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bestehe eine Verpflichtung, die Bezirke auf dem Wege der Gesetzgebung festzustellen, in keinem Lande, und ebensowenig könne behauptet werden, daß die Selbständigkeit der Verwaltung auf diesem Gebiete bisher zu Unzuträglichkeiten geführt habe. Die Berechtigung des Justiz-Ministers, in Vertretungsfällen einen Amtsrichter zu dem Kollegium eines Landgerichts hinzuzuziehen, sei unentbehrlich, denn sonst würde die Vertretung durch einen Genchtsaffessor übernommen werden müssen, während es dem Geiste der neuen Gesetzgebung entspreche, in erster Linie etats- mäßige Richter zu verwenden. Ein Grund zu der Besorgniß, daß die Zahl der detachirten Strafkammern zu groß werde, sei in keiner Weise vorhanden; ebenso werde die Verhandlung in der Kommission Gelegenheit bieten, den größten Theil der übrigen Bedenken des Abg. Lasker zu widerlegen. Nachdem hierauf noch die Abgg. Thilo, Windthorst (Bielefeld), Löwenstein und Windthorst (Meppen) das Wort ergriffen und der Justiz-Minister Dr. Leonhardt in einem Schlußworte die Angriffe des Abg. Windthorst (Meppen) auf den preußischen Richterstand als unberechtigt zurückgewiesen hatte, wurden beide Vorlagen auf den Antrag des Abg. Windthorst (Bielefeld) an eine Kommission von 28 Mitglredern verwiesen. Schluß 4 Uhr.
In der heutigen (18.) Sitzung gelangte ein Schreiben des Justiz- Ministers zur Verlesung, worin derselbe mittheilt, daß er in Folge des Beschlusses des Hauses das Königliche Landgericht und den Staats- Prokuralor in Aachen angewiesen habe, das gegen den Abg. Fransten schwebende Siraiverfahren während der Dauer dieser Session zu sistiren. s . Eingegangen ist von dem Finanz-Minister und dem Minister des Innern ein Gesetzentwurf, betreffend die Aufbringung der Gemeindeabgaben, und vom Minister des Innern eine statistische Nachweisung über die Kosten der Verwaltung der zusammengelegten Amtsbezirke u. s. w. für das Jahr 1876.
Ohne Debatte passirte in zweiter Berathung der mit der Herzoglich braunschweigischen Regierung abgeschlossene Vertrag wegen Bearbeitung der Auseinandersetzungsgeschäfte in den Grenzgebieten der Provinz Hannover gegen das Herzogthum Braunschweig.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufnahme einer Anleihe zur Deckung der Ausgaben für Bauausführungen und Beschaffungen für die Staatseisenbahnen. Der Abg. Dr. Hammacher beantragte die Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission. , (Fortsetzung folgt.) (R. u. St.A.)
— Berlin. Russische Agenten halten sich seit einigen Tagen hier auf, um mit großen Firmen Lieferungsverträge abzuschließen. Es handelt sich vornehmlich um Fußbekleidungen in Leder und Gummi und um Regenmäntel. Eine Firma (Spier und Rosenfeld) hat die Lieferung von 300,000 Paar Stiefel übernommen, die spätestens in 4 Monaten perfekt geworden sein muß. Der Lieferant muß in diesem Falle über 100,000 Thlr. Kaution stellen, dagegen übernehmen die größten hiesigen Bankhäuser die Garantie für prompte Zahlung, die immer bei Ablieferung der einzelnen Posten erfolgt. (Mannh. Tgbl)
— Eine Polizeiverordnung, welche die Tödtung herrenlos umherlaufender Hunde ausnahmslos gestattet, ist, nach einem Erkenntniß des Ober Tribunals vom 5 Oktober 1877, ungültig, vielmehr ist die böswillige Tödtung herrenlos umherlaufender Hunde als Sachbeschädigung zu bestrafen.
