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haimuer Ameiaer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis «nd Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der tzonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenj.
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Mittwoch den 24. Oktober.
1877.
Amtliches.
Die Königliche Regierung zu Kassel hat die Landräthe ihres Bezirks unter dem 6. Juli c. aufgefordert, die Gemeinden «nd landwirth- schaftlichen Vereine in ihren Kreisen zur Hebung der Obstbaumzucht auzuregen; sie ertheilt eine Reihe darauf abzielender icachtenswerther Winke und sichert ihre Unterstützung bei Ausführung der von ihr em- pfshlenen Maßnahmen zu.
Der Obstbau auf dem Lande bedarf in unserem Bezirke dringend der Hebung. Die meisten der xm die Dörfer wachsenden Bäume entbehren der nöthigen sachgemäßen Pflege. Sie stehen krumm und verwachsen, mit oft unheilbaren Wunden bedeckt, mit zahlreichen Wurzelausschlägen an Stamm und Aesten. Ihre Krone ist zu niedrig, oft kaum 5 Fuß hoch von der Erde und größere ältere Bäume haben fast ohne Ausnahme viel zu viel Holz und selbst dürre Aeste. Daß solche Bäume nur wenige und dabei schlechte Früchte zu bringen vermögen, liegt in der Natur der Sache. Der Nachlässige und Unkundige schiebt aber die Schuld auf die Bäume oder auf die Gegend, welche der Obstzucht nicht günstig sein soll. Das Reinigen der Bäume von Raupen rc., welches ja gesetzlich vorgeschrieben ist, wird zwar hier und dort einmal eingeschärft, selten jedoch gehörig befolgt.
Werden junge Bäume angepflanzt, so erfolgt dies gewöhnlich in fehlerhafter Weise und unter Nichtberücksichtigung derjenigen Obstarten und Obstsorten, welche sich für die bctr. Gegend eignen.
Gute Baumschulen sind selten. Die meisten der vorhandenen sind von Haus aus fehlerhaft angelegt und werden mangelhaft bewirthschaftet. Der Landmann kauft deshalb seinen Bedarf an Stämmen nothgedrungen und scheinbar billig von herumziehenden Händlern, wird aber dabei fast regelmäßig betrogen, oder er holt sich die nöthigen Bäumchen aus dem Walde, welche sich niemals recht entwickeln.
Die Gründe dieser beklagenswerthen Vernachlässigung der Obstkultur unseres Bezirkes hat nach unseren Wahrnehmungen ihren Grund 1) in der Abgeneigtheit der Grundbesitzer. Dieselben vermögen den Nutzen des Obstbaues bei dessen jetzigem Zustande gar nicht zu erkennen.
2) in der Unkenntniß der Obstbaumzucht. Leute, welche die Behandlung der Bäume verstehen, sind selten; sie fehlen in manchen Gegenden noch gänzlich!
3) in der Unkenntniß der für die ländlichen Haushaltungen sich vorzugsweise eignenden Obstsorten.
4) in der Scheu vor Ausgaben zum Ankauf in guten Baumschulen richtig erzogenen Stämme.
5) in der Unsicherheit des Eigenthums. Baumfrevel aller Art sind sehr häufig und bleiben oft ganz ungeahndet oder werden doch nicht streng genug gestraft.
6) in der ungenügenden Handhabung der gesetzlichen Vorschriften zu Hebung des Obstbaues.
Eine nachhaltige Abhülfe wird nur erreicht werden können:
1) durch Verbreitung gründlicher Kenntniß in der Obstkultur durch Lehre und Beispiel. Diese wird auf dem Lande am sichersten und schnellsten erreicht werden.
2) durch Instandsetzung und rationelle Bewirthschaftung der Ge- meindebaumschulen, wenn die letztern den Lehrern anvertraut werden und die Schulkinder unter der Leitung im Frühjahr und Herbste praktische Unterweisung im Obstbau empfangen werde».
3) durch Anstellung von Gemeindebaumwärtern dort, wo Lage und Boden einen ausgedehnteren Obstbau begünstigen. Dieselben würden mit der Bepflanzung von geeigneten Gemeindegrundstücke», der Straßen rc. und mit der Pflege der Bäume zu betrauen fein, 4) durch Verbreitung für die einzelnen Gegenden passenden Obstsorten und unentgeldliche Abgabe von Edelreisern unter Vermittlung der Königl. Landrärhe aus dem Garten des Königl. pomologischen Instituts hierselbst.
