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JE 241.
Montag den 15« Oktober.
1877.
Amtliches.
In Folge Verfügung der Königlichen Regierung zu Cassel vom 27. September c. wollen die Ortsvorstände sowohl der Gemeinden, fwie der felbstständigen Gutsbezirke bis zum 20. d. M. die nachstehenden Schemas I. und II. ausfüllen und hierher einreichen.
Hanau am 8. Oktober 1877. Der Landrath.
Regierungs - (Landdrostei-) Bezirk
N. N.
Auf Grund von §. 31 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 sind an Hülfs- bedürftigen und an Angehörigen von solchen übernommen worden
Die Zahl in Spalte 2 beträgt gegen die Zahl in Spalte 3
Bemerkungen.
mehr
weniger
1.
2.
3.
4.
5.
6.
In den Jahren
nach | aus
ländlichen Ortsarmenverbänden: Anzahl
1871
1872
1873
1874
1875
1876
Summa
ii
Auf Grund von §. 30 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 sind an Kosten für die Unterstützung Hülfsbedürftiger erstattet worden
Die Zahl in Spalte 2 beträgt gegen die Zahl in Spalte 3
Unter dem Kostenbeträge in
Die Zahl in Spalte 5 beträgt gegen die Zahl in Spalte 6
Bemerkungen.
Spalte 2
Spalte 3
sind enthalten an Kur- und VerpflegungsKosten für erkrankte Fabrik-, land- und forstwirthschaftliche Arbeiter
mehr
weniger
mehr
weniger
Mark Mark
Mark
Mark
Mark
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
In den Jahren
von ländlichen Ortsarmenverbänden
an ländliche Ortsarmenverbände
1871
1872
1873
1874
1875
1876
Summa
a g e s
Die Herrn Bürgermeister zu Bergen, Berkersheim, Eschersyerm, Langenselbold, Langendiebach, Eichen, Roßdorf und Rüdigheim werden wiederholt an die im Kreisblatt vom 23. August c. Nr. 202 erlassene Verfügung, Regulirung des Gemeinde-Rechnungswesens betr., binnen einer Frist von 4 Tagen, erinnert.
Hanau am 10. Oktober 1877.
Der Landrath.
Heinrich Wilhelm Laubach ist als Bürgermeister für Eichen verpflichtet.
Hanau am 9. Oktober 1877.
Der Landrath.
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— Berlin, 12. Okt. (Köln. Ztg.) Der Kaiser wird unmittelbar vor Eröffnung des Landtages, also am 20. d. Mts., hier erwartet. Doch wird die Eröffnung nicht durch Se. Majestät geschehen, da nichts wichtiges vorliegt und überdies der Kaiser noch etwas leidend an den Ohren ist und mit verbundenem Kopfe geht. Graf Eulenburg hat seine Entlassung eingereicht, aber erst vorgestern. Er wünscht seine Gesundheit am Genfer See zu stärken. Er glaubt, daß seine Kraft jetzt nicht ausreicht, um die Novelle zur Städteordnung mit voller Kraft vor dem Landtage zu vertheidigen, was doch nöthig fein würde, da bei dieser Gelegenheit viele Angriffe gegen ihn zu erwarten sind. Der Kaiser wird indessen schwerlich die Entlassung ohne weiteres bewilligen. Für das wahrscheinlichste hält man, daß er dem Minister des Innern einen