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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Statt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- «nd Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Proviuzial-Lorrespondettz.
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SamstW den 12. Januar
1878.
Amtliches.
Gemäß 8- 23 der Ersatz-Ordnung vam 28. September 1875 — Amtsblatt Nr. 46 S. 269 -, sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrollen betreffend (Amtsblatt Seite 109) haben die Herrn Ortsvorstäude Unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen:
„Alle Militairpflichtige vom Jahrgang 1858 und ältere, welche» eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 15. Febrnar er. bei dem Ortsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militairpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das militairpflichtige Alter tretenden zum einjährig freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins bei Unterzeichnetem ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Für solche Militairpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze an- gedrrhten Strafe.
Jeden angemeldeten Militairpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herrn Ortsvorstände auf die Bestimmungen der pos. 8 des §. 23 der Ersatz Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen. Diese lauten: „Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Personen, welche sie in der Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden."
In den Stammrollen sind nicht blos die angemeldeten Militairpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich am Orte aufhaltenden Militairpflichtige» zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stammrollen werden die Herrn Ortsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen nebst Belägen der Jahrgänge 1856, 1857 und 1858 sind bis zum 15. Februar er. Hierher einzureichen.
Hanau am 2. Januar 1878.
Der Landrath.
Nachstehende Bestimmung Königlicher Regierung zu Cassel:
„Auf Gründ des §. 6 der Vervrdnung vom 22. Februar 1867, betreffend die Organisation der Verwaltungsbehörden in dem vormaligen Kursürstenthum Hessen — G.<S. S. 272 — und der Allerhöchsten CabinetS-Ordre vom 8. Februar 1840 — G.-S. S. 32 — bestimmen wir hierdurch, daß vom 1. Januar 1878 ab alle für die nachgenannten Kreise und Amtsbezirke zu erlassenden allgemeinen Kreis-, Bezirks- und lokalpolizeilichen Vorschriften und Bekanntmachungen mit verbindlicher Kraft für das Publikum und für sämmtliche Verwaltungs- und Justizbehörden durch das hierunter anfgeführte für den betreffenden Geltungsbereich mit Publikationskraft ausgestattete Kreis- rc. Blatt bis auf anderweite Anordnung zu publiziern sind.
7- Kreis Hanau:
Hanauer Anzeiger (zugleich amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.) Eaffel den 21. Dezember 1877.
Königliche Mgierung, Abth. des Innern."
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Hanau am 9. Januar 1878.
________________________Der Landrath.
Der Spengler Ludwig Gerhard aus Zeitz, dessen Aufenthaltsort hier unbekannt ist, wird auf die Anklage:
am 13. August 1876 auf dem Rückwege von Großsteinheim nach hiesiger Stadt — in hiesiger Gemarkung — die 19 Jahre alte Dienstmagd Elisabethe Keßler von Lohrhaupten mit einem Stocke dergestalt wiederholt vorsätzlich auf den Rücken geschlagen, daß der Stock in Stücke zersprang und die Keßler am Rücken mehrere Verletzungen davontrug, daß er somit die rc. Keßler vorsätzlich körperlich mißhandelt bezwse. an der Gesundheit beschädigt habe, vorgesehen in ben §§. 223 und 232 St -G.-B.
zur Hauptverhandlung auf den 27. Februar d. I, Vormittags 10 Uhr, in das Sitzungszimmer des hiesigen Königl. Amtsgerichts, Abtheilung IV, unter der Androhung vorgeladen, daß auch im Falle seines Ausbleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 464 St.-P.--O. zur Beweisausnahme und Urtheilsfällung geschritten werden wird, sowie, daß das Urtheil und weitere Verfügungen nur durch Anschlag im Gerichtsgebäude bekannt gemacht werden.
Hanau am 8. Januar 1878.
Der Polizei-Anwalt Scholling.
Der Schreinergeselle Gottfried Heinrich Krämer aus Gablenberg in Württemberg, dessen Aufenthaltsort hier unbekannt ist, wird auf die Anklage:
Anfangs Juli 1876 a. einen Geldbetrag von 10 Mark, welchen ihm seine damalige Geliebte, die ledige Maria Heil aus Sterbfritz, jetzt hier, in hiesiger Stadt eingehändigt hatte, um solchen vorübergehend für sie aufzubewahren, in eignen Nutzen verwendet, b. einen Regenschirm im Werthe von 5 fl., welchen er in Gegenwart der rc. Heil dahier an sich genommen, um ihn in deren neues Logis hier zu tragen, bei seiner am 12. Juli 1876 von hier erfolgten heimlichen Abreise nach Gießen in der Absicht, den Schirm für sich zu behalten, mitgenommen, daß er somit ihm anvertraute fremde bewegliche Sachen, bezwse. eine fremde bewegliche Sache, die er im Besitz hatte, rechtswidrig sich zugeeignet habe, — strafbar nach den §§. 246 und 74 St.-G.-B.
zur Hauptverhandlung auf den 27. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, in das Sitzungszimmer des hiesigen Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung IV., unter der Androhung vorgeladen, daß auch im Falle seines Ausbleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 464 St.-P.-Y. zur Beweisaufnahme und Urtheilsfällung geschritten werden wird, sowie, daß das Urtheil und weitere Verfügungen nur durch Anschlag im Gerichtsgebäude bekannt gemacht werden.
Hanau am 8. Januar 1878.
Der Polizei-Anwalt Schollin g.
Wochenschau.
L. 0. Das preußische Abgeordnetenhaus nahm am 8. Januar nach den Ferien seine Arbeiten wieder auf. Der erste Gegenstand der Tagesordnung, welcher eine längere Diskussion hervorrief, war die Berathung des Gesetzentwurfes bezüglich der Betheiligung des Staates an dem Unternehmen einer Eisenbahn von Kiel über Eckernförde nach Flensburg. Das Haus beschloß, die Vorlage der Budgetkommission zur Vorberathung zu überweisen.
Der Erfolg der Verhandlungen nationalliberaler Capacitäten mit Fürst Bismarck in Varzin ist noch nicht genau bekannt und wir verzichten > darauf uns darüber in möglicher Weise unfruchtbare Combinationen zu ergehen und wollen uns möglichst auf Besprechung von Thatsachen in unseren Rundblicken beschränken.
Der Commandeur des 13. (Kgl. Württemb.) Armeekorps General von Schwartzkoppen ist in Stuttgart gestorben; die Leiche desselben ist