5) durch.Bildung.pomologischcr Sektionen bei den landwirthschaft- lichen Kreisvereinen, deren Aufgabe sein würde, auf die Mängel im Obstbau ihrer Gegend aufmerksam zu machen, die für diese
Gegend am meisten passenden Obstsorten und Varietäten auszu- forschen und zu bezeichnen, sowie lokale Obstausstellungen zu verunstalten 2C.
6) durch strenge Handhabung der gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften zur Förderung und zum Schutze des Obstbaues.
Was die unter 1. angegebene Maaßnahme anlangt, so haben wir das Erforderliche bereits eingeleitet; ebenso ist in Beziehung auf 3 und 4 bereits Vieles geschehen und jedenfalls die Möglichkeit geboten, in weiterem Umfange vorzugehen. Auch sind zu 5 jetzt bei sämmtliche landwirthschaftlichen Vereinen Sektionen für Obstbau gebildet und steht als solche der landwirthschastliche Eentral-Verein unseres Bezirkes dem Verein zur Beförderung des Obstbaues hier zur Seite.
Was aber die Gemeinde-Baumschulen unter 2 und die Handhabung der einschlägigen gesetzliche» und polizeilichen Vorschriften unter 6 anlangt, so bleibt noch Vieles zu wünschen übrig.
Die im vorigen Jahrhundert und zu Anfang dieses Jahrhunderts im Interesse des Obstbaues erlassenen kurhessischen Gesetze sind sehr zweckentsprechend und zum Theil noch jetzt zutreffend. So ordnet schon die Greben-Ordnung vom 3. Novbr. 1739 Art XII. §. 5 die Gründung von Gemeinde-Baumschulen an und bestimmt in Art. XIII. §. 6, daß die Kinder zum Anziehen und Warten der Bäume bei Zeiten kundig zu machen seien.
Die Bestimmung des Art. XII. §. 5 l. c. wird durch die Verordnung vom 2. Novbr. 1769, der Anlagen von Gemeinde-Baumschulen betr., und durch das Ausschreiben der Ober-Rentkammer vom 22. Novbr. 1819 neu eingeschärft.
Das Ausschreiben der gleichen Behörde vom 6. April 1793 schreibt die Heranbildung von Gemeinde-Planteurs durch die herrschaftlichen Gärtner vor.
Das Regierungs-Ausschreiben vom 4. März 1787 schärft das Säubern der Obstbäume von Raupen im Frühling und Herbste ein u. a. m.
Diese Bestimmungen würden von den erfreulichen Erfolgen begleitet gewesen sein, wenn sie überall nachdrücklich und unausgesetzt ge- handhabt worden wären. Dies ist aber leider nicht der Fall gewesen, und scheinen insbesondere die Gemeinde-Baumschulen fast ausnahmslos in Verfall gerathen, zu sein, was sehr zu beklagen ist.
Um über das Letztere Gewißheit zu erlangen und um im Interesse des Obstbaues weiter vorgehen zu können, ersuche ich die Herrn Ortsvorstände gefälligst bis zum 1. Dezbr. hierher berichten zu wollen, ob sich bei ihren Gemeinden noch die vorgeschriebenen Baumschulen vorfinden, und wenn dies der Fall, welchen Zustand dieselben zeigen und wie sie gegenwärtig benutzt und bewirthschaftet werden.
Die Königl. Regierung erbietet sich, wenn die Gemeinden Baumwärter im pomologischen Institut zu Eassel ausbilden lassen, ihnen die zur Pflanzung erforderlichen Bäume aus dessen Garten unentgeldlich liefern zu lassen. Ebenso erklärt sie sich bereit, wenn es sich um größere Flächen und Pflanzungen handelt, den Gärtner des gedachten Instituts auf ihre Kosten an Ort und Stelle zu senden, damit er auf Grund der vorgenommenen Besichtigung die anzupflanzenden Obstsorten bestimmen, auch Anleitung zu sachgemäßer Pflanzung geben kann.
Hanau am 16. Oktober 1877.
Der Landrath.
Wegen des Ortenberger Viehmarktes wird die auf den 30. Oktober d. I.. anberaumte Sitzung des landwirthschaftlichen Vereins und die Versteigerung der Schweizer Bullen auf Sonnabend den 3. November d. I., Nachmittags 21/» Uhr, im Gasthof zum „goldenen Löwen" zu Hanau verlegt. Die Lrtsvorstände wollen dies gefälligst veröffentliche».
Hanau, den 24. Oktober 1877.
Im Auftrage des Vorstandes des landwirthschaftlichen Vereins: S ch r ö t t e r, Landrath.