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ZKgleich Amtliches Organ für Kreis u«d Stadt Hanaru
Grfchrrnt täglich mit Ausnahme der Eonn- und Feiertage, mü beilrtrift jc^er Beilage, “ und Samkag» mit der Berliner Provinzial' Torrespondenz.
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Freitag den 9. November.
1877.
Amtliches.
Die nach Vorschrift der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 mit den Gesuchen um Genehmigung zur Anlegnng von Dampfkesseln einzureichenden Zeichnungen sind häufig auf so schlechtem Papier, oft nur auf gewöhnlichem Pauspapier, ausgeführt, daß dieselben schon wahrend der Verhandlungen über das betreffende Gefuch zerrissen werden und sich bei späteren Untersuchungen der Dampfkesselanlagen zu deren Vergleichung mit diesen, den Genehmigungs-Urkunden zu Grund liegenden Zeichnungen, als unbrauchbar erweisen. Es müssen daher für die Folge, bei Vermeidung alsbaldiger Rückgabe, derartige Zeichnungen entweder auf gutem haltbaren Zeichenpapier oder auf Paus l e i n w a n d ausgeführt sein und soweit thunlich das in der Bekanntmachung vom 21. April l. I., Regierungs-Amtsblatt Seite 169, über die Eingabe an die Behörden vorgeschriebene Format von 33 Cm. Höhe und 21 Cm. Breite haben, oder dürfen dasselbe doch nur nach einer Richtung hin überschreiten, damit sie leicht in dieses Format zusammengelegt werden können.
Das Gleiche gilt hinsichtlich der den Gesuchen um Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Gebäuden und gewerblichen Anlagen beizufügenden Zeichnungen.
Hanau am 5. November 1877.
Der Landrath.
Tagesscha«. Pater Curci und der Vatikan.
(A. d. Schw. Merk.)
Die mehrgenannte Denkschrift des Paters ist betitelt: Wohin wir gehen und wohin wir gehen könnten, und ist datirt: Florenz den 29. Juni 1875, zuerst gedruckt in der Rivista Europea zwei Jahre später (März 1877) und abgedruckt in der Gazzetta d'Jtalia am 6. Juli d. I., ohne Beachtung zu finden. Curci selbst zeigte dem gegenwärtigen Staatssekretär, Kardinal Simeoni, an, wie und von wem (es war ein geheimer Kämmerer) der eine von den 2 Abdrücken, die Curci hatte anfertigen lassen, bei Nacht dem Papste entwendet und am Morgen wieder zugestellt worden. Schon früher hatte Curci seine Gedanken in der Vorrede zu seinem Werk „Exegetische Vorlesungen zu den 4 Evangelien" ausgesprochen, und als er vernahm, daß sie den Unwillen des Papstes erregt, suchte er diesen durch seine Denkschrift zu beschwichtigen. Er beginnt mit dem Satze, daß er von der unbedingten Unmöglichkeit überzeugt sei, Italien in seine frühere Lage zurückzuzwängen und die weltliche Macht, wie sie bis zum 30. Sept. 1870 bestand, wieder herzustellen. Die Unabhängigkeit des h. 'Stuhls konnte sich nach der göttlichen Vorsehung auf ein weltliches Kirchenthum stützen, aber dieselbe Vorsehung hat auch diese Grundlage hinweggenommen, und wie es von oben bestimmt war, daß der Papst 5, nunmehr 7 Jahre, ohne sie sein konnte, so mag es jetzt bestimmt sein, daß er Jahrhunderte lang sie entbehren muß. Besteht das Papstthum auf dem Anspruch, als auf einem unveräußerlichen Recht, so läßt es sich auf einen Kampf, einen Dualismus und Antagonismus zwischen der Kirche und Italien ein, der zwar die Zertrümmerung des letzteren herbeiführen, aber gewiß nicht zum Vortheil der ersteren ausschlagen könnte. Die weltliche Herrschaft ließe sich nur herstelleu auf den Trümmern Italiens; natürlich würden daher die Italiener den Vatikan und die Kirche als Feinde betrachten. Das Land würde zur Kirche sagen: mors sua vita mea. (Sein Tod mein Leben). Durch die Strebungen des Papstthums und seinen Verlaß auf die Hülfe Frankreichs ist Italien durch das Gefühl der ^fahr den Feinden der Kirche in die Arme getrieben, in die Arme ^^tschlands, dadurch jenen natürlichen Bund der lateinischen und katholsichen Rassen untergrabend, der allein im Stande wäre, der um sich greifenden Uebermacht der kezerischen Teutonen und des schismati-
Slaventhums zu widerstehen. Das Papstthum sollte, so meint Pater Eurer, ein Fürstenthum verschiedener Art anstreben, das sich auf erne Veyöhnung mit Italien stützt; nicht mit der gegenwärtigen italie- r m Agierung, welche er als gottlos brandmarkt, sondern mit dem ual. Volk, das Hochchristlich ist und nichts Besseres verlangt, als zu
