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Hanainr Anzeigtr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Snfertienl- Prei»:

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JE 143. Freitag den 22. Juni,

1877.

Amtlicher.

An Stelle des Bürgermeisters Hülmann zu Großauhkim ist der Grundbesitzer Georg Philipp ©eitel daselbst zum Standerb"amten und an Stelle des Beigeordneten Th. Lenz 2r der Landwirth Johann Andreas Kronenberger daselbst zum Stellvertreter des Standes­beamten für den Standesamtsbkzirk Großauheim bis auf Weiteres er­nannt worden.

Hanau am 21, Juni 1877, Der Landrath.

Der gegen den zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Füsilier Adam B e y e r auß Wittgevborn- Kreis Gelnhausen, diesseits unterm 18. Mai 1877 erlassene Steckbrief wird hiermit als erledigt zurückgezogen.

Fulda, den 20. Juni 1877.

______________Königliche» Landw-hr-Berirkr-Comwando._____________

Bekanntmachung, die Beschädigung der Telegrapheu-Anlagen betreffend.

Die lävg^ der Chausseen und anderen Landstraßen angelegten Reichs-Telegraphen-Linnn sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mit­tels Steinwürfen rc., su? gesetzt.

Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphen-Anstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch aus die durch das Straf­gesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beichädigunzen aufmerksam gemacht.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß demjenigen, welcher die Thäter vor­sätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphen Anlagen der Art ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersatze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark in jedem einzelnen Falle aus den Mitteln der Reichs-Post. und Telegraphen-Verwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugend­lichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatz herangezogen werden könnrn, desgleichen, wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphen-Anlage verübte Unfug aber soweit fest­steht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.

Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 lauten:

§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele­graphen-Anstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§ 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphen-Anstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neun- hundert Mark bestraft.

Caffel, den 28. Mai 1877.

.DerKaiserlicke Ober-Post-Direktor.

Frauksurt-Bebraer Eisenbahn.

Auf hiesigem Werkstättenhof lagern an alten Materialien circa: 35000 Kgr. altes Walz- und Schmiedeeisen, 35000 Eisendrahtspähne,

20000 Eisenguß in Rädern rc.

1400 alte Metallspähne,

5000 alter Stahl,

10000 alte Bandagen,

470 altes Zink,

60 alter Plüsch (40 Kgr. roth und 20 Kgr. grau).

Dreselben sollen im Wege öffentlicher Licitation verkauft werden, wozu Termin auf

26. Juni er., Vormittags 10 Uhr, in meinem Büreau hier anberaumt ist.

Offerten mit Aufschrift:

Submission auf Ankauf alter Materialien werden bis dahin unter meiner Adresse erbeten.

Die Verkaufsbedingungen liegen auf dem Büreau der Werkstätten- Materialien-Verwaltung in Fulda zur Einsicht aus, önnen auch von da auf portofreie Anfrage unentgeldlich bezogen werden.

Fulda, 12. Juni 1877.

_______________Königliche Maschinenmeisterei I._________(4297)

Edictalen.

Bruchköbel Nachdem Wilhelm Schönmeyer von Bruchköbel als Curator der Concursmasse des Andreas Baumann II. daselbst vorgestellt hat, daß folgende auf das Grundvermögen des genannten Baumann pfandrechtlich eingetragenen Beträge:

1. 1000 fl. oder 1714 M. 29 Pf. zu Gunsten des Pachters Heinrich Koch auf dem Kinzigheimerhof auS Schuld- und Pfandverschreibung vom 13./6. 1822,

2. 150 fl. oder 257 M. 14 Pf. zu Gunsten des Andreas Scha­les von Hochstadt aus Schuld- und Pfandverschreibung vom 4./2. 1828,

3. 50 fl. oder 85 M. 71 Pf. zu Gunsten desselben aus Schuld- und Pfandverschreibung vom 24 /12. 1834,

4. 150 fl. oder 257 M. 14 Pf. zu Gunsten des Domänenpäch- ters Heinrich Koch auf dem Kinzigheimerhof aus Schuld- und Pfandverschreibung vom 15./4. 1840, abgetragen, die Originalausfertigungen dieser Schuld- und Pfandver- schreibungen aber verloren gegangen seien, werden Alle, welche aus die­sen Urkunden Rechte herleiten zu können glauben, aufg'fordert, dieselben binnen 8 Wochen dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden.

Hanau den 15. Mai 1877. (4309)

Königliches Kreisgericht.

__________________________Müller.________________vt. Nikolaus.

Windecke«. Zur Eröffnung uns Pun-rkanon des der öem unter­zeichneten Gerichte hinterlegten Testamentes der Wittwe des Schulth-ißen Konrad Seyd, Magdalena, geb. Mörschel, von Erbstadt, wird Termin auf

Donnerstag den 12. Juli d. I.,

Vormittags 10 Uhr, anher bestimmt, zu welchem etwaige Interessenten hierdurch vorgkladen werde».

Windecken, den 15. Juni 1877

Königliches Amtsgericht.

(4315) _________Scbmincke.______________________

Bekanntmachung.

Montag, den 25. d. Mts.,

Nachmittags 2 Uhr, sollen die Kirschen an den von der Aschaffenburger- nach Neuhof füh­renden Straße stehenden Bäumen öffentlich meistbietend verkauft werden.

Hanau den 22. Juni 1877. (4313)

Der Königliche Schloßgärtner Schröder.

TageSschav.

(Deutschland und die Orten rkr isiS.) Das neueste Heft derDeutschen Revue" bringt auS der Feder von Pros. Gluutschli einen interessanten Artikel über die deutsche Politik in der orientalischen Frage, worin es heißt:Wenn die Setter der deutschen Politik gegen* wärtig Rußland gewähren lassen und Rußland sogar einen großen Freundesdienst leisten, so ist nicht Furcht vor Rußland der -Sem-Mund dieser Haltung, sondern die ruhige Erkenntniß, daß dieselbe für Sie deutschen und ausländischen Interessen nützlich sei. Die deutsche Politik