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JK 17.

Januar.

1878.

Amtliches.

Eingegangene Depeschen.

Frankfurt a. M., 20. Jan., 12 Uhr 35 Min. Nachm. Was­serstand heute Borm. 8 Uhr Aschaffenburg 2,70 M.; Wasser im raschen Steigen.

Polizeipräsident Hergenhahn.

Frankfurt a. M., 20. Jan., 12 Uhr 52 Min. Nachm. Was­serstand Würzburg heute 9 Uhr 3,35 M.; Wasser fällt langsam.

Polizeipräsident: Lu ck lu m.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 21. Januar 1878.

____Der Landrath.

Tagesschan.

Berlin, 19. Jan. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (47.) Sitzung beantragte bei d r ersten Berathung des Entwurfs einer Kreisverfassung im Kreise Herzogthum Lauenburg der Abg. v. Meyer (Arnswalde), den Entwurf an die durch 7 Mitglieder Vers ärkte Gemeindekommission zu verweisen. Nach längerer Debatte wurde die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgte die Berathung über Petitionen. Der Rittergutsbe­sitzer von Luck zu Ulbersdorf beschwert sich über die Regierung zu Po­sen wegen unrichtiger Verwendung der vorn Landtage zu Zuschüssen für die Elementarschulen bewilligte« Summe. Die Kommission beantragte durch ihren Referenten Mahraun Uebergang zur Tagesordnung. Der Abg. Günther (Fraustadt) beantragte dagegen, die Petition der Staats­regierung zur Abhülfe dahin zu überweisen, daß bei Vertheilung der Staatsfonds zur Erhöhung der Lehrergehälter (in der Provinz Posen) die Gutsbezirke gleichzeitig mit den nicht gutsherrlichen Gemeindemit- gliedern berücksichtigt würden. Der Abg. von Weiher beantragte in dem Anträge Günther die Wortein der Provinz Posen" zu streichen. Der Antrag der Kommission wurde angenommen.

Mehrere Grundbesitzer des Kreises Arnswalde wenden sich an das Abgeordnetenhaus mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, daß der obli­gatorische Unterricht in weiblichen Handarbeiten in, den Schulen des platten Landes, welcher ihrer Meinung nach eine völlig unnütze Mehr­belastung der ländlichen Schulsozietäten herbeiführte, abgeschafft werde.

Die Kommission beantragte, über die Petition zur Tagesordnung Überzugehen, was auch geschah.

Schluß 4 Uhr.

In der heutigen (48.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß von dem Abg. Knebel ein Antrag, betreffend den Entwurf einer Gehöfer- fchaftsordnung, eingebracht sei.

Der Abg. Seydel richtete vor Eintritt in die Tagesordnung an den Präsidenten die Anfrage, weshalb bis heute eine Ersatzwahl für den verstorbenen Abg. Doerck im Regierungsbezirk Gumbinnen nicht veran­laßt sei? Der Präsident vermochte eine Auskunft darüber nicht zu geben.

Der Regierungskommisfar, Geheime (Regierungs-Rath Herrfurth, erklärte, daß der bezügliche Auftrag Seitens des Ministers des Innern an die Regierung in Gumbinnen bereits am 24. November abgegangen sei, und daß jetzt werde Veranlassung genommen werden, Recherchen über den Grund der Verzögerung anzustellen.

Das Haus beschäftigte sich zunächst mit Petitionen.

Gemeindeverordnete der Gemeinde Oberbonsfeld, Amts Hattingen, Provinz Westfalen und die Stadtgemeinde Langenberg in der Rhein­provinz haben Petitionen an das Haus der Abgeordneten gerichtet, in welchen für die kommunale Vereinigung der Gemeinde Oberbonsfeld mit der Stadt Langenberg die Intervention des Hauses in Anspruch genom­men wird.

Die Kommission beantragt, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung dahin zu überweisen, daß die kommunale Vereinigung ier Landgemeinde Oberbonsfeld beziehungsweise des städtisch gebauten,

Märkisch-Langenberg genannten Theils derselben mit der Stadtgemeinde Langenberg im Wege der Gesetzgebung herbeizufuhren sei, und durch diesen Beschluß die Gegenpetitionen für erledigt zu erklären. Es sprachen hierzu außer dem Referenten Abg. Lauenstein die Abgg. Dr. Löwe (Bochum), Dr, von Bunsen und Berger.

