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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Donnerstag den 10. Januar.

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1878.

Amtliches.

Der Spezereihändler Martin Puth zu Fechenheim beabsichtigt die Anlage einer Schlächterei in seiner an der Langgasse Nr. 11 gelegenen Hofraithe Karte Nr. 169.

Unter Bezugnahme auf §. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 wird solches mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Pläne und die Beschreibung des Projektes bei der unterzeichneten Behörde 14 Tage lang zur Einsicht offen liegen, wo­selbst Einwendungen gegen die Anlage binnen gleicher Frist, bei Mei- dung des Ausschlusses, vorzubringen sind.

Hanau am 4. Januar 1878.

Die nachstehenden Herrn Vorstände der Landgemeinden und selbst- ständigen Gutsbezirke werden an die sofortige Erledigung der am 22. Okibr. v. I. im Kreisblatt unter Nr. 247 erlassenen Verfügung, das Viehseuchen-Gesetz resp, die Aufnahme des Pferde- und Rindvieh­bestandes betreffend, erinnert:

Großauheim, Oberrodenbach, Wolsgang, Hochstadt, Rüdigheim, Rüdigheimer-Hof, Bergen, BerkerSheim, Fechenheim, Preungesheim, Seckbach, Eschersheim, Ginnheim, Langendiebach, Ravolzhausen, Nieder- dorfelden, Ostheim, Windecken

Hanau am 3. Januar 1878.

Der Landrath.

Tagesschan.

Berlin, 9. Januar. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlauf der gestrigen (41.) Sitzung trat das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Maßregeln gegen die Verbrei­tung der Reblaus.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzes, betreffend die Unter­bringung von verwahrlosten Kindern in Erziehungs- oder Besserungs­anstalten. Die Vorlage wurde einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 2V4 Uhr.

In der heutigen (42.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß von dem Finanz-Minister und dem Handels-Minister ein Gesetzentwurf, be­treffend die Uebernahme der Zinsgarantie Seitens des Staates für das Anlagekapital einer Eisenbahn von Pasewalk bis zur preußisch-mecklen­burgischen Landesgrenze eingegangen sei.

In dritter Berathung passirten ohne Debatte die Gesetzentwürfe, betreffend den Rechtszustand des von dem Großherzogthum Mecklenburg- Schwerin von den Feldmarken Retzow und Quaßlin an Preußen abge­tretenen Gebietstheiles, sowie die Abtretung eines preußischen in der Feldmark Stepenitz (Regierungsbezirk Potsdam) belegenen Gebietsthei­les an das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin; betreffend die Ver­einigung der Fleckensgemeinden Vormstegen und Klostersande mit der Stadtgemeinde Elmshorn, und betreffend die Aufhebung der in den ehe­mals Herzoglich nassauischen und Großherzoglich hessischen Gebietsthei­len der Provinz Hessen-Nassau bestehenden gesetzlichen Beschränkungen der Uebergabe des Grundbesitzes Seitens der Eltern an ihre Kinder.

Es folgten Petitionen. Das Verzeichnis derjenigen Petitionen, welche die Kommission für die Erörterung im Plenum nicht geeignet hält, gab zu keiner Debatte Veranlassung. Die Petition des Pfand­leihers Adolf Ender zu Königsberg wurde der Staatsregierung zur Be­rücksichtigung mit der Aufforderung überwiesen, eine Revision der Vor­schriften in Betreff der Pfandleiher und der Rückkaufshändler im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen. Ueber die Petition des Magistrats von Charlottenburg um Vertretung durch eigene Abgeordnete auf dem Provinzial-Landtag ging das Haus zur Tagesordnung über.

Bürger der Gemeinde Börde, Kreises Hagen in Westfalen, beschwe­ren sich über verschiedene bei ihrer letzten Stadtverordnetenergänzungs­wahl vorgekommene Unregelmäßigkeiten und petitioniren, da der In- stanzenzug von ihnen fruchtlos erschöpft sei, um nachträgliche Kassirung der Wahl. Auf Befürwortung des Referenten Abg. Schlieper und des Abg. fGötting und gegen den Widerspruch des Regierungs-Kommissars wurde

die Petition der Staatsregierung zur Abhüle überwiesen. Die Petition des Vorstandes der Synagogengemeinde in Greiffenberg um Gleich­stellung der jüdischen Bürgerssöhne in Greiffenberg mit den christlichen in dem Genusse verschiedener Stiftungen wurde der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen.

