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Hlmmr Ammer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Mittwoch best 2L November

Amtliches.

Der Johann Markus Hochstadt zu Windecken beabsichtigt inner­halb seiner an der Hanauer Straße gelegenen Hofraide Karte E. Nr. 359 Brandversicherungs-Nummer 168 eine Schlächterei anzu- legen. Unter Bezugnahme auf §. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 wird dieses mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Pläne und die Beschreibung des Projekts bei der unterzeichneten Behörde 14 Tage lang zur Einsicht offen liegen und daß Einwendungen gegen die Anlage binnen gleicher Frist bei Meldung des Ausschlusses vorzubringen sind.

Hanau am 17. November 1877.

Gefunden: Eine Peitsche. Ein Regenschirm. Auf dem Wochenmarkt am 17. d. M. stehen geblieben zwei Regenschirme.

Hanau am 21. November 1877.

__Königliches Landrathsamt.

Es wird um Mittheilung des Aufenthaltsorts des Schmiedes Joseph Harsch von Sterbfritz ergebenst ersucht.

Hanau am 21. November 1877. -

Der Polizei-Anwalt ___________________Scholling.______________________

Rutzholzverkauf.

Die im Kreuzpunkt der Grimmstraße jinb der neuen Anlage stehenden vier Platanen sollen

Freitag den 23 d. M., ^ftcli mittags T Ufer, an Ort und Stelle aufs Meistgebot verkauft werden.

Hanau am 20. November 1877.

Der Domainen-Rentmeister

(8134) Bell. __________

Tages schau.

Die Lage in Frankreich.

(A. 6. Schw. tUled )

Die elektrische Spannung, die einen solchen Grad erreicht hatte, daß man auf eine plötzliche Entladung gefaßt sein mußte, hat bereits wieder nachgelassen. Die Stimmung ist, nachdem die Republikaner in der Kammer gegenüber den Männern des 16. Mai ihr Herz tüchtig ausgeschüttet haben, eine ruhigere geworden. Bon einem Staatsstreich, einer gewaltsamen Lösung ist nicht mehr die Rede. Und zwar aus ver­schiedenen Gründen. Einmal nämlich ist die Haltung der Konstitutio­nellen, d. h. der Orleanisten, im Senat eine derartige, daß ein gewalt­sames Vorgehen Mac Mahons nicht auf die Billigung der Senatsmehr­heit zu rechnen hätte. Selbst zu einem Vertrauensvotum für das gegenwärtige Kabinet scheint die Mehrheit des Senats sich nicht ent­schließen zu können. Dazu kommt, daß die Stimmung in der Armee keineswegs ein gewaltsames Vorgehen ermuthigt. Sie scheint jedenfalls getheilt zu sein. Es fehlt in ihr nicht an entschieden republikanischen Elementen. Ein Bürgerkrieg würde voraussichtlich in die Reihen der Armee selbst den Krieg tragen. Allein es ist noch ein anderer und zwar ein höchst triftiger Grund vorhanden, warum im Elysee die Staats­streichgedanken aufgegeben sind: Mac Mahon braucht den Staatsstreich nicht, um Herr der Lage zu bleiben. Gleichzeitig mit der Nachricht nämlich, daß die Lage neuerdings eine weniger gespannte geworden sei, wird zugleich versichert, daß der Marschall nicht im geringsten nachzu- geben gedenke. Es fällt ihm nicht ein, sich an die Mehrheit der Kam- wer zu wenden und aus ihr sein Ministerium zusammenzusetzen. Er wird, nachdem das Kabinet Broglie-Fourtou verbraucht ist, ein anderes Ministerium der Rechten zu bilden versuchen, das vielleicht mildere Saiten aufziehen wird, vielleicht aus unpolitischen Männern zusammen- eift, jedenfalls aber die Fortsetzung der persönlichen Regierung des challs bedeutet. Mac Mahon hält unverrückt daran fest: Hier bin hier bleib ich. Und wenn die Lage gleichwohl eine ruhigere ge­worden ist und sich gebessert hat, so ist der Grund, wie man richtiger­weise sagen muß, nicht der, weil der Marschall auf den Staatsstreich

verzichtet hat, sondern weil ihrerseits die Republikaner auf gewaltsamen Widerstand gegen die Politik des Marschalls verzichtet haben. Trügt nicht Alles, so haben die Republikaner mit der Annahme des Antrags Grevy einen Pyrrhussieg erfochten. Die Kammer hat den Bogen über­spannt, indem sie die Anklage sofort in das Urtheil verwandelte, indem sie den Spruch vorwegnahm, den erst die einzusetzende Kommission fäl­len sollte. Die etwas prahlerischen Aufforderungen der Gambetta'schen Republique zur Erhebung u. dgl. sind ins Wasser gefallen, und das hat einen nnvermeidlichen Rückschlag gegeben.

