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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Montag den 3. Dezember.

1877.

Amtlicher.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Allerhöchsten Erlasses vom 1. d. M. (Gesetz- Samml. S. 225) mache ich hierdurch darauf aufmerksam, daß die be­reits durch Bekanntmachung vom 21. Juni 1875 zur Einlösung öffent­lich aufgerufenen Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861

a. in Berlin

bei 1. der General-Staatskasse,

2. der Kontrole der Staatspapiere,

3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,

4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,

5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,

6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair- und Bau- Kommission stehenden Kasse,

d. in den Provinzen bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,

2. den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,

3. der Landeskasse in Sigmaringen,

4. den Kreiskassen,

5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westphalen, Hessen-Nassau und Rheinland,

6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,

7. den Forstkassen,

8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie

9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern

nur noch bis zum 3 0. März 1878 zur Einlösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber ihre Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen.

Berlin, den 5. Oktober 1877.

Der Finanz-Minister Camphausen.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 26. Oktober d. J. Nr. 254 des Hanauer Anzeiger veranlasse ich die Herrn Bürgermeister alsbald die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer-Ein- schätzungs-Commissionen vorzunehmen und die Namen der Gewählten binnen 8 Tagen anzuzeigen.

Als Termin zur Vornahme der Einschätzung zur Klassensteuer für das Etatsjahr 1878/79 ist gleichmäßig im Kreis Mittwoch der 12. Dezember bestimmt worden.

Die Klassensteuer-Rollen sind ordnungsmäßig abgeschlossen und nebst der Einkommens-Nachweisung unterzeichnet bis zum 15. Dezember d. J. mir einzureichen. Die sonstigen Unter-Anlagen sind beizufügen.

Im Uebrigen werden die Herrn Bürgermeister auf die in der Sitzung am 22. d. M. erörterten Gesichtspunkte verwiesen.

Hanau am 28. November 1877.

Landwirthschastlicher Kreisverein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 15. Dezember im Gast hauszum Riesen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Die Obstbaumzucht. Referenten: Bürgermeister Ebert zu Bischofsheim; Ferd. Schwarz zu Baiersröderhof.

2) Beschaffung von Sommersaatgetreide und Kleesamen. Referent: W. Schuppius zu Rüdigheimerhof.

3) Stutenbesichtigung.

4) Beschaffung von Zuchtvieh. Referent: Ferd. Schwarz.

5) Sonstige Mittheilungen.

Der Vor st and.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises wollen Vorstehendes in ih­ren Gemeinden bekannt machen.

Hanau am 1. Dezember 1877.

Der Landrath.

Tagesscha«.

DerR. u. St.-A." enthält: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20,000,000 Mk. Vom 1. Dezember 1877.

Berlin, 30. Nov. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (25.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten setzte das Haus die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen rc. Angelegenheiten fort. Zunächst begründete der Abg. Dr. Brüel seinen Antrag, welcher lautet :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Der König­lichen Staatsregierung zu erklären, die Bewilligung der Positionen im Etat, Kapitel 124, Titel 3, 4 und 5, erfolgt mit der Bevorwor- tung, daß bei Gewährung der daraus fließenden Zuschüsse nach fol­genden Grundsätzen zu verfahren ist:

1) Die Zuschüsse werden möglichst mit Rücksicht auf einen dauernderen Bedarf bemessen. Ihre Zulässigkeit wird durch Ueber« schüsse einzelner Jahresrechnungen nicht ausgeschlossen.

2) Bei Schulen, welche von Städten oder anderen Gemeinden zu unterhalten sind, kommt neben der Vermöglichkeit der Gemeinde überhaupt, insbesodere das Verhältniß in Betracht, in welchem deren Ausgaben für höhere Schulen ^u ihren sonstigen Ausgaben stehen.

3) Die Bewilligung erfolgt in der Regel periodisch auf eine Reihe von Jahren, nach deren Abläufe die Verhältnisse von Neuem geprüft werden.

4) Die Bewilligung kann an die Bedingung geknüpft werden, daß von Seiten der Unterhaltungspflichtigen während der Dauer der Bewilligungszeit bestimmte Leistungen zu Gunsten der Schule er­folgen.

5) Die Bewilligung berechtigt, unbeschadet der gesetzlichen Be­stimmungen über die Befugnisse der Ober-Rechnungskammer, zu einer Einwirkung auf die Schulverwaltung nur so weit, daß, bei Vermei­dung der Zurückziehung »der Kürzung des Zuschusses, Vorlegung von Etat und Rechnung zur Kenntnißnahme gefordert und ordnungsmäßige Erhaltung der Schule, sowie Einhaltung der etwaigen besonderen Bewilligungsbedingungen (Nr. 4) verlangt werden kann."

Namens der Staatsregierung erklärte hierauf der Regierungs­kommissar, Geheime Regierungs-Rath Bosse, daß, natürlich unter den nöthigen Kautelen, die Staatsregierung sich zu diesem Anträge zustim­mend verhalte. Der Abg. Dr. Miguel beantragte eine motivirte Ta­gesordnung, in welcher das wesentliche Einverständniß des Hauses und der Staatsregierung über diesen Gegenstand konstatirt werde. Nachdem noch die Abgg. Bernhardt und Hoffmann gesprochen, wurde die moti­virte Tagesordnung angenommen. Bei dem KapitelElementarschul­wesen" wies der Abg. Mahraun die Beschwerden des Abg. von Lys- kowski über die Unterdrückung der polnischen Sprache in den Elementar­schulen als unbegründet zurück.

Hierauf trat der Regierungs-Kommissar Geheime Ober-Regierungs­Rath Waetzoldt den Ausführungen des Abg. von Lyskowski entgegen. Ueber die Einführung der deutschen Unterrichtssprache in den polnischen Volksschulen hätten die Regierungen einstimmig durchaus günstig be­richtet. Im Uebrigen sei die Verordnung erst seit 4 Jahren ins Leben getreten, und könne daher nicht Alles erreicht worden sein, was man damit bezweckt habe. Erst im Jahre 1881, in welchem die von Anfang an nach der Verordnung unterrichteten Kinder die Schule verlassen würden, werde man ihren Erfolg übersehen können. Auch die Berichte der Kreis-Schulinspektoren und Schulräthe lauteten günstig. Er selbst habe sich bei Besichtigung einiger polnischen Schulen in Oberschlesien von den guten, Erfolgen des Unterrichts überzeugt. In einer Schule