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Donnerstag den 3. Januar.
1878.
Amtliches.
Gefunden: Ein schwarzer Regenschirm. Ein neues leeres Ci- garrenkistchcn. Zwei geblümte Knüpftüchelchen. Ein Pelzkragen.
Zugelaufen: Ein großer schwarz-gefleckter Hund; Empfang- nahme bei Wirth Neuling auf der Rosenau.
Verloren: Ein Portemonnaie mit 10 Mark. Auf dem Wege von Kahl bis zum Lehrhof eine Rückwand von einem Sopha.
Hanau am 3. Januar 1878.
Königliches Landrathsamt.
Tagerschau.
— Berlin, 2. Jan. Wie versichert wird, soll Rußland geneigt sein, vorerst durch die beiderseitigen Oberbefehlshaber in Europa und Asien militärische Verhandlungen über eine Waffenruhe führen zu lasse», die weiterhin zur Einleitung und Vorbereitung für direkte Friedensver- Handlungen dienen könnten. Die Bestätigung vorausgesetzt, glaubt man, die Türkei werde eine Waffenruhe auf Grund des gegenwärtigen militärischen Besitzstandes Vorschlägen. (Köln. Ztg.)
— In Sachen des wegen Verdachts des Landesverraths in Berlin inhaftirten Engländers Bishop wird nach der Nat-Z. eine gemischte Untersuchung geführt. Dieselbe leitet gegen Bishop der Untersuchungsrichter Stadtgerichtsrath Baillier; gegen den Beamten beim KriegS- ministerium, der von Bishop bestochen sein soll, ein Militärgericht. Beide Kommissionen theilen alle nöthigen Mittheilungen einander mit. — Von dem Obigen etwas abweichend berichtet die Post über denselben Gegenstand: Die gegen den Zeitungskorrespondenten Bishop eingeleitete Untersuchung hat weitere Dimensionen angenommen, deren Abschluß noch bevorsteht. Indessen steht fest, daß kein Beamter des Kriegsministeriums mit der Angelegenheit in Verbindung steht. So viel soll bereits feststehen, daß durch Bishops Verhaftung und die Beschlagnahme seiner Papiere der Behörde ein bedeutendes Material über seine und anderer Personen Beziehungen zu den verschiedensten „deutschfeindlichen Elementen" in die Hände gefallen sind. In Berlin lebte Bishop bereits seit 3 Jahren und verkehrte als thatsächlich reicher Mann in den verschiedensten aristokratischen Familien. Seine Antezedentien sind völlig aufgeklärt ; ein Bruder von ihm, der gleichfalls sehr reich ist, lebt in England und setzt alle Hebel in Bewegung, um die Wiederfreilassung des Verhafteten zu erlangen, was aber ziemlich nutzlos sein dürfte.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 22. Dezember 1877 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,158,423,260 Mark Doppelkronen, 364,062,160 Mark Kronen, 23,426,025 Mark halbe Kronen; hiervon ab auf Privatrechnung: 232,147,460 Mark; an Silbermünzen: 71,653,095 Mark 5-Markstücke, 97,781,068 Mark 2-Markstücke, 144,080,404 Mark 1-Markstücke, 70,951,130 Mark — Pf. 50-Pfennig- stücke, 35,717,922 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 23,502,530 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke, 11,657,813 Mark 75 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 6,213,207 Mark 44 Pf. 2-Pfennig- stücke, 3,382,722 Mark 83 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägunz an Goldmünzen: 1,545,911,445 Mark; an Silbermünzen: 420,183,619 Mark 80 Pf.; an Nickelmünzen: 35,160,344 Mark 45 Pf.; an Kupfer- münzen: 9,595,930 Mark 27 Pf.
— Pforzheim, 30. Dezbr. In den letzten Wochen hat die Thätigkeit in den Pforzheimer Fabriken nach dem „Mannh. Tgbl." wieder in erfreulicher Weise zugenommen. Ob dies nun eine Folge der Weihnachtsbescheerungen war, oder ob eine wirkliche Besserung in der Geschäftsgestaltung im Anzüge ist, wird die nächste Zeit lehren.
— München, 1. Jan. König Ludwig II. verlieh dem Cultus- Minister Lutz das Großkreuz des Verdienst-Ordens der bayerischen Krone.