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs-Rath Herrfurth, erklärte, die Regierung habe gegen den Kommissionsantrag einen erheb­lichen Einwand nicht zu machen, sie werde in neue Erwägung der An­gelegenheit eintreten, könne aber nicht versprechen, ob dadurch ein dem Kommissionsantrage entsprechendes Resultat werde erzielt werden.

Der Kommissionsantrag wurde angenommen.

Ueber die Petition der Duisburg-Ruhrorter Bank zu Duisburg, um Remedur gegen ihre Veranlagung zur Kommunalsteuer, ging das Haus zur Tagesordnung über.

Der Vorstand der katholischen Kirche zu Pehsken bei Mewe be­schwert sich über die Schließung des dortigen Kirchhofs. Die Kommis­sion beantragt, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Der Regierungskommisfar, Geheime Regierungs-Rath Bahlmann legte Gewicht darauf, daß die Gemeinde außerhalb des Dorfes noch ein zum Kirchhofe bestimmtes Ackerstück besitze. Auf Befürwortung des Abg. Wagner (Stargard) wurde der Kommissionstrag angenommen.

(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)

Der Reichstag ist zum 6. Februar einberufen; es ist also dem Abgeordnetenhause nur noch eine kurze Zeit gegönnt, während welcher es ohne die Concurrenz der ersten parlamentarischen Körperschaft im Reich der Erledigung seiner Geschäfte obliegen kann. Das Abgeord­netenhaus wird daher vor allem Ändern sich mit dem EinführungSgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz zu beschäftigen haben, sobald der Bericht über dasselbe diskussionsfähig ist; hoffentlich wird dies schon in der nächsten Woche der Fall sein. Da das Herrenhaus beanspruchen wird, die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses bei dem betreffenden Gesetze eben­falls erst nach Vorberathung durch eine Commission der Plenarberathung zu unterziehen, so scheint es fast unmöglich zu sein, die Session des Landtags, nachdem sie einige Tage mit der Reichstagssession parallel verlaufen ist, zu schließen. Es würde sonst die wichtigste Vorlage der Session, deren Erledigung so zu sagen unaufschiebbar ist, liegen bleiben. Soll der preußische Siaatshanshaltsetat für das Jahr 187980 recht­zeitig ausgestellt werden, so muß die neue Justizorganisatlon bis zum Sommer ihre gesetzlichen Grundlagen erhalten haben. Mit Recht legt die Staatsregierung das höchste Gewicht darauf, daß die beiden Justiz­gesetze, welche dem preußischen Landtag in der laufenden Session vor­gelegt worden sind, vor dem Schlüsse derselben fertig gestellt werden. Man ist daher neuerdings dem Gedanken abermals näher getreten, den Landtag, nachdem das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz an das Herrenhaus gelangt und dort an eine Commission verwiesen ist, zu vertagen und nach dem Schlüsse der Reichstagssession eineNach- session" stattfinden zu lassen. Maßgebend für eine solche Entscheidung dürfte vor Allem der Umstand sein, laß das Abgeordnetenhaus nicht darauf eingehen kann, bei einem Gesetz, in welchem fast alle Paragra­phen Bestimmungen von konstitutioneller Bedeutung enthalten, sich den abweichenden Beschlüssen des Herrenhauses unter dem Druck der zwölf­ten Stunde zu konformiren, wie dies vielleicht bei einem Gesetz angeht, über desfen Grundzüge allseitiges Einverständniß herrscht, und in wel­chem, ohne gegen diese Grundzüge zu verstoßen, einzelne Bestimmungen so oder so gefaßt werden können. (Trib')

Bonn, 12. Jan Gestern wurde am hiesigen Zuchlpouzer- aericht über angebliche Muttergotteserscheinungen in Merzbach verhan­delt. Der Hauptängeklagte war der Musikus St. aus Merzbach, nach Aussage des Bürgermeisters Hecken-Advokat im Mebenamt also em unternehmender Mann Derselbe hatte in dem Hause des G., dessen Knabe nachher die Erscheinungen gesehen haben wollte, einen Bericht über die Vorgänge in Marpingen vorgelesen. Der Knabe, der wenig Bertauen- erweckendes hat, scheint bei dieser Lektüre den ersten Vorsatz zu jenen Erscheinungen" verspürt zu haben. Als er dann über den Anfang