bleiben wie es ist. Der Vatikan sollte somit Italien an erlernten, seine Einheit und Unabhängigkeit und mit dem Land seinen König und dessen Dynastie unter der Bedingung, daß sie als Christen herrschen, eine Sache, die man eher von dem gegenwärtigen Fürsten erlangen, als von seinem Nachfolger erwarten dürfte. Auch die Verfassung sollte anerkannt und angenommen werden unter der Bedingung einer besseren Auslegung des Art. 1, der erklärt, daß die kathol. apostol. und römische Religion die Staatsreligion sein soll, ein durch Cavours Lehre erschütterter Grundsatz. Nachdem so Italien auf rein christlicher Grundlage wieder aufgebaut wäre, müßte der Papst in ein Fürstenthum wieder eingesetzt werden, das hinreichend wäre, seine Unabhängigkeit sicher zu stellen, ein sehr breites und erhabenes Fürstenthum, aber ein sittliches, und das sollte durch ein tiefdurchdachtes und scharfbestimmtes Konkordat begründet werden. Die Hauptbestimmungen dieser Uebereinkunft sollen sein: 1) der Papst sollte den König weihen und ihm dadurch ein An- fehen verleihen, das von Gott und dem Volk aussließt. 2) Er müßte die Mittel besitzen, wirksam und gesetzlich der Religion und Sittlichkeit zuwiderlaufende Gesetze zu verhindern oder zu verbieten. 3) Müßte er die Lage und Verhältnisse Roms so ordnen, daß der Papst darin einen eines Fürsten nicht blos von Rom, sondern von Italien würdigen Wohnsitz hätte. Indem es den Papst mit der religiösen, den König mit der materiellen und weltlichen Fürstenwürde bekleidete, würde das ital. Volk der natürliche Führer der lateinischen Rassen werden und so eine gewaltige Heeresmacht von 100 Mill. lateinischer Katholiken auf die Beine bringen, die sich gegen eine gleiche Zahl ketzerischer Teutonen und schismatische Slaven behaupten könnten. Schlägt es einen andern Weg ein, so wird Italien tiefer und tiefer in Abhängigkeit von seinen natürlichen teutonischen und slavischen Feinden gerathen, deren eigennütziger Beistand zu einer Erneuerung seiner Zerstückelung und Unterjochung führte. Schon hat das deutsche und russische Kaisertum einen glänzenden Sieg im Westen davongetragen und arbeitet jetzt am Niederdrücken des Ostens. Dies der Inhalt der Denkschrift des Paters Curci. Sie läßt in die wahren Gründe seiner Opposition wider seinen Orden blicken. Er bleibt nicht minder Jesuit, wenn auch sein Bleiben im Orden unmöglich geworden ist. Er beschwört den Gedanken des mittelalterlichen Kampfes zwischen Welsen und Ghibellinen herauf. Nicht minder als Papst, Vatikan und der Jesuitenorden, werden sich die Italiener dafür bedanken. Unser Zeitalter erträgt keine Theokratie, sei es auch eine zweiter Hand. Was würde aus einer Regierung werden, worin der Papst oder irgend ein Priester ein unbedingtes Veto Gesetzen gegenüber besäße, die er, in seiner Unfehlbarkeit, als mit Religion und Sittlichkeit streitend betrachten müßte? Curci, obwohl er sich der Nothwendigkeit unterwirft und eine Versöhnung mit dem Italien sucht, das er früher heftig bekämpfte, scheint nichts destoweniger so blind zu sein wie der Papst, der Vatikan und der Jesuitengeneral, die ihn ausgestoßen haben. Er kann oder will nicht sehen, daß Religion etwas ist, das sich durch kein Gesetz der bürgerlichen oder päpstlichen Gewalt erzwingen läßt und daß sie auf dem freien Anschluß der Menschenseelen und die ihr innewohnende Kraft beruht, durch die freie Anwendung ihrer Mittel der Ueberzeugung auf sie zu wirken. Es bleibt bei Cavours Wahlspruch : die freie Kirche im freien Staat! wofern dieser Wahlspruch nur richtig ausgelegt wird. Die Kirche soll sich mit vollkommener Freiheit begnügen. Freiheit ihrerseits, ihre Satzungen durch Ueberzeugung aufrecht zu erhalten und zu verbreiten; Freiheit Seitens ihrer Gegner, ihre Irrthümer nachzuweisen und ihre Mißbräuche und Uebergriffe zu bekämpfen.
— Berlin, 8. Nov. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten ergriffen in der Debatte über den Antrag der Abgg. Kaufmann und Frhr. von Schorlemer-Alst, betreffend die Vorlegung des Entwurfs eines Gesetzes über die Landgemeinde-, Kreis- und Provinzial-Ordnung für Rheinland und Westfalen, nach dem Abg. Miguel noch die Abgg. Dr. Reichensperger, Dr. Lasker, Kantak, Dr. Haenel, Plath, Frhr. von Manteuffel, Frhr. von Schorlemer-Alst und der Staats-Minister Dr.