— Ein großer Theil der in die deutsche Armee eingereihten Lothringer ist beim Eintritt in den Militärdienst der deutschen Sprache nicht mächtig, muß sich aber selbstverständlich während der Dienstzeit den Gebrauch derselben aneignen. Zu diesem Behuf sind für dieselben besondere deutsche Sprachcurse eingerichtet, die zwar verhältnißmäßig gute Erfolge erzielten, aber an dem Uebelstande krankten, daß die nur französisch verstehenden Recruten von nur deutschredenden Unterofficieren unterrichtet werden mußten. Jetzt ist in diesem Ucbelstande durch die große Zahl von Lothringern, welche nach erfüllter Dienstpflicht als Ca- pitutanien bei der Truppe bleiben und nun vorherrschend als Jnstruc- toreu ihrer Landsleute verwendet werden, in wirksamer Weise abgehol« fen. Die Anstelligkeit der lothringischen Unterofficiere wird allgemein gerühmt. Bekanntlich bezog auch Frankreich seiner Zeit sein tüchtigstes Material an Unterofficieren aus Elsaß-Lothringen. (Trib.)
— Der Magistrat zu Schwabach (in Bayern) hat gegen die Bierfälschung fvlgende höchst einfache und das Uebel an der Wurzel fassende Polizeiverordnung erlassen: „Unter gesundem, bei Visitationen nicht zu beanstandendem Biere wird nur dasjenige Produkt aus Malz, Hopfen und Wasser verstanden, welches folgende Eigenschaften hat: 1) Der ursprüngliche Würzegehalt muß circa 12 pCt. betragen. 2) Der Extraktgehalt des Bieres nach vollendeter Produktion muß mindestens 5,25 PEt. betragen, und es darf dabei der Alkoholgehalt 3 pCt. nicht übersteigert. Bei einem höheren Extraktgehalt kann der Alkoholgehalt sich verhältnißmäßig erhöhen, jedoch nur so, daß die Zahl des Extraktgehaltes, dividirt durch die Zahl des Alkoholgehaltes annähernd den Quotienten 2 ergibt. 3) Das Bier darf nicht trübe, nicht staubig, nicht Hcfig, sondern muß glanzhell sein; auch darf es nicht nach schlechtem Pech schmecken. 4) Das zum Ausschank gelangende Bier darf nicht zu jung sein; es muß gehörig ausgegohren haben und abgelagert sein.
5) Als gesundheitsschädliches Bier wird daher auch solches betrachtet,' welches einen zu hohen oder nicht im richtigen Verhältniß zum Extrakte stehende» Alkoholgehalt besitzt oder welches unverhältnißmäßig viel Wasser und zu wenig Extrakt enthält." Der Stadtmagistrat macht hierbei bekannt, daß er nach wie vor unvermuthete, periodische Biervisitationen vornehmen lassen wird und daß, falls sich bei der chemischen Untersuchung der betreffenden Bierproben Traubenzucker, Glycerin, Syrup, Sprit oder andere Malzsurrogate, sowie Hopfensurrogate vorfinden sollten, unnachsichtlich gegen die Schenkwirthe und Produzenten wegen Ver- leitgabe verfälschter oder verdorbener Getränke, eventuell auch wegen Betrugs Strafantrag gestellt werden würde. (Fr. Ztg.)
— Paris, 20. Nov. Der heute gewählte Budgetausschuß der Deputirtenkammer besteht nur aus Republikanern. Der Ausschuß wird voraussichtlich Gambetta wieder, wie im früheren Ansschuß, zum Vorsitzenden wählen. In den Bureaux wurde, von den Deputirten der Rechten angefragt, ob die Mehrheit unverzüglich die direkten Steuern bewilligen werde. Gambetta entgegnete, das werde von den Umständen abhängen.
— Paris, 21. Nov. Die „Röpublique sranyaise" schreibt, angesichts der Prätentionen des Senats und der Weigerung des Präsidenten, seine Politik zu ändern, habe die Kammer die Pflicht, das Budget zu verweigern: „Kein Budget, so lange kein Kabinet vorhanden sei, zu welchem die Majorität Vertrauen habe könne. (R. u. St.-A.)
