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Ijnninitr Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Donnerstag den 13. Dezember.

1877.

Amtliches.

Zugelaufen: Ein kleiner Schooßhund, männlichen Geschlechts.

Gefunden: Ein brauner Schleier.

Hanau am 13. Dezember 1877.

Königliches Landrathsamt.

der Türkei in solchem Sinne einzustehen und die Macht der Monarchie für einen Zweck einzusetzen, an dessen Berechtigung und Erreichbarkeit kein Staatsmann Europas glaube, auch die türkischen Staatsmänner nicht. Das war deutlich gesprochen und unmittelbar vor dem Falle von Plewna ebenso bedeutungsvoll, als die Reden der britischen Minister unmittelbar nach dem Fall von Kars.

Tagesschau.

Der Fall von Plewna.

(A. d. Schw. Merk)

Plewna ist nach einer ausdauernden Vertheidigung, die eines der rühmlichsten Blätter des gegenwärtigen Krieges füllt, in die Hände der russisch-rumänischen Armee gefallen. Man darf annehmen, daß Osman bis zur letzten möglichen Stunde die ihm anvertraute Beste gehalten hat; erst, als die Vorräthe zu Ende waren (seit dem 16. Nov. waren die Fleischrationen eingestellt, die Brodrationen abermals verringert), erst als jede Hoffnung auf Entsatz durch Suleiman oder durch Mehemed Ali verschwunden war, als endlich auch kein Zweifel fein konnte, daß jeder Versuch, sich durchzuschlagen, bei der festen Umklammerung des russisch-rumänischen Heeres ein unnützes Blutvergießen wäre, enschloß sich Osman zum Letzten: zur Kapitulation. Am 8. Dezbr. sandte er einen Parlamentär zu dem Belagerungsheere mit einem Schreiben an den Großfürsten Nikolaus, als den Oberbefehlshaber der russischen Armee. Dieser wies den Parlamentär zum Fürsten Karl von Rumänien, der das Kommando über das Belagerungsheer führt, und am folgenden Tag wurde die Kapitulation, ohne Zweifel unter den ehrenvollsten Be­dingungen, zu Stande gebracht: Osman Pascha übergab dem Hohen- zoller sein Heer und die seit 6 Monaten von ihm vertheidigte Stadt. Es ist der schwerste Schlag, der die Türken seit Beginn des Krieges getroffen. Schon der moralische Eindruck des Falls von Plewna, auf das sich Russen und Türken mit solcher Hartnäckigkeit verbissen hatten, um das so reichliche Blutströme geflossen sind, das ein zweites Sebasto- pol geworden war, fällt schwer ins Gewicht. Der tapferste Feldherr und das beste Heer der Türken sind außer Kampf gesetzt, ganz Bulga­rien von der Donau bis zum Balkan und vom Timok (mit Ausnahme des isolirten Widdin) bis zur Jantra befindet sich in den Händen der Russen, und kann nun einer regelmäßigen Verwaltung theilhaftig wer­den ; dazu wird nun ein Heer von mindestens 150,000 Mann frei, das, wofern nicht der vorgeschrittene Winter es verbietet, unverzüglich den Marsch nach Süden antreten und sich den Eintritt in Rumelien er­zwingen kann. Mit der Kapitulation von Plewna erfährt also das Kriegsglück einen beträchtlichen Umschwung zu Gunsten der Russen. Eine andere Frage ist die, ob damit der Friede unmittelbar nahe ge­rückt ist. Man wird diese Frage zunächst verneinen dürfen. Die rus­sische Kriegsleitung ist selbstverständlich in einem Augenblick, wo sie mit Plewna sich die Thüre nach Rumelien geöffnet sieht, wenig geneigt, das Schwert einzustecken, und auch auf türkischer Seite ist bis jetzt noch immer der Widerstandbis zum Aeußersten" angekündigt worden. Man sollte freilich denken, die guten Freunde der Türkei, so sie welche besitzt, könnten ihr keinen besseren Rath geben, als sie möchte sich bei Zeiten bei Rußland nach den Friedensbedingungen erkundigen. Denn die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß diese Bedingungen bei längerer Dauer des Krieges eher werden verschärft als gemildert werden. Und was der Pforte zuletzt unvermeidlich bevorsteht, hat sie noch in diesen Tagen aus dem Munde der ihr nächststehenden Staatsmänner, der tür­kischen und der österreichisch-ungarischen, sich abnehmen können. Der Fall von Plewna ist kein empfindlicherer Schlag für die Türkei, als dre Reden, welche jüngst Graf Derby und andere Mitglieder des britischen Kabinets und nun neuestens der Graf Andraffy gehalten haben. Daß der österreichische Reichskanzler feinen Ungarn endlich einmal reinen Wein eingeschenkt hat, muß als ein besonders beachtenswerthes Zeichen angesehen werden. Die Christen im Orient, sagte er, dürfen nicht län­ger dem Vorurtheil überlassen werden, als hätte Oesterreich-Ungarn kein Herz für ihre Wohlfahrt, und als wäre es dessen Interesse, die Türkei in dem Zustande, worin sie vor der Bewegung war, unverändert zu erhalten. Ihm fehle, fügte er hinzu, der Muth, für den Status quo

