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fjnnnittr Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Prosinzial-Correspoudenz.
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M 195.
Mittwoch den 22. August.
1877.
Amtliches.
Landwirthschastlicher Lreisverein in Hanau.
Nächste Versammlung Sonntag den 26. August aus dem Bahnhöfe zu Langenselbold, Nachmittags 4 Uhr.
Tagesordnung:
1) Berichterstattung her Kommission und Wahl der Spezial-Kommissionen für die BiehauLstrllung, welche am 5. September in Langenselbold stattfindet;
2) Mittheilung über die von dem Central-Verein in Cassel bereits, bewilligte Gels-Prämie, Medaillen, Ehrendiplome;
3) Bericht der Delegirten über die Versammlung in Eschwege;
4) Berichterstattung über die Ernteergebnisse, Referenten: Bürgermeister K o p p von Großkrotzenburg, Zeh, Bürgermeister von Kilianstädten, W. Koch, Bruderdiebacherhof, W. S ch u p p i u s, Rüdigheimerhof;
5) Besprechung über Beschaffung und Wahl der Saatgetreide.
Der Vorstand.
Die landwirthschastliche Winterschule zu Marburg betr.
Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß den 15. Oktober d. I. zu Marburg eine landwirthschastliche Winter- schule eröffnet werden wird, welche, ein Institut des Landwirthschaft- lichen Central-Vereins für den hiesigen Bezirk, vom Communalverbanbe unterstützt wird.
Die landwirthschastliche Winterschule wird eine auf die Volksschule weiter bauende Fachschule sein und hat die Aufgabe, in zwei kombinirten Winterkmsen den Söhnen solcher Landwirthe, welche die Arbeit kraft derselben während des SommerhalbjahreS nicht missen können, Gelegenheit zum Erwerbe der nöthigsten Kenntnisse zu geben, die zu einem rationellen, den Zeitverhältnissen entsprechenden Betriebe der Landwirthschaft erforderlich sind.
Der Unterricht bezweckt daher:
1) weitere Fortbildung in den Elemeniarfächern,
2) landwirthschastliche Fachbildung und wird ertheilt von einem Hauptlehrer, der gleichzeitig Direktor der Anstalt ist und von den weiter nöthigen HülfSlehrern.
Dir Aufzunehmenden müssen das 15. Lebensjahr erreicht haben, sich durch ein Zeugniß über ihren bisherigen Schulbesuch und die durch denselben erlangten Kenntnisse auZu-eisen, außerdem, falls sie bereits seit mehr als einem Jahre die Schule verlassen haben, ein Attest der Orts- behörde über ihre Unbescholtenheit beibringen.
Der Unterricht beginnt den 15. Oktober und endet im April, so daß derselbe etwa 24 Wochen^ umfaßt.
Das Schulgeld beträgt für jeden der beiden Winterkurse 45 M.^ und ist die eine Hälfte dieser Summe zu Anfang des KursuS, die anders dagegen in den ersten Tagen deS Januar zu entrichten.
Am Schlüsse eines jeden Winter kursuS findet eine öffentliche Prü- Mg statt und erhält jeder Schüler gelegentlich dieser ein Zeugniß über Fleiß, Fortschritte und Betragen, welches am Schlüsse der zweiten ; KursuS ein AbgangSzeugniß ist.
Wohnung rc. finden die Schüler in geeigneten Bürgerhäusern der Stadt und wird die Direktion der Anstalt auf Verlange» passende Wohnungen vermitteln.
, Selbstverständlich stehen dich Schüler auch in ihren Wohnungen "uter Aussicht des Direktors, welcher auf besonderen Wunsch der Eltern rc. die Geldangelegenheiten der Schüler besorgen wird.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Anstalt sind von jetzt an bis zum Oktober an den Direktor der LandwirthschaftSschule, Herrn Dr.
eJa Marburg, zu richten, welcher jede etwa weiter gewünschte Auskunft gern ertheilen wird.
r. . ®e* detaillirte Stundenplan wird in der nächste« Nummer unserer ^tA J1^^^ Zeitschrift veröffentlicht werden, ist aber außerdem
Casiel, den 10. August 1877.
Der Vorsitzende des landwirthschastliche« Central-Verein-:
Wendelstadt, RegierungSrath. '
Trgesscha«.
