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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 14. Donnerstag den 17. Januar. 1878.

Amtliches.

Cingelkufkne Depeschen.

Mass r sehr hoch, in stetigem Sie gen. Äelnhanstn, 16. Januar 1878.

Groß-s Wasser iu Aussicht. Schlechtem, 16. Januar 1878.

Wird veröffentlicht.

Hanau, 16. Janurr 1878.

Te: L^nd.ath.

TageSscha«.

Die Friedensbedingungen.

(A. d. Schw. Merk.)

Die türkischen Unterhändler sind unterwegs nach dem russischen Hauptquartier, das, bis sie ankommen, ohne Zweifel südlich vom Bal­kan eingerichtet sein wird. Am Abend des 13. Jan. sollten Namyk und Server Pascha Konstantinopel, verlassen und ihren sauren Gang in's Lager des Siegers antreten, sind aber noch durch einen Eisenbahnunfall zurückgehalten worden. Sie sind zunächst blos eingeladen, zur Verein­barung des Waffenstillstandes und der Friedenspräliminarien sich beim russischen Obergeneral einzufinden. Welches aber die russischen Bedin­gungen für den Präliminarfrieden sein werden, ist ihnen nicht zuvor mitgetheilt worden; erst an Ort und Stelle werden sie dieselben erfahren, und es versteht sich, daß unter diesen Umständen auch sonst noch Nie­mand über dieselben unterrichtet ist, auch die offiziöse Wiener Montags­revue nicht, welche dieselben bereits an den Fingern herzuzählen vermag. Wohl aber ist es nicht schwer, den Inhalt dessen, was Rußland bean­spruchen wird, wenigstens im Allgemeinen zu errathen, und auf solcher Vermuthung beruht ohne Zweifel, was das Wiener Organ zusammen- gestellt hat, nur daß dabei die eigenen Wünsche Oestreichs auffallend berücksichtigt sind, namentlich in der Behandlung Serbiens und Mon- kenegro's, so daß man wohl annehmen muß, man habe hier die russi­schen Friedensbedingungen vor sich in der Form, in der sie in Wien gewünscht werden, wovon aber die wirklich von Rußland beliebte For- mulirung vielleicht einigermaßen abweichen wird. Auch ist die dortige Aufzählung schwerlich ganz vollständig. Man wird sich also immerhin Noch eine Weile gedulden müssen, bis man die Forderungen Rußlands erfährt, über die dann erst wieder nach Stambul berichtet werden wird, bevor die Unterhändler im Hauptquartier zu einer Uebereinkunft gelan­gen können. Darüber kann freilich kein Zweifel sein, daß über die Be- mngungkn des künftigen Friedens in seinen allgemeinen Umrissen ein Winverständniß mit dem deutschen Reich und mit Oestreich-Ungarn schon längst besteht. Die Schwierigkeiten, welche dem Friedenswerk von dieser 'Seite drohen könnten, werden im Voraus aus dem Weg geschafft sein; h. Rußland wird nichts verlangen, was die europäischen Interessen nnd speziell diejenigen Oestreich-Ungarns beschädigen könnte. Der Rück­halt, den Rußland am Dreikaiserbündniß besaß, wie der mäßigende Zaum, der ihm damit angelegt ist, wird sich in diesem letzten Stadium Nicht minder bewähren, wie bisher. Nichts steht demnach der Hoffnung Nil Wege, daß der Friede im Osten wiederhergestellt werde, ohne den Frieden im Westen zu gefährden. Auch der Eröffnung des britischen ^^-chnents und den unvermeidlichen Reden, welche damit in die Welt- Lsschichte eintreten, wird Jedermann mit Seelenruhe entgegensehen. Die Lunzlich hilflose Lage, in der sich heute die Türkei befindet, wird in England vollends alle Gelüste einer thätigen Unterstützung des Halb­monds niederschlagen, um so mehr, als die direkten Interessen Groß- Druanniens von Rußland ebenso geschont sind, wie diejenigen Oestreichs;

^" Wunsch der britischen Staatsmänner, beim Friedensschluß Äleichfalls gehört zu werden, betrifft, so wird auch dieser Wunsch erfüllt Dttoen können, sofern wenigstens die Dardanellensrage und die der Be­

handlung der christlichen Bevölkerung nicht ohne Mitwirkung der Groß­mächte definitiv werden geregelt werden können. Mit Recht hat die Nordd. A. Z. dieser Tage gesagt:Nachgerade werden sich die politi­schen Jntriguanten aller Arten mit dem Gedanken ernstlich vertraut machen müssen, den Orientkonflikt eimn ihren geheimen Wünschen Wider­streitenden, d. h. einen bis zum letzten Augenblick normalen Verlauf nehmen zu sehen."

