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Hanauer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspöndenz.
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Montag den 26. November.
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”1877;
Amtliches.
Der hier Hospitalstraße, Altstadt, Nr. 10 wohnhaft gewesene TaglöhNer Johannes Dorn von Oberzell hat sich heimlich von hier entfernt und seine zwei Kinder, 12 und 9 Jahre alt, in hülfsbedürfti- ger Lage zurückgelassen. — Um Nachricht über dessen Aufenthaltsort wird gebeten.
Hanau am 22. November 1877.
Der Landrath.
Tagesscha«.
— Berlin, 23. Nov. Abgeordnetenhaus (20. Sitzung) Fortsetzung. Darauf begründete der Abg. Dr. von Stablewski die von ihm ein gebrachte Interpellation, nachdem der Staats-Minister Dr. Friedenthal sich zur sofortigen Beantwortung derselben bereit erklärt hatte. Die Interpellation lautet:
In der katholischen Parochie zu Kosten ist seit geraumer Zeit ein sogenannter Staatspsarrer G. Brenk in Folge Ernennung des Herrn Ober-Präsidenten Günther eingeführt worden. Die katholische Gemeinde verweigert es beharrlich, sich der Seelsorge dieser Mannes anzuvertrauen, weil seine kirchliche Stellung mit den religiösen Grundsätzen derselben unvereinbar ist. Zugleich aber sind die rechtmäßigen Parochialgeistlichen theils ausgewiesen, theils durch die Königlichen Behörden, welche dem rc. Brenk in ausgiebigster Weise Unterstützung gewähren, in ihrer kirchlichen Amtsthätigkeit gehindert, wodurch die betreffende katholische Gemeinde jeglicher Seelsorge beraubt ist. Neben diesem unseligen Zustande, der leider in der bekannten Gesetzgebung der letzten Jahre zum Theil seine Basis hat, werden die Insassen der Provinzial-Korrektionsanstalt genöthigt, sich der Seelsorge des s rc. Brenk anzuvertrauen. Weiterhin wird die ganze Gemeinde in durchaus ungesetzlicher Weise dem peinlichsten Gewissenszwange ausgesetzt durch das Verlangen der Polizeibehörden, daß die Erlaubniß zur Beerdigung der Verstorbenen von dem rc. Brenk eingeholt werde. Die sich dieser Verordnung nicht Fügenden, namentlich die betreffenden Leidtragenden, Leichenträger und Todtengräber werden bei dem jedesmaligen Begräbniß in hohe Geldstrafen genommen; es kam selbst vor, daß Leichen durch Polizeidiener und Gensd'armen zur Ruhe bestattet worden sind.
Als man durch Schließung des Kirchhofes die Gemeindemit- glieder dem rc. Brenk gegenüber zur Folgsamkeit zu zwingen suchte, würden, nachdem Leichen viele Tage lang unbeerdigt geblieben waren, die bedauernswerthesten Vorgänge hervorgerufen, in Folge deren die achtbarsten Gemeindemitglieder zu schweren Gefängnißstrafen verur- theilt worden sind. Der Kirchhof ist bald polizeilich geschlossen, bald geöffnet, bald wieder geschlossen, somit die heilloseste Verwirrung in dieser Beziehung geschaffen worden.
Sind diese Thatsachen der Königlichen Staatsregierung bekannt? Ist dieselbe gesonnen, diesem die Gewissensfreiheit in höchstem Maße verletzenden Zustande Abhülfe zu verschaffen?
Der Staats-Minister Dr. Friedenthal erklärte, daß der Geistliche Brenk nach dem Tode des vorigen Inhabers der Stelle, auf Grund des Gesetzes vom 20. Mai 1874, durch den Ober-Präsidenten zu Posen in sein Amt zu Kosten eingeführt worden, und daß die Nebengeistlichen, auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1874, aus der Provinz Posen ausgewiesen seien, bis ein rechtskräftiges Erkenntniß in ihrer Angelegenheit erfolgen würde, was bisher nicht der Fall gewesen sei. Die erhobenen Beschwerden richteten sich also gegen die Gesetze und nicht gegen die ausführenden Beamten. Die Seelsorge in der Korrektionsaustalt sei dem Pfarrer Brenk von den Provinzialständen und nicht von der Königlichen Staatsregierung übertragen worden. Sollte der Staatsregierung Nachgewiesen werden, daß dadurch den Insassen.der gedachten Anstalt ein Gewissenszwang aufgelegt würde, so würde sie dieses Faktum mißbilligen und Remedur schaffen. Weil man den Pfarrer Brenk bei Beerdigungen vollständig ignorirt, habe derselbe in Gemeinschaft mit dem Kommissar für die kirchliche Vermögensverwaltung eine Bekanntmachung erlassen, nach welcher Beerdigungen auf dem Parochialkirchhofe behufs Ueberweisung einer Grabstelle ihm angezeigt werden müssen, und,
um die Maßregel wirksam durchzuführen, die Kirchhofspforten geschlos- sen. Dadurch seien bedauerliche Exzesse und sanitätspolizeiliche Miß- stände entstanden. Letztere veranlaßten die Staatsregierung, die Polizeibehörde in Kosten zum Erlaß einer Bekanntmachung anzuweisen, nach welcher jede Beerdigung bei dem zuständigen Pfarrer angezeigt werden muß und jede heimliche Beerdigung straffällig wird. Das Appellationsgericht in Posen habe die Gesetzmäßigkeit dieser Verordnung anerkannt und Diejenigen, welche dagegen gefehlt, verurtheilt. Die Regierung beklage die Vorgänge in Kosten, vermöge aber in der Forderung einer bloßen Anzeige der Beerdigung einen Gewissenszwang durchaus nicht zu erkennen. In solchen äußeren Angelegenheiten seien auch die Einwohner von Kosten mit dem Pfarrer Brenk in Verkehr getreten, indem sie sich von demselben in nöthigen Fällen Atteste aus den Kirchenbüchern ausziehen ließen.
