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* Mark 25 Pf». «St auswärtig« ttounncnten rett dem betreffe». Seit Poltausschl-z. «eetnj-UleNuM« »er 10 Ps,.
Zugleich AMtliches Orgs« für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 175. Montag den 30. Juli. 1877.
Amtlicher.
Sefuebe«: Ein Korkzieher in silbernem Büchschen. Ein stählerner Sporn. Ein goldener Rino mit blauem Stein. Ein Notizbuch.
Entlaufen: Ein großer s. g. Leonberger Hund.
Hanau am 30. Juli 1877.
Könißl. LandrathSamt.
Die Greuel des Kriegs.
A. d. Schw. Merl.
Unter Strömen von Blut hat einst der Halbmond seinen Einzug in die Länder der Christenheit gehalten, und Ströme von Blut kostet es, ihn schrittweise aus Europa wieder hinauszudrängen, damit die unter seiner Fremdherrschaft seufzenden Völker sich selbst und der Gesittung wieder gegeben werden. Die Erlösung Bulgaiiens ist heute von denselben entsetzenerregenden Greuelthaten begleitet, wie vor einem Halbjahrhundert die Erlösung Griechenlands. Die Alten unseres Geschlechts erinnern sich noch, wie auf die erste Kunde vom Aufstand in Morea die Christenwetzelrien in Konstantinopel begannen, wie der Sultan selbst sich am Anblick des aufgeknöpften Patriarchen der griech. Kirche weidete und dessen Leiche durch Juden in'S Meer schleppen lüß. Aehnliche Greuel ereigneten sich an vielen Orten, zumal nachdem die russische Kriegserklärung au die Pforte erfolgt war, zu Ky'-onia und Snyrna, auf Cypern und auf Kreta. Aber mit gleicher Wildheit und Erbitterung rächten sich die Griechen an ihren bisherigen Unterdrückern, wo sie die Gelegenheit dazu fanden. Als am 5. Oktober 1821 die Banden des Kolokotronis der Stadt Tripolitza sich bemächtigt hatten, richteten sie ei« furchtbares Blutbad an, pber Winkel wurde nach Opfern durchsucht, kein Stand, kein Alter, kein Geschlecht verschont; wer nicht sein Leben theuer an die habsüchtigen Klephtenführer zu verkaufen wußte, erlag der Wuth der Griechen. Vierundzwanzig Stunden, rühmte sich KolokrotoviS, thätig gewesen zu sein und erst in der 20. etwas Brod geg-ssen zu haben. Drei Tage währte das Brennen, das Plündern, das Morden. Kinder und wehrlose Greise wurden vor dem Abzug niedergemetzelt. So lagen die L-ichen gehäuft,ßdaß Kolokotronis' Pferd „von den Mauern bis zu den Palästen nicht den Boden betrat." Man gibt die Zahl der Umgekommenen auf 8—10 000 an; Kolokotronis selbst rechnete sie in Stadt und Umgegend auf 32 000. Dieselbe Wildheit eines seine Kette endlich zerbrechenden Volkes zeigten die Griechen an andern Orten: als sich Navarin ergab, wurde der größte Theil der Besatzung, dem Vertrag zum Trotz, unter nichtigem Vor wand niedergemacht und ein Rest auf bie Felsen von Sphakteria auSgesetzt, wo sie den Hungertod starken. Aber das folgende Jahr war durch die blutig rächende That von ChioS bezeichnet. Kopudan Pascha erschien vor der blühenden Insel mit 46 Schiffen und 7000 Landungstruppen. Die Hauptstadt wurde niederge- bräunt, alle Einwohner getödtet oder zu Sklaven gemacht. Na^ Verkündigung einer Amnestie fielen die Türken über die sicher gemachten Landbewohner her und mordeten so fürchterlich, daß das Meer weithin eine blutrothe Farbe annahm. Selbst die Kranken in den Spitälern . wurden niedergehauen. Bon 100 000 Griechen wurden nur 5000 ge- rettet, auf 28,000 schätzte man die Ermordeten, 47,000 wurden auf die Sklavenmälkre von Konstantinopel, Alexandria und Tunis gebracht. Aber aus diese» Blutthaten erwuchs die Freiheit von Hella». Noch ll?» die Spuren der fürchterlichen Verheerung lange nicht getilgt, doch »^ .Bedingung des Wiederauflebens, die Grundlage einer besseren Zukunft ist gegeben, überall sind die Anfänge einer neuen Gesittung, einer den europäischen Völkern ebenbürtigen Kultur, erkennbar. Die Wildheit ^Ükzügelter Leidenschaft hat den Boden bereitet, auf dem wieder die Blume der Menschlichkeit erblühen sollte. Das Eine, daß auf den edlen Säulen des Parthenon das Zeichen des Halbmonds verschwunden ist, sagt alles: nach grauenhaften Schicksalen ist das Land der Barbarei enmffen und der Kultur wiedergeschenkt, vom Fremdjoch befreit und sich Ä U^Lebe« worden. Jetzt braust der Erlösungssturm durch das bulgarische Land. Entsetzliche Greuel von Seite der bisherigen Herre»,
wie von Seite der die Kette zerbrechenden Sklaven werden gemeldet und auf noch entsetzlichere darf man gefaßt sein: möge aus dieser Blutsaat gleich falls eine bessere und gesichertere Zukunft hervorgehen. Die heutige Generation ist dem Untergang geweiht, mögen yon diesem furchtbaren Opfer wenigstens die späteren Geschlechter den Gewinn haben. Der Unthaten wird kein Ende sein, sie werden sich mit Naturnothwendigkeit immer wiederholen, so lange der Islam christlichen Völkern sein Joch aufdrückt. Erst dann ist den Greueln in Bulgarien ein Ende gemacht, wenn das Land ebenso den Bulgaren gehört, wie heute Grie- chinlsnd den Griechen.
