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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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M 280.
Freitag den 30. November.
1877.
Für den S^onatgDezembev kann man den „Hanauer Anzeiger"
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Die Expedition.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses öom 1. d. M. (Gesetz- Samml. S. 225) mache ich hierdurch darauf aufmerksam, daß die bereits durch Bekanntmachung vom 21. Juni 1875 zur Einlösung öffentlich aufgerufenen Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861
a. in Berlin
bei 1. der General-Staatskasse,
2. der Kontrole der Staatspapiere,
3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,
4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,
5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,
6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair- und Bau- Kommission stehenden Kasse,
b. in den Provinzen bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,
2. den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,
3. der Landeskasse in Sigmaringen,
4. den Kreiskassen,
5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westphalen, Hessen-Nassau und Rheinland,
6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,
7. den Forstkassen,
8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie
9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern
nur noch bis zum 30. März 1878 zur Einlösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber ihre Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen.
Berlin, den 5. Oktober 1877.
Der Finanz-Minister Camphausen.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 26. Oktober d. J. — Nr. 254 des Hanauer Anzeiger — veranlasse ich die Herrn Bürgermeister alsbald die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer-Ein- schätzungs-Commissionen vorzunehmen und die Namen der Gewählten binnen 8 Tagen anzuzeigen.
Als Termin zur Vornahme der Einschätzung zur Klassensteuer für das Etatsjahr 1878/79 ist gleichmäßig im Kreis Mittwoch der 12. Dezember bestimmt worden.
Die Klassensteuer-Rollen sind ordnungsmäßig abgeschlossen und nebst der Einkommens-Nächweisung unterzeichnet bis zum 15. Dezember d. I. mir einzureichen. Die sonstigen Unter-Anlagen sind beizufügen.
Im Uebrigen werden die Herrn Bürgermeister auf die in der Sitzung am 22. d. M. erörterten Gesichtspunkte verwiesen.
Hanau am 28. November 1877.
Bürgermeister Schröder und die Gemeinderathsglieder Heinrich Kümmel 2r und Johannes Schneider aus Niederissigheim sind als Ortstaxatoren vereidigt worden.
Hanau am 24. November 1877.
Der Landrath.
Tagesschau.
Zur Lage in Frankreich.
(A. d. Schw. Merk.,
Die französische Krisis nimmt eine Wendung, die den Republikanern ebenso unerwünscht sein muß, als sie ihnen unerwartet ist. Sie beginnt nämlich das Publikum zu langweilen. Das ist das Schlimmste, was der republikanischen Mehrheit begegnen kann. Gleich nach den Wahlen hatte man eine Entscheidung erwartet, sah aber die Geduld noch weiter auf die Probe gestellt. Dann nach dem Zusammentritt der Kammer, oder nach der Bildung des neuen Kabinets, oder doch nach dem Mißtrauensvotum, mit dem dieses begrüßt wurde, mußten endlich die Würfel fallen. Allein immer noch wollen sie nicht fallen. Die Entscheidung verzieht von einem Termin zum anderen; die Schritte der Republikaner, eine solche herbeizuführen, bleiben wirkungslos, und nur Eines ist unerschütterlich, wie ein gegen die lärmenden Wogen gleichgültiger Meeresfelsen: des Marschalls j’y suis et j’y reste, hier bin ich, hier bleib' ich Es ist, als ob der Marschall ruhig zusehen wollte, wie die Republikaner sich erschöpfen, wie sie immer neue Mittel des Angriffs ersinnen, aber mit allen wirkungslos abprallen, wie sie eben dadurch unvermeidlich zu immer gewagteren greifen, mit denen sie sich voraussichtlich ihr Spiel verderben. Schon der letzte Zug, den sie thaten, indem sie jede Beziehung zu dem Ministerium von vornherein ablehnten, gehört zu diesen Wagnissen von fraglicher Wirkung. Indem die Kammer nicht erst Handlungen des Ministeriums abwartete, sondern dasselbe schon aus dem Grunde zurückwies, weil es nicht parlamentarisch gebildet ist, trat sie aus dem Boden des bestehenden Rechts heraus, das nirgends vorschreibt, das Ministerium müsse der Kammer entlehnt sein. Sie stellte sich damit auf einen neuen Boden, auf den der Macht, und forderte damit eine Instanz zur Entscheidung auf, vor der sie vermuthlich den Kürzeren ziehen wird. Treten nicht unerwartete Zwischenfälle ein, die freilich jede Stunde möglich sind, so ist der voraussichtliche Verlauf der, daß nach der BudgetverWeigerung der Kammer der Marschall an den Senat appellirt, der, in die Wahl gestellt zwischen dem Wechsel des Staatsoberhaupts und einer Neuwahl der Kammer, vermuthlich das letztere wählt, als das minder gefährliche und vollkommen gesetzliche Auskunftsmittel. Die Voraussicht wird sich also bestätigen, daß der Marschall keinen Staatsstreich unternehmen wird, weil er ihn gar nicht nöthig hat, um sich in der Gewalt n behaupten.
— Berlin, 28. Nov. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung) In der heutigen (23.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten setzte das Haus die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen rc. Angelegenheiten fort. Nach ^ner Bemerkung, des Abg. Dauzenberg befürworteten bei dem Etat der Universitäten die Abgg. Dr. Gerber und Dr. Mommsen eine .bessere Ausbildung der modernen Philologen nach der praktischen Seite hin durch die Gründung von Seminarien. Der Regierungskommiffäp Geh. Regierungs-Rath Goeppert erklärte sich mit der Tendenz der Vorredner einverstanden, lehnte jedoch von der Unter- richtsverwnltung den Vorwürf ab, als ob dieselbe nach dieser Richtung hin nicht energisch genug vorgehe. Der Abg. von Bunsen wünschte eine bessere Dotirung des botanischen Gartens zu Berlin, während der Regierungskommissar diese Frage erst nach dem Amtsantritt des neuen Direktors zur Entscheidung zu bringen wünschte. Auf die Ausführungen der Abgg. Dr. Eberty und Dr. Virchow zu der Denkschrift über den Hannoverschen Klosterfonds bemerkte der Regierungskommissar Ministerial- Direktor Greiff, daß nach Ansicht der Staatsregierung der Hannoversche Klosterfonds eine mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattete Stiftung sei, deren Vermögen nicht durch den Reichsdeputationshauptschluß säkularisirt worden sei. Die Landesuniversität Göttingen habe gleiche Rechte auf Bezüge aus dem Klosterfonds, wie die anderen stif- tungsmäßig dotirten Institute und werde diese Bezüge je nach den disponiblen Mitteln auch fernerhin erhalten. Darauf sprachen die Abgg. Dr. Brüel und Dr. Miguel. Letzterem erwiderte der Regierungskommissar, daß die Aufhebung der bisherigen Klosterämter in Hannover nicht aus rein finanziellen Rücksichten erfolgt sei, sondern weil die