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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hansu.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Smu- und Feiertage, mit beüetristrscher Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-CorrespondMz.

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Dienstag den 30. Oktober.

1877.

Amtliches.

An

die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden, zu Windecken, und die Herrn Ortspolizeiver­walter des Kreises.

Zur Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen der In­struktion vom 29. Mai 1873 über die Veranlagung und der Instruktion vom 12. Dezember 1873 über die Erhebung der Klassensteuer sind vom Herrn Finanz-Minister mittelst Erlasses vom 29. August d. J. nach­folgende auszugsweise Bestimmungen getroffen worden:

S. Zur Instruktion vom 39. Mai 1873.

a) (§. 2.) über Aufnahme des Personenstandes.

Die Personenstandsaufnahme zum Zwecke der Klassensteuer-Ver­anlagung hat gleichzeitig in allen klassensteuerpflichtigen Orten zu ge­schehen. Als Normaltermin für den hiesigen Bezirk ist der 12. No­vember bestimmt worden.

b) §§. 2 und 1 2 wegen des Duplicates der Klassen- steuerrolle, sowie Aufstellung der Einkommens-Nach- Weisung.

Für die Stadt Windecken, sowie sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke ist die Klassensteuer-Rolle ferner doppelt anzufertigen, dagegen findet die Aufstellung der Einkommens-Nachweisung zur Klassen­steuer-Rolle in einfacher Ausfertigung statt.

o) Wegen Aufstellung der Einkommens-Nachweisung zur Klassensteuer-Rolle:

In die Einkommens-Nachweisung, welche mit der Klassensteuer- Rolle nicht vereinigt wird, sind, was meist bisher schon geschehen, künftig

1) auch alle im vorhergehenden Jahre bereits zur klasfifi- zirten Einkommensteuer veranlagten Personen, jedoch ohne Ein­trag der Besteuerungsmerkmale und nur unter dem Vermerk: Im Vorjahre zur Einkommensteuer veranlagt" aufzunehmen und 2) hinsichtlich der bei der Einschätzung steuerfrei gelassenen Personen die Gründe der Befreiung durch den Vermerksteuerfrei nach §. . . ." einzutragen.

Zu der Einkommens-Nachweisung ist das den Herrn Ortsvor­ständen in einigen Tagen zugehende neue Formular zu verwenden.

ck) Wegen der Zahl der Mitglieder der Einschätz- ungs-Commissionen und Wahl derselben. (§. 7.)

Für die Klassensteuer-Einschätzungs-Commissionen sind künftig in Gemeinden

bis zu 3000 Einwohner.....5

von 3000 bis zu 6000 Einwohner . . 7

6000 10,000 . . 9

über 10,000 Einwohner . .... 12 Mitglieder, in ganz kleinen Orten aber, welche weniger als 20 Steuer­pflichtige zählen, 3 Mitglieder zu wählen.

Hiernach bestehen die Commissionen

1) in Langenselbold außer dem Ortsvorstand in 7 Mitgliedern,

2) in Windecken und den übrigen Landgemeinden aus 5 Mitgliedern, 3) in den kleinen Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern.

M. Zur Instruktion vom 12. Dezember 1873.

A. In Betreff der Zu- und Abgangs-Listen.

Das seitherige Formular zu den Klassensteuer-Zu- und Abgangs- Listen (Formular C.) ist beizubehalten.

^er Spalte 12 der Abgangsliste sind künftig die Abgänge an Klapensteuer, welche durch Eintritt der Steuerpflichtigen in den Mili- tatrotenft zc. entstehen, durch Angabe des Tages, an welchem der Ein- trttt in den Militairdieust, der Mobilmachung und resp, des Kriegs­zustandes erfolgt ist, sowie durch die Angabe des Tages, bis zu welchem der die Befreiung von der Klassensteuer begründende Umstand fortge- dauert hat, bezw. daß er noch fortdauert zu begründen.

. , der seitherigen Einrichtung, die Abgänge in den Abgangslisten rn chronologischer Ordnung aufzuführen, soll es vorerst bleiben.

Bei den Klassensteuer-Zugängen von solchen Steuerpflichtigen,

welche für das betreffende Veranlagungsjahr in Preußen noch nicht besteuert waren und in Folge nener Veranlagung durch die Zu­gangsliste besteuert werden, sind künftig die Besteuerungsmerkmale in Spalte 11 der Zugangsliste anzugeben und besondere Einkommens- Nachweisungen der Zugangslisten nicht mehr beizufügen.

