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haimuer Ameiaer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis «nd Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der tzonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenj.

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Mittwoch den 24. Oktober.

1877.

Amtliches.

Die Königliche Regierung zu Kassel hat die Landräthe ihres Be­zirks unter dem 6. Juli c. aufgefordert, die Gemeinden «nd landwirth- schaftlichen Vereine in ihren Kreisen zur Hebung der Obstbaumzucht auzuregen; sie ertheilt eine Reihe darauf abzielender icachtenswerther Winke und sichert ihre Unterstützung bei Ausführung der von ihr em- pfshlenen Maßnahmen zu.

Der Obstbau auf dem Lande bedarf in unserem Bezirke dringend der Hebung. Die meisten der xm die Dörfer wachsenden Bäume ent­behren der nöthigen sachgemäßen Pflege. Sie stehen krumm und ver­wachsen, mit oft unheilbaren Wunden bedeckt, mit zahlreichen Wurzel­ausschlägen an Stamm und Aesten. Ihre Krone ist zu niedrig, oft kaum 5 Fuß hoch von der Erde und größere ältere Bäume haben fast ohne Ausnahme viel zu viel Holz und selbst dürre Aeste. Daß solche Bäume nur wenige und dabei schlechte Früchte zu bringen vermögen, liegt in der Natur der Sache. Der Nachlässige und Unkundige schiebt aber die Schuld auf die Bäume oder auf die Gegend, welche der Obst­zucht nicht günstig sein soll. Das Reinigen der Bäume von Raupen rc., welches ja gesetzlich vorgeschrieben ist, wird zwar hier und dort einmal eingeschärft, selten jedoch gehörig befolgt.

Werden junge Bäume angepflanzt, so erfolgt dies gewöhnlich in fehlerhafter Weise und unter Nichtberücksichtigung derjenigen Obstarten und Obstsorten, welche sich für die bctr. Gegend eignen.

Gute Baumschulen sind selten. Die meisten der vorhandenen sind von Haus aus fehlerhaft angelegt und werden mangelhaft bewirthschaftet. Der Landmann kauft deshalb seinen Bedarf an Stämmen nothgedrungen und scheinbar billig von herumziehenden Händlern, wird aber dabei fast regelmäßig betrogen, oder er holt sich die nöthigen Bäumchen aus dem Walde, welche sich niemals recht entwickeln.

Die Gründe dieser beklagenswerthen Vernachlässigung der Obst­kultur unseres Bezirkes hat nach unseren Wahrnehmungen ihren Grund 1) in der Abgeneigtheit der Grundbesitzer. Dieselben vermögen den Nutzen des Obstbaues bei dessen jetzigem Zustande gar nicht zu erkennen.

2) in der Unkenntniß der Obstbaumzucht. Leute, welche die Behand­lung der Bäume verstehen, sind selten; sie fehlen in manchen Gegenden noch gänzlich!

3) in der Unkenntniß der für die ländlichen Haushaltungen sich vor­zugsweise eignenden Obstsorten.

4) in der Scheu vor Ausgaben zum Ankauf in guten Baumschulen richtig erzogenen Stämme.

5) in der Unsicherheit des Eigenthums. Baumfrevel aller Art sind sehr häufig und bleiben oft ganz ungeahndet oder werden doch nicht streng genug gestraft.

6) in der ungenügenden Handhabung der gesetzlichen Vorschriften zu Hebung des Obstbaues.

Eine nachhaltige Abhülfe wird nur erreicht werden können:

1) durch Verbreitung gründlicher Kenntniß in der Obstkultur durch Lehre und Beispiel. Diese wird auf dem Lande am sichersten und schnellsten erreicht werden.

2) durch Instandsetzung und rationelle Bewirthschaftung der Ge- meindebaumschulen, wenn die letztern den Lehrern anvertraut werden und die Schulkinder unter der Leitung im Frühjahr und Herbste praktische Unterweisung im Obstbau empfangen werde».

3) durch Anstellung von Gemeindebaumwärtern dort, wo Lage und Boden einen ausgedehnteren Obstbau begünstigen. Dieselben würden mit der Bepflanzung von geeigneten Gemeindegrundstücke», der Straßen rc. und mit der Pflege der Bäume zu betrauen fein, 4) durch Verbreitung für die einzelnen Gegenden passenden Obstsor­ten und unentgeldliche Abgabe von Edelreisern unter Vermittlung der Königl. Landrärhe aus dem Garten des Königl. pomologischen Instituts hierselbst.