Berlin, 12. Dezbr. (Abgeordnetenhaus.) (Fortsetzung.) In der gestrigen (33.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß von dem Kultus-Minister ein Gesetzentwurf, betreffend die evangelische Kirchen- Verfassung in der Provinz Schleswig-Holstein und im Amtsbezirke des Konsistoriums in Wiesbaden, eingegangen sei.

Das Haus beschäftigte sich zunächst mit dem Extraordinarium des Etats, welches theils aus den Positionen des von der Regierung vorge­legten Extraordinariums, theils aus den Anleiheposttionen besteht.

Bei dem Titel 85: zum Neubau des Seminars in Usingen, be­schwerte sich der Abg. Klotz (Homburg), daß der Neubau des vor 4 Jahren abgebrannten Gebäudes nicht weiter vorgeschritten sei. Der Re- gierungskommissar bemerkte, daß die Verhandlungen, ob ein Externat oder Internat dort errichtet werden sollte, so lange Zeit in Anspruch genommen hätten, daß erst vor 8 Wochen der Bauplan nach Usingen habe abgehen können.

Es folgte die Berathung des Etats der Berg-, Hütten- und Sa- linenverwaltung. - ----- .

Der Rest des Etats des Handels-Ministeriums wurde ohne De­batte bewilligt. Schluß 11 Uhr Nachts.

In der heutigen (34.) Sitzung theilte der Präsident zunächst mit, daß ein Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des standesherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses Sayn-Wittgenstein-Berleburg, eingegangen sei.

Demnächst trat das Haus in die Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Hammacher u. Gen. wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend sdas Vorrecht derbergrechtlichen Gewerkschaft" wegen der rückständigen Beiträge (Zubußen) an den Antheilen (Kuxen) vor den Hypotheken-, Pfand- oder sonstigen Gläubigern. Der Antrag lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: an die König­liche Staatsregierung die Aufforderung zu richten, noch im Laufe der gegenwärtigen Session dem Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen es außer Zweifel gestellt wird, daß derbergrechtlichen Gewerkschaft" wegen der rückständigen Beiträge (Zubußen) an den Antheilen (Kuxen) der zahlungssäumigen Gewerke ein Vorrecht vor den Hypotheken-, Pfand- oder sonstigen Gläubigern zusteht.

Der Antrag, zu welchem der Handels-Minister Dr. Achenbach, so­wie die Abgg. Dr. Petri und Schlüter das Wort nahmen, wurde der Justizkommission zur weiteren Berathung überwiesen.

Ohne erhebliche Debatte genehmigte das Haus dann die Extra­ordinarien des Justiz-Ministeriums, des Ministeriums des Innern, der Landwirthschaftlichen- und der Gestüt-Verwaltung, sowie des Kriegs- Ministeriums. (Forts, folgt.) (R. u. St.-A.)

Die deutsche Regierung hat den Vorschlag der österreichisch­ungarischen Regierung wegen Verlängerung des gegenwärtigen Handels­und Zollvertrages bis Ende Juni 1878 angenommen. (R. u. St.-A.)

Das Gesetz gegen die Verfälschung der Lebensmittel, welches den Reichstag jedenfalls in seiner nächsten Session beschäftigen wird, ist jetzt so weit gefördert, daß die im Reichsgesundheitsamt eingeleiteten Vorarbeiten abgeschlossen werden und im Laufe dieses oder anfangs des nächsten Monats erneute Berathungen unter Hinzuziehung des Reichs­justizamts stattfinden können. Bekanntlich ist die Anregung zur reichs- gesetzlichen Regelung der Frage vom Reichskanzler persönlich ausge­gangen. Wie man hört, hat derselbe noch bis vor Kurzem dieser An­gelegenheit ein sehr eingehendes Interesse zugewendet und sich über den Fortgang der Vorarbeiten berichten lassen. Auch in parlamentarischen Kreisen legt man Werth darauf, die Sache nicht länger unerledigt zu lassen. (Trib.)

Berlin, 12. Dezbr. Die heutigen Abendblätter stimmen, nach