— Berlin. Die „Norddeutsche Nllz. Ztg." will die Strafen wegen Verfälschung von Lebensmitteln dahin erweitert wissen, daß gewisse Kategorien von Fälschungen nicht nur in die Vergehe», sondern in die Verbrechen hineinkommen, wohin sie gehören und demgemäß geahndet werden. Es dürfte sich empfehlen, für diesen Theil der Gesetzgebung, wo eS unstreitig mehr am Platze, das englische Vorbild anzu- rufen und auf unsere öffentliche Gesundheitspflege nicht nur die Sorgfalt und die Energie zu übertragen, welche der Engländer in diese» Dingen entwickelt, sondern auch die strenge Ahndung, mit welcher daS englische Strafgesetz gegen LrbensmittU-Fälscher oder gegen gewissenlose Verkäufer rücksichtslos einschreitet.
— Berlin, 20. August. Der amerikanische Gesandte zu Paris, Herr Washburne, welcher zu kurzem Besuch hier eingetroffen und beim Generalkonsul KreiSmann abgestiegen ist, wurde gestern vom StaatS- Minister Bülow empfangen; derselbe ist heute vom Kaiser nach Babelsberg zum Diner eingeladen. — Der Times wird von ihrem hiesigen Berichterstatter gemeldet, daß die deutsche Regierung zwei Million« Chassepot-Patronen, welche im Kriege von 1870/71 erbeutet worden, an Griechenland verkauft habe. — Die Ausdehnung des Hastpflicht- gesetzeS auf die Baugewerbe wird gegenwärtig von den Blättern der verschiedensten Parteien verlangt. In München haben die Sozialdemo- kraten die Sache unter dem Eindruck der dortigen Häusereinstürze angelegt. Die Rat.-Liberale Correspondenz sagt, der Reichstag werde sich nunmehr kaum der Pflicht entschlagen können, diese Forderung einer genauen Prüfung zu unterziehen. (ssin-sgi)
— Eine der letzten Reden, welche Fürst Bißmarck in der letzten ReichZtagSsession gehalten hat, richtete sich — es war bei der Debatte über den Etat des ReichSgesundheitsamtes — auf die Nothwendigkeit gesetzlichen Einschreitens gegen die Verfälschung der Lebensmutes. Man weiß, mit welcher Aufmerksamkeit der Reichskanzler dieses Thema verfolgt, welches in den letzten Wochen Gegenstand der allgemeinen Debatte geworden ist. Wir wir verbürgt melden können, hat der Reichskanzler soeben das Reichsgrsundheitsamt aufgefordert, in Gemeinschaft mit dem ReichSjustizamt einen Gesetzentwurf zur Abhülfe gegen die Verfälschung und gesundheitswidrige Anfertigung der NahrungS- und anderweitiger Gebrauchsmittel auSzuarbeiten. “ (mm
— Wie die Weser-Ztg. schreibt, macht sich von Zürich auS seit einiger Zeit eine äußerst rührige buchhändlerische Thätigkeit bemerkbar, deren Hauptzweck in der Verdächtigung der deutschen ReichSregierung und der Schädigung deS Ansehens derselben zu bestehen scheint. In die Fußtapfen des Schabelitzschen Verlages in Zürich, welcher die zweifelhafte Ehre genießt, die Schmähschriften des Grafen Arnim, Frhrn. v. See und anderer verbitterter Reichsfeinde der Orffentlichkeit übergeben zu haben, tritt neuerdings die Librairie Internationale daselbst, die Filiale eines in Leipzig und London domizilirten Buchhändlers, welcher anscheinend die Massrnaufwiegelung gegen Deutschland sich zur Aufgabe gemacht hat. In dem von der Librairie versandten Prospekte wird die Verbreitung von dem gegenwärtigen preußischen Rrgime verbotener Bücher und Schriften ganz offen als Zweck tzingestellt. Unter den im Prospekte angegebenen VerlagSartikeln befindet sich eine Reihe politischer Broschüre» unter dem Gesammttitel: „In tyrannos“, von denen unS das erste Heft: „Wird die Schweiz eine preußische Provinz?" vorliegt. Die auf dem Titelblatts angegebene Auswahl von offiziellen und private« Aktenstücken zur Warnung für das Schweizervolk umfaßt ganz nichtige und unbedeutende Briefe aus dem früheren Preßbureau des auswärtigen Amtes, eine Darstellung des Verhaltens des in dem Arnim'jchen Hoch- verrathsprozeß vielgenannten Kronzeugen, Buchhändlergehülfeu Mathäi, recht pikante Enthüllungen über Gehlsen, der in der Schweiz Mißtraue« erregt zu haben scheint und beschuldigt wird, preuß. Spion zu sein, sowie Urbersetzung eines Schreibens des Redakteurs der Germania P. M.
« einen Pfarrer in Hanau über angebliche AnnexionSgelüste Deutschlands auf die Schweiz. Um der elenden Broschüre und der in Aussicht gestellte« Fortsetzung derselben eine« weiten Leserkreis zu verschaffen, gibt der Verleger sich den Anschein, als ob er über höchst kompromit-