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Zugleich Anrtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme ver Sonn- und Fe-ertaae, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspoudenz.
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M 138»
Samstag den 16» Juni»
1877s
Amtliches.
Für die dreijährige Badezeit werden zur Verhütung von Un- glückssällkn und zur Wahrung des AnstandeS beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich
bis zum SS. 1. M.
verschlossen an mich einsenden.
Hansu am 14. Juni 1877.
1)
2)
(4185)
Der Oberbürgermeister Cassian.
3)
4)
bei boten;
außerhalb der öffentlichen Bade- und SchwimWanstasten basf im Main nur an denjenigen Plötzen gesaftet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
Kindern vnter 14 Jahren ist des Baden nur Ui.hr Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
Uebertretungen dieser Bolschriften oder Ungebührlichkriten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeauffeher werden mit Geldstrafen von mindestens euer Mark ober bei Unvermögen mit Heft geahndet.
Hanau am 31. Mai 1877.
Der Landrath.
Bekanntniacliun<.
Montag den 18. ds. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll das H^ugras in de^ Tr-laz-n zu Wilhelms bitt öffmtüch Weistbie- tend verkauft werden.
Hanau am 16. Juki 1877.
Der Königliche SchloßgärtHe
(4178)
Schröder.
Bekanntmachung.
Die in der Gemarkung Bruchköbel zu Zwecken der Verkoppelung aufgesüllten Stangen, Pfähle und Grenzsteine dürfen bei Strafe nicht entfernt werden. Durch die Wiederherstellung dieser Zeichen erwachsen der Gemeinde bedeutende Kosten.
Die polizeiliche Anordnung vom 7. Juli 1819, nach welcher an heißen Tagen im Sommer die Straßen der Stadt täglich mit frischem Wasser begossen b?;w. die Flöss-r von Unreinigkeit gesäubert werdin sollen, wird zur pürkrüchen Befolgung durch die zur StraßmreinMng Verpflichteten in Erinnerung gebracht.
Zur Co- trete über den Befolg dieser Verpflichtung wird hiermit angcorkmt, daß dieses Begießen täglich zwischen 6 und 8 Uhr Abends zu geschehen hat. — Unterlassungen ziehen für jeden Fall eine Mark Strafe nach sich.
Hanau am 7. Juni 1877.
Der Landrath.
Kefurrde«: Eine wuße Tasche, erth. 2 Portemonnaies je mit etwas Geld, Schlüssel und andere Gegenstände. Ein Köcher. Eine grüne Knabknmützc. Ein meiner Herrenkragen. E ne best die braune - ArbeitSjacke. Eine Sense und zwei Hecken. Eine silberne Cylinder- Uhr.
Zugelaufen: Ein gelber Tog-renbund, w. Geschl
Verloren: Eine silberne Cy urder-UA mbst Kette.
Hanau am 16. Juai 1877.
Königliches Landmihsamt.
Bruchköbel den 9. Juni 1877.
Der Bürgermeister Glaub.
(4158)
Proklam.
Althanau. Auf den Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf des dem Gastwirth Julius Spang zu Althanau zustehenden Grundvermögens:
Die ideelle Hälfte von
Braudverfich. Nr. 1 der Frohnhofsgasse:
E. 79. 6,6 Rth. Wohnhaus, Stall und Höschen in der FrohnhosSgasse, erkannt und zum Vollzug erster Termin
aus den 2. August d. I., eventuell zweiter Termin
t auf den 30. August d. I.,
Höchsteventuell dritter Termin
auf den 27. September d. I, jedes Vormittags 9—10 Uhr, vor Gerichtsstelle bestimmt worden.
Es werden etwaige sonstige Hypothekargläubiger aufgefordert, chre An sprüche im ersten der obigen Termine beim Rechts Nachtheil der Ausschließung anzumelden und zu begründen.
Hanau den 6. Juni 1877.
Königliches Amtsgericht II. Kulenkamp.
(4155) vt. Winkler.
Die Likferrng des Orlbedarfs hi-siger Stadt für das zweite Holkjahr 1877 soll an den E'riNj.stfortkrkden vergeben werden. Ukber- uel,mungSlustige wollen ihre Fordernngm
Wochenschau.
H. H. C. Der deutsche Kaiser wohnte vergangene Woche einer ; seltnen Militärischen Feierlichkeit in Liegnitz bei; das dortige 7. Gre- ; nadierregiwent feerte nomlich dm 60 Jahrestag der Ernennung der Prinzen Wilhelm zu seinem Chef. Kurz nach seiner Rkckkchr nach Ber- i (in wurde der greife Monarch von einem Unwohlsein befallen, welches i indessen glücklicher Weist von keiner Bedeutung war, ihn nur für einige j Tage am Ansfahren, in keiner Weise aber an der Verrichtung der ge- ' wöhnlichen Staatsgeschäfte hind-rte. Der in Kissingen weilende deutsche ; Reicht karzler kann von der ihm gewährün vollständigen Entbindung
: von sämmtlichen Staatsgeschäften keinen ausgiebigen Gebrauch machen. Die „Magdeburger Ztg " wenitzstens versichert, daß Fürst BiSmarck täglich 10 Stunden zu arbeiten genöthigt sei, und zwar in Folge der oriental. Verwickelungen. Der Münchener Gemeindevorstand hat sich bei allen reichLfreundlichen Parteien einen überaus guten Nimm gemacht. - Er hat mit allen gegen 1 St. den dortigen Ultr «montanen verboten, die für den Tag des Papstjubiläums in Aussicht genommenenen Prozessionen ! abzuhalten, und zwar aus dem Grunde, weil der heilige Vater jüngst in einer Ansprache an deutsche Pilger den deutschen Kaiser oder den Reichskanzler mit der Bezeichnung der „Aitila des 19ltn Jahrhunderts* , belegt hatte.
Die Spannung zwischen dem Vatikan und Rußland scheint immer größere Dimensionen annehm n zu wollen. Der rnsf. Gesandte beim Papste, Fürst Urrusow, tor zwar Konzessionen seiner Regierung betreffs der kathol. Küche in Polen an, und Cardinal Timeout erklärte wohl auch, dieselben annehuun zu wollen; allein er fügte hinzu, daß PiuS । IX. fortfahren werde, gegen Rußland zu agitiren und drohte, in Zu- : kunft die kirchlichen Geschäfte in Polen direkt, mit Umgehung der Bermittelung der tuff. Regierung, zu erledigen.
DaS „gouvernement de combat“ in Frankreich hat eS endlich fertig gebracht, sich eine Mehrheit im Senate für die Auflösung der Deputirtenkammer zu verschaffen. Mit Hülse deS Papstes gelang eS, den Grafen Chambord dahin zu bringen, seine Getreuen, die Erzlegiti- miste«, mit der Regierung verhandeln zu lassen, und nachdem ihnen Letztere die Konzessionen gewacht, daß der monarchischen Restauration im Jahre 1880 nicht durch eine Verlängerung der Gewalten Mac Ma- hon'S entgegen getreten werden soll, daß die Regierung in jedem Departement einen offiziellen legitimistischin Kandidaten aufstellt und Re- ! pubükancrn und Bonapartisten auf die Finger klopft rc. — versprachen | die legitimes. Senatoren, mit für die Auflösung der anderen Kammer ' stimmen zu wollen. Den desfallsigen Antrag wird die Regierung sofort : stellen, nachdem die am 16. d. Mts. Wieder tagende Volksvertretung : sich geweigert habe« wird, das Budget zu brwillige». Wäre eS nicht