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Montag den 10. Dezember.

1877.

Amtlicher.

Polizei-Verordnung, betreffend die Verpflichtung zur Anzeige ansteckender und gemeingefähr­licher Krankheiten.

Im Anschlüsse an die Verardnung vom 31. Dezember 1828 (Kurhess. G. S. S. 65: wider die Verbreitung der Menschenblattern und an unsere Polizei-Verordnung vom 5. September 1873, betreffend Maßregeln wider die Verbreitung der Cholera (Amtsblatt S. 157) be­stimmen wir hiermit auf Grund des §.11 des Gesetzes über die Polizei- Verwaltung vom 20. September 1867 und unter Hinweisung auf den §. 327 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks Folgendes:

§. 1. Haushaltungsvorstände und Aerzte, sobald sie innerhalb ihrer Haushaltung beziehungsweise in ihrer Praxis von dem Auftreten der im §. 2 genannten Krankheiten Kenntniß erlangt haben, sind ver­pflichtet, von jedem dieser Krankheitsfälle alsbald, spätestens innerhalb 13 Stunden unmittelbar der Orts-Polizeibehörde unter Angabe des Tages der Erkrankung, des Vor- und Familien-Namens des Erkrankten, sowie seines Alters, seiner Beschäftigung und Wohnung fchriftlich An­zeige zu machen.

§. 2. Die Anzeige ist zu erstatte« in jedem Falle von Cholera oder Pocken vom Haushaltungsvorstande und von dem behandelnden Ärzte, in jedem Falle von Typhus exanthematicus, Wuthkrankheit, Milzbrand-Karbunkel und Trichinose von dem behandelnden Arzte allein.

§. 3. Eine gleiche Anzeigepflicht kann den Aerzten für einzelne Orte und Kreise auch beim Ausbruch anderer epidemisch- contagiöser Krankheiten, als: Unterleibs- und Rückfall-Typhus, Ruhr, Scharlach, Diphtherie, Kindbettfieber, contagiöse Augenentzündung, durch besondere Erlasse unsererseits auferlegt werden.

§. 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§. 1, 2 und 3 werben mit einer Geldbuße von 3 bis 30 Mark, im Unvermö­gensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

§. 5. Die Vorschriften dieser Verordnung treten mit dem 1. Januar 1878 in Kraft.

Gaffel den 30. November 1877.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 5. Dezember 1877.

Der Landrath.

TageSschan.

Berlin, 7. Dezbr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (30.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten gelangte die Interpellation des Abg. Frhrn. von Schorlemer-Alst zur Verlesung. Dieselbe lautet:

Der Unterzeichnete richtet an die Königliche Staatsregierung die Frage: 1) In welcher Lage befinden sich die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn bezüglich der Zollverhältnisse mit Rücksicht auf den am 31. Dezember 1877 ab- laufenden Handels- und Zollvertrag vom 9. März 1868? 2) Welche Haltung hat die Königliche Staatsregierung im Bundesrathe des Deutschen Reiches eingenommen und wird sie fernerhin einnehmen, um die Handel, Industrie und Landwirthschaft bedrohenden, durch die zeitige Unsicherheit gesteigerten Nachtheile abz»wenden?

Nachdem sich auf die Änfrage des Präsidenten der Staats-Minister Dr. Achenbach zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hatte, begründete der Interpellant dieselbe.

Der Minister für Handel rc. Dr. Achenbach bemerkte, daß er das Verlangen weiter Kreise, über die in der Interpellation an geregten Fra­gen Auskunft zu erhalten, begreife, und bezeichnete es selbst als im In- ter^fe der verbündeten Regierungen liegend, durch eine authentische Er­klärung die vielen falschen Gerüchte und Meinungen auf das richtige

Maß zurückzuführen. Die Regierung sei dennoch augenblicklich nicht in der Lage, über die gestellten Fragen Auskunft zu geben, da die bereits abgebrochenen Verhandlungen mit Oesterreich Ungarn jetzt wieder aus­genommen seien. Durch eine Erörterung schwebender Verhandlungen könne man leicht die eigenen Interessen schädigen; zudem liege die Lei­tung der Verhandlungen lediglich in den Händen der Reichsbehörden.

