Einzelbild herunterladen
 

1340

Für heute. Hanauer Stadttheater: Gastspiel der Frau Marie Hasemann-Kläger vom Großh. Hoftheater zu Darmstadt:Die Weise von Lowood", Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten von Charlotte Birch-Pfeiffer.

DieHess. Morgenztg." schreibt: Der Etat der Verwaltung der direkten Steuern für 1878/79 führt ein neues Besoldungssystem für die Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau ein. Seither bildete sich das Diensteinkommen der genannten Beamten aus den Hebgebühren, welche nach einem bestimmten Prozentsatz (zwei bis vier Prozent) der zur Staatskasse geflossenen und in Jsteinnahme verbliebenen direkten Steuern und anderer Staatsgefälle berechnet wurden; ein Drittel dieser Hebegebühren galt dabei als Ent­schädigung für Dienstaufwand. Dieses System, welches eine ausrei­chende Honorirung nicht gewährte, hat bei den Steuerempfängern jener drei Provinzen lebhafte und, wie es scheint, nicht unbegründete Be­schwerden hervorgerufen, aus deren Anlaß wohl, wie im Hinblick auf die sich mehrenden Fälle von Kasseneingriffen im Regierungsbezirke Wiesbaden sind seit 1868 acht Fälle zu registriren die Regierung sich bewogen gefunden haben wird, auf Abhülse zu sinnen. Man glaubt diese durch Einführung des Systems fester Jahresbeträge an Gehalt und Dienstaufwandsentschädigung herbeizuführen. Von 275 Steuer-Empfän­gern haben sich 226 auf Anfrage für Fixirung ihrer jetzigen unständi­gen Diensteinnahmen vom Beginn des nächsten Etatsjahres ab ausge­sprochen. Diesen wird in Zukunft eine feste pensionsfähige Besoldung, deren niedrigster Satz 1800 Mark, deren höchster 3600 Mark ist, ge­währt werden. Zu Amtskosten-Aversen sind für Steuerempfänger in den Provinzen Hannover und Hessen-Nassau im Durchschnitt 950 Mark und in der Provinz Schleswig-Holstein mit Rücksicht auf den größeren Umfang der dortigen Empfangsbezirke 1100 Mark vorgesehen. Es ist erfreulich, daß die Regierung für Verbesserung der Lage auch dieser Beamtenklasse besorgt ist, doch dürfte der niedrigste Gehaltssatz von 1800 Mark ungenügend sein.

Wie dasEcho der Gegenw." meldet, ist dem Vernehmen nach Dr. Heskamp, Rektor in Xanten a. Rh., früher Lehrer am bischöflichen Gymnasium zu Hildesheim, zum Direktor des Lehrerseminars dahier ernannt. (Fuld. Ztg.)

Die Steuerkaffe zu Treysa ist vom 25. Okt. d. I. aufgehoben und vorläufig mit der Steuer- und Forstkasse zu Ziegenhain vereinigt worden.

Gersfeld, 8. Nov. Gutem Vernehmen nach wird beab­sichtigt, in den nächsten Etat des diesseitigen Kreisverbandes den Be­trag von 200 M. aufzunehmen, um daraus die Kosten der Untersuchung von der Fälschung verdächtiger Lebensmitteln zu bestreiten. Dieser Schritt verdient Beifall und Nachahmung. (H. M.)

Vom 16. d. M. ab wird eine täglich einmalige Personenpost zwischen Fulda und Hilders über Dipperz und Grabenhöfchen errichtet werden. Dieselbe erhält folgende Kurszeiten: aus Fulda 4 Uhr Nachm., in Hilders 8s Uhr Nachm.; aus Hilders 4 Uhr früh, in Fulda 8s Uhr Nachm. Gleichzeitig wird eine Postagentur in Dipperz errichtet werden. (Hess. Beob.)

Aus der Umgegend.

DerFrankfurter Anzeiger" schreibt unterm 13. November aus Frankfurt am Main: Wie wir vernehmen, sollen die Verhand­lungen zwischen dem fürstlich Thurn- und Taxischen Majorat und dem Reich soweit gediehen sein, daß das Palais des Fürsten dahier an das deutsche Reich abgelassen wird; ein bestimmter Theil des Gartens soll an die Post zu deren Vergrößerung gelangen. Ein Kellner in einem hiesigen Restaurant hatte sich am Samstag Abend einen kleinen Haar­beutel geholt und vernachlässigte in Folge dessen nicht allein die Gäste, sondern er beleidigte dieselben auch, so daß mehrere sich bei dem Wirthe

Bekanntmachung.

Vom 16. November d. I. ab wird in dem Fabrikorte Tchlierbach eine Postagentur und eine Botenpost von Wächtersbach «ach Birstein eingeführt.

Die Postverbindung zwischen WächterSbach und Birstein erfolgt vom 16. d. M, ab, wie folgt:

1. Botenpost:

Aus Wächter sbach 8 Uhr Borm. über Schlier­bach in Birstein 11 Uhr Vorm Aus Birstein l45 Uhr Nachm. über Schlierbach in Wächter,- bach 4» Uhc Nachm.

