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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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30 Pfg.

M 274.

Freitag den 23. November.

1877.

Für den Monat Dezember kann man den „Hanauer Anzeiger"

Lei allen Postanstalten, sowie Lei der Expedition (Waisenhaus) bestellen.

Die Expedition,

Amtliches-

Zugelaufen: Am 19. d. Mts. 1 junger Hammel. Der Eigen­thümer kann denselben bei Winzer Mter Keller zu Kilianstädten in Empfang n 6nun.

Gefunden: 1 Taschentuch, J. B. gez. 1 schwarzer Kinderhut mit F der. 1 Köcher. 1 l rteinisch s L febuch.

Hanau am 23 November 1877.

Kö«'glicheS Landratbsamt.

Tagesschau.

— Berlin, 21. Nov. Abgeordnetenhaus (18. Sitzung) Fort­setzung. Außerdem sprachen noch die Abgg. Berger und von Benda. Der Handels-Minister Dr. Achenbach erklärte, daß in der Budgetkom­mission seine Kommissarien jede gewünschte Auskunft geben wurden. Die Vorlage wurde der Budgetkommission überwiesen. Darauf begrün­dete der Abg. Richter (Hagen), nachdem auf eine Anfrage des Präsi­denten der Unter-Staatssekretär Homeyer sich Namens der Königlichen Staatsregierung zur sofortigen Beantwortung bereit erklärt hatte, nach­folgende Interpellation:

Im Anschluß an die Verhandlungen über die geheime Polizei­fonds in der Sitzung vom 9. November frage ich die Königliche Staatsregierung: 1) Wie viel Millionen Mark sind aus den Ein­künften des mit Beschlag belegten Vermögens des Königs Georg in der Zeit vom Jahre 1871 (dem Friedensschluß mit Frankreich) bis heute verausgabt worden unter dem Titel von Kosten „für Maß­regeln zur Ueberwachung und Abwehr der gegen Preußen gerichteten Unternehmungen des Königs Georg und seiner Agenten?" 2) Sind für Ausgaben unter solchem Titel den einzelnen Ministerien, insbe- . sondere auch dem landwirthschaftlichen Ministerium, Dispositionsfonds überwiesen worden?

Der Unterstaatssekretär Homeyer verlas hierauf die durch das Königliche Staats-Ministerium festgesetzte Antwort:

Die Staatsregierung hat schon bei früheren Veranlassungen sich dahin ausgesprochen, daß eine Verpflichtung zur Rechnungslegung über die Verwendung der in Beschlag genommenen Revcnüen des Königs Georg an den Landtag für dieselbe nicht bestehe, weil die Einnahmen und Ausgaben nicht für Rechnung der Staatskasse, son­dern des gedachten Fürsten erfolgen. Es wird hierüber auf das an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses gerichtete und zur Kenntniß dieses Hauses gebrachte Schreiben des Staats-Ministeriums vom 10. Dezember 1869 und die bei der Berathung des Staatshaushalts- Etats für das Jahr 1874 zu dem Fonds, Kapitel 100, Tit. 1, des Etats des Ministeriums des Innern ertheilte Auskunft Bezug ge­nommen.

In Gemäßheit dieser, den maßgebenden Vorschriften der von . beiden Häusern des Landtags genehmigten Verordnung vom 2. März 1868 entsprechenden Auffassung befindet die Staatsregierung sich daher nicht in der Lage, auf die in der Interpellation des Abgeordneten Richter hervorgehobenen speziellen Fragen Auskunft zu geben.

Auf den Antrag des Abg. Dr. Hänel trat das Haus in die Be­sprechung der Interpellation. Hierauf hatte der Abg. Dr. Hänel das Wort.

Nachdem der Abg. Dr. Hänel die Besprechung der Interpellation Richter eingeleitet, beantragte der Abg. Dr. Virchow auf Grund des s Verfafsung, das Haus wolle beschließen, die Anwesenheit Der Minister zu verlangen und im Falle der Annahme dieses Antrages Die Sitzung zu vertagen.

Es entwickelte sich darauf eine Geschäftsordnungsdebatte, ob nach

dem §. 34 der Geschäftsordnung des Hauses, welcher die Stellung von Anträgen bei Gelegenheit der Besprechung der Interpellation verbietet, die Stellung eines derartigen Antrages zulässig sei. Dagegen erklärte sich der Präsident von Bennigsen, die Abgg. Dr. Laster, Dr. Löwe (Bochum), Miguel und Dr. Braun (Wiesbaden), dafür die Abgg. Dr. Virchow, Windthorst (Meppen), Frhr. von Schorlemer-Alst und Schrö­der (Lippstadt). Der Unter-Staatssekretär Homeyer wies den Vorwurf zurück, daß durch die geschäftliche Behandlung der Angelegenheit Seitens des Staats-Ministeriums die Würde des Hauses verletzt würde, indem er hervorhob, daß die Antwort des Staats-Ministeriums sich genau an die Antwort in den Jahren 1869 und 1874 anschließe, und daß man damals nicht von einer Verletzung der Würde des Hauses gesprochen habe.