— Bamberg, 30. Dezember. Die „Franks. Ztg." schreibt: Nachdem die über unsere städtischen Verhältnisse genau unterrichtete Kreisregierung zu Bayreuth in den administrativen und strafgerichtlichen Akten über die bekannte Stadtkämmerei- Defraudation von etwa 90,000 Mark triftige Gründe gefunden, um die mit Kontrol der Stadtkämmerei betraut gewesenen Magistratsglieder für den der Stadt erwachsenen Ver
lust persönlich haftbar zu erklären, überrascht eine Entschließung des Ministeriums des Innern, wodurch jene Haftbarerklärung aufgehoben wird, um so mehr, als die kritische Veruntreuung des zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurtheilten Stadtkämmerers Kern während mehrerer Jahre fortgesetzt, nicht das Werk einer einzelnen sträflichen Manipulation, die sich vielleicht momentan zu verbergen wußte, gewesen ist. Die mit der Haftpflicht in Anspruch Genommenen scheinen auch an der Rechtmäßigkeit eines Rückgriffes auf sie selbst nicht gezweifelt zu haben, da Veräußerungen zur Vereitelung des Erfolges einer Exekution vorgekommen sein sollen. Unter solchen Verhältnissen liegt es im Interesse des Ansehens der erwähnten ministeriellen Entschließung, daß ihr Wortlaut wie jener der von ihr außer Wirksamkeit gesetzten RegierungsEntschließung in unserer Lokalpresse bekannt gemacht und so jeder Verdacht, daß dem durch traditionelle Familienbeziehungen an seine Vaterstadt Bamberg geknüpften Minister Pfeufer noch anderes Material für seine Beschlußfassung vorgelegen, als der Kreisregierung in Bayreuth, von vornherein ausgeschlossen werde. Die Gemeindeordnung will ja, daß der Magistrat jährlich einen Bericht über den Stand der Gemeinde- angelegenheiten durch den Druck veröffentliche, und eine Aufklärung der in Folge jener Defraudation mit einer sehr beträchtlichen Umlagener- höhung heimgesuchten Bürgerschaft hat jedenfalls für diese mindestens eben so viel Interesse, als die hin und wieder vorkommende Publikation eines hohen Handschreibens. Uebrigens ist es mit der ministeriellen Freisprechung noch keineswegs abgemacht, und wenn das Gremium der Gemeindcbevollmächtigten, unterstützt von der Gesammtheit der Bürger sich energisch seiner ehedem so wohlhabender Vaterstadt annimmt, so zeigt ihm der Artikel 158 der Gemeindeordnung selbst den Weg dazu, indem derselbe bestimmt, daß die Haftungsverbindlichkeit der Gemeindebeamten und Gemeindebediensteten wegen Nichterfüllung oder Ueber- fchreitung ihrer gesetzlichen Dienstobliegenheiten gegenüber der Gemeinde und zwar durch die Vorgesetzte Verwaltungsbehörde festgestellt, die Be- tretung des Civilrechtswegs durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörden aber nicht ausgeschlossen wird.
— Flensburg, 28. Dezember. Schon seit mehreren Jahren gastirte in Hadersleben, Apenrade, Tondern und Sonderburg eine dänische Schauspielergesellschaft, die recht gut gespielt haben..soll. So engherzig ist die Regierung nicht, daß man das nicht gestattet hätte, obwohl die vielen Deutschgesinnten sich manchmal darüber ärgerten. Neuerdings aber sind die Krallen unter den Sammtpfötchen zum Vorschein gekommen und als in Sonderburg ein bestimmtes Theaterstück in füßem Einverständniß zwischen Bande und Zuschauern zu politischen landesfeindlichen Demonstrationen benutzt wurde, hat man die Herren Schauspieler ausgewiesen zur großen Befriedigung Aller, die sich von übermüthigen Nachbarn nicht gern auf der Nase tanzen lassen. (Schw. M.)
— Wien, 1. Jan. Der Kaiser hat dem Grafen Andraffy den Orden des Goldenen Vließes verliehen, dessen Dekoration demselben heute Morgen zugestellt wurde.
— Paris, 2. Januar, früh. Gestern ist der neue Handelsvertrag Frankreichs mit Griechenland unterzeichnet worden. (R. u. St,-A.)
— Rom, 2. Jan. (Köln Ztg.) Bei dem gestrigen Neujahrs- empfauze sagte der König, die Zeiten seien schwierig. Es sei deßhalb nothwendig, die Parteispaltunzen in der Kammer zu vermeiden. Eine geschlossene Mehrheit müßte vorhanden sein, um die Interessen des Landes unter allen Umständen zu wahren.
— Rom, 2. Jan. Der Bau der Befestigungswerke in der Umgegend von Rom, welche die Hauptstadt Italiens gegen einen Handstreich von der Seeseite sichern sollen, wird mit großem Eifer betrieben und ist auf einigen Punkten, namentlich auf dem Monte Mario, schon bedeutend vorgeschritten.
— St. Petersburg, 1. Jan. Nachrichten aus Bogot melden, daß die türkischen Gefangenen von der Kälte fehr zu leiden haben, da sie nur dürftig gekleidet sind. Die russischen Grenadiere theilen mit ihnen Holz und Nahrungsmittel und lassen sie in ihren Hütten schlafen. Die russischen Offiziere spersen mit den türkischen und nehmen die kranken Offiziere in ihre Zelte auf.