— Berlin, 27. Juli. Bei Erörterung der gegenwärtigen wirthschaftlichen Lage Deutschlands ist allseitig das übliche Borgen als ; ein großer Uebelstand bezeichnet und zur Hebung unserer Zustände eine raschere Zahlung eingegangener Schulden und Verbindlichkeiten verlangt worden. Der Handelsminister hat deßhalb — wie der Berliner Aktionär mittheilt — neuerdings, damit der Staat mit gutem Beispiel vor- angehe, die königlichen Eisenbahn-Directionen veranlaßt, nachdrücklich darauf zu halten, daß bei den Eisenbahnbauten Zahlungen nicht in ungerechtfertigter Weise verzögert werden, wenngleich von der Aufrecht- Haltung der Bestimmung im §. 17 der allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Eisenbahn-Bauunternehmungen, Arbeiten und Lieferungen, wonach die königl. Directionen Verzugszinsen der Lieferanten und Unternehmer nur vom Tage der gerichtlichen Jnvermgsetzung zu verlangen haben, füglich nicht abgegangen werden kann. Im Speciellen sollen mit Pünktlichkeit die Abnahmen der Bauarbeilen, Materialien rc. bewerkstelligt und die zur Zahlungs-Jnstification erforderlichen Beläge und Atteste vorgelegt werden; auch sind die Cassen-Curatoren, sowie die Colculatur- und Caffen-Beamten angewiesen, sich die Förderung und Beschleunigung des Zahlungsgeschäftes angelegen sein zu lassen. Die einschlägigen materiellen Vertragsvorschriften sollen derart normirt und gehandhabt werden, daß außer der Sicherstellung der Verwaltung auch, dem berechtigten Wunsche des anderen Contrahenten, nach Leistung der Arbeit oder nach Lieferung des Materials so bald als möglich Zahlung zu erhalten, Genüge geschieht. Der Minister hat dabei zunächst seinen Erlaß vom 20. März 1874 in Erinnerung gebracht, worin hervorgehoben ist, daß in Differenzen zwischen der Verwaltung und dem Unternehmer über einzelne Rechnungsposten kein Grund gefunden werden kann, die Auszahlung des nicht streitigen Guthabens zu versagen. Auch ist den königl. Directionen empfohlen, bei Bemessung der den einzelnen Special-Bedingungen vorbehaltenen Bestimmungen über die Dauer der Garantiezeit und die davon abhängige Rückgewähr der Cautionen, sowie über den Zeitpunkt der Zulässigkeit von Abschlagszahlungen das beregte Interesse der Unternehmer nach Gebühr ebenfalls m Auge zu behalten. Was Conventionalstrafen betrifft, die eine nicht eltene Ursache der Verzögerung von Zahlungen bilden, so wird auf >en Umstand aufmerksam gemacht, daß oft Lieferanten in Conventional- trafen verfallen, deren vorläufige Einbehaltung zwar geboten ist, bereit Niederschlagung oder Ermäßigung indeß nach Lage der Umstände in Aussicht steht. Um der Verwirkung solcher Coventionalstrafen thunlichst vorzubeugen, ist weiter empfohlen, in den Verträgen von vornherein für nichtschleunige Arbeiten und Lieferungen geräumige Fristen zu setzen und die Einheitssätze der Conventionalstrafen nicht höher zu normiren, als durchaus erforderlich wird. Auch sollen die betreffenden Beamten, obschon gegen die Vorschrift nichts einzuwenden ist, daß der Unternehmer durch den bloßen Ablauf der im Vertrage bestimmten Frist in Verzug geräth und ohne vorausgegangene Mahnung die Conventional- strafe verwirkt, in der Regel doch den Unternehmer auf die Ueberschrei- tung der Frist und den Beginn der Conventionalstrafberechnung aufmerksam machen. Endlich wird künftig in jedem Falle, in welchem Convertionalftrafen erheblicheren Betrages verwirkt werden, von Amts- wegen und ohne daß ein Gesuch des Unternehmers hierzu Anregung gibt, zu prüfen sein, ob und in welchem Umfange nach den speciellen