2. Personenpost:

AaS Wächtersbach 885 Uhr Abend, über Schlier- bach in Birstein 10" Uhr Abends. Aus Bir-

Inserate.

stein 525 Uhr früh über Schlierbach in Wäch­tersbach 7 Uhr früh

Die beiden Postverbindungen haben Anschlüsse an die Eisenbahnzüge und an die Post nach Orb.

Wächterrbach den 11. November 1877. Kaiserliches Postamt.

___________________Walther.__________________

Ein großer Herd mit 7 Ein- satztöpsen, ein Küchenschrank, eine Anricht, ein Schwenkbrett, eine steinerne Schweinebütte und sonstige Gegenstände sind zu verkaufen.

Hammergaffe 1 eine kleine Wohnung. (7801)

beschwerten. Als der Wirth ihn über dies Betragen zur Rede stellte, griff ihm der Kellner sofort nach der Kehle, zerriß Hemdkragen und Halsbinde und als der Angerissene sich losriß, nahm er sämmtliche auf dem Büffet stehende Teller, Gläseruntersätze rc. und warf dieselben dem Wirth an den Kopf, daß die Scherben in der Stube herumflogen. Ein herbeigerufener Wächter mühte sich vergeblich ab, den Störenfried zur Ruhe zu bringen, erst in Gemeinschaft mit einem Kollegen konnte die Verhaftung vorgenommen werden. Eine über ihren Mann erzürnte Frau warf demselben aus dem dritten Stock ihrer in der Fahrgasse gelegenen Wohnung ein Bügeleisen auf die Straße nach, glücklicherweise ohne ihn zu treffen.

DemFrankfurter Jntelligenzblatt" entnehmen wir folgende Notizen aus Frankfurt a. M. vom 1^. November: Einem Bocken- heimer Einwohner, welcher Wechselschulden machte und diese nicht be­zahlen konnte, wurden dieser Tage 5 Pferde und 4 Chaisen gepfändet. Die Handelskammer hat bekanntlich beschlossen, für die Veranstaltung einer Enquete über die wichtigeren Produktions- und Fabrikationszweige Deutschlands zu stimmen. Sie ging dabei von der Ansicht aus, daß eine solche Enquete nichts Verfängliches für die Fortdauer einer freie» Wirthschaftspolitik enthielte, daß sich dabei wohl Mittel für die Auf­besserung der wirtschaftlichen Lage ergeben könnten, wenn ein erschö­pfendes, unbefangenes, objektives Urtheil über die Frage gewonnen wird. Nach dem Scheitern des deutsch-österreichischen Handelsvertrags wäre durch eine Enquete wohl Material und Directive der eventuell wieder aufzunehmenden neuen Verhandlungen zu erlangen.

Thermometer st and.

13. Novbr.: Höchster Stand 4- 9', Abends 7 Uhr + 8°, 14. Novbr.: Morgens 7 Uhr + 5", Vormittags 10 Uhr + 6Vr°.

Auszüge au s dem Amtsblatt der Königlichen Regie­rung zu Cassel.

Bockenheim. Zum zwangsweisen Verkaufe der auf den Na­men des Musikus Heinrich Philipp Letter und der Ehefrau des Con­certmeisters August Jul. Schulze, (Karoline Henriette Margaretha, geb. Letter, in hiesiger Gemarkung katastrirten Realitäten ist erster Versteigerungstermin auf den 22. November d. I., event, zweiter auf den 20. Dezember d I und dritter auf den 17. Januar k. I., Vor­mittags 11 Uhr, an Königl. Amtsgericht Bockenheim anberaumt.

(Gültige Priv at-B anknoten.) Die beschränkenden Bestimmungen des §. 43 des Reichs-Bankgesetzes vom 1. März 1875 sind (nach dem im Reichs-Gesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) be­züglich nachstehender Privat-Notenbanken als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutsch­land, auch außerhalb desjenigen Staates, welcher denselben die Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zu Zahlung gebraucht werden: 1. Ba­dische Bank in Mannheim. 2. Bayerische Notenbank in München. 3. Bremer Bank in Bremen. 4. Breslauer Bank in Breslau. 5. Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. 6. Cölnische Privatbank in Cöln. 7. Danziger Privatbank in Danzig. 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. 9. Hannoversche Bank in Hannover. 10. Leipziger Caffenverein in Leipzig. 11. Lübecker Commerzbank in Lübeck. 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. 13. Posener Privatbank in Posen. 14. Sächsische Bank in Dresden. 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt. 16. Württemberger Notenbank in Stuttgart. Die Verwendung der Noten anderer deut­scher Privat-Notenbanken oder Corporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelaffe« sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

Proclam.

Nachdem der Taglöhner Johannes Geyer aus Langendiebach, wohnhaft zu Hanau, durch Beschluß Kgl. Kreisgerichts vom 29. Sept. b. I. für einen Verschwender erklärt worden ist, so wird das mit dem Bemerken andurch ver­öffentlicht, daß der Schreinermeister Wilhelm Hüben er dahier als Curator für denselben be- bestellt worden ist und von diesem nur rechts- giltige Verträge abgeschlossen werden können.

Hanau, 7. Nov. 1877.

Königliches Amtsgericht I.

Merz

IX. 390 (7885} vt. Gesing.

/Li« Mädchen, für Küche und HauSar- seit wird gesucht den einer allein« stehende» Ära«. ; i - (7700)