5) durch.Bildung.pomologischcr Sektionen bei den landwirthschaft- lichen Kreisvereinen, deren Aufgabe sein würde, auf die Mängel im Obstbau ihrer Gegend aufmerksam zu machen, die für diese

Gegend am meisten passenden Obstsorten und Varietäten auszu- forschen und zu bezeichnen, sowie lokale Obstausstellungen zu ver­unstalten 2C.

6) durch strenge Handhabung der gesetzlichen und polizeilichen Vor­schriften zur Förderung und zum Schutze des Obstbaues.

Was die unter 1. angegebene Maaßnahme anlangt, so haben wir das Erforderliche bereits eingeleitet; ebenso ist in Beziehung auf 3 und 4 bereits Vieles geschehen und jedenfalls die Möglichkeit geboten, in weiterem Umfange vorzugehen. Auch sind zu 5 jetzt bei sämmtliche landwirthschaftlichen Vereinen Sektionen für Obstbau gebildet und steht als solche der landwirthschastliche Eentral-Verein unseres Bezirkes dem Verein zur Beförderung des Obstbaues hier zur Seite.

Was aber die Gemeinde-Baumschulen unter 2 und die Handha­bung der einschlägigen gesetzliche» und polizeilichen Vorschriften unter 6 anlangt, so bleibt noch Vieles zu wünschen übrig.

Die im vorigen Jahrhundert und zu Anfang dieses Jahrhunderts im Interesse des Obstbaues erlassenen kurhessischen Gesetze sind sehr zweckentsprechend und zum Theil noch jetzt zutreffend. So ordnet schon die Greben-Ordnung vom 3. Novbr. 1739 Art XII. §. 5 die Grün­dung von Gemeinde-Baumschulen an und bestimmt in Art. XIII. §. 6, daß die Kinder zum Anziehen und Warten der Bäume bei Zeiten kun­dig zu machen seien.

Die Bestimmung des Art. XII. §. 5 l. c. wird durch die Ver­ordnung vom 2. Novbr. 1769, der Anlagen von Gemeinde-Baumschulen betr., und durch das Ausschreiben der Ober-Rentkammer vom 22. Novbr. 1819 neu eingeschärft.

Das Ausschreiben der gleichen Behörde vom 6. April 1793 schreibt die Heranbildung von Gemeinde-Planteurs durch die herrschaft­lichen Gärtner vor.

Das Regierungs-Ausschreiben vom 4. März 1787 schärft das Säubern der Obstbäume von Raupen im Frühling und Herbste ein u. a. m.

Diese Bestimmungen würden von den erfreulichen Erfolgen be­gleitet gewesen sein, wenn sie überall nachdrücklich und unausgesetzt ge- handhabt worden wären. Dies ist aber leider nicht der Fall gewesen, und scheinen insbesondere die Gemeinde-Baumschulen fast ausnahmslos in Verfall gerathen, zu sein, was sehr zu beklagen ist.

Um über das Letztere Gewißheit zu erlangen und um im Interesse des Obstbaues weiter vorgehen zu können, ersuche ich die Herrn Orts­vorstände gefälligst bis zum 1. Dezbr. hierher berichten zu wol­len, ob sich bei ihren Gemeinden noch die vorgeschrie­benen Baumschulen vorfinden, und wenn dies der Fall, welchen Zustand dieselben zeigen und wie sie gegen­wärtig benutzt und bewirthschaftet werden.

Die Königl. Regierung erbietet sich, wenn die Gemeinden Baum­wärter im pomologischen Institut zu Eassel ausbilden lassen, ihnen die zur Pflanzung erforderlichen Bäume aus dessen Garten unentgeldlich liefern zu lassen. Ebenso erklärt sie sich bereit, wenn es sich um grö­ßere Flächen und Pflanzungen handelt, den Gärtner des gedachten In­stituts auf ihre Kosten an Ort und Stelle zu senden, damit er auf Grund der vorgenommenen Besichtigung die anzupflanzenden Obstsorten bestimmen, auch Anleitung zu sachgemäßer Pflanzung geben kann.

Hanau am 16. Oktober 1877.

Der Landrath.

Wegen des Ortenberger Viehmarktes wird die auf den 30. Okto­ber d. I.. anberaumte Sitzung des landwirthschaftlichen Vereins und die Versteigerung der Schweizer Bullen auf Sonnabend den 3. No­vember d. I., Nachmittags 21/» Uhr, im Gasthof zumgoldenen Lö­wen" zu Hanau verlegt. Die Lrtsvorstände wollen dies gefälligst ver­öffentliche».

Hanau, den 24. Oktober 1877.

Im Auftrage des Vorstandes des landwirthschaftlichen Vereins: S ch r ö t t e r, Landrath.