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üdonnrrncntS- PrciL:

jährlich 9 Mari. Halbj. 4 M. 50 P.

Vierteljährlich S Mark 25 Pfz. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

M 243.

timucr Artiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Mittwoch den 17. OkLoöer.

Prei-i

Die lspaBg* Larmondzelle * beten NMM

10 Pfg.

Sie -spalt. K» 20 Ps^

LieSspaltig-zew

30 Pfg.

18'77.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Controll-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:

4 Bezirks-Compagnie:

am 23. Oktober cur., früh 10 Uhr, in Mittelbuchen,

24. 10 und 11 Uhr, l Hanau,(Kasernen-

25. 10 und 11 Uhr, | Hof,

26. 10 Uhr, in Langenselbold;

5 . Bezirks-Compagnie:

am 23. Oktober cur, früh 9 Uhr,

24.

ff

ff

9

Bockenheim,

25.

ff

9

26. 9 in Mainkur,

26. 11 in Bergen.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum Er- fcheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.

Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 18. Oktober er. an die betreffende Bezirks-Compagnie resp, das diesseitige Commando gerichtet werden.

Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Wohnungsveränderung bei dem Bezirks-Feldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a. M., den 8. Oktober 1877.

Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons

Frankfurt a. M. Nr. 80.

Bekanntmachung, die Rinderpest betreffend

Nach §. 11 der Jnstruction vom 9. Juni 1873, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß so eben der Ausbruch der Rinderpest zu Geisenheim, Regie­rungsbezirk Wiesbaden, amtlich konstatirt worden ist Die Gefahr der Einschleppung dieser Seuche in den diesseitigen Bezirk liegt somit sehr nahe und machen wir die Eingesessenen des Bezirks deshalb darauf auf­merksam, daß nach §. 4 des Gesetzes vom 7. April 1869 (Bundesge­setzblatt S. 150, Amtsblatt 1870 S. 333), betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, ein Jeder, welcher zuverlässige Kunde davon erlangt, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, ohne allen Ver­zug der Ortspolizeibehörde Anzeige davon zu erstatten hat und daß die Unterlassung schleunigster Anzeige für den Viehbesitzer selbst, welcher sich dieselbe zu Schulden kommen läßt, jedenfalls den Verlust des An­spruchs auf Entschädigung für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere zur Folge hat.

Cassel, den 12. Oktober 1877.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Kühne.

Unter Bezugnahme auf die in Nr. 43 des Kreisblattes von 1877 abgedruckten Bekanntmachungen werden die Herrn Ortsvorstände hiernach angewiesen, ungesäumt die Revision der Rindviehbestände wöchentlich vorzunehmen. In Gemeinden über 1000 Seelen sind Revisionsbezirke zu bilden. Bis auf Weiteres ersuche ich an jedem Sonnabend einen Revisionsbericht an den Landrath gefälligst einzusenden. Besonders ist neu in die Ortschaft eingeführtes Rindvieh zu kontroliren. Die Vieh­händler sind zur größesten Vorsicht aufzufordern, auch zu verpflichten, von jedem in die Ortschaft eingeführten verkauften oder vertauschten Stück Rindvieh bei 30 Mark Strafe dem Ortsvorstande ungesäumt Anzeige zu machen.

Hanau am 15. Oktober 1877.

Der Landrath.

Nach dem Ergebnisse der eingegangenen Stimmzettel sind zu Mitgliedern des Kreisvorstandes aus den Kassenmitgliedern der Ele­

mentarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für die nächste Wahlperiode von sechs Jahren gewählt worden:

1) Lehrer Förter zu Ginnheim,

2) Heckmann zu Fechenheim,

3) Heintz zu Rückingen,

was in Gemäßheit der Vorschrift im §. 40 der Statuten hierdurch veröffentlicht wird.

Hanau am 16. Oktober 1877.

__________________________Der Landrath.

Landwirth schafllicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Dienstag den 23. Oktober, Nach­mittags 2'/s Uhr, imgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Abstimmung über die Frage, welcher Gemeinde der vom Central- Verein verwilligte Simmenthaler Vollblut-Bullen unentgeldlich übergeben werden soll;

2) Besprechung über die Beschaffung von gutem Zuchtvieh behufs Ver­steigerung im hiesigen Kreise. Bestimmte Bestellungen werden gleich angenommen;

3) Bericht über die Fohlenweide-Angelegenheit.

Außerdem kommen in der Versammlung 2 vom Kreisverein angekaufte vorzügliche Original-Simmenchaler Vollblutbullen zur öffentlichen Versteigerung aufs Meistgebot.

Sämmtliche Gemeinde-Vorstände und Bullenhalter werden ersucht, diese Gelegenheit wahrzunehmen. Die Verkaufsbedingungen werden in der Sitzung bekannt gemacht.

D er Vorstand.

Tagesschau.

Berlin, 15. Okt. Die gestrigen Wahlen in Frankreich bilden, so schreibt dieKöln. Ztg.", natürlich auch hier das Tagesgespräch. Es scheint sich die Erwartung derer zu bestätigen, welche glaubten, daß sich die Republikaner ihre Aussichten zu günstig ausmalten. Gamhetta glaubte, daß statt der 363 republikanischen Abgeordneten jetzt 400 nach Versailles zurückkommen. Statt dessen wird ihre Zahl voraussichtlich etwas abnehmen, wenn sie auch noch immer bei Weitem die Mehrheit der 532 Abgeordneten bilden. Die französische Regierung hat freilich, um dieses Ergebniß herbeizuführen, alle Mittel aufgeboten. Noch im letzten Augenblicke erließ sie eine Erklärung, daß zwischen Deutschland und Italien ein Bündniß abgeschlossen sei, und berief sich dafür auf die Norddeutsche Allgemeine Zeitung", über deren offiziösen Charakter trotz aller Ableugnungen nicht der geringste Zweifel, obwalten kann. Die heutigeNorddeutsche Allgemeine Zeitung" entgegnet nun, sie habe aller­dings gesagt, daß ein deutsch-italienisches Bündniß nicht abgeschlossen sei, sie habe aber hinzugefügt, daß bei einem Siege der elericalen Par­tei in Frankreich ein solches Bündniß in Aussicht stehe. Uebrigens ist es auch ohne Bündniß gewiß, daß, wenn Frankreich zur Herstellung des Papstthums Italien bekriegen wollte, Deutschland Italien Hülfe leisten würde. Darüber hat sich Fürst Bismarck bald nach dem Besuche des Königs Victor Emanuel in Berlin auf das bestimmteste ausge­sprochen. Die Gefahr einer solchen Verwicklung ist ohne Zweifel als beseitigt anzusehen, wenn die Regierung in Frankreich zwar die Zahl ihrer Anhänger in der Deputirtenkammer vermehrt sieht, aber diese sich dennoch in bedeutender Minderheit befinden. Da wird die Mäßigung auf beiden Seiten geboten sein.

Berlin, 16. Okt. In einem Theil der bei der Militärver­waltung gebräuchlichen Lieferungs- und Leistungsbedingungen, welche dem öffentlichen Verdingsverfahren bisher zu Grunde gelegt wurden, ist observanzmäßig der Vorbehalt der Auswahl unter den drei Mindestfor­dernden gemacht. Das Kriegs-Ministerium hat, nachdemR. u. St.-A.", Veranlassung genommen, durch Verfügung vom 29. v. W. eine solche Festsetzung in den qu. Bedingungen von jetzt ab allgemein zu unter­sagen.

Berlin, 16. Okt. Der Feldmarschall Wrangel ist, nach ei-