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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Eorrespondenz.
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Donnerstag den 19. Juli.
1877.
Amtliche».
Es wird um Angabe der Aufenthaltsorte nachstehender Personen ergebenst ersucht:
1. des Schriftsetzers Joseph Zündorf aus Aachen; 2. des Heinrich Cäsar aus Niederissigheim; 3. des Schreinergesellen Gottfried Heinrich Krämer aus Gablenbergin Württemberg;
4. des Knechts Sebastian Seibert aus Westmoos (früher auf dem Kinzigheimerhof bei Hanau); 5. des Georg Bundschuh aus Heubach in Hessen; 6. des Goldarbeiters Karl Grätz (früher iu Hanau); 7. des Albert Estbauer aus Plauen i. V.; 8. des Schreinergesellen Groß aus Burgfarrn- bach bei Fürth; 9. des Schreinergesellen Schülein aus Burgfarrnbach bei Fürth; 10. der Katharina Läpp, Elisabeths Tochter, aus Dörnigheim.
Der gegen
1. den Metzgersellen Georg Jakob Heil, geboren zu Godde- lau, heimatksberechtigt zu Mainz, unterm 12. Dezember 1874, 2. die Dienstmagd Anna Fleischmann aus Burg-Zeuln unterm 8. Oktober 1875, 3. den Maurergesellen U r b a n Heumüller aus THeiden unterm 9. Januar 1876; 4. den Tag- löhner Philipp Himberger aus Halmstätten bei St. Goars- hausen unterm 22. Januar 1877; 5. den Handelsmann Gustav Cassel aus Magdeburg unterm 20. Januar 1877; 6. den Schuhmachergesellen Johann Franz Krisch aus Fulda unterm 8. Februar 1877,
erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Hanau, 17. Juli 1877.
Der Polizei. Anwalt Scholling.
Tagerfchan.
8 — Berlin, 18. Juli. Obschon die Nachricht, daß Riesenbitt- schriftiN für Abschaffung der Maigesetze von ultramontaner Seite in Scene gesetzt werden, mit ziemlicher Bestimmtheit auf tritt, hört man, wie ein Telegr. bet „Köln. Ztg." meldet, doch von anderer Seite, daß man sich eine solche nutzlose Mühe nicht geben werde, zumal die besonnenere» CentrumSführer sehr wohl wissen, daß sie mit solchen Kundgebungen mehr verlieren als gewinnen können. Wie man übrigens weiter vernimmt, ist unter der Hand sondirt worden, ob sich die Wiederherstellung des katholische» Feldp opsteS des Heeres ob-r, wie die Clericalen falscher und mißbräuchlicher Weise sagen, deS „Armsebischofs", nicht erwirken lassen werde, besonders da die Stelle im Etat fortgeführt wird und die Aufhebung überhaupt nur bis auf Weiteres angeordnet Worbeu sei. Allein auch dafür hat sich, wie man hört, keine Bereitwilligkeit gezeigt, und es ist ja hier wieder hervorzuheben, daß im Heere der Befehl nur von einer Seite ausgehen kann, auch die Einsetzung eines katholischen Feldpro steS mit dem BischofSrange nur deßhalb erfolgt ist, damit er von keinem anderen LasdeSdrschofe abzuhänzen brauche. Man kann also aus dem Umstände, daß die katholische Feldpropstei ruht, anuehmrrr, daß eine Änderung der Kircherpolitik auch nicht entfernt in Amstckt steht. '
— Die Weser-Ztg. schreibt: „Allem Anscheine nach hat die Reichs- reglerung nicht tue Aosicht, die Kündigung der zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baiern, Baden, Würtemberg und Hessen-Darmstadt emerserts und Nordamerika andererseits im Jahre 1868 abgeschlossenen Naturalisationsverträge zu veranlassen. Die principiellen Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Vertrages werden von keiner Seite verkannt; in der Praxis sind dieselben indessen in Folge des entgegenkommenden Verhaltens der amerikanischen Regierung wenig fühlbar geworden. Seitens der amerikanischen Regierung wird die Kündigung der Verträge nicht beabsichtigt, und so werden auch die deutschen Staa- ten von dem ihnen zustehende Rechte der Kündigung vorläufig voraussichtlich keinen Gebrauch machen. Von Ende dieses Jahres ab kann ohnehin die Kündigung der Verträge von Jahr zu Jahr erfolgen, wenn sich tu der Folge die Nothwendigkeit einer solchen geltend machen sollte.
, Inzwischen schweben bekanntlich Verhandlungen zwischen dem Deutschen ( Reiche und Nordamerika wegen Abschluß eines deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrages an Stelle des durch die Verträge von 1868 auf sämmtliche deutsche Staaten, mit Ausnahme Elsaß-Lothringens natürlich, ausgedehnten preußisch-amerikanischen Vertrages vom 16. Juni 1852."
