UHElemeLiS- Preis; jährlich 9 Mari. Halbj-4 M. 50 P.
Vierteljährlich ,1 Mark 25 Pf^. . Für aiiSwärtige
Nbonnentea mit dem betreffen. ■Seit PoftMschlag. Die einzelne Nuni.
mer 10 Pfg.
yimiuitr Inniger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Prci», Die IjnaMp karmondzeü! * leren Ran»
10 Pfg.
Sjie Sfpalt. 8eHe 20 Pfg.
DirSlpaltioeZeü« «0 Wr
Dormerstag den 24. Januar.
1878.
Amtliches.
Gefunden: Eine Droschkenthüre. Ein weißes Taschentuch mit gelber Borde.
Verloren: Ein Städtisches Sparkassenbuch. Ein Portemonnaie, enth. er. 20 Mark. Ein Zehn-Markstück.
Hanau am 24. Januar 1878.
______________Königliches Landrathsamt._____________________ Landwirtschaftlicher Kreis-Vtrein dahier.
Am 27. d. M., Nachmittags 3 Uhr, wird im Saal des Gasthauses zum Riesen dahier der Direktor der landwirthschastlichen Winterschule zu Marburg Herr Dr. Rudolph Hesse einen Vortrag über „den Bau und die Herrührung der landwirthschastlichen Culturpflanzen" abhalten, wozu die Mitglieder und Freunde der Landwirthschaft zu recht zahlreichem Besuche hiermit eingeladen werden.
Der Vorstand.
Die Herrn Bürgermeister werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Hanau am 24. Januar 1878.
' Der Landrath.______
Es wird ergebenst ersucht anher mitzutheilen, wo sich der Johs. Frank aus Schwäbisch-Halle aufhält.
Es wird ergebenst ersucht anher mitzutheilen, wo sich der Johs. Dauth aus Mittelgründau aufhält.
Es wird ergebenst ersucht anher mitzutheilen, wo sich der Joseph Harsch von Sterbfrltz aufhält.
Es wird um Mittheilung des Aufenthaltsorts des Jakob Heis, Spengler, aus Neuenheim a. Neckar, ergebenst ersucht.
Es wird um Mittheilung des Aufenthaltsorts des Adam Schmidt von Rasdorf, Kreis Hersfeld, ergebenst ersucht.
Gegen den Goldarbeiterlehrling Martin Riehl aus Hanau ist bei vorhandenem Verdacht, daß er am 3. August 1877 5 Mk. 80 Pfg., welche er von den Arbeitern der Elsaß'schen Bijouteriefabrik dahier für die Krankenkasse der Goldarbeiter erhoben hatte, sich rechtswidrig zugeeignet und dadurch sich des in §. 246 St.-G.-B. vorgesehenen Vergehens der Unterschlagung schuldig gemacht habe, auf Grund des §. 109 der St.-P -O. die gerichtliche Haft erkannt worden.
Es wird um dessen Verhaftung und Einlieferung ins Kreisgerichtsgefängniß ergebenst ersucht.
Gegen den Schuhmacher Franz Irisch aus Fulda ist bei vorliegendem Verdacht: 1. am 11. Januar d. I. dem Arbeiter Friedrich Stürz dahier einen Fußteppich, 2. am 13. d. Mts. der Ehefrau des Friedrich Vogel, Elisabeth, geb. Kirchhof, dahier, ein Paar Stoffschuhe entwendet zu haben, auf Grund des §. 109, 1 St.-P.-O. die gerichtliche Haft erkannt worden.
Es wird um dessen Verhaftung und Einlieferung ins Kreisgerichtsgefängniß hier ergebenst ersucht.
Hanau am st7. Januar 1878.
Der Polizei-Anwalt Scholling.
LagessHan.
— Berlin, 23. Jan. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) (49. Sitzung.) Nachdem noch mehrere Redner zu der Wierzbinski'schen Interpellation gesprochen, wurde die . Debatte geschlossen.
Es folgte die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend die Be- theilung des Staates an dem Unternehmen einer von Kiel über Eckern- förbe nach Flensburg führenden Eisenbahn. Die Vorlage wurde in der Fassung der Kommission angenommen.
Es folgte die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend die Ausdehnung des Unternehmens der Westholsteinischen, von Neumünster über Heide nach Tönning führenden Eisenbahn auf die Betheiligung an dem Unternehmen einer von Heide nach Wesselburen führenden Zweigbahn und die Uebernahme des Betriebes derselben durch die Westhoistemifche Eisenbahngesellschaft; die Vorlage wurde unverändert genehmigt.
