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H-inmer An?cigcr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Cvrrespondenz.

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Dienstag den 18. Dezember»

1877.

Amtliches.

Die Ortsvorstände wollen veröffentlichen, daß der Vorstand des landwirthschaftlichen Vereins seidefreien Kleefaamen bestellen wird. Anmeldungen mit genauer Bezeichnung des Bedarfs sind bis zum 31. Dezember d. J. an den Vorstand des Kreisvereins einzusenden.

Hanau am 17. Dezember 1877.

Der 12 Jahre alte Georg Fix, Sohn des Schreiners Jean Fix von hier, hat sich heimlich aus dem elterlichen Hause entfernt. Der­selbe ist für sein Alter kräftig, groß, hat blonde Haare, graue Augen, schielt auf dem linken Auge; bekleidet ist derselbe mit schwarzer Mütze mit roth und weißer Borte, dunkler Hose, Jacke und Weste, Schnür­stiefeln. Um Benachrichtigung über dessen Aufenthaltsort wird ersucht.

Hanau am 14. Dezember 1877.

Gefunden: Ein Deutsches Lesebuch. Ein dunkler Rock mit Sammtkragen. Eine gelbe Uhrkctte. Ein defekter Regenschirm. Ein Schlächter-Leibriemen mit Verzierungen. Vier Stück Schleifen zu Herrn-Halsbinden. Ein Messer mit Korkzieher.

Zugelaufen: Ein fchwarzer Pudel, männl. Geschlechts. Ein schwarzer Spitzhund; Empfangnahme bei Conrad Müller 1. zu Nieder- issigheim.

Verloren: Ein goldenes Medaillon.

Hanau am 18. Dezember 1877.

Königliche» LaudrathSamt.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A." enthält: Verordnung, betreffend die Ein­berufung der Bezirksvertretung von Ober-Elsaß zu einem außerordent­lichen Bezirkstage. Vom 10. Dezember 1877.

Berlin, 17. Dezbr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) I« der heutigen (37.) Sitzung trat das Haus in die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des StaatShaushalts- Etats für das Jahr vom 1. April 1878/79, sowie des Entwurfs des Etats selbst ein.

Bei dem Etat des Ministeriums des Innern antwortete der Staats- Minister Dr. Fricdenthal auf eine Anfrage des Abg. Dr. Petri, daß er die Revisionsbedürftigkeit der Verwaltungszustände in den nassauischen Städten, namentlich Wiesbaden, anerkenne und daß die Regierung in der nächsten Session Vorschläge zur Aufbesserung dieser Verhältnisse im Wege der Gesetzgebung machen werde.

Der Abg. von KomierowSki beschwerte sich über die polizeiliche Ueberwachung der Versammlungen der polnischen Erwerbsgenoffenschaf- ten, obwohl diese Vereinigungen durchaus keine politischen Tendenzen verfolgten. Der Staats-Minister Dr. Friedenthal erwiderte, daß an und für sich die Zusammenkünfte der gedachte» Vereine keinen politischen Charakter hätten, daß aber gerade die Art, wie diese national-polnischen Vereine organisirt und gehandhabt, und die nationl-polnischen Bestre- buugen auf an sich ganz objektive Gebiete übertragen würden, den Cha­rakter dieser Vereine sehr wohl als einen politischen erscheinen lassen könne, weswegen sich im konkreten Falle eine polizeiliche Ueberwachung rechtfertige.

Auf eine Beschwerde des Abg. Windthorst (Meppen), daß in dem Gefängnisse zu Trier katholische Gefangene, an hohen Feiertagen ihrer Kirche, zu knechtischen Arbeiten herangezogen würden, erklärte der Staats- Minister Dr. Friedenthal, daß eine Untersuchung dieses Vorfalles un­verzüglich erfolgen werde.

Der Regierungs-Kommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath Jlling, berichtigte die von dem Abg. Dr. Techow bei der zweiten Lesung des Etats gemachten Angaben über die Ungleichheit der Gehälter der Straf- anstaltslehrer.

Bei dem Etat der Münzverwaltung antwortete der Finanz-Minister Camphausen auf eine Anfrage des Abg. Lauenstein, daß, wenn die in Äussicht genommene Reduktion der Münzstätten zur Ausführung kom­men würde, die Münze in Hannover in erster Linie aufgehoben werden

sollte; die Verhandlungen über diesen Gegenstand seien jedoch noch nicht zum Abschluß gelangt.