DerR. u. St.-A." Nr. 13 enthält: Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags auf den 6. Februar d. J.

Berlin, 16. Jan. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Inder gestrigen 45. (Abend-) Sitzung theilte der Präsident mit, daß ein Ge­setzentwurf, betreffend die Einführung der Kreisverfassung im Kreise Herzogthum Lauenburg, eingegangen fei.

Die Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die Kirchenver- fassuug in Schleswig und Nassau, ist gewählt unb hat sich wie folgt konstituirt: Abgg. Dr. Techow (Vorsitzender), Wißmann (Stellvertreter), Röhrig und Schlichter (Schriftführer); die Kommission für den Gesetz­entwurf, betreffend den Holzdiebstahl u. s. w., konstituirte sich in fol­gender Weise: Abgg. Beleites (Vorsitzender), Dulheuer (Stellvertreter), von Huene und Rauthe (Schriftführer).

Auf der Tagesordnung stand zunächst die erste Berathung des Ge­setzentwurfs, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie für das An­lagekapital einer Eisenbahn von Pasewalk bis zur mecklenburgischen Grenze. Das Gesetz wurde der Budgetkommission überwiesen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Veränderung der Grenzen der Provinzen Preußen und Pommern und einiger Kreise Preußens, Pom­merns und Sachsens wurde ohne Debatte in erster und zweiter Bera­thung erledigt.

In Betreff des Berichtes der Rechnungskommission über die Allge­meinen Rechnungen für 1874 wurde der Regierung die Entlastung aus­gesprochen.

Der Gesetzentwurf für Schleswig-Holstein, die Verletzung der Dienstpflichten des Gesindes betreffend, wurde ohne Debatte in erster und zweiter Lesung genehmigt.

Schluß 9V2 Uhr.

In der heutigen (46.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Reor­ganisation der drei vormals sächsischen Stifter Merseburg, Naumburg und Zeitz gewählt sei und sich wie folgt konstituirt habe: Abg. Richter (Sangerhausen) (Vorsitzender), Abg. Wagener (Stralsund) (Stellvertre- ter], Abg. Cremer (Cöln) und Abg. Reinberger (Schriftführer).

Das Verzeichniß solcher Petitionen, welche von den betreffenden Kommissionen zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet worden sind, wurde genehmigt, mit Ausnahme einiger Petitionen, welche auf Antrag des Abg. Kantak an die Unterrichtskommission zur Bericht­erstattung zurückverwiesen wurden.

Darauf begründete der Abg. Krech seinen Antrag, betreffend die Ablösung der den geistlichen und Schulinstituten zustehenden Realberech- tigungen, welcher lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in wiederholte Erwägung zu nehmen, ob im Interesse der Förderung der nicht in erwartetem Umfange auf Grund des Gesetzes vom 27. April 1872 erfolgten Ablösungen der den geistlichen und Schulinstituten zustehenden Realberechtigungen im Wege der Gesetzgebung von Neuem eine angemessene Frist zur Ver­mittelung der Ablösung durch die Rentenbanken zu gewähren sei."

Der Abg. Seydel begründete das folgende von ihm hierzu bean­tragte Amendement:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: An Stelle der Schlußworte:von Neuem eine angemessene Frist zur Vermittelung der Ablösung durch die Rentenbanken zu gewähren sei." zu setzen: die zwangsweise Ablösung durch Vermittelung den Rentenbanken herbeizuführen sei." (Forts. folgt.) (R. u. St.-A.)

Das Werfen von Steinen u f. w. auf Menschen, sowie Pferde