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M 24. Dienstag dm 29. Januar. 1878.

AMtliches.

Um hinsichtlich der Aufnahme der schulpflichtigen Kinder in die Volksschulen, bezüglich deren in den verschiedenen Theilen unseres Be­zirks eine verschiedene Praxis besteht, ein gleichmäßiges Verfahren her« beizuführen, verordnen wir unter Aufhebung aller entgegenstehenden Be­stimmungen für sämmtliche Volksschulen unseres Bezirks:

1. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder in die Volksschulen findet (abgesehen von den durch Krankheit oder Versetzung herbei­geführten Ausnahmefällen) jährlich nur einmal und zwar zu Ostern statt.

2. An dem unter 1. bezeichneten Termine sind in der Regel nur die Kinder aufzunehmen, welche bis zum 1. Juli des betreffenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Ausnahmsweise können jedoch da, wo der Raum es gestattet, auch Kinder, welche das bezeichnete Lebensalter bss zum 1. Oktober des betreffenden Jahres erreichen, sofern sie die erforderliche körperliche Entwicke­lung haben, ausgenommen werden.

Vorstehende Verordnung tritt mit dem Beginne des neuen Schul­jahres, Ostern 1878, in Kraft. Die Königlichen Lokalschulinspektoren bezw. Stadtschuldeputationen des Ew. Hochwohlgeboren rc. unterstellten Kreises (Bezirks), sind hiernach mit Anweisung zu versehe«.

Cassel, den 2. Januar 1878.

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

§ez. Mittler,

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(R. d. kchw. Diert.i

Im Augenblick, da eben die orientalische Verwicklung aufs Be­drohlichste sich zuspitzen zu wollen schien, kommt die ersehnte Kunde, welche unerwartet die Spannung von den Gemüthern nimmt: die Unter­händler zu Kazanlik sind zum Ziele gekommen, die türkischen Bevoll­mächtigten sind angewiesen worden, die russischen Friedonsbedingungen anzunehmen, der Waffenstillstand und damit die Friedensgrundlage sind gesichert. Welches die Friedensbedingungen sind, zu denen die Türkei sich bequemt hat, ist noch nicht authentisch bekannt; daß sie hart sind, geht schon aus der Art hervor, wie man das Publikum von Konstanti­nopel anf sie vorbereitet. Mit begreiflicher Ungeduld sieht man der Aufklärung über den Inhalt des getroffenen UebereinkommenS entgegen. Allein nicht minder gespannt darf man darauf sein, wie es sich erklärt, daß die Verhandlungen, die noch eben fast aussichtslos schienen, plötz­lich zu einem glücklichen Ende gediehen sind. Hier ist noch ein Unauf­geklärtes. Die Vermuthung liegt freilich nahe, daß die jüngste Haltung des britischen Kabinets, der Uebergang zur Aktion, womit von dort ge­droht wurde, das Gelingen des FriedenSwerkes beschleunigt habe. Diese Vermuthung wird schwerlich fehl gehen, nur ist die Frage die: in wel­chem Sinne die begonnene Einmischung Englands auf die Entschlüsse Rußlands und der Pforte eingewirkt hat. Dem oberflächlichen Urtheil wird es scheinen: Rußland, in Schrecken versetzt durch die bevorstehende Landung der Engländer auf Gallipoli, hat plötzlich die Segel eingezogen und nicht blos auf den Vormarsch nach Gallipoli und Konftantinopel verzichtet, sondern auch ungesäumt seine Friedensbedingungen herabge­stimmt, um mit dem einen Gegner handelseins z« werden, bevor eS sich den zweiten auf den Hals lüde. Das mag im ersten Augenblick die scheinbar nächste Erklärung sein, aber vermuthlich ist es die irrigste. Nirgends wird man vom Zustandekommen des Präliminarfriedens «ehr überrascht und betroffen sein, als gerade in London. Was die dortigen Staatsmänner so beunruhigte, war dies, daß man ihre Neugier nach den russischen Friedensbedingungen schlechterdings nicht befriedigte. Und jetzt sind diese Bedingungen von den Türken angenommen, bevor ihr Inhalt dem britische« Kabinet auch nur zur Kenntniß gekommen. DaS sieht ganz so aus, als ob die Kriegführenden sich rasch verständigt hät­ten, um sich die Einmischung eines Dritten vom Leibe zu halten. Auch die Pforte wußte ja, daß England nicht zum Schutz der türkischen Jn- teressen, sondern lediglich zum Schutz seiner eigenen Interessen sich die

