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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Die SipaUigeZeil« SO Pfg
Dorruerstag den 29. November
1877
Amtliches.
Bürgermeister Schröder und die Gemeinderathsglieder Heinrich Kümmel 2r und Johannes Schneider aus Niederissigheim sind als Ortstaxatoren vereidigt worden.
Hanau am 24. November 1877.
Zugelaufen: Ein junger gelber Neufundländer-Hund.
Gefunden: Eine Karte der Umgegend von Hanau. Eine hebräische Lesefibel. Ein feines weißes Taschentuch.
Verloren: Eine Fleischmahne nebst Zudecketuch.
Hanau am 29. November 1877.
__Königliches Landrathsamt._____________________
Es wird um Auskunft über den gegenwärtigen Aufenthaltsort der Ehefrau Helene Peter, geb. Steinmacher, von hier, mit dem Bemerken ersucht, daß solche als Zeugin in einer Untersuchungssache zu vernehmen ist.
Hanau am 23. November 1877.
Der Staats-Anwalt
Spor led er. _________
Tagesschau.
— Berlin, 28. Novbr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (22.) Sitzung bemerkte in der zweiten Berathung über den Etat des Ministeriums der geistlichen rc. Angelegenheiten auf eine Anregung des Abg. Biesenbach der Regierungs-Kom- missar Geheimer Ober-Regierungs-Rath Bahlmann, die Geschäftsanwei- sung für die Kirchenvorstände sei auf Grund des Gesetzes vom 20. Juni 1875 im Einvernehmen des Ober-Präsidenten mit den Bischöfen von Osnabrück und Hildesheim erlassen und wörtlich übereinstimmend in der Rheinprovinz und in Westfalen eingeführt worden. Der Abg. Dr. Miguel erklärte sich mit dem Abg. Windthorst (Meppen) darin einverstanden, daß den Königlichen Kommissarien für die Verwaltung des Vermögens der bischöflichen Domkapitel ein gesetzliches Recht zu Exekutivstrafen nicht zustehe, jedoch wünschte er, diese Angelegenheit in Form eines besonderen Antrages behandelt zu sehen. Bei Kapitel 120 (katholische Geistliche und Kirchen), Titel 1 (Besoldungen und Zuschüsse 1,277,716 Mk.) entgegnete auf die Ausführungen des Abg. Dauzenberg der Regierungs-Kommissar, Geheimer Ober-Regierungs-Rath Lucanus, daß die vorgetragenen Spezialfälle auf dem Rechtswege zum Austrag gebracht werden könnten, und daß begründete Beschwerden gegen niedere Regierungsbehörden wegen ungesetzlicher Handhabung ihrer Befugnisse in den vorgeordneten Instanzen sofortige Remedur herbeiführen würden. Zur Wiederaufnahme der Staatsleistungen für einzelne Geistliche sei die Regierung gesetzlich befugt, wenn der Geistliche die Erklärung abgebe, daß er bereit sei, den Staatsgesetzen zu gehorchen oder diese Bereitwilligkeit durch konkludente Handlungen beweise. Wenn die Regierung von dieser Bestimmung in mildem Sinne Gebrauch mache, dann dürfe ihr daraus am wenigsten von dem Centrum ein Vorwurf gemacht werden. Der Abg. Jbach richtete eine Anfrage an die Regierung, welche im Hause wie auf der Tribüne absolut unverständlich war. Darauf berief sich auch der genannte Regierungskommmissar, als der Abg. Windthorst (Meppen) aufs Neue das Schweigen der Regierung konsta- tirte. Der Abg. Cremer versuchte als katholischer Journalist die Angriffe des Abg. Götting gegen den Patriotismus der katholischen Journalistik zurückzuweisen. Der Abg. Dr. Gneist entgegnete auf die Vor- Würfe des Abg. Windthorst (Meppen), daß, wenn der Staat in die Lage komme, Exekutionsmaßregeln anzuwenden, zuerst die Gerechtigkeit und dann erst das Wohlwollen maßgebend sein müsse. Die Kirche habe stets gleiche Prinzipien beobachtet. Daß der Staat auf Leistungen, welche auf Privatverträgen beruhten, Arrest gelegt habe, sei vollständig Recht, das sei die eigentliche Natur des Arrestschlages. Der Staat habe unzweifelhaft das Recht, auf die Temporalien Arrest zu legen. Dieser Rechtsanschauung hätten beide Häuser des Landtages zugestimmt. Allerdings solle auch eine solche Maßregel nicht in kleinlicher Weise ausge- sührt werden. Das sei aber nicht der Fall, wenn man in zweifelhaften
Fällen die Entscheidung der Gerichte herbeiführe. Der Abg. Dr. Lieber wiederholte die Anfrage seines Landsmannes, des Abg. Jbach, weshalb in der Nachweisung über die Einstellung der Staatsleistungen unver- hältnißmäßig große Summen, als im ersten Quartal 1877 in der Diözese Limburg verausgabt figuriren Dadurch könne der Anschein erweckt werden, als ob der Klerus dieser Landestheile sich zahlreich den Maigesetzen unterworfen habe. Er bat deshalb von der Regierung Auskunft. Der Regierungs-Kommissar bemerkte, daß er an der betreffenden ' Stelle der Nachweisung einen Druckfehler vermuthe; er werde nach Einholung der nöthigen Information aus der Geheimen Kalkulatur des Ministeriums die gewünschte Aufklärung bei der dritten Lesung des Etats geben. Ueber die Position „Gehalt für den altkatholischen Bischof" beantragte der Abg. Frhr. von Schchorlemer-Alst eine besondere Abstimmung. Die Position wurde genehmigt. Auf eine Anregung des Abg. Knörcke antwortete der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten Dr. Falk über die gegenwärtige Lage des Unterrichtsgesetzes.