^u dem Etat der Eisenbahnverwaltung erklärte der Handels-Mi- nister Dr. Achenbach, daß die Regierung mit der Mehrforderung von zwei Direktorenstellen bei der Ostbahn für die Verwaltung der Hinter- pommerschen Bahnen gleichzeitig den Antrag an das Haus habe richten wollen, die Verwaltung dieser Bahnen staatsseitig zu übernehmen. Sei­ner Ansicht nach hätte nur der Mangel dieser ausdrücklichen Erklärung dahin geführt, daß diese beiden Stellen gestrichen worden seien; das Haus werde nunmehr Veranlassung nehmen, diese Position wieder in den Etat aufzunehmen. Nachdem noch die Abgg. Dr. Hammacher, Frhr. von Zedlitz-Neukirch, Schmidt (Stettin), Richter (Hagen) und Dr. Lasker das Wort ergriffen hatten, nahm das Haus den Antrag des Abg. Frhrn. von Zedlitz, das Haus wolle beschließen, bei Kapitel 17 Titel 6 der Einnahmen und Kapitel 24 Titel 1 der dauernden Aus­gaben der Eisenbahnverwaltung den Betrag von 10,200 Mk. anzusetzen und in demselben Titel die Zahl von 23 Mitgliedern der Direktion auf 25 zu erhöhen, an. (Forts, folgt.) (R. u. St.-A.)

Berlin, 16. Dezember. Im Bundesrath wird, wie uns be­richtet wird, am künftigen Donnerstag voraussichtlich die letzte Sitzung in diesem Jahre stattfinden und dann, wie man hört, eine nur kurze Vertagung eintreten. Nach dem Fest werden sofort die Etatsarbeiten und etliche andere Gesetze erledigt werden, die dem Reichstage bald nach seinem Zusammentritt zugehen sollen. Bis jetzt übrigens ist, abgesehen vom Etat und der Anwaltsordnung, sowie den beiden mehrfach erwähn­ten Gesetzen über Reichsstempelsteuern, für den Reichstag noch keine einzige Vorlage in Aussicht. Noch immer ist man zu der Ansicht be­rechtigt, daß seine wesentlichen Aufgaben sich auf den Etat und die Ausführungsgesetze zu den Justizgesetzen beschränken werden. Den Kernpunkt der Verhandlungen werden die Fragen der Zoll- und Han­delspolitik bilden. (Trib.)

Dem Bundesrath sind von den zustehenden Ausschüssen 2 Ge­setzentwürfe zur Vermehrung der Einnahmen des Reiches vorgeschlagen worden. Der erste, welcherdie Erhebung von Reichsstempelabgaben" betrifft, umfaßt 38 §§. nebst einem Tarif. Der Entwurf zerfällt in 5 Abschnitte: 1. Aktien und auf den Inhaber lantende Werthpapiere, 2. Lombarddarlehen, 3. Schlußnoten und Rechnungen über Werthpapiere, 4. Lotterieloose, 5. Allgemeine Bestimmungen. Nach letzteren sind dem Bundesrathe die Anordnungen wegen Anfertigung und Debit der Stem- Pelmarken und gestempelten Formulare überlassen. Es sind Landes­stempelzeichen zu den nach diesem Gesetze reichsstempelpflichtigen Urkunden nicht ferner verwendbar. Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz ziehen eine Ordnungsstrafe von 3 bis 30 Mark nach sich. Hinsichtlich des administrativen und gerichtlichen Strafverfahrens kommen die Vorschriften für das Wechselstempelsteuergesetz zur Anwendung. Die Geldstrafen fal­len dem Fiskus des Staates zu, der die Strafentscheidung erlassen hat. Unter Behörden und Beamten sind die betr. Landesbehörden und Landes­beamten verstanden. Jedem Bundesstaat wird von der jährlichen Ein­nahme an Reichsstempel in seinem Gebiet, mit Ausnahme der Lotterie- loossteuer, der Betrag von 2 Proz. aus der Reichskasse gewährt. Der Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes ist offen gelassen. Das Ge­setz über den Spielkartenstempel, welches am 1. Juli 1878 in Kraft treten soll, erhebt 0,50 Mark für jedes Kartenspiel von 36 oder weni­ger Blättern und 1 Mark für jedes andere Spiel. Der Entwurf um­faßt 27 §§. Im Reichsetat ist die Vermehrung des Personals des Reichsoberhandelsgerichts in Leipzig um 2 Rathsstellen vorgesehen. Auf Veranlassung der Kommandantur wurde im Laufe dieser Woche in Berlin ein Engländer, der in einem ersten Hotel abgestiegen war, verhaftet und wird in strengster Einzelhaft gehalten. Derselbe ist des Landesverraths und der Beamtenbestechung verdächtig. Bei dem Ver­hafteten sind aufgenommene Plane der Festung Metz u. s. w. vorge- junden worden. (Pr. Bl.)

Der AvisoPreußischer Adler" und die Dampfkanonenboote Meteor" undHabicht" sind aus der Liste der Kriegsfahrzeuge ge­strichen worden.