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ALHrüch g Wort 6aI6j. 4 M. 50 P.

Vierteljährlich 2 Mark 25 Pfg. gär auswärtige Abonurnten mit dem betreffen­den Postaufschlag. $« einzelne Num­mer 10 Pfg.

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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20 Pfg.

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30 Pfg.

Freitag den 7. Dezember.

M 886.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses »om 1. d. M. (Gesetz- Samml. S. 225) mache ich hierdurch darauf aufmerksam, daß die be­reits durch Bekanntmachung vom 21. Juni 1875 zur Einlösung öffent­lich aufgerufenen Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861

a. in Berlin

bei 1. der General-Staatskasse,

2. der Kontrole der Staatspapiere,

3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,

4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,

5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,

6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair- und Bau- Kommission stehenden Kasse,

b. in den Provinzen

bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,

2. den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,

3. der Landeskasse in Sigmaringen,

4. den Kreiskassen,

5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westphalen, Hessen-Nassau und Rheinland,

6. den Bezirkskaffen in den Hohenzollernschen Landen,

7. den Forstkassen,

8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie

9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern

nur noch bis zum 30. März 1878 zur Einlösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber ihre Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen.

Berlin, den 5. Oktober 1877.

Der Finanz-Minister Camphausen.

Landwirthschafllicher Lreisverein Ijiuuui.

Nächste Versammlung Samstag den 15. Dezember, Nach­mittags 2^2 Uhr, im Gasthauszum Riesen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Die Obstbaumzucht. Referenten: Bürgermeister Ebert zu Bischofsheim; Ferd. Schwarz zu Baiersröderhof.

2) Beschaffung von Sommersaatgetreide und Kleesamen. Referent: W. Schuppius zu Rüdigheimerhof.

3) Mittheilung über Stutenbesichtigung.

4) Beschaffung von Zuchtvieh. Referent: Ferd. Schwarz.

5) Sonstige Mittheilungen.

Der Vorstand.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises wollen Vorstehendes in ih­ren Gemeinden bekannt machen.

Hanau am 1. Dezember 1877.

Der Landrath.

Bekanntmachung.

In der letzten hi-sigen Messe sind folgende Gegenstände:

1 Taf: entuch mit dem verschlungenen Namenszng A. A. ge° zeichnet, 1 esgl. mit dem verschlungenen Namenszug K. C. gezeichnet, 1 desgl. mit dem verschlungenen Name szug A. 8. ' geze chnet, 1 desgl. mit Am NamenKatharina" gezeichnet, 1 desgl M. 12 roth gezeichnet, 1 desgl P. 8. 12 roth ge« zeichnet. 1 deSgl. ohne Zeichen, 1 desgl. mit lila Borde, entwendet worden.

1877,

Ich ersuche die betreffenden E genthümer sich schleunigst in mej nem Büreau zu melden

Hanau, 31. November 4877.

Der Staats-Anwalt Schumann.

Tagesschau.

Berlin, 5. Dezbr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (28.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Präsident mit, daß vom Handels-Minister ein Entwurf eines Chaussee- Polizeigesetzes eingegangen sei. Der Abg. Dr. Wehrenpfennig ist neu in das Haus eingetreten. Demnächst begründete der Abg. Dr. Virchow seinen Antrag, welcher lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Dem §. 34 der Geschäftsordnung folgenden Zusatz hinzuzufügen:

Anträge im Sinne des Artikels 60 der Verfaffun gsurkunde Alinea 2 sind jederzeit zulässig.

Der Abg. Dr. Aegidi beantragte die Ueberweisung des Antrages an die Geschäftsordnungs Kommission, während der Abg. Dr. Lucius dessen Ablehnung wünschte. Es sprach der Abg. von Köller gegen und die Abgg. Dr. Laster, Windthorst (Meppen) und Dr. Braun für den Antrag Virchow. Nach einem Schlußwort des Mitantragstellers Abg. Zelle wurde der Antrag Aegidi auf Verweisung an die Geschäftsord­nungskommission abgelehnt und der Antrag Virchow angenommen. Darauf motivirte der Abg. Richter (Hagen) seinen Antrag, welcher lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage mitzutheilen: 1) wie viel Millionen Mark aus den Einkünften des mit Beschlag belegten Vermögens des Königs Georg in der Zeit vom Jahre 1871 (dem Friedensschluß mit Frankreich) bis heute verausgabt worden sind unter dem Titel von Kostenfür Maßregeln zur Ueberwachung und Abwehr der gegen Preußen gerichteten Unternehmungen des Königs Georg und seiner Agenten", 2) ob für Ausgaben unter solchem Titel den einzelnen Ministerien, insbesondere auch dem landwirthschaftlichen Ministerium, Dispositionsfonds überwiesen worden sind."

Ueber diesen Antrag nahm zuerst der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums Finanz-Minister Camphausen das Wort.

Nachdem noch der Abg. Windthorst (Meppen) für die unbedingte Aufhebung der Beschlagnahme gesprochen hatte, erklärte der Handels- Minister Dr. Achenbach, daß unter seiner Mitwirkung und seinem Mit­wissen kein Heller aus den Einkünften des sog. Welfensonds für Agi­tationen verwendet sei, um die Privatbahnen zu einer billigeren Abtre­tung ihrer Rechte an den Staat zu bewegen.

Um 41/» Uhr würde die Debatte abgebrochen und vertagt.

(Fortsetzung folgt.) (R.-u. St.-A.)

Ueber die militärische Verwendbarkeit des Fernsprechers be­merkt die Nordd. A. Z.: Selbstverständlich müssen von militärischer Seite an einen elektrischen Fernsprecher andere Anforderungen gestellt werden, als von Seiten der Telegraphenverwaltung. Das schnelle Aus­legen der Leitung, sowie der Gebrauch der Apparate im Freien bei Regen und Wind, und alle mit der Verwendung im Felde zusammen­hängenden Rücksichten stellen Anforderungen, denen die Telephone jetziger Konstruktion noch nicht genügen. Zwei Telephone, auf einen KPö Meter Entfernung durch ein leichtes Doppelkabel verbunden, gestatten nur an einer gegen den Wind geschützten Stelle, und zwar bei absoluter Stille der Nächsten Umgebungen, eine leidliche Verständigung. Das geringste Geräusch ist im Stande, die KorrespondeNz zu unterbrechen, ohne die Möglichkeit, diesen Uebelstand durch lauteres Sprechen beseitigen zu können. Die gleichzeitige Benutzung zweier Telephone, um mit beiden Ohren hören zu können, erleichtert in geschlossenen Räumen das Ver­ständniß ungemein- während im Freien atG diese- Methode Nicht im Stande ist, die vorher angegebenen Uebelstände gänzlich zu beseitigen. Außerdem ist bei längerem Gebrauch der Telephone die Zutheilüng eines Signalgebers unbedingt geboten, da sich auf andere Weise kaum eine