Hierauf folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Chaussee- polizeigesetzes. Die mit der Vorberathung betraut gewesene Kommission erstattete durch den Abg. Dr. Frhrn. v. d. Goltz einen mündlichen Bericht. Es lagen aber eine große Anzahl von Anträgen vor, und die Debatte über den §. 1, der von der Kommission bedeutend verändert ist, brächte so viele Streitfragen und Gegensätze hervor, daß das Haus sich dem Anträge des Abg. Bernhardt gemäß entschloß, die Vorlage mit allen Anträgen an die Kommission zur schriftlichen Berichterstattung zu- rückzuverweisen.
Schluß 3 Uhr.
In der heutigen (50.) Sitzung begründete der Abg. Dr. Braun in Vertretung des erkrankten Abg Henze dessen Antrag, betreffend die Gewährung der Steuerfreiheit für zu gewerblichen Zwecken bestimmten Spiritus. Der Antrag lautet:
„Das Haus der Abgeordneten wolle schließen:
Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, im Bundesrathe dahin zu wirken, daß ein Reichsgesetz erlassen werde, welches ermöglicht, den für gewerbliche Zwecke bestimmten Spiritus unter amtlicher Kontrolle zu denaturiren, und für den denaturirten Spiritus Steuerfreiheit gewährt."
Der Antrag wurde angenommen.
Sodann begründete der Abg. Knebel seinen Antrag auf Annahme des Entwurfs einer Gehöferschaftsordnung. Er beantragte, den von ihm eingereichten Entwurf der Kommission zur Vorberathung der Sregener Haubergsordnung zu überweisen. Das Haus überwies den Antrag Knebel der um sieben Mitglieder verstärkten Agrarkommission.
Demnächst beschäftigte sich das Haus mit Petitionen, betreffend die Ertheilung des katholischen Religionsunterrichts in den Volksschulen.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)
— Berlin, 22. Jan. Die Kreuzzeitung schreibt: Die Frage, ob der Landtag eine Nachsession haben wird, dürfte ihre Entscheidung in Varzin finden. Im Abgeordnetenhause hält man sich von der Unmöglichkeit einer Feststellung der Gerichtsorganisations-Gesetze bis zum Beginn der Reichstagssession überzeugt, und es bliebe also zur Vermeidung der Nachsession nur noch übrig, die Justizgesetze erst in der nächsten Session des Landtages erledigen zu lassen. Hiergegen erheben aber die Kommissare des Justiz-Ministeriums lebhaften Widerspruch, und sie wenden ein, die ganze Justizreform könnte gefährdet werden, wenn die dem Landtage vorgelegten Entwürfe auch nur bis zum Herbst dieses Jahres Entwürfe blieben. Die Verlegenheit wird um so größer, als sich nicht absehen läßt, wie viel Zeit zur Abwicklung seiner Geschäfte der Reichstag nöthig haben wird, der zwar über den Etat leicht hin- wegkommt, dem aber obliegt, eine oder sogar mehrere Steuergesetzentwürfe zu berathen. Und diese Steuergesetze dürfen wohl jedenfalls zu Diskussionen über die anderweitige Organisation der Finanz-Abtheilung des Reichskanzleramtes führen. Die Entscheidungen des Fürsten o. Bis- marck über die Vertheilung der parlamentarischen Geschäfte in Preußen und im Reich dürften schon in diesen Tagen bekannt werden. (Köln. Z.)
— Die auf die Gewerbeordnung bezüglichen Vorlagen werden dem Reichstage bald nach dessen Eröffnung zugehen. Eine weitere Vorlage, betr. die Abänderung des §. 33 der Gewerbeordnung, welche bereits der Abg. Grumbrecht in der letzten Reichstagssessivn beantragt hatte, wird demnächst dem Bundesrathe zugehen. Die Abänderung soll bezwecken, daß die Landesregierungen ermächtigt werden sollen, die Erlaubniß zum Betriebe von Gastwirthschaften in kleinen Gemeinden, insbesondere auf dem Lande, von dem Nachweise des Bedürfnisses abhängig zu machen. Man geht nämlich davon aus, daß in den allermeisten Fällen diefe angeblichen Gastwirthschaften nichts weiter sind, als Branntweinschenken ohne Konzession. Nach den von der preuß. Regierung ungeteilten Ar-