Das Haus entschied in namentlicher Abstimmung mit 200 gegen 151 Stimmen, daß die Stellung des Virchow'schen Antrages geschästs- ordnungsmäßig unzulässig sei. Damit war dieser Gegenstand erledigt. Um 41 4 Uhr vertagte sich das Haus. (Forts, folgt.) (R.-u. St.-A.)

— Berlin, 21. Nov. Die außerordentliche Commission zur Berathung der Justizvorlagen im Abgeordnetenhause ist gewählt und konstituirt. Es gehören derselben folgende Abgeordnete an: Thilo, Dziembowski, Haucke, Miguel, Graf Königsmarck, Laster, Bähr (Kassel), Löwenstein, Dr. Köhler (Göttingen), Schütte, Dr. v. Cuny, Dr. Petri, Wachler (Schweidnitz), Krech, Dr. Horwitz, Windthorst (Meppen), Rüb- sam, v. Bönnighausen, Biesenbach, Grütering, Bernards, Klotz, Windt- Horst (Bielefeld), Dröse, Worzewski, Dr. Schröder, v. Colmar-Meyen- burg und Dr. Szuman. Den Vorsitz führen Miguel und Klotz; Schrift­führer sind Haucke, Bernards und Wachler (Schweidnitz). Morgen Abend wird die Commission zur ersten Sitzung zusammentreten, um bei angemessenem Fleiße vor den Weihnachtsferien wenigstens den Bericht feststellen und also zur zweiten Berathung gleich nach Neujahr schreiten zu können.

— Im Reichsgesundheitsamt sind die Konferenzen beendet, die sich auf die Errichtung von Kontrolstationen in Städten und ländlichen Kreisen für die Anfertigung von Lebensmitteln beziehen. Man wird in umfassender Weise mit der Bildung solcher Stationen vorgehen und ihre Einführung durch Reichsgesetz betreiben. Eine zweite Kommission, die sich mit dem Entwürfe eines Reichsgesetzes gegen die Verfälschung von Lebensrnitteln im Allgemeinen zu beschäftigen hat und bisher mit der Sichtung des eingegangenen umfangreichen Materials beschäftigt war, wird ihre bereits begonnenen Arbeiten demnächst wieder aufnehmen und sich im künftigen Monat mit dem Reichsjustizamt zur Fertigstellung eines Gesetzentwurfs vereinigen, der dann an den Bundesrath. und Reichstag gelangen wird. (Ein Bericht des Hann. K., der übrigens die beiden oben'erwähnten, getrennt arbeitenden Komm, durcheinander - bringt, sagt: Die Reichskommission wegen Verfälschung der Nahrungs­mittel hat den einen Theil ihrer Aufgaben, den strafrechtlichen, erledigt. Den Berathungen wohnte ein Mitglied des Neichsjustizamts, der frühere Abg. Meyer-Thorn, bei. Erschwert wurden sie natürlich dadurch, daß man das Strafgesetzbuch nicht gern ohne dringende Noth schon wieder ändern will. Doch glaubt man nach dieser Seite hin gute und halt­bare Vorschläge machen zu können. Anders steht es um den zweiten Theil der Aufgabe, die lokale Organisation zum Behuf der Verhütung von Nahrungsmittelfälschungen. Hier fiel es den auswärtigen Mit­gliedern der Kommission schon befremdend auf, daß eine Rundfrage des Reichsgesundheitsamts bei den Landesregierungen nach den bestehenden Institutionen dieser Art von Preußen und Bayern unbeantwortet ge­blieben war. Man glaubt sich dies in Bezug auf Preußen nicht anders erklären zu können, als durch den senilen Zustand der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalweseu, welche eine längst anerkannte Im­potenz mit einer sehr unberechtigten Eifersucht auf das Reichsgesund­heitsamt zu verbinden scheint. Zu den betreffenden Sitzungen der Kommission waren als Sachverständige hinzugezogen die Oberbürger­meister von Berlin, Danzig und Osnabrück, Hobrecht, v. Winter und Miguel, von denen namentlich der letztgenannte die Berathung bedeutend gefördert hat. Das Ziel erscheint indessen noch einigermaßen dunkel.)