— Paris, 21. Novbr. Nach einem der „Agence Havas" zugegangenen Telegramm aus Konstantinopel hat General Klapka ein Manifest an die ungarische Nation gerichtet, in welchem er seine Mitbürger auffordert, mit allen legalen Mitteln die Regierung zu zwingen, aus ihrer passiven Haltung herauszutreten angesichts der so beunruhigenden militärischen Sage- der Türkei, andernfalls würde die Geschichte nicht das tausendjährige Jubiläum, sondern den Selbstmord Ungarns verzeichnen.
— London, 21. Nov. Der „Standard" fordert die Regierung auf, im Hinblick auf den Fall von Kars Maßregeln zu ergreifen, durch welche die Stellung Englands aufrecht erhalten werde, wie sie Lord Derby in seiner Depesche vom Mai d. I. gekennzeichnet habe.
— Telegramme. Die Pol. Corresp. meldet aus Cettinje vom 20. November: Die Montenegriner nahmen das Spizza beherrscheude Fort Nehap, nachdem sich Spizza am 16. dss. widerstandslos ergeben. Fürst Nikita ist in Antivari, dessen Citadelle dem Bombardement der Montenegriner widersteht. — Der Moskauer Zeitung zufolge wandte sich die Hauptmacht der Russen gegen Erzerum und ließ in Kars nur eine Besatzung zurück. (Köln. Ztg.)
— Petersburg, 21. Novbr. Der „Regierungsbote" veröffentlicht einen kaiserlichen Ukas, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Lebensmitteln aller Art aus den Häfen des Schwarzen und Azowschen Meeres nach dem Auslande. (Köln. Ztg.)
— New-Aork, 20. Novbr. Der Dampfer „Helvetia" von der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messing'sche Linie) ist hier eingetroffen, ebenso der Dampfer „Holland" derselben Linie am 17. d. M.
Lokales.
Hanau, 22. November 1877.
— Vergangene Nacht wurde aus einer Meßbude ein eiserner Kessel entwendet.
Versteigerangs- und Verpachtungs-Kalender für, Freitag den 23. November.
Holzversteigerung in der Oberförsterei Wolfgang; Termin Vorm. 9^/r Uhr bei Gastwirth Amrhein zu Neuwirthshaus. Zum Verkauf kommen: 10 Eichen-Stämmchen, 80 Raumm. do. und Buchen-Stockholz, 12 Hundert do. Reisig, 10 Hundert Kiefern-Stangen, 600 Raumm. do. Scheit, 100 do. Knüppel, 200 do. Stockh. und 30 Hundert do. Reisig (s. Nr. 268 „Han. Anz"). — Zur Unterhaltung der ständischen Straßen im Kreise Gclnhausen soll Vormittags 10V, Uhr im Gasthaus „zur Hoffnung" in Gelnhausen Materiallieferung und Anfuhr an die näher bezeichneten Plätze vergeben werden (s. Nr. 270 „Han. Anz."). — Nachm. 2 Uhr kommen an Ort und Stelle die im Kreuzpunkt der Grimmstraße und der neuen Anlage dahier stehenden vier Platanen zuur Verkauf auf's Mcistgebot tf. Nr. 272 „Han. Anz.").
— Fü r heut e. Oeffentliche Sitzung des Gemeinde-Ausschusses im unteren Saale des Neustädter Rathhauses; Anfang Nachmittags 5 Uhr.
— An der Realschule 2r Ordnung dahier ist nach dem „Amtsblatt" die Stelle eines ordentlichen Lehrers für Deutsch, Geschichte und Geographie vakant. Bewerber, welche im Besitze der fac. doc. wenigstens bis Secunda sind, wollen ihre Meldungen baldigst einreichen. Der Eintritt kann alsbald, muß aber spätestens Ostern 1878 erfolgen. Anfangsgehalt 1800 bis 2400 Mark.
Auszug aus dem Central-Handelsr egister.
(Eintragungen bei Kgl. Kreisgericht, I. Abth., Hanau.)
Nach Anmeldung vom 31. Oktober 1877 ist aus dem Vorstand der unter der Firma: Aktien-Gesellschaft des geselligen Vereins zu