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Hmmer Ameiaer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis nnd Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

JE 227.

Freitag den 28. September

1877.

Amtliches.

Polizei-Verord»«»t, Maßregeln gegen den Kartoffelkäfer (Coloradokäfer) betreffend.

Nachdem der Kartoffelkäfer (Coloradokäfer) auch im Kreise Torgs« in der Nähe der Stadt Schilds und zwar hier in ungleich gefährlicherer Weise, als bei Mülheim am Rhein ausgetreten ist, sehe« wir unS ver. anlaßt, zu Verhütung einer weiteren Verbreitung des gefährlichen Kä­fers auf Grund des §. 11 der Königliches Verordnung Dem 20. Sep­tember 1867, betreffend die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Laudettheilen für den Regierungsbezirk Sessel, die nachstehenden poli­zeilichen Vorschriften zu erlasse».

§ 1. Jeder, welcher von dem Vorkommen des Kartoffelkäfers, seiner Eier, Larven oder Puppen in irgend einer Weise Kenntniß er­hält, ist verpflichtet, hiervon der Orts-Polizeibehörde sofort Anzeige zu mache».

§. 2. Die von dem Eigenthümer, Nießbrauch» oder Pächter einer Grundstücks oder von des damit von ihm beauftragte« Personen abgrlesruen Käfer, Eier, Larven und Puppen find sofort an Ort und Stelle z« lösten.

Die Aufbewahrung der Käfer, Eier, Larven oder Puppen, im le­benden Zustande ist verboten.

Wer sich bei Erlaß der gegenwärtigen Polizei-Verordnung bereits im Besitze lebender Käfer, Eier, Larven oder Puppen befindet, hat solche sofort der OriS»Polizeibehörde abzuliefern.

§. 3. Jeder Eigenthümer, Nießbrauch» oder Pächter eines Grundstücks ist verpflichtet, die von dem Landrath oder der Polizeibe­hörde argeordueten Absuchurgen der Grundstücke nach des Käfer», Eier», Larven und Puppen gehörig auszuführen, sowie den von dem Landrath oder der Polizeibehörde behufs Absperrung der Grundstöcke zu Verhü­tung einer Verschlippung der Käfer, Eier, Larve« oder Puppe« getrof­fene» Anordnungen Folge zu leiste».

§. 4. Zuviderhaudlunge« arges die obigen Vorschriften werde« mit einer Geldbuße von 5 bis 30 MI., im Unvermögen-falle mit ent­sprechender Haft geahndet.

Diese Strafe trifft auch Denjenigen, welcher eS unterlassen hat, Kinder oder andere unter seiner gemalt stehende Personen, welche seiner Aufsicht untergeben sind und zu seiner HauSgenossenschaft gehöre«, vo» Uebertretung der in dieser Berordrmsg gegebene« Vorschriften abzuhalten.

Eassel, den 12. September 1877.

Königliche Regierung, Abth. bei innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 24, September 1877.

Der Landrath.

Verloren: Ein goldenes Medaillo«, Buchform, zu 2 Bilder«, mit schwarzer Emaille nebst 1 kleinen Uhrschlüfscl.

Befunde«; Ein schwarzer Sonnenschirm. Ei« buntes Tasche«« tuch. Ein großer Hundemanlkorb. Eine Mark baar.

Hanau am 28. September 1877.

_______________________Königlicher Landrathsamt.______________________

Ser^eäcn-DtTl^üäitwägirä^^

Hahn zuletzt unter dem 20. Juni d. I. erseuerte Steckbrief wird wie­derholt erneuert.

Hanau, am 21. September 1877.

Der StaatS Anwalt

Schumann, yt, Michael,

Ts-eKsch«».

m ®«rlin, 27. Septbr. Nachdem der bisherige Gesandte der Bereinigte« Staaten von Amerika. Herr Bancrost DaviS, durch sein« Regierung von seinem hiesigen Posten ebberufen, ist die Leitung der Gesandtschaft dem Herr» Henry Sidnry Everett als interimistische« Ge­schäftsträger bis auf Weiteres übertragen worden.

Im Finanzministerium ist man jetzt, nach derTrib.", nach

Abschluß der StaaU hau-baltsetats mit der Prüfung der Forderungen der einzelnes Ministerial-RrffortS für Bauten beschäftigt, welche im Wege einer Anleihe aufgebracht wrrden^sollrn. In erster Stelle kom­men dabei, wie unS geschrieben wird, die Anträge bei Handelsmini­steriums in Betracht, die nicht weiter gehe», als es das Abgeordneten­haus in einer Ende Februar d. J. bestes offenen Resolution verlangte. Mas hat dabei noch nicht einmal die großen Canalbauten, sondern nur die Berbifferung der Wasserstraßen in den einzelnen Provinzen, welche unaufschiebbar sind, im Auge. Dabei brfiudt« sich u. B. die Wasser- Verbindungen in und um Berlin. ES find aber auch dazu bereits nahezu 70 Millionen Mark erforderlich. Außerdem hat der Laudwirth« schaftSminister Mittel für umfangreiche Meliorationen und der Cultur« minister für Universität-- und Seminarbaute» beantragt.

