommen von 840 Mark nebst freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung verbunden ist, wollen ihre Gesuche alsbald dahier oder bei dem Schulvorstaude zu Niederrodenbach einreichen.

Hanau am 22. Januar 1878.

_________ Der Landrath. __

Tageöfchau.

Die Borlage über die Stellvertretung des R e i ch s k a u z l e r S.

l« 0 6dnu Wrrt)

Als am Samstag die ersten Umrisse der Vorlage des Reichskanz­lers an den Bundesrath bekannt wurden, worin die Stellvertretung des Reichskanzlers geregelt werden soll, war man geneigt zu fragen: soll das der große Reformplan sein, der nun schon seit Wochen die allgem. Aufmerksamkeit beschäftigt? Der Wortlaut der Vorlage liegt heute vor, und, oberflächlich besehen, könnte derselbe die Ansicht bestärken, als ob nach großen Erwartungen ein kleines Facit herausspringen sollte. Nach menschlicher Weise hatte sich das Interesse an den Verhandlungen über eine Reform der Reichsorganisation zuerst hauptsächlich an die Personalsragen geknüpft, man beschäftigte sich mit Aufstellung von Ministerlisten und Personalkombinationen aller Art, bis Winke genug kamen, welche von dieser Richtung ab und auf die fachlichen Erörterun­gen als die Hauptsache hinlenkten. Diese richteten sich zuletzt auf zwei Hauptpunkte: die Schaffung eines Vizekanzlers und die Verbindung verantwortlicher Relchsämter mit preußischen Ministerien. Von beidem ist dem Wortlaut nach in der neuen Vorlage nichts vorhanden. Dies wäre nach allem, was Vorangegangen, allerdings verwunderlich, wenn man nicht an die Stadien zu denken hätte, welche die Vorlage von ihrem Einlangen im Bundesrath an noch, zu durchlaufen hat: erst die Durch- berathung im Bundesrath, dann die im Reichstag. Es ist nicht anders denkbar, als daß schon im Bundesrath in nächster Zeit aus Anlaß der Vorlage alle die tief eingreifenden Fragen zur Sprache und zu einer gewissen Lösung gebracht werden, die durch dieselbe berührt sind. Steht hinter den mittelstaatlichen Einwendungen, die in Zeitungsartikeln gegen den Reformplan des Reichskanzlers kürzlich an die Oeffentlichkeit dran­gen, wirklich die Autorität mittelstaatlicher Regierungen, so ist jetzt Gelegenheit, die Bedenken amtlich zur Erörterung zu bringen. Die Borlage läßt die Frage über das Bedürfniß einer Verfassungsänderung ungelöst; diese muß und wird nunmehr im Bundesrath zur Sprache kommen; wollen die 14 Stimmen, die bekanntlich eine solche Aenderung verhindern können, dies thun, so ist jetzt die Zeit. Kurz, die Sache ist im Fluß, sie wird so oder so zu einem Ende gebracht werden. Dahin drängt auch die Erwägung, daß die Rückkehr des Reichskanzlers zu den Geschäften von einer befriedigenden Lösung der jetzt obschwebenden Fra­gen abhängig ist. Die neueste Vorlage soll beruhen auf einer Denk­schrift, welche Fürst Bismarck wenige Tage nach Neujahr an den Kaiser einsandte. Bekanntlich, so erinnert man, hatte der Reichskanzler im vorigen Frühjahr sich vorbehalten, dem Kaiser diejenigen Modalitäten zu bezeichnen, unter welchen er bereit sein werde, sein schwieriges Amt wieder zu übernehmen. Jene Denkschrift des Fürsten Bismarck war seine erste Aeußerung über diese Angelegenheit. Hat nun der Bun­desrath seine Entschlüsse gefaßt, so beginnt die Thätigkeit des Reichs­tages. In welcher erweiterten und vervollkommneten Gestalt die heu­tige Vorlage aus der deutschen Volksvertretung, die ja freie Hand zu Abänderungen hat, hervorgehen wird, läßt sich heute noch nicht voraus- sehen. Freilich gehört zu jeder glücklichen Lösung dieser Fragen im Reichstag ein starker Zusammenhalt der reichsfreundlichen Parteien unter einander und jeder einzelnen derselben in sich selbst, welche noch genug Arbeit kosten wird, da die Parteiverhältnisse des Reichstags durch die letzten Wahlen an Einfachheit und Klarheit nicht gerade gewonnen haben.

, Berlin, 29. Jan. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlause der gestrigen (53.) Sitzung gelangte der Bericht der |

Budaetkommission über die Petition der Deputation der Aktionäre der Bergisch-Märkischen EisenbahngesellschLft/ betreffend die Eisenbahn von Finnentrop nach Rothemühle, zur Verhandlung.