Auf eine Bemerkung des Abg. Frhrn. von Heereman, daß der Anfang des Schuljahrs auf den Wunsch der Provinzial-Schulkollegien von Westfalen und der Rheinprovinz vom Herbst auf Ostern verlegt worden sei, erwiderte der Regierungs-Kommissar, Geheimer Regierungs-Rath Stander: Ueber die Zerreißung des Sommersemesters durch 6 Wochen Ferien habe er sich bei seiner letzten Dienstreise in Westfalen selbst gewundert. Die Regierung wolle jedoch, ehe sie die Angelegenheit regele, das Gutachten der westfälischen Direktorenkonferenz abwarten, welche sich in einigen Wochen mit der Sache beschäftigen werde. Derselbe Regierungs-Kommissar entgegnete auf die tadelnden Bemerkungen des Abg. Dr. Franz über die einen intoleranten Geist gegen die katholische Kirche athmenden Uebersetzungsstücke in der Materialiensammlung von Seyffert, diese Materialien seien ein bereits unter den Ministerien Räumer oder Mühler eingeführtes Uebersetzungsbuch. Es sei zu bedauern, daß solche Stücke in demselben vorhanden seien, das Buch werde sofort einer Revision unterzogen, und die betreffenden Artikel würden alsdann beseitigt werden. Was die Einführung des Buches auf dem'katholischen Gymnasium zu Neisse betreffe, so müsse das dortige Lehrerkollegium dafür verantwortlich gemacht werden, da die Einführung eines Buches nur auf Antrag des Lehrerkollegiums stattfinde. Nach einer Schlußbemerkung des Abg. Windthorst (Meppen) wurde das Kapitel 120 bewilligt.
Schluß 4 Uhr. (Forts, folgt.) (R. u. St.-A.)
— Berlin, 28. Nov. (Köln. Ztg.) Nachrichten aus Konstantinopel bestätigen, daß nach den um Mitte dieses Monats gefaßten Beschlüssen die Türkei sich jederzeit zum Frieden geneigt zeigen würde, aber nur, wenn ihre Integrität und Unabhängigkeit gewahrt blieben. Sonst solle der Kampf nachdrücklich fortgesetzt werden. Das Datum jener Beschlüsse wird wegen des Einflusses, welchen die Ereignisse später ausüben dürften, zu beachten sein.
— Nach §. 17 des Gebäudesteuergesetzes vom Jahre 1861 sollen neu entstehende Gebäude spätestens drei Monate vor dem Termin, mit welchem sie zur Versteuerung gelangen müssen, bei der Behörde angemeldet werden. Die Unterlassung der Anmeldung ist, wenn dadurch dem Staate Steuer vorenthalten ist, mit einer dem doppelten Betrage der vorenthaltenen Steuer gleichkommenden Geldstrafe, sonst mit einer Geldstrafe von 10 Sgr. bis 5 Thlr. bedroht. In Beziehung auf diese angedrohte Geldstrafe beginnt der Lauf der Verjährung, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 6. November 1877, nicht mit Ablauf der Präklusivfrist, sondern erst mit der Nachholung der Anmeldepflicht.
— Die Brauer der Pfalz haben nun, um ihre Interessen besser zu wahren, sich zu einem pfälzischen Brauerbund, als Zweigverein des allgemeinen deutschen Brauerbundes, konstituirt. Sie wenden sich an die Abgeordnetenkammer mit einem Protest gegen die geplante Einführung des Malzaufschlags in der Pfalz; wenn aber eine Besteuerung des Biers nicht zu vermeiden wäre, empfehlen sie lieber die deutsche Brau- malzsteuer in der Pfal; einzuführen, da alle umliegenden Gebiete diese Steuer noch haben, also dann die pfälzischen Brauer im Verkehr uno in der Konkurrenz mit diesen wenigstens nicht benachtheiligt wären.