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Dienstag den 11. Dezember»

1877»

Tagesschau.

Berlin, 8. Dezbr. Abgeordnetenhaus (30. Sitzung) Fort­setzung. Beim Etat der indirekten Steuern, und zwar der Brausteuer, erhob der Abg. Roestel (Landsberg) Beschwerde darüber, daß Malz­extrakt als Bier versteuert werde, obgleich Redner selbst vom Ober- Tribunal freigesprochen worden sei, als er von der Verwaltung auf Zahlung dieser Steuer verklagt worden sei. Trotzdem erhebe die Ver­waltung in anderen Fällen die Steuer weiter. Der Finanz-Minister erklärte, daß das Urtheil des Ober-Tribunals der Regierung noch nicht vorgelegen habe; daß aber sofort nach dem Bekanntwerden desselben weitere Schritte beim Bundesrath veranlaßt werden sollen.

Beim Kapitel Provinzial-Steuerverwaltung beschwerte sich der Abg. Schlüter darüber, daß die den Provinzen vom Staate übergebenen Brücken in sehr baufälligem Zustande seien; in Westfalen würden, ob­gleich die Unterhaltungspflicht der Brücken auf den Provinzen laste, die Brückengelder vom Fiskus erhoben, und sogar die Provinzialwegebeamten müßten Brückengelder zahlen. Der Regierungs-Kommissar erklärte, daß die Regierung Veranlassung nehmen würde, die Sache genauer zu unter­suchen. Der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst erklärte, daß er sich mit dieser Erklärung nicht begnüge; die Regierung müsse erklären, daß sie kein Brückengeld mehr erheben wolle. Der Finanz-Minister Camp­hausen bemerkte hierauf, die Etatsberathung nehme einen immer schwie­rigeren Charakter an ; wie es denn möglich sein solle, auf so spezielle Beschwerden sich vorzubereiten. Er glaube, daß man von der Regierung nicht mehr verlangen könne, als daß sie sich zür Untersuchung der Sache bereit erkläre.

Beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung beantragte, unter­stützt von den Abgg. Dr. Wehr (Konitz) und Drescher, der Abg. Dr. Frhr. von der Goltz, den Provinzen den von der Finanzverwaltung für die vor Uebergabe an die Provinzen veräußerten Chausseewärterhäuser vereinnahmten Betrag zu überweisen. Die Regierungskommissare, Ge­heime Ober-Finanz-Räthe Scholz und Rötger hielten den von der Re­gierung schon früher eingenommenen Standpunkt aufrecht und erklärten, daß die Regierung in gutem Glauben und vollem Rechte derartige Ver­käufe vorgenommen habe, und daß die Beträge dafür zur Staatskasse abzuführen gewesen seien. Die Regierung habe die Chausseen mit Per- tinenzien den Provinzen übergeben müssen, wie sie an dem Tage stan­den und lagen, als das Gesetz ausgeführt wurde; eine Nachforderung, wie sie der Abg. Dr. Frhr. von der Goltz beantrage, sei nicht zulässig.

Da der Antrag eine Mehrforderung enthält, wurde derselbe der Geschäftsordnung gemäß an die Budgetkommission verwiesen.

Bei dem Tit. 11: Ueberschuß des vormaligen kurfürstlich hessischen Hausschatzes in Cassel 148,235 Mark stellte der Abg. Dr. Virchow die Frage, ob diese Summe zu dem Theil des hessischen Vermögens gehöre, über welchen das bekannte Erkenntniß des Kreisgerichts in Cassel er­gangen sei. Auf diese Frage gab der Regierungs-Kommissar eine be­jahende Antwort. Der Abg. Schmidt (Sagan) gab den Klagen von Beamten über die Verwaltung der Beamtenwittwenkassen Ausdruck. Wenn auch ohne erhebliche Mehrbelastung der Staatskasse eine Abhülfe schwer zu erwarten sei, so könne man doch einzelne Härten, z. B. die Verzögerung der Auszahlung der Pensionen bis nach Ablauf des Sterbe­quartals und die halbjährige Pränumerando-Erhebung der Beiträge, beseitigen. Der Regierungs-Kommissar erklärte, daß die Auszahlungen der Pensionen gesetzlich mit dem 1. April oder 1. Oktober begönnen, und daß man deshalb ohne Abänderung des Gesetzes die Pensionen an die Wittwen der in der Zwischenzeit verstorbenen Beamten nicht eher als mit dem nächsten dieser Termine auszahlen könne. Ebenso beruhe der zweite Beschwerdepunkt auf Gesetz. In der Praxis suche man jedoch die dadurch etwa herbeigeführten Härten zu mildern.