Kosten einer kriegerischen Expedition auf erlebe. Indem jetzt die Frie­denspräliminarien zu Stande kamen, jetzt, da Oesterreich noch zaudernd vor den Grenzen Den Bosnien stand und England sich eben zum Sprung auf die Dardanellen rüstete, ist der schmähliche Plan einer Theilung der Türkei unter die Großmächte glücklich vereitelt. Im Uebrigen darf man vertrauen, daß Rußland nur zu solchen Bedingungen des Friedens sich verstanden hat, die seinen Opfern entsprechen und die volle Durchführung seines Programms sichern. Und da diejenigen Fragen, welche Von eu­ropäischem Charakter sind, der späteren Vereinbarung der Großmächte Vorbehalten sind, wie dies von Anfang an von Rußland zugesagt wurde, wird man mit ziemlichem Vertraue« dem Fortgang des Friedenswerkes entgegensehen dürfen; es wird voraussichtlich noch langwierig sein, aber, nachdem die Präliminwien eine vollendete Thatsache sind, schwerlich den europäischen Frieden bedrohen.

Berlin, 28. Jan. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (53.) Sitzung stand zunächst auf der Tagesordnung der Bericht der Budgetkommission über die Petition der Direktionen der Berlin Hamburger, Magdeburg-Halberstädter und Berlin-Potsdam- Magdeburger-Eisenbahngesellschaften, betreffend das Verhältniß des Staa­tes zur Berliner Stadteifenbahngesellschast.

Der Referent Abg. Dr. Virchow beantragte Namens der Kom­mission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In Erwägung, daß nach den Erklärungen der Königlichen Staats­regierung der Bau der Berliner Stadtbahn mit den bewilligten Mit­teln nicht ausführbar ist, daß es aber zunächst Sache der Königlichen Staatsregierung sein wird, über die Fortführung des Baues der Berliner Stadtbahn, sowie über die Beschaffung der dazu über den Anschlag erforderlichen Mittel ihre Entschließungen zu fassen: 1) die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage noch in dieser Session eine aktenmäßige Darlegung über die Entwickelung und Lage der Gesellschaft, fowie über die Veränderungen des Bauplanes zugehen zu lassen; 2) über die Petition der Direktionen der Berlin- Hamburger, Magdeburg-Halberstädter und Berlin-Potsdam-Magde- burger Eisenbahngesellschaften zur Tagesordnung überzugehen.

Nach längerer Debatte wurde der Kommissionsantrag nach Streichung der Worte:noch in dieser Session", mit erheblicher Majorität ange­nommen. (Fortsetzung folgt.) (R, u. St.-A.)

Berlin, 28. Jan. Der französische Botschafter Saint- Vallier ist heute früh 71/* Uhr hier eingetroffen. Er hat, bis die Bauten im Botschaftshotel vollendet sein werden, seine Wohnung int Hotel Royal genommen.

Unter den wenigen Früchten, welche die gegenwärtige Land- tagssession hoffentlich zur Reife bringen wird, nimmt das Gesetz über die Unterbringung verwahrloster Kinder seiner hervorragenden socialpo- litischen Bedeutung wegen eine der ersten Stellen ein. Der Gesetzent­wurf ist im Herrenhaufe durchberathen worden, und es ist zwischen dem letzteren und der Regierung nur eine Differenz über die Aufbringung, der Kosten bestehen geblieben. Die betreffende Commission des Abge­ordnetenhauses hat sich aber ein entschiedenes Verdienst erworben, indem sie auch den Modus der Unterbringung der Kinder einer erneuten ge­nauen Prüfung unterzog. Sie ist dabei zu dem Resultat gekommen, die Unterbringung in einer geeigneten Familie derjenigen in einer An­stalt durchweg voranzustellen. Dw Behauptung der Regierungsmotive, daß geeignete Familien nicht in genügender Anzahl zu finden seien, wurde in der Commission widerlegt. In dem vom Abg. Dr. Lammers erstatteten Bericht werden in dieser Beziehung einige thatsächliche An­gaben über den von der Familwnpflege verwahrloster Kinder bereits gewonnenen Umfang gemacht, die für die Commission gesammelt worden sind. 17 Erziehungsvereine in Preußen, 24 im übrigen Deutschland sind danach bekannt, welche sich ganz oder vorzugsweise der Unterbrin­gung verwahrloster Kinder in umsichtig ausgewählten und sorgsam über­wachten Familien widmen. Es ist damit nicht gesagt, daß sie die Un­terbringung in Anstalten ganz ausschlössen: Manche haben selbst solche