Die Herrn Bürgermeister haben künftig hiernach zu verfahren und das Material zur Aufnahme des Personenstandes resp, zur Aufstellung der Einkommens-Nachweisung sofort vorzubereiten, damit die Ein­schätzung zur Klassensteuer für das Rechnungsjahr 1878/79 auf weitere Anweisung regelrecht vorgenommen werden kann.

Hanau am 29. Oktober 1877.

Der Landrath.

Tagesschau.

Briefsendungen rc. für S. M. S.Vineta" sind von heute ab nach Wilhelmshaven zu dirigiren.

Die Strafe des Gehülfen bei einer Strafthat ist nach §. 49 Str. Ges. Bs., nach demjenigen Gesetze festzustellen, welches auf die Handlung Anwendung findet, zu welcher er wissentlich Hülfe geleistet hat, jedoch nach den über die Bestrafung des Versuches aufgestellten Grundsätzen zu ermäßigen. Für den Versuch bestimmt nun §. 44 Str. Ges. Buch im Allgemeinen:Das versuchte Verbrechen oder Vergehen ist milder zu bestrafen, als das vollendete." In Beziehung auf diese Bestimmungen hat das Ober-Tribunal in einem Erkenntniß vom 25. September 1877 folgenden Satz ausgesprochen: Der §. 49 in Verbin­dung mit §. 44 des Str. Ges. Bs. bestimmt nicht, daß der Gehülfe stets geringer als der Thäter zu bestrafen, sondern nur, daß im Allge­meinen die Strafe des Gehülfen milder sei, als die des Thäters, was nicht ausschließt, daß im gegebenen Falle, wenn dem Gehülfen beson­dere Erschwerungsgründe entgegenstehen, die Strafe desselben ebenso hart, ja noch härter als die des Thäters abgemessen werden kann, voraus­gesetzt, daß sie das im §. 44 vorgesehene höchste zulässige Maß nicht überschreitet.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 20. Oktober 1877 geprägt worden, an Goldmünzen : 1,149,469,100 Mark Doppel­kronen," 362,219,180 Mark Kronen, 14,161,355 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 223,162,279 Mark; an Silbermünzen: 71,653,095 Mark 5-Markstücke, 97,288,586 Mark 2-Markstücke, 143,512,165 Mark 1-Markstücke, 65,197,815 Mark 50 Pf. 50-Pfennig- stücke, 35,717,922 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 23,502,530 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke, 11,657,813 Mark 75 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 6,213,207 Mark 44 Pf. 2-Pfennig- stücke, 3,382,722 Mark 83 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung an Goldmünzen: 1,525,849,635 Mark; an Silbermünzen: 413,369,584 Mark 30 Pf.; an Nickelmünzen: 35,160,344 Mark 45 Pf.; an Kupfer­münzen: 9,595,930 Mark 27 Pf.

Wie aus Königsberg berichtet wird, ist nunmehr die pro­phezeite große Zufuhr von Rußland über Eydtkuhnen eingetreten. Im Laufe der letzten Woche ist die Zufuhr von Getreide, Hanf und Flachs so stark geworden, daß die Verwaltung der Ostbahn sich genöthigt sah, drei Fakultativzüge einzuschieben.

Herzberg, 26. Oktbr. Gestern stellte die hiesige Crause'sche Militär-Gewehrfabrik, welche bisher immer durch unser Kriegsministe­rium beschäftigt war, die Arbeit gänzlich ein, und sind dadurch ca. 150 Arbeiter brodlos geworden.

München, 27. Okt. Das Domkapitel wird, wie dieAllg. Ztg." vernimmt, zür Vornahme der Wahl eines Kapitel-Verwesers erst nach Beendigung der Begräbnißfeierlichkeiten zusammentreten, sonach wird die Wahl erst in der kommenden Woche stattfinden.

W ien, 29. Okt. Die Polit. Corr. meldet aus Bukarest: Aus Poradim ist heute die Nachricht eingetroffen, die Russen haben gestern Telisch genommen, 7 türkische Compagnieen, einen Pascha, meh­rere Offiziere gefangen genommen und 3 Kanonen erobert. Aus Pe­tersburg: Fürst Bariatinski ist nicht in das Hauptquartier Gorni Studen berufen. Die im Dezember Statt findende russische Rekru-