Die geteilten beantragten, da« Haus möge die StaatSregleruug anffordern: 1) dem Landtage eine Vorlage zu machen, daß die für den Bau der Bahn von Finnentrop nach Rothemühle übernommene bedingte staatliche Zinsgarantie auf 'einen ferneren, zum Bau der Bahn erfor­derlichen Kapitalbetrag von 7,500,000 Mk., ausschließlich der deaiselben zuzurechnenden Evui «Verluste, ausgedehnt werde; 2; zu gestatten, daß daS durch einen Betriebsüberschuß der Theilstrecke Finnentrop-Olpe bis­her nicht gedeckte Erfordernis; zur Verzinsung des festgesetzten Anlage­kapitals und der von dem Bergisch^Märkischen Stammuuternkhiiicn ge­leisteten Bauvorschüsse auf die Ruhr-Sieg-Betriebsrechnung übeiuvm- inen werde.

Die Kommission beantragte: 1) die Petition der Regierung zu überweisen zur nochmaligen Erwägung, ob eS mit Rücksicht auf die Lei- tuug des Baues durch eine Königliche Eisenbahn-Direktion nicht gebo­ten erscheint, dem Landtag eine Vorlage wegen Erweiterung der Zius- garantie für die Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothemühle zu machen; 2) die Regierung aufzufordern: a. dem Landtag mitzuthei- len, ob mib in welchem Umfange sie eine finanzielle Verantwortlichkeit des Staates beziehungsweise der Staatsbehörden, welche mit der Direk­tion von Privatbahnen betraut seien, gegenüber den betreffenden Aktiru- gesellschaften anerkenne; b. vor Uebernahme neuer Privatbahnlinien in Staatsverwaltung durch Gesetz die rechtliche Stellung der Staatsbehör­den als Verwalter von Privatbahnen zu regeln; das Haus genehmigte nach vorhergegangener Debatte die Kommissionsanträge sub 1 und 2a. und lehnte den Antrag sub 2b. ab.

Die Stadt Suhl bat, die Regierung aufzufordern, den Bau einer Eisenbahn Suhl-Grimmenthal als integrirendes Glied einer später aus- zuführenden Bahn Jlmenau-Suhl-Grimmenthal auf Staatskosten in bau­lichen Angriff zu nehmen.

Die Kommission empfahl, die Petition der Regierung zur Berück­sichtigung zu überweisen, was auch geschah.

Eine Anzahl von Bewohnern von Hadamar und der Umgegend baten im Interesse des Westerwaldes, dahin zu wirken, daß die Regie­rung die Hessische Ludwigs-Eifenbahngesellschaft zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, die Eisenbahn von Eschhofen über Limburg und Hada­mar nach Troisdorf innerhalb der ihr bestimmten Frist auszubauen anhalte.

Das Haus beschloß, in Uebereinstimmung mit dem durch den Abg. Wißmann befürworteten Anträge der Kommission,in der sicheren Er­wartung, daß der Handels-Minister auch ferner bestrebt sein werde, die Fertigstellung der Westerwaldbahn baldmöglichst herbeizusühren, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen."

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der Antrag des Abg. Richter (Hagen), die Regierung aufzufordern, bei der Aufstellung des Eisenbahnetats künftig eine Reihe von Aenderungen zu treffen, welche geeignet seien, die Ausgaben für Zwecke der Erneuerung deutlicher er­sichtlich zu machen. Die Budgetkommission hat diesen Antrag einer Vorberathung unterzogen, und empfahl durch ihren Referenten Abg. Dr. Hammacher, denselben in folgender Fassung anzunehmen: Die Regierung aufzufordern: 1) In den Erläuterungen zu den zukünftigen Etats den Umfang ersichtlich zu machen, in welchem die Erneuerungen des Ober­baues und der Betriebsmittel für das Etatsjahr beabsichtigt werden, und auf welche Erhebungen und Grundsätze die Staatsregierung die be­absichtigten Erneuerungen stützt; 2) in den Anlagen zukünftiger Eisen­bahnetats über die Ausgaben für Pensionen ehemaliger Staats-Eisen- bahnbeamten Auskunft zu geben; 3) in den Etatsanlagen bei der Ren­tabilitätsberechnung der Staatseisenbahnen bei den auf Grund der Kre­ditgesetze seit 1872 erbauten Staatseisenbahnen auch die an Bauzinsen zu berechnenden Kosten, sowie die bei Unterbringung von Anleihen an Disagio und Agio entstandenen Beträge ersichtlich zu machen.

Der Abg. Richter (Hagen) verzichtete darauf, die ursprüngliche Fassung seines Antrages aufrecht zu erhalten in der Borausfetzung, daß