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ZuZleich A«?tliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erschein? täglrch mit Aurmchme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage Mb Gsmi-aus mit der Berliner Provinzial-Torreipondenr.

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Mittwoch den 7. November

1877.

Amtliches.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Oberbrandmeisters J. C. K och vom 31. Oktober c., Nr. 257 des Kreisblatts, werden die OrtsvorstLnde ersucht, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Feuer­wehr ihr«: resp. Gemeinde an den in qu. Veröffentlichung näher be­zeichneten Uebungen sich in der vorgeschriebenen Weise betheilige, widrigenfalls unnachsichtlich mit Ordnungsstrafen vorgegangen werden müßte.

Hanau am 6. November 1877.

Der Landrath.

Tagesschau.

Berlin, 6. Nov. (Abgeordnetenhaus.) (Fortsetzung.) In der heutigen (9.) Sitzung theilte der Präsident zunächst ein Schreiben des Justiz-Ministers mit, wonach das Ober-Tribunal und der General- Staatsanwalt in Folge des Beschlusses des Hauses angewiesen worden, das gegen den Abg. Dr. Franz schwebende Strafverfahren für die Dauer dieser Session aufzuheben; das Ober-Tribunal habe jedoch das Erkennt­niß zweiter Instanz bereits vernichtet und die Sache zur anderweitigen Entscheidung an das Appellationsgericht zu Glogau verwiesen; diesem Gericht sei die Einstellung des Verfahrens für diese Session aufgetra­gen worden.

Die Kommission zur Vorberathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Regulirung des standesherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu Beutheim-Tecklenburg, bezüglich der Herrschaft Rheda und der Grafschaft Hohen-Limburg, hat sich konstituirt. Vom Handels-Minister ist eine Uebersicht eingegangen über den Stand und Fortgang der Eisenbahnbauten vom 1. Januar bis 1. September 1877, für welche besondere Kredite bewilligt sind; vom Abz. von Manteuffel ein Antrag auf Abänderung des §. 46 der Geschäftsordnung des Hau­ses ; von der Staatsschulden-Kommission ein vorläufiger Bericht über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens für das Jahr 1876. Auf eine Anfrage des Abg. Windthorst (Meppen) erklärte der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camphausen, daß eine Uebersicht über die Beschlüsse der Staatsregierung auf die bei der vorjährigen Etatsberathung gefaßten Resolutionen des Hauses nicht üblich sei, da dieselben aus dem diesjährigen Etat ersehen werden könnten; eine Ue­bersicht über die Beschlüsse der Staatsregierung auf die übrigen vor­jährigen Resolutionen werde in der nächsten Zeit dem Hause zugestellt werden.

Bei dem ersten Gegenstände der Tagesordnung, der dritten Be­rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Staatshaushaltsetat für das Jahr vom 1. April 1877/78, bemerkte der Regierungs-Kommisfar, Geheimer Ober-Justiz-Rath Starcke, auf _ Anregung des Abg. Dr. Eberty, daß bei dem Neubau des Ge­schäftsgebäudes des Stadtgerichts und des Untersuchungsgefängnisses für dasselbe, die Regierung in vollem Maße ihre Pflicht gethan habe, und daß der Bau bereits so weit vorgeschritten, daß eine Aenderung nicht mehr zu ermöglichen sei; die Regierung halte zudem Aenderungen nicht für erforderlich, weil Räumlichkeiten für die gemeinschaftliche und ein­zelne Beschäftigung der Gefangenen zur Genüge vorhanden sein werden.

Demnächst trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts-Etats für 1878/79 ein und genehmigte ohne De­batte die Etats für die Lotterieverwaltung, die Münzverwaltung und die Staatsdruckerei. An den Etat für das Seehandlungs-Jnstitut wüpfte der Abgeordnete Uhlendorff eine Anfrage, betreffend die Brom- berger Mühlen, welche von dem Regierungs-Kommisfar, Geh. Ober- Finanz-Rath Pahl, beantwortet wurde. Zu dem Etat dem Porzellan- Manufaktur beantragte der Abg. Dr. Cohn die mit Bezug auf die Er­richtung einer chemisch-technischen Versuchsstation zur Hebung der Kera­mik, eingestellten Summen von diesem Etat abzusetzen und dieselben in den Etat für Handel, Gewerbe und Bauwesen, bei den Ausgaben für die Gewerbe-Akademie, einzustellen. Der Abg. Frhr. von Heeremann bemerkte, daß wenn auch die Porzellan-Manufaktur auf der Höhe der Technik stände, es doch wünschenswerth wäre, sie, im Gegensatz zu der

Privatindustrie, auf die Höhe einer Kunstanstalt zu bringen. Auf den Antrag des Abg. Dr. Cohn erwiderte ein Regierungs-Kommisfar, daß die Verbindung der Versuchsstation mit der Gewerbe-Akademie bedeu­tendere Kosten verursachen würde, weil die hierzu erforderlichen Räum­lichkeiten nicht vorhanden wären und erst hergestellt werden müßten. Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Cremer und Dr. Virchow wurde der Antrag des Abg Dr. Cohn abgelehnt.