Wird i« einem durch die Post oder in anderer Weise beförder­ten Briefe Jemand durch Erwähnung herabwürdigesder Thatsachen be­leidigt, so ist, nach einem Sikesntuisse bei Ober-Tribunal- vom 11. Sept. 1877, das Gericht derjenigen OrteS, wohin der Brief gerichtet war, zur Verfolgung des Beleidigers zuständig. [« X. St^Kn}.]

Bei der Magdeburger Allgemeinen Versicherung-Aktiengesell­schaft Abtheilung für Unfallversicherung kamen im Monat August er. 447 Unfälle zur Anzeige und zwar 11 Unfälle, welche den Tod der Betroffenen zur Folge gehabt habe», 7 Unfälle, in Folge deren die Beschädigten noch in Lebensgefahr schwebe«, 47 Unfälle, welche für die Verletzte« voraussichtlich lebenslängliche, theils totale, theils partielle Invalidität zur Folge habe» werden, 382 Unfälle mit voraussichtlich nur vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Von den 11 Todesfälle« treffen 3 auf Eteinbrüche, je einer auf eine Koksbrennerei, Zuckerfabrik, Mahlmühle, Oekonomie, Gelatisr« und Leimfabrik, Mahl- und Oel« Mühle, die Eiszelversicherung eines ZieglerS und ein Baugewerk; von den 7 lebensgefährlichen Beschädigungen 2 aas Schneidemühle«, je eine auf eine Gasanstalt, Brauerei mit Oekonomie, Mahlmühle, Dampf« dreschmasHine, Baumwollspinnerei.

Saarbrücke«. Laut derKM. ZtZ." haben die Saar- brücker und die Rhein- Nahe Bahn, in Folge des zahlreichen Gesuches in MarpinZe», im Laufe bei Monats August gegen denselben Monat im Vorjahr eine Mehreinnahme im Personen-Berkstzr von 35,000 Mk. erzielt.

Mainz, 26. Sept. Bei der heute hier stattgehabten Wahl eines Oberbürgermeisters erhielte« Ministerial-Rath Jaup in Darmstadt und der Landtag-abgeordnete Advokat Dumont hierselbst je 17 Stim­me«. Das Loos entschied darauf für Dumont.

Gürstadt, 25. Sept. Auf Verordnung des Großh. Kreis- gesundheit-amteS in BenSheim wurde dieser Tage der ganze Wurstvor« rath zweier hiesiger Metzger confstcirt, und werden sich die Herren Bindemittel» nächstens vor dem Landgericht in Lorsch welchem diese Angelegenheit bereits zur Aburtheilung über wiesen wurde zu tierant» Worte« habe». Vivat sequens! (Wormser Ztg.)

Eppinge», 25 Sept. Soeben lief vonJttliugen die schreck­liche Kunde ein, daß im dortigen WirthStzausszum Adler" verflossene Nacht ein Reisender in seinem Bette verbrannt sei. Da auch seine Papiere mit verbrannten, so leimt man bis jetzt weder seinen Namen, noch seine Heimath.

Au's der Pfalz. In Ellerfiadt wurde bereits Most zu 4 fl. der Vogel ä 40 Liter und in Dürkheim neuer Wein zu 125 fl. per 1000 Liter verkauft.

Straßburg, 24. Sept. Der in Mülhausen erscheinende Expreß hat nach demSchw. Merk.- vor einigen Tagen die Nachricht gebracht, eS werden nächstens mehrere elfaß-lothrinsische Regimenter gebildet werden. Das Blatt versteigt sich sogar zur Hoffnung auf eine elsaß'lothr. Armee. Also die Autonomie auch auf dem Gebiet d-s Mt- litärwesens. Aller» gerade in dieser Beziehung stehen wohl die autono« mistischen Aktien am schlechtesten. So lange Elsaß-Lottzrmgen Reichs« land bleibt, ist es nur Rekrutiru«gSbezirk für das Rüchsheer. Wird eS BundeSstaat, so wird ihm eine MiUtärhohüt nicht zufallen, sonder» in militärischer Beziehung ein Verhältniß wie zwischen Bade« und