— Der Verkehr zwischen Berlin und Barzin ist in diesem Jahre weit geringer als sonst, was einerseits beweist, daß die Lage durchaus keine Gefahren birgt und daß andererseits der Reichskanzler diesmal seine Nachkur sehr ernst nimmt. In der That ist das Befinden Bis« marck'L sehr zuftiedenstellend. In etwa 4 Wochen gebet st der Fürst nach Gastein zu gehen. — Der Mittheilung über Unterbandlunge« behufs Abänderung der mit Württemberg abgeschlossenen Militärkonvention wird hinzugefügt, daß diese Verhandlungen den Zweck haben, die Bestimmung zu beseitigen, derzusolge Ersparnisse der württ. Militärverwaltung nicht der Reichs küsse, sondern der württ. Staatskasse z« Gute kommen; eine Bestimmung, welche in offenbarem Widerspruch zu dem Art. 67 der ReichSverf. steht, welcher lautet: „Ersparnisse an dem Militäretat fallen unter keinen Umständen einer einzelnen Regierung, sondern jederzeit der Reichskasse zu". Auf diesen Widerspruch hat, wie erinnerlich, Lei der letzten Etatsberathung im Reichstage der Abg. E. Richter hingewiesen und von dem Präs, des R.-K.-A. die Antwort er* ■ halten, er hofft, daß die Verhandlungen über diese Frage in Bälde zu I dem erwähnten Resultat führen würden. — Eine- der ersten Ersetze, welches das neue ReichSjustizamt dem Reichstage in seiner nächsten Session vorlegen wird, ist eine Anwaltordnung. Die Justizkommission des Reichstages hatte s. Z. einen vollständigen Entwurf ausgearbeitet und denselben als besonderes Kapit-l dem GerichtsverfassungSgefttze ein« verleibt. Auf wiederholtes Ansuchen des BundeZratheS, insbesondere der bayer. Regierung, lehnte jedoch der Reichstag die von seiner Justiz« komm. festgestellte AnwaltSordnung ab, nachdem der preuß. JustiMinister Leonhardt die Erklärung abgegeben hatte, daß die Verb. Regierungen auf dem Boden der Kowmissionsbeschlüsse ständen und sich im Prinzipe für die freie Advokatur ausgesprochen hätten. Der im Reichsjustizsmt aufgearbeitete Entwurf einer Anwaltsordnung hat nun eine große Anzahl der Beschlüsse der Justizkomm. b;$ Reichstages adoptut. Danach soll eine Untertreibung zwischen Advokatur und Anwaltschaft nicht Platz greifen, die Zulassung soll in die Hände der Justizverwaltung gelegt werden, diese aber das ZulassungS. esuch nicht darum absehnen können, weil das Bedürfniß bereits durch«die Zahl der vorhandenen Anwälte gedeckt werde. Jeder, welcher die Befähigung habe, Richter zu werden, solle ein Recht haben, sich bei einem beliebigen Gericht als RechtSanwalt niederzulassen, ohne daß ihm ein Anderer als bester qua- lifizirt vorgezogen werden darf. Ja gewissen Fällen soll ausnahmsweise die Zulassung versagt werden könne», so besonders bei Verwandtschaft mit einem der Mitglieder deS Gerichts, ferner wenn der die Zulassung Nachsuchende einem anderen Bundesstaate angehört oder wenn er ein Richteramt bekleidet; im letzteren Falle wenigstens in der UebergangS« zeit, und wenn bei einem anderen Landgerichte Mangel an Rechtsan« Wällen ist. Da seitens der Justizverwaltung befürchtet wird, daß mit der Freigebung der Advokatur an verschiedenen Landgerichten ein Mangel, und wieder an anderen ein Ueber fluß an Anwälten eintreten werde, so will sich die Justizverwaltung das Recht Vorbehalten, die Anzahl der Advokaten an den einzelnen Landgerichten zu fixlren. ®r. m.)
— Den Festsetzungen des gesetzlich genehmigten Militäretats pro 1877/78 entsprechend, haben die in der Garnison-Bauverwaltung bereits definitiv ungestillten Bauinspektoren, Landbaumeister, Baumnster rc. fortan den Amt-titel „Garnison-Bauinspektor" bezw. „Garnison-Baumeister" zu führen.
— Mainz, 18. Juli. Heute Vormittag um 9 Uhr fand die Ueberführung der Leiche deS Bischofs v. Ketteler auS dem bischöflichen Hause nach dem Dome, unter kolossaler Betheiligung deS Publikum-, statt. Der Zag bildete sich aus den Schülern der katholischen Schulen, den Waisenknaben, den Mitgliedern der katholischen Vereine und den Bauhandwerksmeistern beS Dome-; ferner au- den Geistlichen, den an«