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GtrteljLhrlich i Mark 35 Pf» Wr auswärtig«
K&onnente» eilt dem detressei!» »ts Poi!au!schks» Ärinjelne Kum» an 10 Psz.
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Zugleich Amtliches Organ für Kreis n«d Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 179. Freitag den 3. August 1877.
Amtliches.
Die Schießübung deß 1. Hessischen Infanterie-Regiment- Nr. 81 in der Gemarkung von Seckbach resp. Bergen — siehe Hanauer Anzeiger Nr. 178 — ist dshi» abgeändert worden, daß dieselbe statt am:
Dienstag den 7. August er. Donnerstag „9. „ „ Sonnabend , 11. „ „ Montag „ 13. „ „ jetzt am:
von Morgen« 7 bis Abends 7 Uhr, von Nachmittags 3 bis 7 Uhr,
Dienstag den 7. August von 7 Uhr Morgen- Mittwoch „ 8. „ j bis 7 Uhr Abends,
Freitag „ 10. „ von 3 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Abends stattfindet.
Die Herren Ort-vorstände wollen die- unverzüglich publicire». Hanau am 3. August 1877.
________________________D-r Landrotb.__________________ Bekanntmachung.
In der Nacht vom 20. zum 21. d. M. wurden in einem Privat« Hause hier eine auf 15 Steinen laufende, goldene Remoutoir-Ancre-Uhr mit weißem Zifferblatt, goldnem Staubdeckel über letzterem und den eingravirten Nrn 16 2G0 und 24,182 — nebst schwerer goldener Panzer kette mit Federhakeu — im Gesammtwrrthe von 330 Ma k gestohlen.
Beide Deckel der Uhr find rund guillochirt und haben in der Mitte ein rundes Mättchen von der Größe eine- ZwanzigpfennigstückeS.
Hanau am 30. Juli 1877.
Der StaatS-Anwalt Sporl-d-r.
Tage-schau.
— Der BundeSrath wird sich nach seinem Wiederzusammentritt u. a. mit dem ihm vorliegenden Gchtz ntwurf über die Feststellung deS Feingehalte- der GolS» und Silberwoaren zu beschäftigen haben. Der Entwurf hat nach der Frkf. Z. folgenden Wortlaut: §. 1. Die Angabe des Feingehaltes auf Selb« und Silserwaaren ist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet. §. 2. Auf Silberwaaren darf der Feingehalt nur in 800 oder mehr Tausendtheilen, auf Gold- waaren nur in 580 oder mehr Tausendtheilen angegeben werden. Der wirkliche Feingehalt darf weder im Ganzen der Waaren ausschließlich des Schlaglother, noch auch in deren einzelnen Bestandtheilen bei Sil- berwaaren mehr als 8, bei Goldwaaren mehr als 5 Tausendtheile unter dem angegebenen Feingehalt bleiben. §. 3. Die Angabe des Feingehalt» geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausend- theile und die Firma des Geschäftes, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Die Form des Stempelzeichens wird durch den Reichskanzler bestimmt. §, 4. Für die Richtigkeit des Stewpel- zeichens (§. 3) haftet der Berkäufer der Waare. Ist oeren Stempelung im Julande e> folgt, so haftet gldq dem Berkäufer der Inhaber des Geschäft-, für welches die Stempelung erfolgt ist. §. 5. Ausländische Waaren, deren Feingehalt durch eine diesem Gesetze nicht entsprechende Bezeichnung angegeben ist, dürfe» feilgehalten werden, wenn sie außerdem mit einem Stempelzeichen nach Maßgabe diese- Gesetzes versehen sind. §. 6. Gold- und Stlbrrwaaren, auf welchen der Feingehalt angegeben ist, dürfen mit anderen metallischen Stoff«n nicht ausgefüllt sein. §• 7- Mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängniß- wird bestraft; 1) wer Gold- oder Silberwaaren, welche nach diesem Gesetz mrt einer Bezeichnung des Feingehaltes nicht versehen sein dürfen, mit einer solchen Bezeichnung versieht; 2) wer Gold- oder Silberwaaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Bezeichnung des Feingehaltes versehen 1«» dürfen, mit einer anderen, als der nach diesem Gesetze zuläs- figm Feingehalt-bezeichnung versieht; 3) wer andere Waaren als Gold- und Silberwaaren mit einer nach diesem Gesetze für den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren zulässige» oder einer ähnlichen Bezeichnung versieht; 4) wer Waaren feilhält, welche mit einer nach Nr. 1—3 straf
baren Bezeichnung versehen sind. Mit der Vermtheilung ist zugleich auf Vernichtung der gesetzwidrigen Bezeichnung oder, wenn diese in anderer Weise nicht möglich ist, auf Zerstörung der Waar-n zu erkennen. Diese- Gesetz tritt am . . . in Kraft. An demselben Tage treten alle landesherrlichen Bestimmungen über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren außer Geltung.
