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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Freitag den 11. Januar.

1878.

Amtliches.

Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt Nr. 46 S. 269 -, sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs- Stammrollen betreffend (Amts­blatt Seite 109) haben die Herrn Ortsvorstände unverzüglich nach­stehende Bekanntmachung viermal zu erlassen:

Alle Militairpflichtige vom Jahrgang 1858 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 15. Februar er. bei dem Ortsvorstan.de, bei Meidung her im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähn­lichen Verhältnissen stehende Militairpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Die in das militairpflichtige Alter tretenden zum einjährig frei­willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins bei Unterzeichnetem ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu be­antragen.

Für solche Militairpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meldung der im Gesetze an- gedrrhten Strafe.

Jeden angemeldeten Militairpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herrn Ortsvorstände auf die Bestimmungen der pos. 8 des §. 23 der Ersatz Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen. Diese lauten: Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Personen, welche sie in der Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden."

In den Stammrollen sind nicht blos die angemeldeten Militair­pflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich am Orte aufhaltenden Militairpflichtigen zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm­rollen werden die Herrn Ortsvorstände auf die Eingangs beregte In­struktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen nebst Belägen der Jahrgänge 1856, 1857 und 1858 sind bis zum 15. Februar er. hierher einzureichen.

Hanau am 2. Januar 1878.

Der Landrath.

Bürgermeister Heinrich Goy 3r zu Roßdorf ist für weitere acht Jahre in seinem Amte bestätigt worden.

Hanau- am 9. Januar 1878.

Gefunden: Im Stadtgraben eine gerupfte Gans. Ein goldener Hemdenknopf mit schwarzer Emaille. Ein Portemonnaie. Eine Leine. Ein langer brauner Boa-Pelz.

Zugelaufen: Ein Glattpinscher von gelb-weißlicher Farbe. Ein großer Hofhund, schwarz mit weißen Flecken.

Verloren: Ein Hundemaulkorb nebst Halsband mit Messing- Platte. Ein silb. Armband mit schwarz emaillirter SchriftGott schütze dich".

Hanau am 11. Januar 1878.

Königliches Landrathsamt.

TageSscharr.

Berlin, 10. Januar. Der Königliche Hof legt heute für Se. Majestät den König von Italien die Trauer auf drei Wochen an.

Berlin, 10. Januar. Abgeordnetenhaus, i Fortsetzung.) Im weiteren Verlauf der gestrigen (42.) Sitzung des Hauses der Abgeord­neten setzte das Haus die Berathung von Petitionen fort; darunter folgende: Durch §. 30 des Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 ist bestimmt worden, daß den ständigen Mitgliedern der Ober-Ersatz- kommissionen (behufs Mitwirkung bei der Entscheidung. über die Befrei­ungen, Zurücksetzungen rc.) je ein bürgerliches Mitglied hinzuzutreten habe, welches aus den Bezirkseingesessenen von der Kommunal- oder Landesvertretung zu wählen sei. Der §. 36 des genannten Gesetzes schreibt ferner vor, daß von den Kosten des Rekrutirungsverfahrens nur diejenigen auf Reichsfonds zu übernehmen seien, welche sich unmittelbar aus der Betheiligung von Militärpersonen und Militärbehörden erge­ben, daß dagegen den einzelnen Bundesstaaten die Bestimmung darüber überlassen bleibe, von wem die übrigen Kosten zu tragen seien. Die Staatsregierung verlangt, daß die Provinzialvertretungen die den bür­gerlichen Mitgliedern entstehenden Auslagen erstatten sollen. Der kom­munalständische Verwaltungsausschuß des Regierungsbezirks Cassel bittet, diese Kosten der Staatskasse aufzulegen. Die Kommission beantragte, die Petition der Staatsregierung mit der Aufforderung zu überweisen, bei der jetzigen Lage der Gesetzgebung von einer Inanspruchnahme der Provinzial- und Kommunalstände für die Tagegelder und Reisekosten der bürgerlichen Mitglieder der Ober-Ersatzkommissionen abzusehen und diese Kosten bis auf Weiteres aus der Staatskasse zu bestreiten. Wurde angenommen.

Der Präsident beabsichtigt, um der Justizkommission für ihre Ar­beiten möglichst viel Zeit zu lassen, Donnerstag und Freitag nur Abend­sitzungen anzusetzen, am Sonnabend und Montag dagegen die Plenar­sitzungen ganz ausfallen zu lassen

Schluß gegen 2 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 7 Uhr Abends. (Fortsetzung folgt.) (R.- u. St.-A.)

München, 9. Januar. Die Abgeordneten-Kammer nahm nach sechsstündiger erregter Debatte die Petition der katholischen Ge­meinde von Großkerlbach behufs Aufhebung der Verordnung über die Simultanschulrn mit 77 gegen 75 Stimmen an. Im Laufe der De­batte erklärte der Kultus-Minister von Lutz, daß eine Anerkennung der Jurisdiktion des altkatholischen Bischofs Reinkens eine Verfassungsver- letzung sein würde. Die Regierung könne es jedoch nicht hindern, wenn Bischof Reinkens kirchliche Handlungen in Bayern Vornahme.

In Neu-Ulm wurde dieser Tage ein Mann von 32 Jahren, aus Schlesien gebürtig, beerdigt, welcher sich öffentlich mit Verschlingen von Messern und Säbelklingen produzirte. In einer Wirthschaft zeigte er seine Kunst ebenfalls, indem er die Säbelklinge eines Soldaten ver­schlingen wollte, was ihm aber mißlang und er sich im Halse derart verletzte, daß er im Spital starb.

Schweiz. Nach der Statistik der christkatholischen Kirche der Schweiz für das Jahr 1877 hat dieselbe einen Bestand von 62 Gemeinden und 20 Vereinen mit 74,380 Seelen und 74 geistlichen Mitgliedern. Während des Jahres 1877 wurde vom Bischof Herzog 1800 Personen und bis jetzt überhaupt 3383 Personen die Firmung ertheilt.

Rom, 9. Jan. Der König hat bei dem vom Papste ent­sendeten Sakristan des apostolischen Palastes, Msgr. Marinelli, gebeich­tet; desgleichen erhielt der König den Besuch des päpstlichen Hausprä­laten Cenni und ertheilte ihm der königliche Caplan Anzino die Com- munion. Der österreichisch-ungarische Botschafter, Frhr. v. Haymerle, der eben im Quirinal eintraf, wohnte mit dem Kronprinzenpaare und den Staatswürdenträgern der Communion und der letzten Oelung bei. Um 21 /» Uhr nahm die Beklemmung zu; durch Einathmung von Oxygm fchien sich der König erleichtert zu fühlen. Der König begrüßte die Anwesenden, indem er sich dreimal mit dem Kopfe verneigte; hierauf stieß er einen Seufzer aus und starb. In demselben Momente erschien der russische Botschafter, Baron Nockull, mit einem Schreiben des