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jährlich 9 Wart Ha!bj. 4 M. SNP.

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Mit dem betreffen­den Postausschlag. Die einzelne Num­mer 10 Pfg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilagen und Samstags mit der Berliner Provinzial-Eorrespondenz.

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Jfe 15.

Freitag den 18. Januar.

1878.

Amtliches.

24. Oberissighei», 25. Roßdo f, 26. Rüdigheim, 27. Stabs

Die Herren Ort-vorstände der Gemeinden: Lindecken,

1. Bischofsheim, 2. Gronau, 3. Langenfelbold, 4. Hütten- werden zum Zweck der Revision der Gebtude'teuer für die nächste

gestß, 5. Langendiebach, 6. Neuwiedermuß, 7. Ravolz- 15 jährige Sieuerperwbe ersucht, (Et mittet iiugtn der Müthpreffe für

Hausen, 8. Rückingen, 9. Eichen. 10. Erbstadt, 11. Mar- die einzelnen Jahre d.r Periode 1868 bis bei 1877 vorzuuetzmen, in

köbel, 12. N ederdorfelden, 13. Ostheim, 14. Großkiotzen« Gemäßheit des nachstehenden Schema- zusammenzutragen und hierher

bürg, 15. Riede rodenbach, 16. Oberrodenbach, 17. Bruch- bis zum 1. Februar er. unfehlbar einzureichen.

köbel, 18. Dörnigheim, 19. Hochstadt, 20. Kilianstädten, Hanau den 12. Januar 1877.

21. Mittelbuchep, 22. Niederissigheim, 23. Oberdorselben, Der Landrath.

Lfde.

Nr.

Namen der

Oebiude-

Eigenthümer.

Gattung der

Gebäude und

Bezeichnung der Hofräume ufid Hausgärten. (Letztere sind beim Hruptgebäude aufzuführ^n).

Grundfläche der Gebäude in Quadratmetern.

Anzahl der Stock­werke.

Angabe der in den einzelnen Gebäuden be­findlichen Räume an heizbaren Zimmern, Äam« mein, Küche u. s w. wie solche abtheilungSweis- zusammen benutzt werden.

In den letzten 10 Jahren hat der Eigen­thümer an

Miethe bezogen.

Der durchschnittliche Miethwerth derjenige; Räume, für welche ein wirklich gezählte MiethSwerth nicht hat ermittelt werd n kön­nen, ist anzunehme t

Der dm ch- schnitt- liche Meths- werth bitcägt demnach

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In den letzten 10 Jahren ist das Gebärtde verkauft worden

Angabe der G. sellschaft jdei welcher, und der Summe, für welche das Gebäude

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FuerLg.- fahr ver­sichert ist.

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2.

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12.

Der gegen die Dienstmagd Theresia Modenbach von Rudolfs­hahn unter dem 8. März 1877 erlassene Steckbrief wird wiederholt erneuert.

Hanau am 12. Januar 1878.

Der StaatS-Anwalt.

Schumann. Tt. Lucas.

TageSfchau.

Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Kö­nigs findet die Feier des Krönungs- und Ordensfestes am Sonntag, den 20. d. Mts., auf dem Königlichen Schlosse zu Berlin statt.

Berlin, 16. Jan. 46. Sitzung des Abgeordnetenhauses. (Fortsetzung.) Der Regierungs-Kommissar, Geheime Negierungs-Rath Glatzel, erklärte sich gegen den Antrag Seydel, weil es ein Grundsatz der preußischen Agrargesetzgebung sei, derlei Ablösungen nur auf die Provokation der Betheiligten eintreten zu lassen; dagegen stehe nichts entgegen, dem Anträge Krech gemäß, nochmalige Erörterungen dieser Materie eintreten zu lassen und demgemäß weitere Maßregeln in Aus­sicht zu nehmen. Nachdem noch die Abgg. Schumann (Brandenburg), Dr. Nasse und Schellwitz gesprochen hatten, wurde nach Zurückziehung des Antrages Seydel der Antrag Krech angenommen.

Demnächst begründete der Abg. Bachern fernen Antrag, betreffend die Polizeimaßregeln gegen die Gemeinde Marpingen, Kreis St. Wendel, welcher folgenden Wortlaut hat:

DaS Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, nach vorheriger etwa noch für nöthig erachteter Prüfung der in den Motiven des vorliegenden An­trages angeführten Thatsachen, 1) der Gemeinde Marpingen (Kreis St. Wendel) die Summe von 4000 Mark zu ersetzen, welche im ver­gangenen Jahre in Folge Verfügung der Regierung zu Trier durch eine außerordentliche Umlage zwangsweise gehoben worden, um da­raus die Kosten außerordentlicher, wider den Willen der Gemeinde

ausgeführter Polizeimaßregeln zu decken; 2) die Polizeiverordnung des Bürgermessters Woytt von Alsweiler vom 8. März d. I., wo­durch der Zutritt zu dem der Gemeinde Marpingen gehörenden Hür- telwalde untersagt wird, außer Kraft setzen zu lassen, 3) gegen die betheiligten Beamten, insbesondere gegen den Bürgermeister Woytt, wegen des von ihnen beobachteten gesetz- resp, ordnungswidrigen Ver­fahrens das Geeignete zu veranlassen."

Hierauf ergriff der Minister für landwirthschaftliche Angelegen­heiten Dr. Friedenthal das Wort.

Nachdem von verschiedenen Abgeordneten zu dieser Sache gesprochen wurde, wird der Antrag abgelehnt. Schluß 5 Uhr.

(Forts, folgt.) (R.- u. St.-A.)

Von dem Mitgliede des Reichstages, Rittmeister a. D. Gra­fen v. Ballestrem, und 18 Mitgliedern des Hauses der Abg. ist unterm 5. Nov. v. I. dem Kaiser eine von 7 Bänden Unterschriften begleitete Petition überreicht worden. Die Petition betrifft Anträge wegen Wie­derherstellung kirchlicher Zustände, wie sie vor Erlaß der Maigeseße be­standen haben, und wegen Ertheilung des kathol. Religionsunterrichts in den Volksschulen. Sie hat die nachstehende vom Reichsanz. veröf­fentlichte Erwiderung erfahren: S. Maj. der Kaiser und König haben die Petition, welche Ew. Hochgeb. in Gemeinschaft mit 18 Abg. der Prov. Schlesien unterm 5. Nov. v. J. an Allerhöchstdieselben gerrcht^ haben, und die am 21. Dezbr. v. I. an S. Maj. gelangt ist, zuglerch mit 7 Bänden, welche 158,000 Unterschriften enthalten sollen, an mich mit dem Bemerken zur Verfügung zugehen zu lassen geruht, ^ Aller­höchst dieselben keine Veranlassung gefunden haben, den dann gestellten beiden Anträgen wegen Wiederherstellung kirchlicher Zustande wie sie vor Erlaß der Maigesetze bestanden haben, und wegen Ertherlung? des kathol. Religionsunterrichts in den Volksschulen näher zu treten. Die Klagen, welche die Zustände auf kirchlichem Gebiete zum Gegenstände haben, glauben diejenigen Mißstände, welche nach Erlaß der neueren kirchenpolitischen Gesetze hervorgetreten sind, auf diese Gesetze selbst zu-