Auf Antrag des Abg. Dr. von Bunsen wurde der Zuschuß zu den Verwaltungsausgaben der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont der Budgetkommission überwiesen, nachdem ein Regierungskommissar erklärt hatte, daß der neue Accessionsvertrag in den nächsten Tagen dem Hause vorgelegt werden würde. Schluß der Sitzung 11 Uhr Nachts. Mchste Sitzung Montag 11 Uhr.

10. Dezbr. In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeord­neten setzte das Haus die zweite Berathung des Etats, und zwar des Ministeriums des Innern, fort. Der Abg. Frhr. von Heereman bean­tragte Namens der Budgetkommission, den Antrag des Abg. Dr. Gneist, betreffend die Vermehrung der ordentlichen Richterstellen bei dem Ober- Verwaltungsgericht, in Folge der früher von der Staatsregierung ab­gegebenen Erklärung, wonach dieselbe ein Bedürfniß zur Vermehrung der in Rede stehenden Richterstellen nicht anerkannt habe, abzulehnen. Der Autrag lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In Erwägung, daß der Geschäftsumfang des Königlichen Ober- Verwaltungsgerichts seit der letzten Berathung über dessen Etat vom 15. Februar d. I. sich um mehr als das Anderthalbfache vermehrt hat, und demgemäß die Theilung des Gerichtshofes in zwei Senate nothwendig geworden ist;

in Erwägung, daß die im Etat vorgesehene Besetzung des Ge­richtshofes mit 2 Präsidenten und 8 Räthen im Hauptamt weder zur Bildung zweier Senate, noch zur Erledigung der laufenden Ge­schäfte ausreichen wird;

in Erwägung, daß seit Aufstellung des Etatsentwurfs ein Mit­glied im Nebenamt durch den Tod ausgeschieden ist und eine fernere AuLhülfe durch Mitglieder im Nebenamt oder Ergänzungsrichter nach Lage der Gesetzgebung unzulässig ist,

in den Staatshaushalts-Etat zwei weitere Rathsstellen bei dem Königlichen Ober-Verwaliungsgericht aufzunehmen und demgemäß Kapitel 92 Titel 1 statt8 Räthe" zu setzen:10 Räthe" und zu erhöhen die Summe der Gehalte von 102,300I,Mark auf 119,700 Mark und im Kapitel 92 Titel 5 die Wohnungsgeldznschüsse von 25,080 Mark auf 27,480 Mark.

(Fortsetzung folgt.) (R.- u. St.-A.)

Seit der letzten Anwesenheit des Fürsten Bismarck in Berlin ist der Name des Herrn v. Bennigsen dauernd als Ministerkandidat ge­nannt worden; seit dem Ministerrath am 6. Dez., in welchem ohne Zu­ziehung der Protokollführer, also vertraulich, verhandelt wurde, haben diese Gerüchte neue Nahrung gewonnen und man muß sie der Vollstän­digkeit wegen registriren. Doch darf man denselben, im Augenblick we­nigstens, schwerlich eine thatsächliche Bedeutung beimessen. Die Idee der Errichtung stehender Lager für die einzelnelnen deutschen Armee­korps ist mit Rücksicht auf den großen Kostenpunkt vorläufig aufge­geben. (Pr. Bl.)

Der Mittheilung, daß mit dem 1. Januar ein veränderter Tarif für Telegramme ins Leben treten werde, liegt ein Irrthum zu Grunde. Es wird mit Nächstem nicht ein veränderter Tarif für Tele­gramme eingeführt, sondern eine neue Ausgabe des gewöhnlichen Tarif­buches veranstaltet werden, in welchem selbstverständlich alle in der letz­ten Zeit eingetretenen Veränderungen in den Telegraphen-Tarifen mit dem Auslande Aufnahme finden.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 1. Dezember 1877 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,155,265,800 Mark Doppel- kronen, 363,295,050 Mark Kronen, 20,521,360 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 228,958,979 Mark; an Silbermünzen: 71,653,095 Mark 5-Markstücke, 97,598,028 Mark 2-Markstücke, 143,512,165 Mark 1-Markstücke, 69,613,415 Mark 50 Pf. 50-Pfennig­stücke, 35,717,922 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 23,502,530 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke, 11,657,813 Mark 75 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 6,213,207 Mark 44 Pf. 2-Pfennig- stücke, 3,382,722 Mark 83 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung an Goldmünzen: 1,539,082,210 Mark; an Silbermünzen: 418,094,626 Mark 30 Pf.; an Nickelmünzen: 35,160,344 Mark 45 Pf.; an Kupfer­münzen: 9,595,930 Mark 27 Pf.

Heddesbach, 7. Dez. Gestern passirte hier ein Unglück, das allgemeine Bedauerniß hervorrief. Die Familie Peter Beisel saß um 7 Uhr Abends beisammen, als die erlöschende Lampe aufgefüllt werden mußte. Mit einem anderen brennenden Licht kam man der allerdings ausgelöschten Lampe wahrscheinlich zu nahe, so daß der Oelbehälter