Auf den Antrag der Abgg. Rickert und Dr. Meyer (Breslau) trat das Haus in die Besprechung der Interpellation ein. Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) bezeichnete die vom Interpellanten geäußerten Besorgnisse über die herrschende Ungewißheit im Lande für übertrieben und rieth, da d r Abschluß der Handelsverträge zur Kompetenz des Reiches gehöre, vorläufig ruhig das Ergebniß der Verhandlungen ab- zuwarten. Nachdem noch einmal der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst die Berechtigung seiner Fragestellung betont hatte, wünschte der Abg. Richter (Hagen) nur den Theil der Interpellation beantwortet zu sehen, welcher nach der Haltung der Regierung in der Vergangenheit frage. Dem gegenüver erklärte der Staats-Minister Dr. Achenbach, daß die gegenwärtige Haltung der Regierung in konsequentem Zusammenhang mit ihrer vergangenen stehe und daß deshalb die Erklärungen der Staatsregierung, welche jedenfalls allseitig befriedigen würden, auf einen zukünftigen Zeitpunkt verschoben werden müßten.

Der Finanz Minister Camphausen wies die Vorwürfe des Abg. Dr. Löwe, als ob die Staatsregierung nicht mit der gehörigen Klarheit in die Zollverhandlungen eingetreten sei, als unbegründet zurück. Er halte es für einen ungeeigneten Zustand, wenn diese schwebenden Unter­handlungen in allen Landtagen der deutschen Einzelstaaten besonders erörtert würden. Der Abg. Dr. Braun trat der Meinung des Inter­pellanten, daß im Falle des Scheiterns der Zollverhandlungen der alte Zollvereinstarif wieder in Kraft trete, als einer irrigen entgegen. In einem solchen Falle blieben die deutschen generalisirten Zölle gegen Oesterreich dieselben wie bisher, bis sie auf gesetzgeberischem Wege ab­geändert würden, eine Ansicht, welche der Finanz-Munster Camphausen als richtig bestätigte. Derselbe warnte davor, sich die Ungunst der Lage noch schwärzer als nöthig auszumalen. Damit war dieser Gegenstand erledigt.

Hierauf ging das Haus zur zweiten Berathung des Etats der direkten Steuern über. Nachdem der Abg. Jüttner den Wunsch der Städte auf Ueberweisung der gesammten oder eines Bruchtheils der Ge­bäudesteuer an den kommunalen Haushalt zur Sprache gebracht, knüpfte sich daran zunächst eine Erörterung zwischen dem Abg. Frhr. v. Zedlitz- Neukirch und dem Abg. Richter (Hagen) über den voraussichtlichen Nutzen einer solchen Maßregel für die Städte.

Eine Aeußerung des letzten Redners über die Praxis bei Neuein- schätzungen zur Gebäudesteuer veranlaßte den Finanz-Minister Camp­hausen zu einer Erwiderung.

Bei den Positionen der Klaffen- und Einkommensteuer erhoben die Abgg. Dr. Lucius, Dr. Röckerath und von Gustedt Beschwerden über die Handhabung der Steuerveranlagung. Die von dem letzteren vorge­brachten Thatsachen versprach der Finanz-Minister Camphaufen zu prü­fen und eventuell Remedur zu schaffen. Um 4 Uhr vertagte sich das Haus bis Abends 7^2 Uhr.

In der Abendsitzung brächte bei dem Etat der direkten Steuern der Abg. Berger eine Beschwerde über die Katasterbeamten in den west­lichen Provinzen vor, die eine Vollmacht in dem Falle nicht anerkennen wollten, wenn der Mandatar ein Privatgeometer sei. Ein Regierungs- Kommissar versprach Abhülfe, indem er betonte, daß von der Central- stelle aus eine Verfügung darüber nicht erlassen sei. Ferner brächte der Abgeordnete Berger die schon häufig erörterten Beschwerden über die zu niedrig bemessenen Gehälter der Steuerempfänger in Schleswig, Hannover, Nassau, Rheinland und Westfalen zur Sprache; dadurch ent­stehe die Unannehmlichkeit, daß die Steuerempfänger in den abgelegenen Gegenden ihres Bezirks billige Wohnungen suchten und so die Steuer­zahler zu weiten Wegen zwängen. Als Abhülfe dagegen schlug der Abg. Osterrath die Einführung des in den östlichen Provinzen gebräuch­lichen Modus vor, daß die Gemeinden die Steuern erheben. Der Re-