(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)

Berliu, 9. Jan. Der Petersburger Correspondent der Times bezweifelt, daß Rußland die ausschließliche Eröffnung der Dardanellen für russische und türkische Kriegsschiffe verlangen werde. Eine solche Forderung würde, wie man in Petersbnrg wisse, auch von den Ost­mächten nicht gebilligt werden. Das letztere ist wohl glaublich; aber abgesehen von den in Frage kommenden Interessen würde daraus auch zwischen Rußland und England ein unlösbarer Gegensatz entstehen, der einer schließlichen friedlichen Lösung nicht zu statten käme. Die ver­traulichen officiösen Besprechungen zwischen London und Petersburg sollen übrigens weniger die Bedingungen der Waffenruhe als die Wah­rung der englischen Interessen betreffen. (Köln. Ztg.)

DieProvinzial-Correspondenz" schreibt: Die eingeleiteten Vorbesprechungen lassen eine friedliche Wendung der Orientfrage in naher Aussicht erwarten.

S. M. gedeckte KorvetteLeipzig", 12 Geschütze, Kommandant Korvetten-Kapitän Paschen, ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 8. Januar er. in Montevideo eingetroffen und beabsichtigte am 13. die Reise fortzusetzen. An Bord Alles wohl. S. M. Kanonenboot Albatroß", 4 Geschütze, Kommandant Korvetten-Kapitän Mensing I., welches am 23. Dezember v I. Smyrna verlassen hatte, ist am 27. desselben Monats früh in Port Said eingetroffen und beabsichtigte am 1. Januar d. I. die Reise über Suez nach China fortzusetzen. An Bord Alles wohl.

Wird bei einem sogenannten Antragsvergehcn der schriftliche Strafantrag vom Antragsberechtigten einem Andern übergeben, damit dieser den Antrag an die zuständige Behörde übermittele, und stirbt so­dann der Antragsberechtigte, noch ehe diese Uebermittelung erfolgt war, so ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 12. Dezember 1877, die Strafverfolgung gegen den Thäter unstatthaft.

Die Nordd. Allg. Ztg. schreibt: Dem Vernehmen nach richtete der König Karl von Württemberg gleich nach dem Ableben des Gene­rals der Infanterie, v. Schwartzkoppen, ein Telegramm an den Kaiser, in welchem er Allerhöchstdemselben in den herzlichsten Worten sein Bei­leid über das Dahinscheiden des verdienstvollen Führers aussprach und gleichzeitig der Trauer über den Verlust, den das 13. königlich würt- tembergische Armeekorps durch diesen Todesfall erfahren, in der innigsten Weise Ausdruck gab.

Bern, 6. Jan. Die gestrige Conferenz der am Gotthard- bahn-Unternehmen betheiligten Cantone und Eisenbahn-Gesellschaften für Vertheilung der auf die Schweiz noch fallenden 8 Millionen Nachsub- vention hat nicht den gehegten Erwartungen entsprochen. Statt 5 Mil­lionen wurden, da die Nordost- und Centralbahn mit den von ihnen gemeinsam in Aussicht gestellten 1,200,000 Fr. sich beschränkten, im Ganzen nur 3,465,000 Fr. zugesagt, an welche Zusage sich wiederum die verschiedensten Bedingungen knüpften. Ueberhaupt soll die Art und Weise, wie die einzelnen Cantone in der gestrigen Conferenz ihre Son- derintereffcn zu wahren suchten, der in Berathung liegenden großen Frage durchaus nicht entsprochen haben. Statt mit Opferbereitwilligkeit ihre Lösung in die Hand zu nehmen, gefiel man sich in der Stellung von Bedingungen, welche bei einzelnen Cantonen dem Mangel an gutem Willen gleichkamen. Endlich einigte man sich, die bisherige Verthei- lungs-Commission noch um je ein Mitglied der Central- und Nordost­bahn-Direktion zu verstärken und dieselbe mit der Aufstellung einer neuen Vertheilungsscala im Sinne einer angemessenen Betheiligung des Bundes zu beauftragen. Die neuen Vorschläge werden dann den be­theiligten Cantonen und Eisenbahn-Gesellschaften baldmöglichst übermit­telt werden, um sie in einer neu einzuberufenden Conferenz, abermaliger Berathung zu unterwerfen, ob mit einem besseren Ergebnisse als dem gestrigen, wird die Zeit lehren. Von den gestern zugesagten 3,465,000