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Mittwoch den 9. Januar.

1878.

Nachstehende Petition ging gestern Abend, Seitens der hiesigen Einwohnerschaft mit sehr zahlreichen Unterschriften versehen, an Hohes Herrenhaus nach Berlin ab.

Hohes Herrenhaus!

Bitte der Einwohner Hanau's! die Wiederherstellung der Regie­rungsvorlage zu dem Gesetz- Entwurf, Errichtung eines Land­gerichts in Hanau betreffend.

Obwohl die Behörden unserer Stadt in pflichtschuldigster Vertre­tung unserer Interessen bereits Hohem Herrenhaus die Bitte übermit­telt haben,Hohes Herrenhaus wolle sich zu dem Gesetzentwurf über die Errichtung der Landes- und Oberlandes-Gerichte, bezüglich des Landgerichtsbezirks Hanau, gegenüber dem Beschlusse des Abgeordneten­hauses für Wiederherstellung der Regierungsvorlage erklären" und ob­wohl ferner die geh. Unterzeichneten die Motivirung dieser Bitte für so erschöpft halten, daß sie weitere Momente nicht hinzuzufügen haben, so glauben sie doch, dieselbe hierdurch auf's eindringlichste unterstützen zu müssen. Sie gehen hierbei von der Ansicht aus, daß die überaus große Zahl der Unterzeichner Hohes Herrenhaus besser davon überzeugen werde, eine wie tiefgehende Erregung die Bevölkerung über den drohenden Ver­lust ihres Jahrhunderte alten Besitzstandes ergriffen hat, als die alleinige Bitte unserer Behörden, welche vielleicht nur als der Ausfluß einfacher Pflichterfüllung betrachtet werden könnte.

Die Einwohner Hanau's können sich von dem aufregenden Ein­druck nicht befreien, daß die Commission des Abgeordnetenhauses eine Frage, welche für Hanau geradezu eine Lebensfrage ist, allzu übereilt behandelt hat, indem sie die gewichtigen Gründe, welche sowohl Hohe Regierung als unsere Behörden für die Anwartschaft Hanau's auf ein Landgericht geltend gemacht haben, einer gründlichen Prüfung nicht unterworfen hat, und man sogar in der Commission die unglaubliche Behauptung colportiren konnte, Hanau wolle kein Landgericht, sondern wünsche Frankfurt zugetheilt zu werden. Diese unwahre Behauptung ist auf die irrige Auslegung einer Besprechung der Hanauer Zeitung zurückzuführen, in welcher bei Widerlegung eines Artikels aus Fulda die Ansicht entwickelt wird, daß Hanau wohl ein Landgericht erhalten müsse, dieses aber dem Oberlandesgericht Frankfurt und nicht dem Oberlandesgericht Casfel zugetheilt werden möge.

Hanau hat ohne Murren die seit 1866 immer schwerer werdende Steuerlast getragen, es hat die Provinzial- Regierung, das Consistorium, das Regiment u. s. w. ziehen sehen, ohne dagegen zu remonstriren, weil es die Einsicht hatte, daß diese Maßnahmen die natürliche und zwin­gende Folge der veränderten Verhältnisse seien. Für die Entziehung des Kreisgerichts, resp, für Vorenthaltung des Landgerichts, können die Einwohner Hanan's jedoch keinen nur entfernt triftigen Grund finden. Der Beschluß des Abgeordnetenhauses fördert nicht das Gemeinwohl des Landes, sondern schädigt nur die speciellen Interessen Hanau's. Die Erregung über diesen Beschluß ist um so tiefgehender, als der uns zu­gedachte Verlust des Collegial-Gerichts, welches Hanau Jahrhunderte lang besessen, allzulebhaft an die traurigste Zeit des vorhinnigen Kur- fürstenthums erinnert, an die Zeit, in welcher Minister Hassenpflug nach Abzug der Strafbäyern Hanau nicht empfindlicher zu treffen wußte, als durch Verlegung des Obergerichts nach Fulda, eine Vergewaltigung, welche Hanau auch wie beabsichtigt, ins innerste Mark getroffen hat.

Die Fabrikstadt Hanau kann, abgesehen von den sonstigen Vor­theilen eines am Platz befindlichen Collegial-Gerichts, von seinen ge­bildeten Elementen ohne schwerste Schädigung Nichts entbehren, denn wenn auch die zahlreichen Fabriken, deren Besitzer aber nur zum kleinsten Theil mit etwas höheren Beträgen zu den Communalsteuern heran­gezogen werden können, der Stadt Nutzen bringen, so erhöhen sie doch in weit größerem Maße die Lasten derselben, indem sie in ihren Ar­beitern nur Leute in die Stadt ziehen, welche von ihrem Wochenlohn von Hand zu Mund leben und bei eintretender Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sofort dem Stadtsäckel auf jede Art zur Last liegen, wie dies schon seit mehreren Jahren in hohem Grade der Fall ist. Daß solche Elemente zur geistigen Entwicklung der Stadt aber nicht ^ertragen, versteht sich von selbst und desto empfindlicher und schwerer

ist der Verlust jedes Einzelnen, welchem die Kraft eines Einflusses in geistiger Richtung gegeben ist.