— Der Weser-Ztg. wird von Berlin geschrieben: „Der Petersburger Korresp. der Post, der sich wiederholt als wohlinformirt erwiesen hat, macht hie auffallende Meldung, daß der kaiserliche Botschafter in Konstantinopel, Prinz Reuß, zum Herrscher Bulgariens auSersehen sei, nachdem sich die Kandidatur des HerzogS von Edinburg, eines engl. Prinzen, und des HerzogS von Leuchtenberg, eines russischen Prinzen, als ungeeignet erwiesen haben. Da die Bulgarei noch keineswegs von der türkischen Gewalt befreit ist, halten wir weitgehende Kombinationen über das Schicksal dieses Landes, welches voraussichtlich nur mit Zustimmung der Mächte geregelt werden könn, für ziemlich gewagt und beschränken uns auf den Hinweis, daß die Gerüchte, so weit sie auf den nahen verwandtschaftlichen Beziehungen deS Prinzen Reuß zu den Kai« serfamilien Deutschlands und Rußlands basire», nicht ganz unbegründet erscheinen. Prinz Heinrich VII von Reuß, der als Brrtnter Deutschlands bei der Pforte unter den schwierigsten Verhältnissen so eben dasselbe bedeutende diplomatische Talent entfaltet, wie er es in Pari- und Petersburg zu b-kunden Gelegenheit hatte, ist bekanntlich durch die Hri- rath feiner Nichte, einer Prinzessin von Mecklenburg, mit dem Großfürsten Wladimir, und seine eigene Vermählung mit der Prinzessin von Sachsen-Weimar ein naher Verwandter sowohl deS Zaren als auch des Kaisers geworden." — Die über diese Kandidatur umlaufenden Gerüchte sind der Köln. Ztg. schon vor einiger Zeit zu Ohre» gekommen. Sie bemerkt dazu: Die Leser werden gut thun, den Nachrichten über diese Kandidatur erst dann Glauben zu schenken, wenn sie die Meldung von der Thronbesteigung des Prinzen Reuß erhalten haben.
— Briefsenbungen rc. für S. M. S. „Luise" sind vom 2. Aug. ab bis auf Weiteres nach Plymouth zu dirigiren.
— Die „Wes-Ztg." schreibt: Auf Veranlassung deS ReichSkanzler- Amtes ist soeben eine höchst interessante Darstellung deS BeleuchtungS- systems der Nord- und Ostsee in zwei Blättern erschienen, welche nicht nur die Lage der einzelnen Feuer, sondern auch den BeleuchtungSkreis derselben zur Anschauung bringt. Auf den erstenWlick springt als eine auffallende Lücke m dem GeleuchtungSsystem der Ostsee die dunkle Südostspitze der dänischen Insel Vo »Holm hervor, in deren unmittelbarer Nähe die gefährlichen Adlergründe liege». Die höchst lehrreichen und interessanten Karten sind das Werk deS RegierungSrath Kurtzwig im Reichskanzler-Amte
— Wien, 1. August. Die „Pol. Korresp." bezeichnet die Salz- burger Meldung der „AugSb. Allgem. Ztg." bezüglich der angeblichen Erklärungen der österreichisch, ungarischen Regierung an den Fürsten Gortschakoff wegen der Theilnahme Rumäniens an den russischen Krieg-- operationen als grundlos.
— Wien, 2. August. Telegramm deS „N. W. Tageblatt" au» Konstantinoprl: Die Pforte zieht ihre Truppe» aus Sienitza zurück und dirigirt dieselben nach Bulgarien. («. u. et.a,);
— Die „Times" schreibt: „ES sind in Portkmouth keine Instruktionen mit Bezug auf die weitere Einschiffung von Truppen nach dem Mittelländischen Meere eingegangs». Die Regimenter und Brigade», von denen eS hieß, daß sie nach Malta abgehen würde», befinden sich alle auf der Liste für den Dienst in Indien und werden in PortS- mouth in der herkömmlichen Weise ohne Bezugnahme auf die Angelegenheiten im Osten eingeschifft werden. Falls nicht- eintritt, was da» gegenwärtige Arrangement umstoßen könnte, wird der nächste Trupp der indischen Ablösungen am 23. September von PortSmouth nach Bombay abgeheu."
— Die griechische Regierung hat Frankreich verständigt, daß Griechenland wegen der ernsten politischen Loge die Weltausstellung in Paris nicht beschicken wird. AuS demselben Grunde wird auch die für das nächste Jahr projektirt gewesene griechische Landesausstellung auf-