Auf Antrag des Abg. Dr. von Jazdzewski trat das Haus in die Besprechung der Interpellation ein. Der Abg.-Wachler (Schweidnitz) erklärte die angefochtenen Verordnungen für durchaus legal und erachtete es für eine Pflicht der Staatsregierung, die staatstreuen Pfarrer bei ihrer schweren Ausgabe zu stützen. Darauf sprach der Abg. Windt- Horst (Meppen).
24. Novbr. Im weiteren Verlauf der gestrigen (20.) Sitzung ergriffen in der Besprechung der Interpellation des Abg. Dr. von Stablewski das Wort die Abgg. Freiherr von Schorlemer-Alst, von Meyer (Arnswalde) und Dauzenberg. Der Abg. Dr. Gneist nahm Veranlassung, die Lage des Streites zwischen den Klerikalen und der Regierung darzulegen. Im Verlaufe seiner Ausführungen wies der Redner die seltsamen Mittel und Wege nach, deren das Centrum sich zur Herbeiführung des ihm angeblich am Herzen liegenden Friedens bediene. Andererseits habe der preußische Staat einen Kampf gegen Glaubensmeinungen nie versucht; er sei aber auch nicht mehr wie früher so beschaffen, daß er eben erst gegebene Gesetze aus Gunst unausgeführt lassen könne; er sei moralisch das stärkste Gemeinwesen in Europa, und werde sich niemals abschrecken lassen, seine Gesetze gegen Jedermann und alle Welt durchzuführen. Für den Friedensschluß zwischen Staat und Papstthum bedürfe es eines Programms; dieses habe das Centrum herbeizu- schaffen, könne dasselbe aber nicht von dem Kultus-Minister erwarten oder fordern. Wer Revision wolle, müsse sagen, welcher bestimmten Punkte. Durch eine Aeußerung des darauf folgenden Redners, des Abg. Dr. von Jazdzewski, veranlaßt, wies der Regierungskommissar, Geh. Ober-Regierungs-Rath Lucanus, die Angriffe gegen die sittliche Integrität der staatstreuen katholischen Pfarrer energisch zurück; es sei vom Ober-Präsidenten kein Pfarrer angestellt, der nicht vorher schon unangefochten eine Pfarrstelle bekleidet habe. Wenn gegen diese Pfarrer jetzt von dem Centrum Widerspruch erhoben würde, so sei derselbe an die falsche Adresse gerichtet, denn diese „erbärmlichen Subjekte" seien durch die Bischöfe selbst in ihr früheres Amt eingeführt und als Pfarrer installirt. Der Abg. Graf Limburg-Stettin hob hervor, daß der kirchenpolitische Kampf nur eine Machtfrage sei, in der es sich darum handele, ob Rom eine größere Autorität in Preußen ausüben solle, als man ihm zugestehe. Das Centrum hätte erst dann das Recht, eine Revision der Maigesetze zu verlangen, wenn es den ernstlichen Versuch gemacht haben würde, dieselben auszuführen und die Unmöglichkeit eingesehen hätte. Nach einer Reihe von persönlichen Bemerkungen vertagte sich das Haus um 3s/i Uhr.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)
— S. M. Panzerfregatte „Friedrich der Große", 6 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Ulffers, ist am 22. d. Mts. zur Ueber- führung nach Wilhelmshaven und zu den späterhin vorzunehmenden Probefahrten in Kiel in Dienst gestellt worden. — S. M. gedeckte Korvette „Leipzig", 12 Geschütze, Kommandant Korvetten-Kapitän Paschen, ist am 19. d. Mts., Abends 10 Uhr, in Plymouth eingetrof- sen und beabsichtigte nach Einnahme von Kohlen am 22. d. Mts. die Reise nach Montevideo sortzusetzen.
— Die in den letzten Tagen vielfach verbreitete Nachricht, daß vom 1. Januar 1878 ab die Zahlungen für Zollgebühren in Rußland außer in Gold auch in Papierrubeln zu einem für je eine Woche vor-