(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)

Berlin, 5. Nov. Die Justizvorlagen, welche bisher dem Landtage zugegangen sind, lassen sich in fruchtbringender Weise erst er­örtern, wenn das principiel weit wichtigere Gesetz über die Einführung der Reichsjustizgesetze in Preußen eingebracht sein wird, da die erster­wähnten Gesetze gleichsam nur das Resultat, nicht aber die dasselbe bedingenden Faktoren enthalten. Die erste Berathung dieser Gruppe von Gesetzen steht demnach nicht vor kommender Woche zu erwarten.

Berlin, 6. Nov. Die Commission für Berathung der technischen Unterlage eines Gesetzes zum Schutz gegen die Fälschung der Nahrungs- und Genußmittel, wie gegen die gesundheitsgefährliche An­fertigung von Haushaltungs- und anderweitigen Gebrauchsgegenständen ist hier eingetroffen und hat ihre Sitzungen im Kaiserlichen Gefund- Heitsamte am gestrigen Tage begonnen. Dieselbe besteht aus: Dem Geheimen Regierungsrath Dr. Hofmann, Professor der Chemie an der hiesigen Universität; Geheimen Hofrathe Dr. Fresenius, Professor der Chemie aus Wiesbaden; Dr. Knapp, Professor der Chemie aus Braun­schweig; Geheimen Sanitätsrathe Dr. Varrentrapp aus Frankfurt a. M.; Dr. Zinn, Mitglied des Reichstages und Direktor der Land- Irrenanstalt zu Elberswalde; Oekonomierath Hausburg, Generalsekretär des deutschen Landwirthschaftsrathes, und den Mitgliedern des Kaiser­lichen Gesundheitsamtes. (Trib.)

Briefsendungen rc. für S. M. S.Freya" sind bis auf Wei­teres nach Wilhelmshaven zu dirigiren.

Breslau, 3. Nov. Der Schles. Pr. zufolge hat Kanonikus Künzer vom päpstlichen Staatssekretär Simeoni ein Schreiben erhalten, durch welches ihm wegen Befolgung der Maigesetze die fernere" Aus­übung von priesterlichen Funktionen untersagt wird. (Ein Priester ist also nach römischem Urtheilsspruch nicht mehr würdig Priester zu sein, wenn er die Gesetze des Staats befolgt!)

München, 2. Nov. In einer Zuschrift an den Magistrat, die in dessen heutiger öffentlicher Sitzung bekannt gegeben wurde, hat nach demSchw. Merk." der erste Staatsanwalt am hiesigen Bezirks­gerichte sehr beachtenswerthe Anschauungen über die strafrichterliche Verfolgbarkeit der Lebensmittelfälschung ausgesprochen. Derjenige, sagt er, welcher Waaren, insbesondere Lebensmittel, denen er durch vertrags­widrige Beimischung fremdartiger (künstlerischer) Stoffe den Schein von vertragsmäßig ächter Waare zu geben versuchte, die er also mit andern Worten gefälscht hat, oder von denen er weiß, daß sie in dieser Weise gefälscht sind, verlaust und zwar in der Absicht, sich durch Erlangung eines nur der vertragsmäßig ächten Waare entsprechenden Kaufpreises einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, macht sich eines Betruges nach §. 263 des Strafgesetzbuches schuldig. Die Vorspiege­lung einer falschen Thatsache, welche zum Thatbestände des Betruges erforderlich ist, braucht nicht nothwendig durch Worte zu geschehen; es genügt hiezu vielmehr jede auf Erregung eines Irrthums zielende Ver­anstaltung. Demnach würde die überwiegende Mehrzahl der Fälle des Verkaufes gefälschter Lebensmittel als Betrug zu ahnden sein, insbe­sondere auch der häufig vorkommende Verkauf verdünnter Milch. Da gegenüber einem so tief eingewurzelten und gemeinschädlichen Uebel wie die Lebensmittelfälschung sich nur von der Anwendung energischer, mit der Höhe der Gefährdung des öffentlichen Wohles im richtigen Ver­hältnisse stehender Strasmittel ein nachhaltiger Erfolg erwarten läßt, wäre es wohl veranlaßt, zu versuchen, ob nicht diese strengere Anschau­ung zur Geltung gebracht werden könnte. Erforderlich ist hiefür, daß in jedem Falle konstatirt toirb, von welchen Personen die Verkäufer die gefälschten Lebensmittel, die bei ihnen vorgefunden wurden, und deren Fälschung sie selbst in Abrede stellen, bezogen haben, sowie daß von