Wir leben daher in der festen Zuversicht, daß Hohes Herrenhaus nach eingehender Prüfung zu unseren Gunsten die Entscheidung trifft, daß Hanau den Sitz eines Landgerichts erhält.

Hohen Herrenhause gehorsamst

Bewohner der Stadt Hanau.

(Folgen die Unterschriften.)

Tagesscha«.

Berlin, 8. Jan. In der heutigen (41.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erledigte das Haus ohne Debatte in erster und zwei­ter Berathung die Entwürfe eines Gesetzes, betreffend den Rechtszustand des von dem Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin von den Feld­marken Retzow und Quaßlin an Preußen abgetretenen Gebietstheils, sowie die Abtretung eines preußischen, in der Feldmark Stepenitz (Re­gierungsbezirk Potsdam) belegenen Gebietstheils an das Großherzog­thum Mecklenburg-Schwerin; betreffend die Vereinigung der Fleckens­gemeinden Vormstegen und Klostersande mit der Stadtgemeinde Elms- Horn und betreffend die Aufhebung der in den ehemals Herzoglich nassauischen und Großherzoglich hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen-Nassau bestehenden gesetzlichen Beschränkungen der Uebergabe des Grundbesitzes seitens der Eltern an ihre Kinder.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Be­theiligung des Staates an dem Unternehmen einer von Kiel über Eckern- förde nach Flensburg führenden Eisenbahn. Der Abg. Rickert wünschte, daß der Handels-Minister prinzipiell seine Stellung zu den Sekundär­bahnen klar darlege. Der Handels-Minister Dr. Achenbach versicherte, daß er sich lebhaft für das Gedeihen der Sekundärbahnen interessire; das Publikum aber habe bis jetzt noch nicht genügend begriffen, daß auf solche Bahnen der komplizirtePersonenbetrieb dem einfachen Güter­betrieb nachstehen müsse. Bis eine lebhaft angestrebte generelle Rege­lung der Frage erfolgt sei, müsse die Regierung von Fall zu Fall vor­gehen. Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) rügte, daß das Statut der Aktiengesellschaft der Gesetzesvorlage nicht beigefügt worden sei. Es sprachen außerdem hierzu noch die Abgg. Dirichlet und Windtborst (Meppen). Letzterem Redner gegenüber führte der Handels-Minister Dr. Achenbach aus, daß es jedenfalls nicht die Eisenbahnpolitik der Re­gierung sei, welche eine Verminderung des Baues von Privatbahnen herbeigeführt habe, obwohl er überhaupt nicht zugestehen könne, daß jetzt erheblich weniger Eisenbahnen als sonst gebaut würden. Die Vorlage ging an die Budgetkommission.

(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)

Berlin, 7. Jan. Der Wiener Montags-Revue wird über unsere innere Lage geschrieben:Die Verständigung mit einer einheit­lichen, starken Majorität wird ihren äußeren Ausdruck in der Berufung einzelner Führer derselben an die Spitze der vorhandenen oder zu schaf­fenden Reichs- und Staatsämter finden, sobald eine solche Majorität wirklich als vorhanden betrachtet werden kann. Die kommende Reichs- tags-Session wird Gelegenheit bieten, festzustellen, in wie fern auf diese erste Vorbedingung jeglicher Reform und damit jeder Lösung der Kanz­lerkrisis gerechnet werden kann."

Berlin, 8. Januar. Der Präsident v. Bennigsen ist gestern Abend hieher zurückgekehrt. Die Landtagssession dürfte sich doch in den Februar hinein verzögern und ein wenn auch nur kurzes Zusammenta­gen von Landtag und Reichstag sich nicht vermeiden lassen. (K. Z.)

Berlin. Die Regierung hat beschlossen, behufs Durchführung der Eisenbahntarif-Reform eine Commission einzuberufen, bestehend aus Delegirten der Staats- und Privatbahnen und Commissarien des preußischen Handelsministeriums. Die Commission soll in nächster Zeit zusammentreten und ihr das betreffende Material für die Berathungen vorgelegt werden.

Im Hannov. Kur. verlautet einiges über den finanziellen Theil des neuen Regierungsprogramms, über welches jetzt die Verhandlungen schweben. Fürst Bismarck, heißt es dort, will dem Zustand ein Ende