ALo»nement8« Preis:
ZLHrlich 9 Mart. Halbj. 4 M. 50 P.
Vierteljährlich 2 Mark 25 Pfg. Für auswärtige AbsKnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer 10 Pfg.
Hmmcr immer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstag- mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
gnfertb*«. Prei»!
Die ispalNz« Varmondzeile ek deren Raum
10 Psg.
Die LIpalt. Zeile 20 Psg.
Die Sspaltig-Zeile 30 Pfg.
M 278.
Mittwoch den 28. November. 1877.
Für den SHonat^Dezember kann man den „Hanauer Anzeiger"
bei allen Postanstalte«, sowie bei der Expedition (Waisenhaus) bestellen.
Die Expedition.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 1. d. M. (Gesetz- Samml. S. 225) mache ich hierdurch darauf aufmerksam, daß die bereits durch Bekanntmachung vom 21. Juni 1875 zur Einlösung öffentlich aufgerufenen Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861
a. in Berlin
bei 1. der General-Staatskasse,
2. der Kontrole der Staatspapiere,
3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,
4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,
5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,
6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair- und Bau- Kommission stehenden Kasse,
b. in den Provinzen bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,
2. den Bezirks-Hauptkassen in der ProvinzsHannover,
3. der Landeskasse in Sigmaringen,
4. den Kreiskassen,
5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westphalen, Hessen-Nassau und Rheinland,
6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen,Landen,
7. den Forstkassen,
8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie
9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern
nur noch bis zum 30. März 1878 zur Einlösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber ihre Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen.
Berlin, den 5. Oktober 1877.
Der Finanz-Minister Camphaus en.
Polizei-Verordnung, betreffend die Verpackung von Genußmitteln in gesundheitsgefährlichen Einhüllungen.
Unter Bezugnahme auf unsere Polizei-Verordnung vom 18. Mai 1872 (Amtsblatt S. 110) verordnen wir auf Grund der §§. 11 u. 12 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks, was folgt:
§. 1. Papiere und andere Stoffe, welche mit gesundheitsgefährlichen Farben gefärbt sind, oder im ungefärbten Zustande einen nachtheiligen Einfluß auf die Gesundheit auszuüben vermögen, dürfen zur Verpackung von Genußmitteln nicht verwendet werden.
§. 2. Wer Genußmittel, die mit den im vorigen §. bezeichneten Einhüllungen versehen find, verkauft oder feilhält, wird, sofern nicht andere strafgesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, mit einer Geldbuße bis zu 30 Mark oder bei Unvermögen mit entsprechender Haft bestraft.
Cassel, den 13. November 1877.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 18. November 1877.
Der Landrath.
Der gegen die Natalie Schlegel von Oberursel unter dem 16. November 1877 erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.
Hanau am 26. November 1877.
Der Staats-Anwalt Spor led er.
Tagesscha«.
Kammer und Marschall. (A. d. Schw. Stert.;
Die republikanische Kammermehrheit hat an dem Geschäftsministerium, welches man ihr ur Füllung des klaffenden Abgrunds hinwarf, schnelle Justiz geübt. Sie hat dem Marschall Mac Mahon zu wissen gethan, daß sie sich nicht länger durch Ausflüchte Hinhalten lassen will, und daß sie im Interesse des Landes auf einer schleunigen und gründlichen Lösung des Konflikts besteht. Noch nicht 24 Stunden war das Ministerium Rochebouet-Welche alt, so hatte es bereits ein unzweideutiges Mißtrauensvotum davongetragen. Nach einer lebhaften Debatte, in welcher die neue Regierung eine ziemlich klägliche Rolle spielte, nahm die Kammer folgende kategorische Tagesordnung an: „In Erwägung, daß das Ministerium vom 23. Nov. durch seine Zusammensetzung und seinen Ursprung die Verneinung der Volksrechte und der parlamentarischen Rechte ist; daß es somit die Krisis, welche seit dem 16. Mai so grausam auf den Geschäften lastet, nur verschlimmern kann, erklärt die Kammer, daß sie nicht in Beziehung zu den Ministern treten kaun und geht zur Tagesordnung über." Dieses Verdikt wurde mit 315 gegen 207 Stimmen ausgesprochen. Die Tagesordnung war die unmittelbare Antwort auf die Erklärung des neuen Kabinets, worin dasselbe demüthig betheuerte, daß es sich von allen politischen Kämpfen fernhalten und nur der Beruhigung der Gemüther und der Verbesserung der geschäftlichen Lage widmen wolle. Wie die Dinge jetzt stehen, glaubte die Kammer sich berechtigt, eine solche Erklärung als eitel Heuchelei aufzu- fassen. Sie bewies sogleich, daß sie keine ferneren Zögerungen mehr dulden wolle, indem sie das Ministerium zwang, auf die von Marcöre sofort eingebrachte Interpellation über die Zusammensetzung des Ministeriums unverzüglich zu antworten. Als den Wortsührer der Mehrheit hatte das republ. Komite der Achtzehn gerade Marcore bezeichnet, weil er als Präs, des linken Zentrums und ehemaliger Minister Mac Ma- Hons die gemäßigteste Fraktion der Linken repräsentirt. Die republikanische Mehrheit hat somit ihren Zusammenhang auf's Neue bewährt, d. h. sie läßt sich unerschütterlich von den gewagten Ideen Gambetta's leiten. Und was nun? Die nächste Folge des Kammerspruches ist die, daß Mac Mahon den Gekränkten und Gereizten spielt. Man hat seinen entgegenkommenden Absichten mißtraut. Er hatte es, so sagt er, ehrlich gemeint. Mit einem neutralen Ministerium hatte er einen Waffenstillstand angeboten, nach welchem ein Friede möglich war. Jetzt hat die unversöhnliche Kammer Alles wieder verdorben und der Marschall ist auf's Neue in die Politik des Widerstands zurückgeworfen. So sagen die Anhänger des Marschalls, ohne jedoch zu verrathen, was weiter geschehen soll; außer daß das Ministerium dem Mißtrauensvotum zum Trotz bleibt und die Votirung des Budgets von der Kammer verlangt. In dieser Beziehung taucht von Seiten der Rechten ein neuer und eigenthümlicher Vorschlag auf: nämlich die Kammer solle im Interesse des Gemeinwohls das Budget votiren, jedoch ohne jede Einmischung des Ministeriums. Dringt aber auch dieser Vorschlag durch, so ist der Augenblick, wo diese Kammer und diese Regierung schlechterdings unverträglich werden und die eine oder die andere weichen muß, bloß kurze Zeit hinausgeschoben. Es wird aller Voraussicht nach zur abermaligen Auflösung und zu Neuwahlen kommen, und bei diesen wird nicht die politische Doktrin, sondern die durch die Fortdauer der Krisis schwer geschädigte Geschäftslage des Landes das entscheidende Worr sprechen.
— Berlin, 27. Novbr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (22.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß von dem Minister des Innern ein Gesetzentwurf, betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungbehörden in ständischen Verwaltungsangelegenheiten im Be-