Berlin, 20. Novbr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (17.) Sitzung ehrte das Haus zunächst, das Andenken des verstorbenen Abg. Dverck in der üblichen Weise durch Erheben von den Sitzen. Ohne Diskussion wurde darauf der von dem Abg. Frhrn. von Fürth gestellte und motivirte Antrag, den Justiz-Minister um Aufhe­bung des gegen den Abg. Fransten beim Appellationsgerichie zu Aachen schwebenden Strafverfahrens während der Dauer der Session zu er­suchen, genehmigt.

Sodann wurden auf den Antrag des Abg. Löwenstein und gegen den Widerspruch des Abg. Windthorst (Meppen) der Gesetzentwurf, be­treffend die Errichtung der Landgerichte und Ober-Landesgerichte, und das Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze in der Diskussion der ersten Berathung verbunden. Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt wies zunächst auf die Bedeutung und Dringlichkeit der vor­liegenden Gesetzentwürfe in Rücksicht auf alle übrigen vor dem Inkraft­treten der Reichsjustizgesetze noch zu erlassenden Gesetze hin. Es liege in der Natur der Sache, daß das Ausführungsgesetz keine elegante und abgeschlossene Arbeit sein könne; sonst hätte man ganze Abschnitte aus dem Gerichtsverfassungsgesetz aufnehmen müssen. Dagegen sei die Be­arbeitung der Gesetze und ihrer Motive sehr gründlich und werde die gegenseitige Verständigung sehr erleichtern. Schließlich wies der Mi­nister noch den etwaigen Vorwurf, als ob nicht mit aller Energie an der Fertigstellung dieser Gesetzentwürfe im Ministerium gearbeitet wor­den sei, als unbegründet zurück. Der Abg. Dr. Lasker erkannte zu­nächst bei der Berathung des ersteren der beiden diskutirten Entwürfe die Geltendmachung lokaler Interessen an und begrüßte bei dem zweiten mit Freuden den Verzicht auf einen partikularen preußischen obersten Gerichtshof; er erörterte die Frage der letzten Instanz für die der Lan­desgesetzgebung vorbehaltenen Rechtssachen, und wünschte die Frage, ob eine Angelegenheit zur Kompetenz der Landes- oder zu der der Reichs- jurisdiktion gehöre, nicht durch ein Landgericht, sondern durch das Reichs­gericht entschieden zu sehen. Die Abgrenzung der Jurisdiküonsbezirle müsse durch Gesetz geregelt werden. Im Laufe seines sehr eingehenden Vortrages beantragte der Redner die Verweisung beider Vorlagen an die Justizkommission. (Forts, folgt.) (R. u. St.-A.)

Berlin, 20. Novbr. (Köln. Ztg.) Nachdem vorgestern eine Vorversammlung im Kaiserhofe gehalten war, der auch v. Stauffenberg und Geh.-Rath Michaelis beiwohnten, traten gestern die der freihänd- lerischen Richtung zugeneigten Abgeordneten der national-liberalen und der Fortschrittspartei im Abgeordnetenhause zu einer Berathung zusam­men. Es handelte sich zunächst um die gegen Oesterreich einzunehmende Stellung. Die österreichische Regierung wünscht neuerdings eine drei­monatliche Verlängerung des Handelsvertrages. Die Versammlung be­schloß aber, daß auf eine Verlängerung nur eingegangen werden könnte, wenn die Frist mindestens ein Jahr betrüge. Ferner einigte sie sich in der Ansicht, daß, wenn kein Konventionaltarif zu Stande käme, dann auch keine Meistbegünstigung und kein Zollcartell einzugehen sei. Drit­tens beschloß sie, daß Getreidezölle unter allen Umständen unzulässig wären, sonstige Retorsionszölle aber vorzubehalten seien. Indessen dürfte der Zollkrieg nicht zum Vorwande dienen, um eine allgemeine Schutz­zollpolitik einzuführen. Wenn diese Beschlüsse auch somit keinen Erfolg haben sollten, so können sie doch dazu dienen, der befreundeten Preffe eine einheitliche Richtung zu geben.

Briefsendungen rc. für S. M. S.Leipzig" sind von heute ab bis inkl. 21. d. Mts. nach Plymouth und vom 22. d. Mts. bis inkl. 5. Dezember er. nach Montevideo (via Southampton) zu dirigiren.